WEKO-20230925-0de118
Zusammenschlussvorhaben UBS / CS: Stellungnahme der WEKO an die FINMA vom 25. September 2023
Rubrum
BB cCchweizericche F
Inhaltsverzeichnis A Ausgangslage .......uuuuunnsennnnnnnnnnnnnnnnnn B Sachverhalt ...........0cccceccceccseccnerceereeer
B.1 Verfahrensgeschichte......................-- B.1.1 Vorbemerkungen ......uuneeeesseennnneen
B.1.2 | Verfahrensgeschichte mit Blick au
B.2 Zu den Sachverhaltsermittlungen der Abs. 3 zweiter Satz KG.....................-
B.2.1 Marktbefragung............................- B.2.2 Weitere Ermittlungen ..................--
Cc Erwägungen. .....uuuuunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn
C.1 Zum Geltungsbereich und zur Anwen C.1.1 Geltungsbereich...........................- C.1.1.1 Unternehmen ............... en: C.1.1.2 Unternehmenszusammenschluss. C.1.3 Meldepflicht..................................-
C.2 Zum Verfahren gemäss Art. 10 Abs. \ von Banken..........uuueessssnnnneennennenn nenn
C.2.1 Zuständigkeit FINMA und Stellung C.2.1.3 Die Sonderzuständigkeit der FINM C.2.1.4 Verfahrensrechtliche Folgen der K C.2.1.5 Die Bedeutung der Stellungnahme
0.2.2 Zum Verfahren der FINMA betreffe
C.2.3.4 Die Praxis der WEKO zur «Failing C.2.3.5 Zur «Failing Company Defence» ir C.3 Beurteilung des Zusammenschlussvc C.3.1 Rechtliche Voraussetzungen und ¢ C.4 Retail Banking ...................r C.4.2 Voraussichtliche Stellung in den be
ompetenzattraktion der FINMA ....................- 2nd den vorliegenden Zusammenschluss im
Company Defence» ..........u.2222222mnnnnnnnennnneeeennnnen n konkreten Falll................::::cececeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees
C.4.2.1.2. Zwischenergebnis....................- C.4.2.2 Markt für Hypothekarkredite im Ka C.4.2.2.2. Zwischenergebnis....................- C.4.2.3 Potentieller Wettbewerb (Retail M: C.4.3 FaZit ..........eccececeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees C.5.2 Voraussichtliche Stellung in den be C.5.2.2 Zwischenergebnis ........................- C.5.3 Fazit........eseennsennsennsennnennennnnnnn C.6 Asset Management...............: C.6.2 _Voraussichtliche Stellung in den be C.6.2.1 Asset Management für institutione C.6.2.2 Fonds und fondsähnliche Produkte C.6.2.3 Global Custody ..............u C.6.2.5 Anlageklasse Schweizer Immobilie C.6.2.6 Fondsleitung für Einanlegerfonds . C.6.3 FaZit ..........c cece eceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees C.7 Corporate Banking............................- C.7.2 _Voraussichtliche Stellung in den be C.7.2.1 Allgemeines Corporate Banking ...
C.7.2.2 Corporate Banking für grosse Unte Unternehmenskundinnen mit spez
C.7.3 FaZit ..........eecececeee cece cece eeeeeeeeeeeeeeeees C.8 Gemeinschaftswerke des Finanzplatz C.9 Schlussfolgerungen.........................- C.9.1 Empfehlungen der WEKO innerha
C.9.1.1 Voraussetzungen gemäss Art. 33 | C.9.1.2 Die Regelung von Art. 10 Abs. 3K
rnehmenskundinnen und fischen Bedürfnissen. ..............ccceceseeeeeeeeeeeeenees
C.9.2 Empfehlungen der WEKO aussert
C.9.2.1 Keine regulatorische Verhinderung C.9.2.2 Sektoruntersuchung.....................- C.9.2.4 Memorandum of Understanding zv C.9.3 _ Exkurs: Bestehende Instrumente c
D Zusammenfassung der Stellungnal
alb des Verfahrens der
A Ausgangslage
1. Am 19. März 2023 hat die Eidgenöss Antrag der beteiligten Unternehmen, UBS ( («Credit Suisse»), aus wichtigen Gründen d im Wege einer Absorptionsfusion nach Art. VKU? noch vor Eingang der Meldung des und die Credit Suisse haben den Zusammeı gust 2023 hat die UBS die volle Integratic Schweizer Geschafts- und Rechtseinheit, « Schweiz») — in die UBS bekanntgegeben.
2. Bei Zusammenschlüssen von Banken die fusionskontrollrechtliche Entscheidungsl ihr der konkrete Zusammenschluss aus Gi scheint (Art. 10 Abs. 3 erster Satz KG).
(«WEKO») zu einer Stellungnahme ein (Art in ihrer Stellungnahme zuhanden der FINM/ ses auf die Wirksamkeit des Wettbewerbs.
3. Diese ausserordentliche materielle Be der WEKO begründet im Rahmen des Gel Entscheidungskompetenz der FINMA, die s chen Zusammenschlussverfahrens ausübt ı auch wettbewerbsrechtliche Aspekte gesam Interessen der Gläubiger allerdings vorrangi Das hat die FINMA am 19. März 2023 mit Bankenzusammenschlusses zu genehmige
4. Aus kartellrechtlicher Sicht ist die Ko! FINMA vom 19. März 2023, den Bankenzus sammenschlussverfahrens unwiderruflich rı Der Zusammenschluss von UBS und Credit gen, auch wenn die Untersagungsvorausse Eine finale Zulassung unter Bedingungen ut
5. Es liegt allerdings alleine in der Kompe sie die nachfolgende Stellungnahme der WE Bedenken in ihrem anstehenden Endentsch und berücksichtigt. Es ist primäre Aufgabe c schützen und darüber zu wachen, dass der ratur wird dennoch dafürgehalten, dass di
! Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle ı setz, KG; SR 251).
2 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrollı SR 251.4).
3 Act. [...].
5 Bundesgesetz vom 8.11.1934 Uber die Bank SR 952.0).
6 «www.finma.ch» (18.9.2023).
ische Finanzmarktaufsicht FINMA («FINMA») auf Sroup AG («UBS») und Credit Suisse Group AG en vorzeitigen Vollzug ihres Zusammenschlusses 32 Abs. 2 i. V. m. Art. 10 Abs. 3 KG! und Art. 17 Zusammenschlussverfahrens bewilligt.” Die UBS ischluss am 12. Juni 2023 vollzogen.* Am 31. Au- In der Credit Suisse — so namentlich auch ihrer Jer Credit Suisse (Schweiz) AG («Credit Suisse
im Sinne des Bankengesetzes® kann die FINMA <ompetenz ausnahmsweise an sich ziehen, wenn ünden des Gläubigerschutzes als notwendig er- Sie lädt diesfalls die Wettbewerbskommission . 10 Abs. 3 zweiter Satz KG). Die WEKO beurteilt \ die Auswirkungen des Bankenzusammenschlus-
2urteilungszustandigkeit der FINMA an der Stelle tungsbereichs dieser Norm eine ausschliessliche je in Anwendung und Befolgung des kartellrechtliind bei der sie sowohl gläubigerschutzseitige wie theitlich würdigt. Sie kann bei ihrem Entscheid die g berücksichtigen (Art. 10 Abs. 3 erster Satz KG). ihrem Entscheid, den vorzeitigen Vollzug dieses 1, faktisch bereits getan.
nsequenz des Handelns und des Entscheids der ammenschluss vor Eingang der Meldung des Zusspektive definitiv zu genehmigen, die Folgende: Suisse lässt sich nicht mehr nachträglich untersastzungen von Art. 10 Abs. 2 KG gegeben waren. ıd/oder Auflagen bleibt aber möglich.
tenz der verfahrensführenden FINMA, ob und wie -KO und allfällig darin geäusserte wettbewerbliche eid über den Bankenzusammenschluss adressiert ler FINMA, Anleger, Gläubiger und Versicherte zu "Schweizer Finanzmarkt funktioniert. In der Lite- e FINMA den Bedenken der WEKO soweit als
ind andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge-
> von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU,
05767843. an und Sparkassen (Bankengesetz, BankG;
möglich mittels Auflagen und/oder Bedingu Abwägung der FINMA folglich dahin zu ger erhalten, ohne die Stabilitätsziele des Zusar
6. Die Untersagung oder die Zulassung e und Auflagen setzen gemäss Art. 10 Abs. schluss kausal entstandene oder verstärkte damit kumulativ die Gefahr der Beseitigun: bestehen bei der wettbewerbsrechtlichen F wo es um die Verhaltenskontrolle marktbeh höhere Hürden für ein behördliches Eingreife test, dass die Eingriffsvoraussetzungen erfi keitsgrundsatzes das mildeste Mittel zu wäh die Privatautonomie der Parteien soll so we wirksamen Wettbewerb nötig eingegriffen w
7. Der Gesetzgeber formulierte damit ge menschlusstatbestande. Zusammenschluss tion auf dem betreffenden Markt nicht gene von Art. 10 KG eine dynamische Betrachtur Beurteilung entstandene Wettbewerbslage bare Marktentwicklung in den auf die Entscl Die Möglichkeit zur Beseitigung des Wettbe den potentiellen Wettbewerb zu umfassen Wettbewerbs nur in seltenen Fällen hinreich
8. Die Auswirkungen eines Zusammen (s. Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU) gesondert unte vorgehen der WEKO, bei Zusammenschlus vorzunehmen. Darüber hinaus ist aber au welche die positiven und negativen Auswirk geneinander abwägt sowie die Marktentwic nationalen Wettbewerb berücksichtigt (Art. etwa die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit ternehmensgrösse erforderlich machen, dur Verhältnisse unter Umständen kritischen Kc
9. In diesem Zusammenhang ist anzume ein Vielfaches kleineren, national tätigen schieren Grösse und ihrer breit gefächerten
7 MARCEL MEINHARDT/ASTRID WASER/SANDRO T stutz/Reinert (Hrsg.), 2. Auflage, 2021, Art. 11 Kommentar, Bundesgesetz über Kartelle unc (Hrsg.), 2018, Art. 10 N 220 m. w. H.
8 Finanz und Wirtschaft vom 1.4.2023, Banger von Prof. Andreas Heinemann, bis Ende 202
9 Vgl. zum Ganzen BGE 133 II 104 E. 6.3 und
10 Vgl. zum Ganzen Botschaft zu einem Bunde: schränkungen vom 23.12.1994, BBI. 1995 18
11 Botschaft 1994 (Fn 10), 586.
ngen Rechnung zu tragen hat.’ In casu hätte die lien, «so viel Wettbewerb wie möglich aufrechtzunmenschlusses zu gefährden» .®
ines Zusammenschlusses nur unter Bedingungen 2 KG voraus, dass i) die durch den Zusammen- > marktbeherrschende Stellung ii) Zusatzlich und J wirksamen Wettbewerbs mit sich bringt. Mithin usionskontrolle im Vergleich zu Art. 7 Abs. 1 KG, errschender Unternehmen durch die WEKO geht, n. Ergibt dieser qualifizierte Marktbeherrschungsllt sind, ist unter Wahrung des Verhältnismässiglen, welches das wettbewerbliche Problem löst. In nig wie möglich, aber dennoch so viel wie für den erden.
wollt eine hohe Interventionsschwelle für Zusam- e sollen nur im Falle einer sehr hohen Konzentra- 'hmigt werden. Weiter erfordert die Formulierung igsweise. Es ist nicht alleine die im Zeitpunkt der ausschlaggebend, sondern es ist die voraussehneidung folgenden Jahren mit zu berücksichtigen. werbs hat neben dem aktuellen Wettbewerb auch . Tatsächlich dürfte eine Beseitigung wirksamen end voraussehbar sein."
schlusses müssen für jeden betroffenen Markt rsucht werden. Es ist daher gepflegtes Standardstatbeständen zunächst eine Einzelmarktprüfung ch eine Gesamtmarktbetrachtung vorzunehmen, ungen auf verschiedenen sachlichen Märkten geklung und die Stellung der Unternehmen im inter- 10 Abs. 2 lit. b und Art. 10 Abs. 4 KG). So kann ‚auf dem internationalen Markt eine gewisse Unch die das Unternehmen einen für schweizerische nzentrationsgrad erreicht."
rken, dass die neue UBS im Vergleich zu der um Konkurrenz grundsatzlich bereits aufgrund ihrer Prasenz in der Schweiz (aber auch international)
RAVAGLINI, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Am- I N 199 m. w. H.; FELIX PRUMMER, in: DIKE- | andere Wettbewerbsbeschrankungen, Zach et al.
| um Export-Know-how von CS, woraus hier ein Zitat 2 Prasident der WEKO, verwendet wird.
