19.5593
Verzerrt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" den Wettbewerb, oder setzt sie den Verfassungsauftrag um?
Wortlaut
In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 schreibt der Bundesrat: "Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb."
Wo liegt der Unterschied zu Artikel 108 der Bundesverfassung, der festhält, dass der Bund die Tätigkeit eben dieser Träger fördert? Wird mit dieser "Bevorteilung" nicht der Verfassungsauftrag konkretisiert?
Artikel 108 Absatz 2 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund die Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten fördert.
Wie setzt der Bund diesen Auftrag abgesehen vom Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um?