20.5076
IV. Werden die Eingliederungsmassnahmen reduziert, um die Quotenziele zu erfüllen?
Wortlaut
Im Rahmen des Quotenzielsystems, das Ende 2019 öffentlich gemacht wurde, hat das BSV mit den kantonalen IV-Stellen pro erwachsene versicherte Person Kostenziele vereinbart.
Kann der Bundesrat ausschliessen, dass eine kantonale IV-Stelle dadurch weniger in die Integration investiert?
Könnte eine solche Reduktion der Investitionen nicht dazu führen, dass die Gesamtkosten (in Form von IV-Renten) mittelfristig zunehmen?