E. 9.2.2 m. w. H., Swissgrid.
sgesetz Uber Kartelle und andere Wettbewerbsbe- 84 («Botschaft 1994»).
von Skalenerträgen und verschiedenen Ve zu Effizienzvorteilen führen, die den Kunde Möglichkeit mit sich, ein antikompetitives Ve zum Nachteil von Konkurrenten und/oder Ki
10. Vorliegend hat die Stellungnahme di FINMA geführten Zusammenschlussverfahr melle Vorphase zu dem eigentlichen kartellg in eine Phase 1 (vorläufige Prüfung) und P FINMA «massvoll aufgewertet».'5 Die WEK Marktinformationen beschaffen, die ihr na aber nicht abschliessende Einzelmarktprüfu marktbetrachtung erlauben. Für ein vollstär über die positiven und negativen Auswirkun sachlichen Märkten und ihr vertieftes Abwä: aber weitere Ermittlungen nötig, die in einer tigt werden könnten. Bis dahin kann es seir bewerbliche Probleme nicht abschliessend |
11. Nach alledem ist an der Ausgangslage bemerkenswert, dass sich mit der UBS un tätigen Schweizer Grossbanken zusammen Nummer 2 der Schweizer Bankenlandschaf
12. Bereits vor diesem Bankenzusammer Vermögensverwalter. Sie bietet weltweite fi institutionelle und Firmenkunden in der Schv stellen und 4600 Kundenberatern) und im , über eine weltweite Präsenz in allen wichtig ternehmensbereichen (Global Wealth Mana: nagement und Investment Banking) und deı
13. Die Credit Suisse war ein internation: bestand und besteht nach der Übernahme Unternehmensbereichen Wealth Managem wie Retail- und Corporate Banking.’
12 Gemäss einer Analyse mit Schweizer Bankd: treffend Skaleneffekte nicht absolut. Gerade laut Ergebnissen der Analyse nur wenig Evid ANDREAS FUSTER, Scale effects on efficiency Journal of Economics and Statistics, 12/2022
13S. hinten Rz 25 zur weiteren Differenzierung schlussverfahren in der Schweiz.
14 S. hinten Rz 50 ff., 55 f. und 61 zu den Grün der Phase 0.
15 S. hinten Rz 55.
"6 Erleichterte Meldung (Entwurf) des Zusamme Group AG vom 9.6.2023 (Act. V.8; «Meldung UBS finden sich auf «www.ubs.com/global/en
17 Act. V.8 (Meldungsentwurf Ill), Rz 95. Weiter «www.credit-suisse.com/ch/en.htmb (18.9.20.
rbundvorteilen profitieren kann.'? Dies kann zwar ın zukommen können. Es bringt jedoch auch die srhalten an den Tag zu legen und die Marktmacht inden auf verschiedenen Märkten auszuspielen.
ar WEKO bereits in der Phase 0"? des von der ens UBS/Credit Suisse zu erfolgen.'* Diese inforesetzlichen Zusammenschlussverfahren, das sich hase 2 (vertiefte Prüfung) aufteilt, wurde von der O konnte sich daher bereits in der Phase 0 erste chfolgend eine grundsätzliche und weitgehende, ing sowie auch erste Aussagen zu einer Gesamtidiges Bild respektive eine umfassende Aussage gen des Zusammenschlusses auf verschiedenen gen gegeneinander aus Gesamtmarktsicht wären "Phase 2 des Zusammenschlussverfahrens getä- 1, dass diese Stellungnahme in der Phase O wettabschätzt.
aus genereller, aber auch wettbewerblicher Sicht d der Credit Suisse die letzten zwei international geschlossen haben; die klare Nummer 1 und die t sind nun die einzige Schweizer Grossbank.
schluss war die UBS einer der grössten globalen nanzielle Beratung und Lösungen an für private, veiz (mit einem Netzwerk von rund 200 Geschäfts- Ausland. Die UBS mit Hauptsitz in Zürich verfügt en Finanzmärkten. Die UBS besteht aus vier Unyement, Personal & Corporate Banking, Asset Ma- 1 Konzernfunktionen."®
al tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen. Sie durch die UBS auf Zusehen hin weiter aus den ent, Asset Management, Investment Banking soaten von 1997-2019 gilt dies jedoch (zumindest) bebei den grössten (systemrelevanten) Banken hat es enz für Skaleneffekte gegeben. Vgl. MARC BLATTER/ and profitability in the Swiss banking sector, Swiss ‚S. 158 ff.
und Erklärung der Phasen 0-2 in einem Zusammenlen der Erstattung der Stellungnahme der WEKO in
nschlussvorhabens UBS Group AG/Credit Suisse sentwurf Ill»), Rz 93. Weitere Informationen Uber die .htmb (18.9.2023).
e Informationen über die Credit Suisse finden sich auf 23).
14. Mit dieser Fusion und der nun beschlo: entsteht eine neue Schweizer Grossbank, Schweiz sonst in keinem anderen Land git Integration der Credit Suisse durch UBS i: Bruttoinlandprodukt (BIP) von 2022. Es gibt ten Krisenfall gross genug wäre, diese net einer Schweizer Privatübernahme der Cred ben. Es bleibt nur der Schweizer Staat als
UBS erst recht eine faktische Staatsgarantie sich am Kapitalmarkt günstiger refinanzierer xität und politischem Gewicht zugenommen gulierung anspruchsvoller macht.?° Schliess hazard», also das Risiko, dass damit in be von Kreditinstituten gefördert wird.?"
15. Es liegt auf der Hand, dass die UBS | merklich und teils bedeutend erhöht. Ihre als bereits in zahlreichen Märkten hohen Markt stellige Prozentbeträge, wie nachfolgend au vor Herausforderungen stellen, weil sie bei F der UBS gegenüberstehen und ihnen die C UBS auf dem Finanzplatz Schweiz als Alter telbarste und folgenreichste Wirkung diese: Wettbewerbs zwischen den nun fusionierten bewerberinnen. Der Verlust dieses gegen kann zu spürbaren Preiserhöhungen führeı UBS als einziges Bankinstitut mit einem un Industrie- oder Privatkunden Preiserhöhun wohl durchsetzen könnte, falls sie dies in Z könnte ein weiterer wettbewerblich unerwür auf dem Finanzplatz Schweiz, die sich für ihr könnten es einträglicher finden, ihre Preise erhöhen.
16. Wie die Ermittlungen des Sekretariats tät zwischen den Grossbanken eine wichtige in der Schweiz. Viele Industriekunden begr ment zwischen den beiden Grossbanken I «Unternehmerbank» Credit Suisse Schweiz
18 Insoweit vergleichbar ist, aber mit deutlich kle ges von Schweden nach Finnland, ein Land ı 19 Die UBS ist aber nicht die einzige Bank, die « temrelevant bezeichneten Schweizer Banker dies neben der UBS, die ZKB, Raiffeisen unc Kantonalbanken gar eine rechtliche Staatsga lichkeiten haftet, wenn die Mittel der Bank nic grösser als die Wirtschaftsleistung des Kantc 20 Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilitä «www .admin.ch/gov/de/start/dokumentation/r ?! Dazu JOSEPH E. STIGLITZ, Risk, Incentives an Geneva Papers on Risk and Insurance, 8 (Ni insurance that is provided against some cont the insured event, because the less they bea
ssenen vollständigen Integration der Credit Suisse wie es sie aktuell im Verhältnis zur Grösse der t.78 Die aktuelle, kombinierte Bilanzsumme nach st mehr als doppelt so gross wie das Schweizer keine Schweizer Bank mehr, die in einem nächsle UBS zu retten. Die im März gezogene Option t Suisse wird es dann für die UBS nicht mehr ge- «Lender or Owner of Last Resort». Damit hat die „19 Eine wettbewerbliche Folge davon ist, dass sie 1 kann. Zudem hat die UBS zweifellos an Komple- , was deren behördliche Beaufsichtigung und Relich birgt ein so hohes Schutzniveau einen «moral stimmten Fällen eine unsolide Geschäftsführung
durch diesen Zusammenschluss ihre Marktmacht ‚internationale Grossbank mit Heimbasis Schweiz anteile in der Schweiz erhöhen sich teils um zweifgezeigt wird. Dies kann Schweizer Unternehmen inanzdienstleistungen einer starken Marktstellung redit Suisse als ehemalige Hauptkonkurrentin der native nicht mehr zur Verfügung steht. Die unmit- 5 Zusammenschlusses liegt somit im Verlust des beiden Grossbanken und sich bisher nahen Wettseitigen Wettbewerbsdrucks unter Grossbanken 1. Es darf davon ausgegangen werden, dass die ifassenden Angebot an Bankdienstleistungen für gen in Markten mit eigener grosser Marktmacht ukunft beabsichtigte. Würde die UBS so handeln, ischter Effekt eintreten: Auch die übrigen Banken e eigenen Preise an der Marktführerin orientieren, anschliessend an die und in Linie mit der UBS zu
der WEKO («Sekretariat») zeigen, war die Rivali- Antriebskraft des bisherigen Bankenwettbewerbs issten in der Vergangenheit das kompetitive Ele- JBS und Credit Suisse. Überdies trauern sie der 7 nach, die das Firmenkundengeschäft wie keine
:inerer Bilanz, nur die Nordea aufgrund ihres Umzunit einem deutlich kleineren BIP als die Schweiz. sine faktische Staatsgarantie geniesst. Alle als sys-
| geniessen eine faktische Staatsgarantie. Aktuell sind | PostFinance. Des Weiteren haben auch 21 der 24 rantie, soweit der jeweilige Kanton für ihre Verbind- ‚ht ausreichen. Die Bilanzsumme bspw. der ZKB ist ns Zürich.
t» vom 1.9.2023 («Bericht Bankenstabilität»), S. 5, nedienmitteilungen.msg-id-97593.html» (18.9.2023). d Insurance: The Pure Theory of Moral Hazard, The ) 26, Jan. 1983), S. 4 ff., 6.: «[T]he more and better ingency, the less incentive individuals have to avoid r the full consequences of their actions.»
andere Bank in der Schweiz verstanden ur gend geführt habe. Sie bezweifeln teils, d: schäftssinne der Credit Suisse Schweiz wei sen spezifischen Märkten valable Bankenalt
17. Fur ehemalige Kunden der Credit Suis dann schwierig sein, zu anderen Anbietern dienstleistung nur wenige Alternativen vor lungskosten entstehen. Der vorerwähnte q Eingriff im Rahmen der geltenden Zusamrr der Wettbewerb beseitigt ist, mithin aktuell k auch mittelfristig nicht erwartet werden kanr
18. Es dürfte in diesem Zusammenhang n gen des Sekretariats auch dahin -, dass Un vatkunden aus Risikoerwägung in aller Re Hintergrund dürften derartige Kunden, insbe der Credit Suisse waren, ihre Bankbeziehut hungen erwägen. Soweit valable Alternativ auf die gewechselt werden kann, ist die Ma Stellung der UBS in gewissen Märkten aus lich hinzunehmen. Der Wettbewerb mag aı dennoch ausser Zweifel, dass dieser Banker denen relevanten Märkten erstmal beschrär
19. Die Hauptfrage für einen aus dynamis nanzplatz Schweiz ist somit, ob inländische cke springen, welche die Credit Suisse Sc nachfolgend vor allem dahingehend zu unte Schweiz weiterhin valable alternative Banke dest mittelfristig, d. h. in den nächsten zwei könnten. Würde festgestellt, dass keine va beseitigt und es drängten sich Auflagen und menschlusses auf.
