Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

2023-21 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/it/docs/ch/finma/2023-21/de/x-ag-in-liq-y-ag-in-liq-naturliche-person-a-unerlaubte-entgegennahme-von-publikumseinlagen

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Casi di enforcement della FINMA (sintesi)
Fonte

X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Rubrum

X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Partei: X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen; siehe Urteil BVGer B-6850/2023 vom 27.03.2025 (rechtskräftig).

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 07.11.2023

Zusammenfassung

Die X AG in Liq. und Y AG in Liq. haben für die ausländische Kryptoplattform Z auf eigenen Bankkonten von mehr als 700 Drittpersonen Einzahlungen im Gesamtbetrag von über CHF 9.6 Mio. entgegengenommen. Die entsprechenden (FIAT-)Einzahlungen wurden den Kunden der Plattform gutgeschrieben, sie konnten über ihr Guthaben verfügen und sich dieses auch wieder auszahlen lassen. X und Y haben damit als aufsichtsrechtliche Gruppe gemeinsam mit der ausländischen Z gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderlichen Bewilligungen zu verfügen. Das Organ A leistete einen massgeblichen Beitrag an die unerlaubten Tätigkeit und hat damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.