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40 Milliarden Franken durch Schwarzarbeit. Macht der Bund genug zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft?

18.5641 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Del 28 nov 2018

https://lexipedia.io/it/docs/ch/curia-vista/18-5641/de/40-milliarden-franken-durch-schwarzarbeit-macht-der-bund-genug-zur-bekampfung-der-schattenwirtschaft

Consultato il 13 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Curia Vista – Oggetti parlamentari
Fonte

Deliberazioni: Heure des questions. Question Wüthrich Adrian. 40 milliards de francs générés par le travail au noir. La Confédération en fait-elle assez pour la lutte contre l'économie souterraine? (3 dic 2018)

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40 Milliarden Franken durch Schwarzarbeit. Macht der Bund genug zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft?

Wortlaut

Im Bericht zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 12. Juni 2018 zitiert das Seco eine Studie der Professoren Schneider und Boockmann, die die Grösse der Schattenwirtschaft mit einer indirekten Methode für die Schweiz auf 5,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes schätzen. Der Wert ist offenbar als tief zu bewerten. Trotzdem werden so fast 40 Milliarden Franken schwarz erwirtschaftet.

Welche Massnahmen sieht der Bundesrat, um die Schwarzarbeit weiter einzudämmen?

Stellungnahme des Bundesrates

F. Schneider und B. Boockmann schätzen die Schattenwirtschaft in der Schweiz für das Jahr 2018 auf 5,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Im Jahr 2008 lag die nach demselben Verfahren berechnete Quote bei 7,9 Prozent. Im internationalen Vergleich zählt die Schweiz damit zu denjenigen Staaten mit einer tiefen Schattenwirtschaftsquote. Um die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter auszugestalten und zu verbessern, verabschiedete das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA), welche auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt wurde. Die Änderungen des Schwarzarbeitsgesetzes fokussieren sich auf Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen den am Vollzug der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligten Behörden. So können neu beispielsweise auch Sozialhilfebehörden, die Einwohnerkontrolle und das Grenzwachtkorps verdächtige Arbeitgeber melden. Im Weiteren werden die Synergien zwischen den Kontrollorganen des Arbeitsmarktes optimiert. Zunächst sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, wie sich das revidierte Schwarzarbeitsgesetz in der Praxis auswirkt und zu einer Verbesserung der Schwarzarbeitsbekämpfung führt. Weitere Massnahmen sind gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Praxiserfahrungen zu prüfen. Der Bundesrat sieht aus diesem Grund aktuell keinen Handlungsbedarf.