20. Eine Angebotslücke im Vergleich zu dı auch daraus ergeben, dass die UBS sich au dierter Risikoerwägungen aus gewissen Ge: Suisse noch besetzte, oder ihre neu «kombi vorstehend angesprochenen freiwilligen Kur dass eins plus eins nicht automatisch zwei «
21. Vor diesem Hintergrund ist etwa beme tistik der Schweizerischen Nationalbank («\ men, das Kreditvolumen der Grossbanken des letzten Jahres insgesamt zurückgegan der Tendenz sinkenden, Marktanteilen bish aber nicht direkt schliessen, aber auch nicht längerem erhöhtem Wettbewerbsdruck aus neue UBS nun Marktanteile nur oder weite Geschäftsfelder stärker bedienen oder verm
22 Demgegenüber erfolgte unter dem SIEC-Tes beschränkt ist. 23 «www .data.snb.ch (18.9.2023).
1d für den Wirtschaftsstandort Schweiz hervorraass die UBS das Firmenkundengeschäft im Geterführen kann oder will und dass für sie in gewisternativen zur kombinierten UBS bestehen.
se und der nun kombinierten UBS kann es bereits
zu wechseln, wenn für eine nachgefragte Bankanden sind oder ihnen dafür erhebliche Umstelualifizierte Marktbeherrschungstest erlaubt einen enschlusskontrolle allerdings erst und nur, wenn eine valablen Alternativen zur UBS bestehen und , dass solche in den Markt eintreten. ??
otorisch sein — und überdies weisen die Ermittlunternehmen, institutionelle Kunden und grosse Prigel Multibank-Beziehungen pflegen. Vor diesem sondere solche, die vorher Kunden der UBS und agen neu überdenken und alternative Bankbezieen bestehen oder mittelfristig entstehen können, rktmacht und allfällig gar die marktbeherrschende fusionskontrollrechtlicher Perspektive grundsätz- ıs dieser Sicht nicht beseitigt sein, aber es steht ızusammenschluss den Wettbewerb auf verschie- ıkt und aus Gesamtmarktsicht Bedenken weckt.
cher, wettbewerblicher Sicht funktionierenden Fi- oder ausländische Bankenkonkurrenten in die Lühweiz hinterlässt. Der Schweizer Finanzplatz ist rsuchen, ob trotz des Wegfalls der Credit Suisse nanbieter zur UBS bestehen oder solche zuminbis drei Jahren, in den Schweizer Markt eintreten lablen Alternativen bestehen, ist der Wettbewerb Bedingungen für die finale Zulassung des Zusamam Zustand vor dem Zusammenschluss kann sich s freiem Geschäftsentscheid oder wegen konsolischäftsfeldern ganz zurückzieht, welche die Credit nierte Tätigkeit» einschränkt (1 + 1 < 2). Auch die idenwechsel zu alternativen Banken führen dazu, rgibt oder zwei bleibt.
rkenswert, dass gemäss monatlicher Bankensta- SNB»), deren letzten Daten vom Mai 2023 stam- (Hypothekarkredite und übrige Kredite) im Laufe gen ist und der Zusammenschluss an diesen, in er nichts geändert hat.?? Alleine daraus lässt sich ausschliessen, dass die beiden Grossbanken seit gesetzt gewesen wären und dieser Umstand die r verlieren lässt, weil andere Banken bestehende ehrt in neue Geschäftsfelder drängen und dadurch
t der Eingriff bereits, wenn der Wettbewerb signifikant
die neue UBS erfolgreicher konkurrenzierer nun die neue UBS sich aus freiem Geschai entschieden haben, ihre Aktivitäten in diese bedeutet eine Marktanteilsveränderung, w grosse Privatkunden aus vorerwähnter Risik automatisch, dass ein (höherer) Wettbewert
22. Ob bestehende Konkurrenten in ne Markteintritte erfolgen und damit die Lücke Suisse hinterlässt, und nach Zusammenscl| erhalten wird», hängt schliesslich massgebli Umfeld auf diesen Bankenzusammenschlus gestalten will. Aus wettbewerblicher Sicht c men ein grosses Interesse haben, dass die und auch Standort einer global tätigen Sc Sicht sind bestehende und neue Regulierur daraufhin zu überprüfen, ob sie dazu beitrac und sich auf dem Markt effiziente Strukture achten, dass die in der Schweiz beheimate gleich langen Spiessen wie ihre internationa
23. Dieser Bankenzusammenschluss mus Schweizer Grossbanken in zahlreichen Lanc meldet werden. Soweit ersichtlich, haben : vorliegenden Bankenzusammenschluss bı amerikanische Department of Justice («Do Europäische Kommission («EU-Kommissioı Genehmigung für diesen Zusammenschluss
Sachverhalt
B.1 Verfahrensgeschichte
B.1.1 Vorbemerkungen
24. Die nachfolgende Verfahrensgeschict Wiedergaben von relevanten Korresponden: Stellungnahme der WEKO nach Art. 10 Ab: menschlussverfahrens geführt haben. Die v in inrem Endentscheid Uber diesen Zusamn
25. Nachfolgend wird mehrfach von den | menschlussverfahrens gesprochen. Als Ph chen Zusammenschlussverfahren bezeichn fen. Die meldenden Unternehmen nützen « eigentlichen Zusammenschlussverfahren eit teilung ihrer Vollständigkeit vorzulegen. A Art. 32 Abs. 1 KG bezeichnet, welche die e sammenschlussverfahrens darstellt. Innert e ob das gemeldete Zusammenschlussvorhal
24 Die Zusammenschlussparteien weisen in ihre 2023 alle anderen Wettbewerbsbehörden ihr:
1. Es kann auch sein, dass die Grossbanken und tsentscheid oder Risikoerwägungen heraus dazu n Geschäftsfeldern zu reduzieren. Ebenso wenig elche Unternehmen, institutionelle Kunden und oerwägung und Diversifikationsgründen bewirken, »sdruck auf die UBS herrschen würde.
ue Geschäftsfelder expandieren und/oder neue > gefüllt wird, welche die untergegangene Credit nluss «so viel Wettbewerb wie möglich aufrechtch davon ab, wie das politische und regulatorische s reagiert und den künftigen Finanzplatz Schweiz lürften die Schweiz und die Schweizer Unterneh- » Schweiz ein international attraktiver Finanzplatz hweizer Grossbank bleibt. Aus wettbewerblicher igen daher stets in ihrem Gesamtzusammenhang yen, dass Markteintrittsbarrieren minimiert werden n herausbilden können. Gleichzeitig ist darauf zu te neue UBS auf den internationalen Märkten mit len Konkurrentinnen auftreten kann.
sste aufgrund der weltweiten Tätigkeit der beiden Jern bei Wettbewerbs- und anderen Behörden gezuständige ausländische Behörden allesamt den reits genehmigt.* So haben bspw. das US- J») durch Fristablauf am 24. April 2023 und die 1») während ihrer Phase 1 am 25. Mai 2023 ihre erteilt.
ite beschränkt sich auf relevante Ereignisse und zen, die zusammen schliesslich zur Erstattung der s. 3 zweiter Satz KG in der Phase 0 des Zusamollständige Verfahrensgeschichte gibt die FINMA 1enschluss wieder.
>hasen 0, 1 oder 2 des kartellrechtlichen Zusamase 0 wird die informelle Vorphase zum eigentli- et, in welcher noch keine gesetzlichen Fristen laujie Phase 0, um dem Sekretariat vorgangig zum yen Entwurf der beabsichtigten Meldung zur Beur- Is Phase 1 wird die vorläufige Prüfung gemäss rste Stufe des zweistufigen kartellrechtlichen Zuinem Monat hat die WEKO summarisch zu prüfen, yen unbedenklich ist oder einer vertieften Prüfung
>m Meldungsentwurf Ill darauf hin, dass bis Ende Mai 8 Genehmigung bereits erteilt hätten ([...]).
bedarf. Ergeben sich in einer vorläufigen Prı eine marktbeherrschende Stellung begründe die vertiefte Prüfung nach Art. 33 KG vor. | sammenschlussverfahrens vertieft untersuc von vier Monaten durchgeführt.
26. Die WEKO und ihr Sekretariat (gesa sind der Ansicht, dass die Prüfung in Zusan mäss Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG an die ren kartellrechtlichen Verfahrensordnung zu
B.1.2 Verfahrensgeschichte mit Blick : Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG
27. Am Freitagabend, 17. März 2023, 20. hrn, den Direktor des Sekretariats, Patrik Du der Credit Suisse verhandelt werde und vor liege und die Zuständigkeit dafür wohl gem
28. Später Freitagnacht und Samstagmor nische Kontakte zwischen der FINMA und c derem gefragt, ob die WEKO, so denneinZ mäss Art. 10 Abs. 3 KG der FINMA bis s könne auf Basis einer Verfügung, welche di tagabend, 20.00 Uhr, zusenden würde. De rein verfahrenstechnisch und auch inhaltlich für eine wettbewerbsrechtliche Stellungnat während dieser Telefonate aber darauf hin, Vollzug nach Art. 32 Abs. 2 KG anbieten k fahren diesfalls erst nachher stattfinden kör sprächen an, dass sie ihre Kompetenz aus! kenzusammenschluss zu ihrem Entscheid
29. Mit Schreiben vom 19. März 2023 erk sie, sollte eine Übernahme der Credit Suiss: digkeit gestützt auf Art. 10 Abs. 3 KG beans werde. Die FINMA beabsichtige diesfalls, d KG aus wichtigen Gründen vorzeitig zu be\ nahme einzuladen.?®
30. Gleichentags brachte die FINMA der ' chen UBS und Credit Suisse betreffend Bew ses nach Art. 32 Abs. 2 KG zur Kenntnis, in (gemeinsam: «beteiligte Unternehmen», «Z wichtigen Gründen den vorzeitigen Vollzu i. V. m. Art. 10 Abs. 3 KG und Art. 17 VKU schlussverfahrens bewilligte.2 Die FINMA e lungsunfahigkeit der Credit Suisse der vorz und im überwiegenden Interesse der Gläub zu bewilligen sei. Sie führte erläuternd daz Vertrauenskrise befinde, weshalb seit Okto
25 Act. [...].
26 Act. [...].
ifung Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss >t oder verstärkt, sieht das Gesetz als zweite Stufe n dieser Phase 2 werden die Wirkungen des Zuht. Diese Prüfung wird von der WEKO innerhalb
mthaft: «die Schweizer Wettbewerbsbehörden») nmenschlussverfahren, für welche die FINMA ge- Stelle der WEKO tritt, nach derselben anwendbaerfolgen hat.
uf die Erstattung der Stellungnahme gemäss
30 Uhr, hat der Direktor der FINMA, Urban Angecrey, telefonisch informiert, dass eine Übernahme aussichtlich bis Sonntagabend ein Entscheid vorss Art. 10 Abs. 3 KG bei der FINMA liegen würde.
gen, 18. März 2023, erfolgten zwei weitere telefolem Direktor des Sekretariats. Es wurde unter anusammenschluss erfolge, ihre Stellungnahme gepatestens Sonntagmorgen, 8.00 Uhr, einreichen > FINMA dem Direktor des Sekretariats bis Samsr Direktor des Sekretariats antwortete, dass dies nicht möglich sei, da die relevanten Informationen ime nicht vorliegen würden. Er wies die FINMA dass sich in der aktuellen Situation ein vorzeitiger Snnte und das eigentliche Zusammenschlussverine. Die FINMA kündigte daraufhin in diesen Geüben werde, gemäss Art. 10 Abs. 3 KG den Banin sich zu ziehen.
ärte die FINMA gegenüber dem Sekretariat, dass > durch die UBS beschlossen werden, die Zustänpruchen und damit an die Stelle der WEKO treten en Zusammenschluss gestützt auf Art. 32 Abs. 2 villigen und die WEKO nachträglich zur Stellung-
WEKO ihre Verfügung vom 19. März 2023 in Sailligung vorläufiger Vollzug des Zusammenschluswelcher sie auf Antrag der UBS und Credit Suisse usammenschlussparteien» oder «Parteien») aus g des Zusammenschlusses nach Art. 32 Abs. 2 noch vor Eingang der Meldung des Zusammen- :rwog darin, dass aufgrund der Gefahr einer Zaheitige Vollzug des Zusammenschlusses dringlich iger der Bank mit Wirkung ab dem 19. März 2023 ı aus, dass sich die Credit Suisse in einer akuten ber 2022 zahlreiche Kundinnen und Kunden ihre
Einlagen und verwalteten Vermögen von de wegen grosse Teile ihrer Liquiditätspuffer b US-Bankenmarkt im März 2023 und die daı hätten zu weiteren starken Abflüssen bei d sich im Markt nicht mehr ausreichend refir einer Zahlungsunfähigkeit der Bank bestanc
31. Am 20. und 21. März 2023 erfolgten er nahmen zwischen dem Sekretariat und der Auf Vorschlag der FINMA wurde ein erstes b Teams der FINMA und der WEKO auf den:
32. Seither stehen das Sekretariat und die fahrensführende Behörde koordiniert das \ schluss mit den Schweizer Wettbewerbsbel der Verfahrensgeschichte und der Sachverh die FINMA mit seiner Expertise zu kartellrect im weiteren Verfahrensverlauf im Namen sachverhaltliche Auskünfte.
33. Am 3. April 2023 reichten die beteilic schlussvorhabens UBS/Credit Suisse bei de tragten:
1. Die Transaktion sei unter Verzich KG für unbedenklich zu erklären;
2. Die vorliegende Meldung sei als entgegenzunehmen. Insbesonder sätzlicher Informationen zu erlass
34. Diese Anträge wurden explizit unter E vom 19. März 2023 an die FINMA gestellt, in Zusammenschlusses unter Verzicht auf die Art. 33 KG und anderseits die Bewilligung de KG?8 mit Wirkung ab dem 19. Marz 2023 be
35. Imgleichen Schreiben wird ausgeführt UBS vom Eidgenössischen Finanzdepartm FINMA aufgefordert wurde, die Übernahme haft zu prüfen. Wie mit den Vertretern der R
36. Die Meldung vom 3. April 2023 enthie zur Notwendigkeit des Zusammenschlusse knappe und rudimentäre Ausführungen zu d wirkungen dieses Zusammenschlusses.
