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Kein DAB+ Empfang bei einer Strommangellage? Wäre der freiwillige Weiterbetrieb von UKW nicht sinnvoller?
Wortlaut
Ist es ab 2025 aus dem Ausland sendenden Sendern erlaubt, über UKW frei in die Schweiz einzustrahlen?
Falls ja, weshalb soll das nicht auch aus dem Inland heraus erlaubt sein?
Was sind die rechtlichen Grundlagen für "Geldstrafen und Sanktionen", falls jemand weiterhin im Inland sendet?
Bei einer Strommangellage ist UKW der DAB+ Technologie meilenweit überlegen. Auch im Luftschutzkeller funktioniert DAB+ im Gegensatz zu UKW nicht.
Revidiert der Bundesrat seinen Entscheid?