27 Act. [...].
28 Gemäss der Zusammenschlusspraxis hande um eine definitive Vollzugserlaubnis, wofür ir wird. Dieser definitive vorzeitige Vollzug ist v zu unterscheiden, der nur für die Dauer des \ gemäss Art. 33 KG (oder Phase 2) gilt und m
r Credit Suisse abzogen hätten und die Bank desereits aufgebraucht habe. Verwerfungen auf dem nit einhergehende Unsicherheit im Bankensektor er Credit Suisse geführt. Die Credit Suisse habe lanzieren können und es habe damit die Gefahr len.
ste telefonische Kontakt- und Abstimmungsmass- FINMA auf Stufe der sich bildenden Case Teams. ilaterales, technisches Treffen zwischen den Case 8. Marz 2023 terminiert.
: FINMA in ständigem Kontakt. Die FINMA als verveitere Verfahren betreffend diesen Zusammen- 16rden. Wie es sich aus der weiteren Schilderung altsermittlungen ergibt, unterstützt das Sekretariat itlichen Zusammenschlussverfahren und es erhob und zuhanden der verfahrensführenden FINMA
jten Unternehmen die Meldung des Zusammenr FINMA und der WEKO ein.?’ Die Parteien beant auf die Einleitung einer Prüfung gemäss Art. 33
erleichterte Meldung im Sinne von Art. 12 VKU e sei den meldenden Parteien die Einreichung zuen.
3ezugnahme auf ein Schreiben der Credit Suisse welchem bereits einerseits die Genehmigung des Einleitung einer vertieften Prüfung im Sinne von s vorläufigen [sic!] Vollzugs gemäss Art. 32 Abs. 2 tragt worden war.
, dass «[i]Jn Anbetracht der Lage von Credit Suisse ent, der Schweizerischen Nationalbank und der des gesamten Geschäfts von Credit Suisse ernstegierung und FINMA vereinbart, [...].»2°
It auf 44 Seiten relativ ausführliche Bemerkungen s aus Gründen des Gläubigerschutzes, aber nur en relevanten und betroffenen Märkten sowie Austes sich bei der Bewilligung nach Art. 32 Abs. 2 KG der Regel der Begriff «vorzeitiger Vollzug» verwendet om «vorläufigen Vollzug» gemäss Art. 33 Abs. 2 KG /erfahrens resp. für die Dauer der vertieften Prüfung
it dem Endentscheid in der Hauptsache dahinfällt.
37. Das Sekretariat hat diese Meldung au und der FINMA im Vorfeld des ersten trilateı riat und den beteiligten Unternehmen folger tenden Vorschlag bezüglich des weiteren Vi
- Esist ein ordentliches Zusammenscl fung von Auflagen und/oder Beding bei diesem vorzeitig vollzogenen Zus ordentlichen Ermittlungen kann die | wägung zwischen Schutz des Wettb finitiv Über den Zusammenschluss b
- Meldeerleichterungen sind gemäss \ lich mit dem Sekretariat festzulegen gilt (Art. 12 VKU, Merkblatt und Forn 202131 Rz 5). Vorliegend wurde der mit der FINMA abgesprochen. Eine nicht mehr in Frage, da die definitive langen fur eine vollstandige Meldun schlussverfahren zu beschaffen.
- Die Ausführungen in der Meldung fa dig aus. Es liegt keine vollständige I der Unvollständigkeit der Meldung aı terte Meldung erschliesst. Die gerinc lage dafür dar, um, so denn man no rungen einvernehmlich befinden zu |
- Fur das weitere Vorgehen sehen die
1. Innert zehn Tagen wird der und die Parteien werden auf Merkblatts und Formulars ( sammenschlussvorhabens, werbskommission zur Prax schlüssen vom 1. Oktober 2
2. Die Parteien ziehen ihre je lage eines wesentlich ergäı nehmlich über allfällige Mel
- Waiver: Es wird erwartet, dass die Waiver-Erklärungen zugehen lassen mit allen involvierten Behörden in de: menschluss und damit zusammenhé
38. Am5. April 2023 fand das erste trilateı und den Parteien statt. Das Sekretariat bex ständigkeit der Meldung vom 3. April 2023 | zu behandeln mit der Konsequenz und de Abs. 1 KG nicht ab dem 3. April 2023 ausge terten definitiven Meldung nach Art. 12 VKI
30 Act. [...].
f ihre Vollständigkeit gemäss Art. 11 VKU geprüft alen Treffens zwischen der FINMA, dem Sekretaiden, den Parteien durch die FINMA zu unterbreiorgehens mitgeteilt:°°
ılussverfahren durchzuführen, wozu auch die Pruungen gehört, sollten wettbewerbliche Bedenken sammenschluss bestehen. Erst auf Grundlage der -INMA die gesetzlich vorgesehene Interessenabewerbs und Gläubigerschutz durchführen und deefinden.
/KU vor dem Einreichen der Meldung einvernehm- , was auch für das vorliegende Verfahren analog qular Zusammenschlussvorhaben vom 5. Februar Inhalt einer erleichterten Meldung nicht vorgängig erleichterte Meldung kommt daher grundsätzlich Meldung eingereicht wurde. Die fehlenden Unterg der Parteien sind im ordentlichen Zusammenllen wesentlich zu knapp und generell unvollstäneldung vor. Die Parteien scheinen ebenfalls von iszugehen, wie sich aus ihrem Antrag um erleichje Substanz der Meldung stellt auch keine Grundch könnte, basierend darauf über Meldeerleichte-
FINMA und das Sekretariat zwei Optionen:
Eingang einer unvollstandigen Meldung bestatigt gefordert, die Meldung gemäss den Vorgaben des Jer Wettbewerbskommission, Meldung eines Zu- und der Mitteilung des Sekretariats der Wettbeis bei Meldung und Beurteilung von Zusammen- 019% zu ergänzen (Art. 14 VKU).
zige unvollständige Meldung zurück. Auf Grund- 1zten Meldungsentwurfes könnte alsdann einver- Jeerleichterungen befunden werden.
Zusammenschlussparteien zeitnah umfassende , die es der FINMA und der WEKO erlauben, sich Schweiz und im Ausland frei über diesen Zusamingenden Fragen auszutauschen.
‘ale Treffen zwischen der FINMA, dem Sekretariat jründete den Parteien unter anderem die Unvoll- ınd regte an, diese lediglich als Meldungsentwurf n Vorteilen, dass der Fristenlauf gemäss Art. 32 löst würde und der reduzierte Inhalt einer erleich- J noch einvernehmlich festgelegt werden könnte.
sntation > Meldeformulare (18.9.2023). sntation > Meldeformulare (18.9.2023).
Weiter könnten die benötigten Informatione: Abs. 3 KG geordnet gesammelt werden, s« Kunden. Das Einverständnis der Parteien v Phase 0 des Zusammenschlussverfahrens \
39. Mit Schreiben vom 12. April 2023 ert Eingabe vom 3. April 2023 durch die FINM, rend auf diesem Entwurf so bald wie moglic Meldung erarbeitet wird.*°
40. Mit Schreiben vom 13. April 2023 ers dem Sekretariat schriftlich Transparenz Ube! mit verbundenen Einbezug der WEKO und | verschaffen. Das Sekretariat fragte in diese teien bereits verbindliche Zusicherungen in Auflagen und Bedingungen in diesem Zusa wies das Sekretariat darauf hin, dass der M Märkte nach Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU aufze oder (deutlich) mehr beträgt, weswegen be bestehen, welche die Durchführung eines P zeigen, damit die Marktstellung der Parteier aus wettbewerblicher Sicht vertieft beurteilt rauf hin, dass seitens der FINMA noch keir diesem Zusammenschlussverfahren nach A sollte zeitnah nach Bestätigung der Vollstär die Parteien gemäss Art. 14 VKU durch die
41. Am 14. und 17. April 2023 reichten die Sekretariat die einverlangten «confidentialit und dem Justizministerium der Vereinigten |
42. Am 24. April 2023 reichten die Parte ein.°® Die Parteien halten darin an ihren beic überarbeiteten Meldungsentwurf zusamme schreibt dieser Meldungsentwurf ausführlic Kontokorrentkonten und Zahlungsverkehr, dite und (iv) Firmenkredite. Der Meldungsen vier Segmenten seit 1998 konstant Marktant Raiffeisen) verloren haben, was schon allein bestehen bleibt. Der Meldungsentwurf wurde Märkte erweitert. Die Parteien baten die FI als unerlässlich ansieht.
43. Im Auftrag der FINMA prüfte das Sek Vollständigkeit gemäss Art. 11 VKU.
3 Act. [...].
34 Vgl. zum Ganzen Acct. [...]. 35 Act. [...] und Act. [...].
36 Act. [...].
n für eine Stellungnahme der WEKO nach Art. 10 ) etwa mittels Fragebögen an Konkurrenten und orausgesetzt, könnten Fragebögen bereits in der versandt werden.
lärten sich die Parteien einverstanden, dass die \ als Meldungsentwurf behandelt wird und basie- >h durch die UBS und Credit Suisse die definitive
uchte das Sekretariat die FINMA, der WEKO und ‘die beabsichtigte Verfahrensführung und den dahrer Stellungnahme gemäss Art. 10 Abs. 3 KG zu m Zusammenhang auch, ob die FINMA den Par- Bezug auf das Verfügen oder Nichtverfügen von immenschlussverfahren abgegeben hatte. Weiter ldungsentwurf der Parteien zahlreiche betroffene gt, in welchen ihr gemeinsamer Marktanteil 20 % reits jetzt Anhaltspunkte nach Art. 10 Abs. 1 KG rüfungsverfahrens nach Art. 33 KG (Phase 2) an- 1 und die Auswirkungen des Zusammenschlusses werden können. Zudem wies das Sekretariat daie Einladung an die WEKO zur Stellungnahme in rt. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG ergangen ist. Diese digkeit der Meldung des Zusammenschlusses an FINMA ergehen. **
» UBS bzw. die Credit Suisse der FINMA und dem y waivers» für Kontakte mit der EU-Kommission Staaten, DoJ, ein.*
ien ihren zweiten, Uberarbeiten Meldungsentwurf Jen Anträgen unverändert fest und führen zu dem :ngefasst Folgendes aus: Wie besprochen beher die vom Sekretariat erwähnten Segmente (i) (ii) traditionelles Banksparen, (iii) Hypothekarkretwurf zeigt, dass UBS und Credit Suisse in diesen eile an ihre Konkurrenz (u. a. Kantonalbanken und e zeigt, dass in jedem Fall wirksamer Wettbewerb : zudem um eine Beschreibung der verschiedenen MA um Mitteilung, wo sie weitere Informationen
retariat den zweiten Meldungsentwurf auf dessen
44. Am 28. April 2023 teilte das Sekretaric entwurf nicht vollständig ist. Dieser Mitteilur gefügt, das summarisch aufzeigte, in welche ist und in welchen Bereichen und Märkten d sig erachtet. Das Sekretariat empfahl der | damit die Parteien ohne Verzug an der Erc genereller Hinsicht fügte das Sekretariat a wenn alle Beteiligten proaktiv an der Vervoll waltlich vertretenen Parteien wurden daher Rückfrage der Behörden hin zu verbesser1 darum zu bemühen, eine in allen Aspekter genügliche Meldung gemäss gefestigter Zu:
nach dem Stand der Rückmeldung zum zwe «aus praktischen Gründen» ihr Einverstanc Meldung respektive in der Phase 0 Fragebö Visibilität und Transparenz bezüglich der ar Fragen haben. Die EU-Kommission sei ebe ressaten, die sie anschreibe.”®
46. Am5. Mai 2023 teilte die FINMA der dungsentwurfs mit. Dazu leitete die FINMA (< 2023 weiter mit der Bitte, den Meldungsent\ ten. Weiter teilte die FINMA den Parteien mi Sekretariat und der FINMA erarbeitet würde rensökonomischen Gründen direkt vornehm
47. Am 17. Mai 2023, anlässlich einer Tel und die Parteien den Stand der Dinge sow chen. Dabei wurde erneut das Begehren der fahren in Phase 1 zu beenden und den Zu einer Prüfung gemäss Art. 33 KG für unbed:
48. Am 23. Mai 2023 antwortete die FINM/ 2023 (s. Rz 40).*° Sie betonte erneut, dass vorzeitigen Vollzugs des Zusammenschluss schutzes notwendig war, damit vom Finanzp ten grösserer Schaden abgewendet werden Der Finanzplatz befand sich damals in eine dramatisch zuspitzte. Die Credit Suisse litt bedeutenden Abflüssen von Kundengelderr unmittelbar bevorstehenden Zahlungsunfäl Umfeld aufgrund der nationalen und interna bilisierendes Übergreifen auf das gesamte | der Finanzstabilitat und zum Schutz der Sct bei erwies sich der Zusammenschluss mit « dieser Lösung sprachen vor allem di
7 Act. [...]. 38 Act. [...]. 9 Act. [...]. 40 Act. [...].
it der FINMA mit, dass auch der zweite Meldungs- 1g war ein Schreiben zuhanden der Parteien bein Teilen der zweite Meldungsentwurf ungenügend as Sekretariat eine erleichterte Meldung für zuläs- FINMA, dieses Schreiben zeitnah zu versenden, Jänzung ihrer Meldung weiterarbeiten können. In n, dass die Phase 0 beschleunigt werden kann, ständigung der Meldung arbeiten würden. Die anersucht, die Meldung nicht bloss reaktiv bzw. auf 1 und zu vervollständigen, sondern sich proaktiv 1 und über alle fraglichen Märkte hinweg rechtssammenschlusspraxis einzureichen.?7
Parteien bei der FINMA mit Kopie ans Sekretariat iten Meldungsentwurf. Zudem gaben die Parteien Inis, dass schon vor Einreichung ihrer definitiven gen an Dritte verschickt werden dürfen, sofern sie geschriebenen Respondenten und der gestellten nfalls transparent bezüglich der Fragebogen-Ad-
| Parteien die Unvollständigkeit des zweiten Mellie ersten Feststellungen der WEKO vom 28. April vurf entsprechend zu ergänzen und zu überarbeit, dass Fragebögen in Abstimmung zwischen dem n und das Sekretariat deren Versand aus verfahen könne.*?
efonkonferenz, haben die FINMA, das Sekretariat ie die weiteren Schritte und den Zeitplan bespro- "Parteien besprochen, das Zusammenschlussversammenschluss unter Verzicht auf die Einleitung enklich zu erklären.
\ auf das Schreiben des Sekretariats vom 13. April die Kompetenzattraktion und die Bewilligung des es am 19. März 2023 im Interesse des Gläubigerlatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkkonnte. Die FINMA hob weiter Folgendes hervor: r ausserordentlichen Lage, die sich ab Mitte März an einer schweren Vertrauenskrise, was sich in | manifestierte. Es bestand die akute Gefahr einer ligkeit. Darüber hinaus drohte in einem fragilen tionalen Verflechtung der Credit Suisse ein desta- -inanzsystem. Eine rasche Lösung zur Sicherung weizer Volkswirtschaft wurde unumgänglich. Daler UBS als der zielführendste Schritt. Zugunsten e Solidität und professionelle Eignung der
Übernehmerbank, was rasch zur Wiederhe beigetragen hat.
49. In ihrem Schreiben gab die FINMA hi schen den für sie vorrangigen Glaubigerint dass dabei ausreichend zu würdigen ist, das fähig ist, ohne fremde Hilfe nicht überleben lichkeit vom Markt verschwunden wäre. Vor dass gewisse weitreitreichende Auflagen wi Geschäfts sich möglicherweise als a priori spruch auf Wettbewerb und dem Fortbestai nicht ausgeschlossen werden. Dabei wird Transaktionssicherheit und die Stabilität des
50. Die FINMA schrieb weiter, dass sie da führen sowie eine sorgfältige Beurteilung de: vorgesehenen Verfahrens und auf Basis eir Auch wenn die FINMA den Zusammenschlu: hat sie gegenüber den Parteien keine Zusic fügen noch das Nichtverfügen von wettbew FINMA wird sich auch nicht a priori einer oı halb nur eines Monats ab Eingang der volls erachtet die FINMA unter Berücksichtigung der Abstimmung mit den Schweizer Wettb: eine erste Beurteilung, ob eine ordentliche | Phase 0 sichtbar sein.
51. Die FINMA hält es aus vorstehenden einzuladen, noch vor Abschluss der Phase ( KG abzugeben, welche sich neben der Voll: riell zu Anhaltspunkten einer marktbeherrscl chen Prüfung sowie allfälligen Bedingungen
52. Am 25. Mai 2023 replizierte das Sekre 2023.*' Darin bedankte es sich für die Einla Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG einzureicher an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2023 entschei FINMA bereits in der Phase 0 abzugeben. LC fraglich ist, ob eine Stellungnahme der WEI definitiven Meldung der Zusammenschlussg wies das Sekretariat nochmals darauf hin, einer Phase 2 bereits jetzt gegeben sind,
schluss eine marktbeherrschende Stellung | genuber der FINMA bereits im Schreiben ¢ Einschätzung hat der ergänzte Meldungsen! ist in grundsätzlicher Weise der Auffassung } eine Stellungnahme dahingehend abzugebe haltspunkte für die Begründung einer markt bestehen. In ihrer Stellungnahme gemäss / mehr die Auswirkungen des Zusammenschl Wettbewerbs zu beurteilen und, sollte in ¢ schung festgestellt werden, der FINMA E
“1 Act. [...].
rstellung des Vertrauens auf den Finanzmärkten
nsichtlich ihrer gesetzlichen Güterabwägung zwisressen und wettbewerblichen Anliegen bekannt, s die Credit Suisse heute nicht mehr kapitalmarktkönnte und (retrospektiv) mit hoher Wahrscheindiesem Hintergrund gab die FINMA zu bedenken, e z.B. eine rechtliche Aufspaltung des Schweizer nicht durchführbar erweisen. Zwischen dem Annd des Unternehmens kann daher ein Zielkonflikt die FINMA die Interessen der Bankkunden, die ; Finanzplatzes höher gewichten müssen.
is Verfahren unabhängig und unvoreingenommen > Zusammenschlusses entlang des kartellrechtlich er soliden Erhebungsgrundlage vornehmen wird. ss im Interesse des Gläubigerschutzes unterstützt, ‚herungen gemacht, weder in Bezug auf das Vererbsrechtlichen Auflagen oder Bedingungen. Die dentlichen Prüfung verschliessen. Solches innerändigen Meldung in der Phase 1 zu entscheiden, der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit swerbsbehörden als zu knapp. Das Ergebnis für Prüfung erforderlich ist, sollte daher bereits in der
Gründen daher für erforderlich, die WEKO dazu ) eine Stellungnahme im Sinne von Art. 10 Abs. 3 ständigkeit der Meldung insbesondere auch mate- ıenden Stellung, der Notwendigkeit einer ordentli-
und Auflagen äussert.
stariat auf das Schreiben der FINMA vom 23. Mai dung an die WEKO, eine Stellungnahme gemäss 1. Weiter teilte es der FINMA mit, dass die WEKO den wird, ob sie bereit ist, ihre Stellungnahme der as Sekretariat hielt dazu fest, dass es rein formell <O in der Phase 0, mithin vor der Einreichung der yarteien, rechtlich überhaupt möglich ist. Materiell dass die Voraussetzungen für die Durchführung namentlich Anhaltspunkte, dass der Zusammen- Jegründen oder verstärken könnte. An dieser, geles Sekretariats vom 13. April 2023 geäusserten wurf vom 24. April 2023 nichts geändert. Ohnehin der FINMA entgegenzutreten, die WEKO habe nur »n, ob in diesem Zusammenschlussverfahren Anbeherrschenden Stellung oder deren Verstärkung rt. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG hat die WEKO vielusses UBS/Credit Suisse auf die Wirksamkeit des yewissen Märkten eine qualifizierte Marktbeherr- ’edingungen und Auflagen zu deren Behebung vorzuschlagen. Die verfahrensführende FIN sammenschluss, wie sie die Interessen der des Zusammenschlusses der WEKO gegen
53. Das Sekretariat schrieb weiter, dass, n schlusses ordnungsgemäss und entlang d nehmen, sich die gesetzlichen Prüf- und daı und 2 aufteilen würden. Die FINMA beschre sen alle notwendigen Verfahrensschritte z durchgeführt werden sollen. Eine erreichte ‘ FINMA und den Zusammenschlussparteier verbundene Publizität zufolge der in Art. 3. wesentlichen Inhalts der Meldung des Zus: welcher Dritte zu dem gemeldeten Zusamm
54. Das Sekretariat riet der FINMA von d dass die Verfahrenshoheit in casu bei der F stattung einer ordnungsgemässen Stellung KG im von der FINMA geführten Verfahren
55. Am 7. Juni 2023 duplizierte die FINM/ 2023.42 Sie hob hervor, dass sie sich an d Verfahrensordnung orientiert. Es zeigt sich - nicht durchwegs zum vorliegenden Fall pas: KG, innerhalb eines Monats ab Eingang der Entscheid zu fällen, ist nicht realistisch. Die bar, die Phase 0 «massvoll» aufzuwerten ur vorzuverlegen. Dadurch kann zusätzlicher I ausserhalb des Fristenkorsetts einvernehm gegenstand auf die wesentlichen Bereiche :
56. Die FINMA meint ferner, im weiteren V FINMA trotz Anhaltspunkten für eine Marktb eine finale Beurteilung fällt. Bei dieser Ausg; WEKO frühzeitig Gelegenheit zur Stellungn äusserten sich zu Inhalt und Zeitpunkt der S
57. Gemäss FINMA sollte die Stellungnat abdecken:
- Auswertung der Meldung und der F haltspunkte für eine marktbeherrsch welchen konkreten relevanten Märk Erläuterungen zu Marktabgrenzung,
- Notwendigkeit einer ordentlichen Pri
- Allfällige Bedingungen, Auflagen ur Sicht als sinnvoll erachtet werden;
- Beurteilung des Argumentes der «F der ausserordentlichen Lage, in der Schreiben vom 23. Mai 2023 dargele
42 Act. [...].
IMA befindet in ihrem Endentscheid Uber den Zu- Gläubiger und die wettbewerbliche Einschätzung einander abwägt.
16chte die FINMA die Beurteilung des Zusammen- 2s kartellrechtlich vorgesehenen Verfahrens voraus folgenden Verfahrensschritte in die Phasen 1 bt aber ein «Verfahren sui generis», mit Hilfe desur Vorbereitung des Endentscheids in Phase 0 Verfahrensbeendigung in der Phase 1 erspart der 1 eine vertiefte Prüfung (Phase 2) und die damit 3 Abs. 1 KG vorgesehenen Veröffentlichung des ammenschlusses und Fristeinräumung, innerhalb enschluss Stellung nehmen können.
jesem Vorgehen ab. Es hielt allerdings auch fest, INMA ist und das Interesse der WEKO in der Ernahme im Sinne von Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz liegt.
\ auf das Schreiben des Sekretariats vom 25. Mai en Regeln des Kartellgesetzes und der dortigen jedoch, dass die kartellrechtlichen Bestimmungen sen. Insbesondere die Vorgabe von Art. 32 Abs. 1 vollständigen Meldung einen richtungsweisenden FINMA erachtet es daher als sinnvoll und vertretid gewisse Verfahrenselemente in dieses Stadium tandlungsspielraum geschaffen, Meldungsinhalte ich festgelegt, Marktdaten erhoben und der Prüfausgerichtet werden.
erfahrensablauf bestehe die Möglichkeit, dass die eherrschung bereits nach der vorläufigen Prüfung angslage sieht die FINMA eine Notwendigkeit, der ahme zu geben. Weder Gesetz noch Materialien tellungnahme nach Art. 10 Abs. 3 KG.
ime der WEKO mindestens die folgenden Punkte
ragebögen; materielle Beurteilung möglicher Anende Stellung oder Verstärkung einer solchen (in ten sieht die WEKO eine Marktkonzentration, mit Marktanteilen und Eintrittsbarrieren);
ifung;
id Massnahmen, die aus wettbewerbsrechtlicher
‘ailing Company Defence» (vor dem Hintergrund sich die Credit Suisse befand und wie im FINMA- >gt wurde).
58. Am Q. Juni 2023 reichten die Parteier («Meldungsentwurf III»).4° Die Parteien halt führen zu dem überarbeiteten Meldungsent erweiterten Meldungsentwurf werden die | 5. Mai 2023 umfassend beantwortet. Aus de hervor, dass der Zusammenschluss eine ma verstärkt.
59. Dieser Meldungsentwurf III diente de grundlage für die Ausarbeitung und den Ve und Verbände sowie die vorliegende Stell nachfolgend diskutiert, womit sich eine zus; Stelle erübrigt. Das Sekretariat informierte dritten Meldungsentwurfs, dass mit diesem E lich vollständig sei, auch wenn einzelne Pur machen könnten.
60. Am 12. Juni 2023 teilten die Parteien Fusion mit.“
61. Am 19. Juni 2023 erklärte sich die W der FINMA mit Schreiben vom 25. Mai 202 lungnahme gemäss Art. 10 Abs. 3 zweiter S Phase 0 zu erstatten. Die WEKO betonte
dieser Stellungnahme bestimmt. Der Inhalt wie umfassend die WEKO den Sachverhalt zeitlichen Vorgaben der FINMA hat ermittelt
62. Am 21. und 22. Juni 2023 stellte das \ gearbeiteten Fragebögen an Konkurrenten Fachorganisationen zur Kenntnisnahme unc
63. Am 26. Juni 2023 haben die Parteien mentare zukommen lassen.“ Das Sekretari
64. Am 28. Juni 2023 versandte das Sek Fachorganisationen. Innerhalb der bis zum meldungen verzeichnet, 42 davon versehen
65. Am 29. Juni 2023 versandte das Sek Konkurrenzunternehmen. Innert der bis zum Befragten, zwei weitere Banken haben ihre | Juli bzw. Mitte August eingereicht.
66. Am 14. Juli 2023 stellte das Sekretaria Fragebögen an Firmenkunden und Kunden i und für allfällige Bemerkungen zu.*’ Das Se Fragebögen an eine Auswahl der von deı
43 Act. [...]. 44 Act. [...]. 45 Act. [...] und Act. [...]. 46 Act. [...].
47 Act. [...] und Act. [...].
1 ihren dritten, überarbeiten Meldungsentwurf ein an an ihren beiden Anträgen unverändert fest und wurf zusammenfassend Folgendes aus: Im stark Fragen des Fragebogens des Sekretariats vom n detaillierten Angaben des Meldungsentwurf geht rktbeherrschende Stellung weder begründet noch
ın Schweizer Wettbewerbsbehörden als Arbeitsrsand der Fragebögen an Konkurrenten, Kunden ungnahme. Dessen Inhalt wird, soweit relevant, ammengefasste inhaltliche Wiedergabe an dieser die FINMA im Nachgang zu seiner Prüfung des -ntwurf gearbeitet werden könne, da er grundsätz- Ikte klärungsbedürftig seien und Rückfragen nötig
der FINMA und dem Sekretariat den Vollzug der
EKO trotz Vorbehalte zur Verfahrensführung, die 3 mitgeteilt worden waren, dazu bereit, ihre Stelatz KG der FINMA ausserordentlich bereits in der allerdings dazu, dass sie alleine über den Inhalt wird sich zwangsläufig auch danach bestimmen, unter der gegebenen Verfahrensführung und den 1 und beurteilen können.
Sekretariat der FINMA bzw. den Parteien die aus- und den Fragebogen an Verbände und weitere für allfällige Bemerkungen zu.*°
dem Sekretariat Änderungsvorschläge und Komat hat diese geprüft und teilweise berücksichtigt.
retariat 56 Fragebögen an Verbände und weitere 12. Juli 2023 erstreckten Frist wurden 48 Rückmit Antworten.
retariat 106 Fragebögen an Banken und weitere 18. Juli 2023 erstreckten Frist antworteten 99 der Antworten in Absprache mit dem Sekretariat Ende
t der FINMA und den Parteien die ausgearbeiteten m Bereich Asset Management zur Kenntnisnahme kretariat gab ferner bekannt, dass es plane, diese - UBS und Credit Suisse angegebenen Kunden unterschiedlicher Grösse zu senden sowie ¢ von sich aus beim Sekretariat gemeldet hak
67. Am 17. Juli 2023 haben die Parteien mentare zukommen lassen.“ Das Sekretari
68. Am 19. Juli 2023 versandte das Sekre Kunden im Bereich Asset Management. Inn streckten Frist sowie auch noch in den Folg:
69. Gleichentags fand eine weitere trilater tariat und den Parteien statt. Unter anderem und Entwurf des Sekretariats für die Stellun: Satz KG analog zu dem Vorgehen, das in Pr zur Stellungnahme erhalten würden. Am 25 das Verfahren führt und darin die Parteirect ren zu dem FINMA-Verfahren, sondern gibt der FINMA ab. Die UBS hat folglich später ( der Entscheidbehörde zur Stellungnahme d Vorgangs ist nicht angezeigt. Die WEKO be ständlich den nahezu vollständigen Meldun nen der UBS grundsätzlich vollständig herv finale Stellungnahme der WEKO.
70. Am 23. August 2023 fragte die FINM. Austausch auf oberster Führungsebene an schiedet hat.°° Diesem Austausch nach der FINMA stimmten die Schweizer Wettbewert
71. Am 28. August 2023 fand ein Expert Herrn Barend Fruithof, CEO der Aebi Schr Firmenkundengeschäfts der Credit Suisse.
72. Am 31. August 2023 gab die UBS die ' auch ihres Schweizer Geschäftsteils, der Cr
73. Am 8. September 2023 traf sich das S Vertretern der Preisüberwachung, um
UBS/Credit Suisse zu hören.®* Die Preistibe schwerden über Banken fest. So ist der Ante an der Gesamtzahl der schriftlichen Meldun kommen verschiedene Wirtschaftsvertreter, cher suchen, was im Bankenbereich ein vol
74. Die Beschwerden von Privatpersoner Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Ber fürchten. Als Argument wird angeführt, dass
48 Act. [...].
49° Act. [...].
5° Act. [...].
51 Act. [...].
52 Act. [...].
53 UBS-Ergebnis 2. Quartal 2023, Medienmitteil dia/display-page-ndp/de-20230831-2q23-que
5 Act. [...].
igfs. zusätzlich an ein paar Unternehmen, die sich en.
dem Sekretariat Änderungsvorschläge und Komat hat diese geprüft und teilweise berücksichtigt.
tariat 60 Fragebögen an 40 Firmenkunden und 20 ert der bis am 10. respektive 17. August 2023 eretagen gingen 53 Rückmeldungen ein.
ale Diskussion zwischen der FINMA, dem Sekrewurde von den Parteien gefragt, ob sie den Antrag „nahme der WEKO gemäss Art. 10 Abs. 3 zweiter ase 2 eines Zusammenschlusses gepflegt werde, . Juli antwortete das Sekretariat, dass die FINMA ite wahrt. Die WEKO führt kein separates Verfahin diesem lediglich eine Stellungnahme zuhanden selegenheit, sich im FINMA-Verfahren gegenüber er WEKO zu äussern. Eine Verdoppelung dieses rücksichtigt in ihrer Stellungahme aber selbstvergsentwurf der Parteien, aus welchem die Positioorgehen sollten.* Auch die FINMA erhält nur die
A die Schweizer Wettbewerbsbehörden für einen , nachdem die WEKO die Stellungnahme verabn Eingang der Stellungnahme der WEKO bei der sbehörden gleichentags zu.°'
'engespräch statt zwischen dem Sekretariat und
nidt Group und ehemaliger Leiter des Schweizer volle Integration der Credit Suisse — so namentlich edit Suisse Schweiz — in die UBS bekannt.
ekretariat mit dem Preisüberwacher und weiteren ihre Wahrnehmung des Zusammenschlusses :rwachung stellt einen deutlichen Anstieg der Be- :il der Meldungen, die den Finanzsektor betreffen, gen in diesem Jahr auf rund 8 % gestiegen. Hinzu die das direkte Gespräch mit dem Preisüberwaig neues Phänomen ist.
1 zeigen gemäss Preisüberwacher, dass sie eine ich der Gebühren und (passiven) Zinssätze be- ; die Gebühren nach der Normalisierung der Zinsung vom 31.8.2023, «www.ubs.com/global/en/merterly-result.htmb (18.9.2023).
sätze wieder sinken sollten, da die Banken gewöhnlichen Zinssituation begründet hatte Anhebung der Leitzinsen nicht so schnell w erhielt der Preisüberwacher überraschend halb hier bereits eine Marktbeobachtung eri
75. Laut Preisüberwacher dürften jedoch die Marktmacht, das Geschäft mit mittleren schäft tätig sind. Denn die Bedürfnisse kleir schiedenen Banken befriedigt werden (Kan ken, Migros Bank oder Bank Cler), grössere internationalen Banken unterhalten. Bei die: vor allem Finanzierung und Garantien betro
76. Am 18. September 2023 fand ein Expe Herrn Peter Gisler, CEO, sowie Herrn L: Schweizerische Exportrisikoversicherung SI
77. Am 19. September 2023 versandte ( nahme der WEKO an die WEKO-Mitglieder. 2023 zugesandt. Dazu später zugegangene laufend bis zum 19. September 2023 zuges
78. Am 25. September 2023 verabschiede
B.2 Zuden Sachverhaltsermittlı Stellungnahme gemäss Art.
79. Die kartellrechtliche Gesetzgebung, nz sich nicht dazu, wer den Sachverhalt für d ermitteln hat. Es ist aber davon auszugehen rensführenden und entscheidenden Behöro Gesetzgebung sieht auch kein paralleles Ve die Ermittlung des für ihre Stellungnahme n verhalts vor. Es obliegt der FINMA, die sact
80. Die Stellungnahme der WEKO gemäs wirkungen des Zusammenschlusses auf de hat keine Erfahrung in der Ermittlung von kaı daher mit der WEKO dahingehend verständ weitere Verfahren betreffend diesen Zusan hörden koordiniert und das Sekretariat die Zusammenschlussverfahren unterstützt. De zuhanden der verfahrensführenden FINMA-
81. Vor diesem Hintergrund hat das Sekre genommen.
55 Act. [...] und Act. [...].
die damalige Gebührenerhöhung mit der aussern. Ausserdem reagierten die Kreditzinsen auf die ie auf frühere Leitzinssenkungen. Darüber hinaus viele Bürgermeldungen zu Schliessfächern, wesffnet wurde.
die wirklich grossen Probleme, auch in Bezug auf
und grossen Kunden betreffen, die im Exportgeverer Unternehmen können in der Regel von vertonal- oder Raiffeisenbanken, andere lokale Ban- Unternehmen können auch Bankbeziehungen mit sen mittleren und grossen Unternehmen scheinen ffen zu sein.
srtengesprach statt zwischen dem Sekretariat und ars Ponterlitschek, Chief Insurance Officer, der
las Sekretariat seinen Entwurf fur eine Stellung- Die Akten wurden der WEKO bereits Ende August : oder entstandene Akten wurden der WEKO fortandt.
ste die WEKO die vorliegende Stellungnahme.
ingen der WEKO für ihre 10 Abs. 3 zweiter Satz KG
amentlich Art. 10 Abs. 3 KG oder die VKU, äussert as FINMA-Verfahren nach Art. 10 Abs. 3 KG zu , dass die Erstellung des Sachverhalts der verfah- e obliegt, mithin der FINMA. Die kartellrechtliche srfahren der Schweizer Wettbewerbsbehorden für ach Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG notigen Sach- \dienlichen Ermittlungshandlungen vorzunehmen.
s Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG hat zu den Ausn wirksamen Wettbewerb zu ergehen. Die FINMA tellrechtlichen Sachverhalten. Die FINMA hat sich igt, dass sie als verfahrensführende Behörde das imenschluss mit den Schweizer Wettbewerbsbe- FINMA mit seiner Expertise zu kartellrechtlichen is Sekretariat erhob in der Folge im Namen und sachverhaltliche Auskünfte.
tariat nachfolgende Sachverhaltsermittlungen vor-
B.2.1 Marktbefragung
82. Für die Beurteilung der Auswirkunger renz und der Nachfrager wurden Verbände wählte Kunden im Firmenkundengeschäft u
Befragung Verbände
83. Befragt wurden 56 Verbände, darunte zerischer Gewerbeverband, Branchen- und zweige sowie eine Auswahl an Industrie- ur Wirtschaftsstandorte. Von den 56 befragen \ gingen insgesamt 48 Rückmeldungen ein.
menschluss Stellung.” Der Fragebogen er Beziehung mit den beteiligten Unternehmen den erwarteten Auswirkungen des Zusamm gen allfällige Probleme mildern oder beseiti Märkte gibt, in welchen die UBS und Credit nante Stellung erreichen oder verstärken kÖ
Befragung Konkurrentinnen
84. Befragt wurden 106 Banken und w Suisse. Die Auswahl wurde gestützt auf die und in Koordination mit der FINMA getroffer Aufsichtskategorie zwei und drei, um die gri zusätzlich spezifische Banken und Auslands war es, unter anderem eine ausgewogene | und übrige Banken), Privatbanken und Ausl kurrentinnen haben 79 den Fragebogen (te nen allgemeinen Teil sowie vier spezifisch Unternehmen sowie die Schlussfrage, ob es die UBS und Credit Suisse durch den Zusa oder verstärken könnten. Die vier spezifisch Retail Banking, Corporate Banking, Private vier Bereiche wurden Fragen zum sachliche werbsrechtlichen Beurteilung gestellt. Ein | ihren Antworten jeweils auf jene Bereiche, it worteten 57 Konkurrentinnen den Abschnitt
Vgl. Act. [...].
7 Act. [...].
58 Act. [...].
5 Die FINMA teilt die beaufsichtigten Banken u gestützt auf Bilanzsumme, verwaltete Vermö tel (Art. 2 Abs. 1 und Anhang 3 Bankenveror: äusserst grosse, bedeutende und komplexe | zwei umfasst sehr bedeutende, komplexe Me fasst grosse und komplexe Marktteilnehmer ı Marktteilnehmer mittlerer Grösse mit einem c Marktteilnehmer mit einem tiefen Risiko.
60 Act. [...].
| des Zusammenschlusses aus Sicht der Konkur- ‚ Banken und weitere Konkurrenten sowie ausgend Asset Management befragt.”
r die Dachverbände economiesuisse und Schwei- Interessensverbände verschiedener Wirtschaftsid Handelskammern der gewichtigsten Schweizer Verbänden sowie Industrie- und Handelskammern 42 der Befragten nahmen inhaltlich zum Zusamithielt Fragen zum Verband, zur (geschäftlichen) , zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung sowie zu anschlusses. Zudem wurde gefragt, welche Auflagen könnten und ob es bestimmte Bereiche oder Suisse durch den Zusammenschluss eine dominnten.°8
eitere Konkurrenzunternehmen von UBS/Credit Angaben der Parteien in den Meldungsentwürfen 1. Befragt wurden namentlich Banken der FINMAsseren Institute in der Schweiz abzudecken, und banken der Aufsichtskategorie vier und fünf.°° Ziel Anzahl an Universalbanken (Kantonal-, Regionalandsbanken zu erhalten. Von 106 befragten Konilweise) beantwortet. Der Fragebogen enthielt ei- > Teile. Der allgemeine Teil enthielt Fragen zum ; bestimmte Bereiche oder Märkte gibt, in welchen mmenschluss eine dominante Stellung erreichen en Teile enthielten Fragen jeweils für die Bereiche Banking und Asset Management. Für jeden der n Markt, zum räumlichen Markt sowie zur wettbe- Grossteil der Konkurrentinnen beschränkte sich in 1 denen sie selbst tätig sind. Entsprechend beant- Retail Banking, 68 Konkurrentinnen den Abschnitt
nd Wertpapierhäuser in fünf Aufsichtskategorien ein gen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmit- Inung [BankV; SR 952.02]). Kategorie eins umfasst Marktteilnehmer mit sehr hohem Risiko. Kategorie irktteilnehmer mit hohem Risiko. Kategorie drei umnit einem bedeutenden Risiko. Kategorie vier umfasst lurchschnittlichen Risiko. Kategorie fünf umfasst kleine
Corporate Banking, 70 Konkurrentinnen det nen den Abschnitt Asset Management.°®'
Befragung Kunden
85. Befragt wurden 60 Kunden, darunter nagement. 53 Kunden kamen dem Auskunf Management Kunden).®* Die Auswahl wure Meldungsentwürfen getroffen und erfolgte zı gen Stellungnahmen der Verbände und Ba Fragen zum Unternehmen, zu den Bankbı schlusses sowie zur Exportfinanzierung. De enthielt neben den allgemeinen Fragen spe:
B.2.2 Weitere Ermittlungen
86. Die Parteien berechneten in den Meld relevanten Märkten mehrheitlich auf Grundl: Zahlen der SNB aggregiert und beispielsw einzelnen Instituten unterteilt sind, kann die zureichend dargestellt werden, insbesonder
87. Um die Wettbewerbssituation besser < zu verifizieren, fragte das Sekretariat die F Daten mit einer höheren Granularitatsstufe stellte dem Sekretariat institutsspezifische D Aussicht. In der Folge arbeiteten Mitarbeite aus dem Datenbestand der FINMA die relev ben der Parteien als Basis für die Stellungn:
88. Schliesslich hat sich das Sekretariat « getauscht, die in der Vergangenheit die dire Suisse wahrgenommen haben. Diese konn! Märkten liefern, mögliche Problemfelder be zum Funktionieren der Märkte im Bankenwe
Cc Erwagungen
C.1 Zum Geltungsbereich und z im konkreten Fall
89. Es obliegt der FINMA als Entscheidbe genden Fall anwendbar ist. Die WEKO nimr
1 Abschnitt Private Banking und 66 Konkurrentin-
40 Firmenkunden und 20 Kunden im Asset Matsbegehren nach (33 Firmenkunden und 20 Asset je gestützt auf die Angaben der Parteien in den ıdem unter Berücksichtigung der ersten eingegannken. Der Fragebogen für Firmenkunden enthielt >ziehungen, den Auswirkungen des Zusammenr Fragebogen für Kunden im Asset Management zifische Fragen zum Asset Management.
ungsentwürfen ihre Marktanteile in den einzelnen age des SNB-Datenportals. Da die veröffentlichten eise nur nach Bankenkategorien und nicht nach Wettbewerbssituation in gewissen Fällen nur un- e in Bezug auf die 24 Kantonalbanken.
ıbbilden zu können und die Angaben der Parteien -INMA, ob dieser von ihrer Aufsichtstätigkeit her vorlägen. Die FINMA prüfte dieses Anliegen und aten nach verschiedenen einzelnen Kategorien in nde des Sekretariats mit Ökonomen der FINMA anten Informationen heraus, die neben den Angaahme dienten.®
sbenfalls mit den Mitarbeitenden der FINMA auskte Aufsicht (Linienaufsicht) über UBS und Credit en dem Sekretariat weitere Informationen zu den nennen und spezifische Fragen des Sekretariats sen beantworten.
ur Anwendbarkeit des Kartellgesetzes
shdrde, zu prüfen, ob das Kartellgesetz im vorlient dennoch summarisch dazu Stellung:
C.1.1 Geltungsbereich
90. Das Kartellgesetz gilt für Unternehmer oder andere Wettbewerbsabreden treffen, I zusammenschlüssen beteiligen (Art. 2KG). sachlicher und örtlicher Hinsicht anwendbar
C.1.1.1 Unternehmen
91. Als Unternehmen gelten sämtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig Abs. 1°* KG). Die am Zusammenschluss be men zu qualifizieren. Es sind Banken, die Zu und in ihrer jeweiligen Zusammenfassung e lichen Konzernbegriffs sind. Aufgrund ihrer UBS und Credit Suisse in ihrer jeweiligen ¢ als Konzern das Unternehmen im kartellrecl
C.1.1.2 Unternehmenszusammenschlus:
92. Die WEKO erachtet die Rechtshandl Suisse im Wege einer Absorptionsfusion im FusG zu ubernehmen, als einen Zusammer und 2 VKU. Die detaillierte Beschreibung d Zusammenschlusses sind für die Stellungn: weiter relevant. Die FINMA wird anhand der führungen dazu in ihren Endentscheid einfli
C.1.1.3 Örtlicher Geltungsbereich
93. In räumlicher Hinsicht ist das Kartellge Schweiz auswirken, selbst wenn sie im Au zip®; Art. 2 Abs. 2 KG). Somit ist das Kartel
C.1.2 _Vorbehaltene Vorschriften
94. Inden hier zu beurteilenden Märkten g im Sinne von Art. 3 Abs. 1 KG, die Wettbewe KG wurde von den Parteien auch nicht gelte
C.1.3 Meldepflicht
95. Vorhaben über Zusammenschlüsse vc zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr nehmen einen Umsatz von insgesamt min entfallenden Umsatz von insgesamt minde: KG) und mindestens zwei der beteiligten U mindestens CHF 100 Mio. erzielten (Art. 9 /
1 des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- Narktmacht ausüben oder sich an Unternehmens- Wie sich zeigt, ist das Kartellgesetz in persönlicher
chfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 steiligten Unternehmen sind als solche Unterneh- ısammenfassungen von mehreren Gesellschaften ine konsolidierte Einheit im Sinne des privatrechtgelebten Konzernwirklichkeit stellen die Banken yesamten Zusammenfassung von Gesellschaften ıtlichen Sinne dar.
ung der UBS, das gesamte Geschäft von Credit Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 4 Abs. 1 lit. a schluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 KG und Art. 1 er technischen Einzelheiten und des Ablaufs des ahme der WEKO gemäss Art. 10 Abs. 3 KG nicht definitiven Meldung der Parteien die nötigen Aus- 2ssen lassen.
setz auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der sland verursacht werden (sog. Auswirkungsprin- Igesetz auch in örtlicher Hinsicht anwendbar.
ibt es keine gesetzlich vorbehaltenen Vorschriften rb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 2nd gemacht.
yn Unternehmen sind vor ihrem Vollzug der WEKO vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unter- Jestens CHF 2 Mrd. oder einen auf die Schweiz stens CHF 500 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 lit. a nternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je
016 vom 24.10.2017 E. 3, BMW.
96. Die Umsatzschwellen von Art. 9 Abs. Parteien in Rz 110 f. des Meldungsentwurfs meldepflichtig. Die FINMA stellt dies in ihrer
C.2 Zum Verfahren gemäss Art. unter Beteiligung von Bank
C.2.1 Zuständigkeit FINMA und Stellur
C.2.1.1 Gesetzliche Grundlagen
97. Gemäss Art. 10 Abs. 3 KG können be Bankengesetzes, die der FINMA aus Grund nen, die Interessen der Gläubiger vorrangi FINMA an die Stelle der WEKO.
98. Gemäss Art. 17 VKU kann die FINMA, aus Gründen des Gläubigerschutzes als not von Amtes wegen in jedem Zeitpunkt des \ dung des Zusammenschlussvorhabens der i. V. m. Art. 10 Abs. 3 KG bewilligen. Sie |: nahme ein.
99. Gemäss Art. 10 VKU informiert die V von Zusammenschlussvorhaben von Banke
100. Demnach führt Art. 10 Abs. 3 KG bei ordentlichen wettbewerbsrechtlichen Beurte Beurteilungskriterium des Glaubigerschutze dessen Beurteilung formell der Sonderzust eine Sonderregel fur bestimmte Zusammen: welche die normalerweise rein wettbewerb schlüssen nötigenfalls um die Abwägung vc gerschutz an sich ist unter den allgemeinen Art. 10 Abs. 1 und 2 KG kein Rechtfertigur menschlusses, so denn das Vorhaben eine stärkt und die Untersagungsvoraussetzunge und das damit verbundene Abwägen von G am Schutz des wirksamen Wettbewerbs er menschluss aus Gründen des Gläubigersch
101. Für die Anwendbarkeit von Art. 10 Abs schluss beteiligten Unternehmen eine Bank aber bei dieser um die Ubernommene Bank sammenschluss» die Rede ist, wird damit ni nehmenden Bank bedarf, obwohl das vorlie
(Fn 7), Art. 10 N 218; CHRISTIAN J. MEIER-SCI und Finanzmarktrecht, 6/99, Kartellrecht und
1 KG sind erreicht, es wird auf die Angaben der lll verwiesen. Das Zusammenschlussvorhaben ist n Endentscheid rechtsverbindlich fest.
10 Abs. 3 KG für Zusammenschlüsse en
ignahme WEKO gemäss Art. 10 Abs. 3 KG
i Zusammenschlüssen von Banken im Sinne des en des Gläubigerschutzes als notwendig erschei- J berücksichtigt werden. In diesen Fällen tritt die
erachtet sie einen Zusammenschluss von Banken wendig, auf Ersuchen der beteiligten Banken oder /erfahrens und nötigenfalls vor Eingang der Mel- 1 Vollzug nach Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2 adt vor ihrem Entscheid die WEKO zur Stellung-
VEKO die FINMA unverzüglich über die Meldung n im Sinne des Bankengesetzes.
Bankenzusammenschlüssen materiell neben den :ilungskriterien von Art. 10 Abs. 1 und 2 KG das s ausserordentlich und zusätzlich ein und übergibt ändigkeit der FINMA. Der Gesetzgeber hat damit schlüsse unter Beteiligung von Banken eingeführt, srechtliche Beurteilung von solchen Zusammenyn Gläubigerinteressen ergänzt. Denn der Gläubiwettbewerbsrechtlichen Beurteilungskriterien von igsgrund für die Zulassung eines Bankenzusammarktbeherrschende Stellung begründet oder vern erfüllt sind. Die Sonderzustandigkeit der FINMA laubigerinteressen mit dem Öffentlichen Interesse geben sich indes nur, sofern der Bankenzusamutz tatsächlich notwendig ist.
;. 3 KG genügt es, dass eines der am Zusammen- -im Sinne des Bankengesetzes ist. Es muss sich handeln.°° Wenn vorliegend von dem «Bankenzucht vorausgesetzt, dass es dafür auch einer übergend der Fall ist.
ellrecht, Ducrey/Zimmerli (Hrsg.), 2. Auflage, 2023, /AGLINI (Fn 7), Art. 10 N 197; DIKE KG-PRÜMMER HATZ, in: Schweizerische Zeitschrift für Wirtschafts- Bankenaufsicht, S. 270.
C.2.1.2 Das Vorhaben der Parteien
102. Am 19. März 2023 teilte die UBS de Suisse übernehmen zu wollen. Gleichentac Unternehmen den vorzeitigen Vollzug ihre: Suisse haben den Zusammenschluss am 1 die UBS die volle Integration der Credit Suis: Suisse Schweiz, in die UBS bekannt.
103. Die Parteien verfolgten mit der gemel in die Credit Suisse wiederherzustellen un überwiegenden Schutz der Gläubigerintere: balen Finanzsystems.°®
104. Die Parteien erwähnen dazu weiter, e: ments («EFD»), der FINMA und der SNB ur den des Gläubigerschutzes nach Art. 10 Abs und Auflagen zu genehmigen sei. Die FINN dingungen und Auflagen die Bewilligung zt nach Art. 32 Abs. 2 KG erteilt.”
105. Rückblickend führen die Parteien aus mit einem Verlust von CHF 7,3 Mrd. absch Drittel gefallen war. Insbesondere im Oktobe der Credit Suisse zu einem ersten Bank Rut ab (CHF [...] Mrd. in drei Monaten). Bereit Liquiditätspuffer von Credit Suisse. Im Mai USA zu grossen Verunsicherungen an den der Vertrauenskrise bei der Credit Suisse m situation der Credit Suisse. Verscharfend v Aktionärin von Credit Suisse, verlauten lies: fen. Der Aktienkurs der Credit Suisse gerie 30 %). Die Einlagenabflüsse erreichten CHF deshalb am 15. März 2023 zunächst eine Diese Liquiditatshilfe der SNB konnte die Sit FINMA und SNB sei in der Woche vom 13. Suisse aus eigener Kraft das Vertrauen der damit eine Insolvenzgefahr gemäss Art. 25 | wenden könne. FINMA und SNB forderten von Credit Suisse zu prüfen und entsprech schlechterung der finanziellen Situation von kungen auf den schweizerischen, europais Ohne den gemeldeten Zusammenschluss w der Woche vom 20. März 2023 mit ganz hol wesen. Das hätte nicht nur in der Schweiz, Nervosität am Markt auch global eine schw Rückwirkungen auf die Schweizer Volkswirt
r FINMA mit, das gesamte Geschäft von Credit Is gewährte die FINMA auf Antrag der beteiligten s Zusammenschlusses. Die UBS und die Credit 2. Juni 2023 vollzogen. Am 31. August 2023 gab se, inklusive ihres Schweizer Geschaftsteils Credit
deten Transaktion das Ziel, das Kundenvertrauen d Credit Suisse zu stabilisieren. Das diene dem ssen und den überwiegenden Interessen des glo-
3 sei seitens des Eidgenössischen Finanzdepartebestritten, dass der Zusammenschluss aus Grün- ;. 3 KG notwendig und deshalb ohne Bedingungen IA habe am 19. März 2023 daher auch ohne Be- ım vorzeitigen Vollzug des Zusammenschlusses
, dass die Credit Suisse das Geschäftsjahr 2022 loss und deren Aktienkurs im Jahr 2022 um zwei sr 2022 führte die andauernde Vertrauenskrise bei 1. Kundengelder flossen in historischem Ausmass s dieser Bank Run verbrauchte grosse Teile der ‘Zz 2023 führten Bankenzusammenbrüche in den Finanzmärkten und zu einer akuten Verschärfung it unmittelbaren Auswirkungen auf die Liquiditätsvirkte, dass die Saudi National Bank, die grösste ;, keine weiteren Anteile an Credit Suisse zu kaut darauf noch stärker unter Druck (Rückgang um -[...] Mrd. pro Tag. Die SNB räumte Credit Suisse Liquiditätsfazilität in Höhe von CHF 50 Mrd. ein. Jation jedoch nur sehr kurzzeitig verbessern. EFD, bis 19. März 2023 klar geworden, dass die Credit Märkte und der Kunden nicht mehr herstellen und 3ankG (sog. Point of Non-Viability) nicht mehr abdie UBS deshalb auf, ernsthaft eine Übernahme ende Gespräche zu führen, um eine weitere Ver- Credit Suisse und die damit verbundenen Auswirchen und globalen Finanzmärkten zu verhindern. fare eine Zahlungsunfähigkeit der Credit Suisse in ner Wahrscheinlichkeit nicht mehr abwendbar gesondern vor dem Hintergrund der ausgeprägten ‚erwiegende Krise ausgelöst mit entsprechenden schaft und die Reputation der Schweiz.®
C.2.1.3 Die Sonderzustandigkeit der FIN
106. Zusammenschlüsse unter Beteiligung nehmenszusammenschlüsse den allgeme (Art. 4 Abs. 3 und 9 ff. KG). Die ordentlich schlüsse unter Beteiligung von Banken Zu « Abs. 1 und 10 Abs. 1 KG). Dies zeigt sich < KG spezielle Aufgreif- und Umsatzkriterien menschlusse unter Beteiligung von Banken mass Art. 9 KG eine Meldepflicht besteht.‘ Eingang einer Meldung eines Bankenzusarr
107. Lediglich wenn sich der Anwendungsf rialisiert, entsteht eine Sonderzuständigkeit genüber der WEKO an sich ziehen kann: Ge an die Stelle der WEKO, wenn der FINMA Zı kengesetzes aus Gründen des Glaubigersc'
108. Ob die FINMA ihre Sonderzuständigk Würdigung des Vorliegens der Voraussetzui Abs. 3 KG, namentlich ihrer Beurteilung, ob wendig erscheint», den Bankenzusammens« VKU hin, wonach die WEKO die FINMA | schlussvorhaben von Banken im Sinne des | tenz im konkreten Einzelfall wahren kann. reicht es mit anderen Worten aus, dass nac tersagung des Zusammenschlusses gefähr Zuständigkeitswechsel in ihrem Entscheid z
109. Hat die FINMA entschieden, den Bank an sich zu ziehen, hat sie gemäss Art. 10
Zusammenschluss zwischen dem Gläubiger «die Interessen der Gläubiger vorrangig ber verpflichtet, die WEKO zu einer Stellungnahi Aspekten des Zusammenschlusses Rechnu die Gesamtabwägung der FINMA einfliesse
C.2.1.4 Verfahrensrechtliche Folgen der
110. Art. 10 Abs. 3 KG begründet im Rahn schliessliche und besondere materielle Bet die ordentliche Zuständigkeit der WEKO ers: verfahren an die Stelle der WEKO.
69% BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7 (Fn 65), 387 N 277.
70 Hat die FINMA ihren Zuständigkeitsentscheic casu geschehen und der WEKO sogleich mit vorausgeübten Sonderzuständigkeit zur fakti über den Eingang der Meldung und lädt sie z
71 SIWR V/2-JACOBS/GIGER (Fn 65), 387 f. N 27
72 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7 Art. 10 N 220 m. w. H.; SIWR V/2-JACoBs/GI
MA bei Bankenzusammenschlüssen
von Banken unterstehen wie alle anderen Unterinen Fusionskontrollregeln des Kartellgesetzes ie Zuständigkeit, über meldepflichte Zusammenantscheiden, liegt bei der WEKO (Art. 4 Abs. 3, 9 uch darin, dass der Gesetzgeber in Art. 9 Abs. 3 für Bankenzusammenschlüsse vorsieht. Zusammüssen der WEKO gemeldet werden, wenn ge- ’ Sie informiert unverzüglich die FINMA über den imenschlusses (Art. 10 VKU).”°
all der Spezialregelung in Art. 10 Abs. 3 KG mateder FINMA, die sie per einseitiger Erklärung gemäss Art. 10 Abs. 3 erster Satz KG tritt die FINMA ısammenschlüsse von Banken im Sinne des Bannutzes als notwendig erscheinen.
eit beansprucht, liegt alleine in ihrer bejahenden ngen für ihre Kompetenzattraktion gemäss Art. 10 es ihr «aus Gründen des Gläubigerschutzes notchluss an sich zu ziehen. Darauf weist auch Art. 10 ınverzüglich über die Meldung von Zusammen- Bankengesetzes informiert, damit sie ihre Kompe- Damit die FINMA den Fall an sich ziehen kann, h ihrer Einschätzung der Gläubigerschutz bei Undet wäre.’! Die FINMA hat die Notwendigkeit des u begründen.
enzusammenschluss aus vorgenannten Gründen Abs. 3 KG alsdann in ihrem Entscheid über den - und dem Wettbewerbsschutz abzuwägen, wobei ücksichtigt werden [können]». Die FINMA ist aber me einzuladen, damit den wettbewerbsrechtlichen ing getragen wird und diese in den Entscheid und n können. ”?
Kompetenzattraktion der FINMA
nen des Geltungsbereichs dieser Norm eine ausirteilungszustandigkeit durch die FINMA, welche etzt. Die FINMA tritt fur dieses Zusammenschluss-
7), Art. 10 N 198 m. w. H.; SIWR V/2-JACOBS/GIGER
| hingegen vor Eingang der Meldung gefällt, wie in geteilt, ist dafürzuhalten, dass die FINMA zufolge ihrer schen Meldeinstanz wird. Sie informiert die WEKO
ur Stellungnahme nach Art. 10 Abs. 3 Satz 2 KG ein. 8. 7), Art. 10 N 199 m. w. H.; DIKE KG-PRUMMER (Fn 7), SER (Fn 65), 388 N 279 m. w. H.
111. Diese Norm ändert aber nichts an der Ebenso wenig schafft sie ein eigenständige: Art. 10 Abs. 3 KG wie auch die Gesetzessys für ihr Verfahren und ihren Entscheid der vo zu folgen hat.’®
112. Auf Ersuchen der FINMA zu Beginn Sinn und Zweck des Zusammenschlussverf zer Wettbewerbsbehörden es zu führen pfle
113. Das Zusammenschlussverfahren nacl fahren. Ersteres wird erreicht durch eine zw mass Art. 32 KG (Phase 1) und eine nötig: Art. 33 KG (Phase 2), und kurze gesetzlich sowie dem Ausschluss von Parteirechten [ Zusammenschlussvorhaben erst kurz vor d geht diesen formellen Verfahrensphasen re ser informellen Vorphase einigen sich die Pz entwürfen über den notwendigen Meldungs' ner erleichterten Meldung gemäss Art. 12 V die Einreichung der definitiven Meldung au Fristenlauf beginnt. Dank der Phase 0 erha wissheit, dass das Sekretariat nach Einganc Vollstandigkeit bestatigen wird. Und dank di men die mutmassliche Dauer des Zusar Phase 2) besser abschätzen, ihr Zusamme facher koordinieren und ihre Vollzugshandlı dem Einverständnis der beteiligten Unternel lungen zum Zusammenschlussvorhaben b Kunden verschicken. Wie lange die Phase des Zusammenschlussvorhabens, dessen n dem zeitlichen Korsett bis zu dessen vertrac
114. In der Phase 1 ist summarisch zu prü pflichte Zusammenschluss eine marktbet (Art. 10 Abs. 1 KG). Ist dies nicht der Fall Abs. 1 VKU). Es ist kein Vollbeweis darüber : beherrschende Stellung begründet oder ve dies auch gar nicht zu. Das Sekretariat bes Märkte abzugrenzen und anhand von strukt ternehmen und die aus dem Zusammenschl Es prüft dabei im Wesentlichen, ob betroffeı hen, auf welchen der gemeinsame Marktan ligten Unternehmen 20 % oder mehr betray der beteiligten Unternehmen 30 % oder m reicht, kann von der Unbedenklichkeit des Z erübrigt sich in aller Regel eine vertiefte Prü nur summarische Prüfung ist auch, dass deı Kriterien Bezug nimmt, die in der vertieften mentlich die Möglichkeit der Wettbewerb
73 Vgl. zum Ganzen DIKE KG-PRUMMER (Fn 7),
74 \/gl. statt vieler RPW 2017/1, 110 Rz 42, Tec
kartellrechtlichen Meldepflicht gemäss Art. 9 KG. ; Prüfungsverfahren der FINMA. Der Wortlaut von tematik sprechen vielmehr dafür, dass die FINMA rgegebenen kartellrechtlichen Verfahrensordnung
ihres Verfahrens führte das Sekretariat aus, was ahrens nach Kartellgesetz ist und wie die Schweigen:
n Kartellgesetz ist ein rasches und diskretes Vereistufige Beurteilung, eine vorläufige Prüfung gesnfalls anschliessende, vertiefte Prüfung gemäss ie Fristen (Art. 32 Abs. 1 KG, Art. 33 Abs. 3 KG) Jritter (Art. 43 Abs. 5 KG). Zweiteres, indem das em Vollzug gemeldet werden muss. In der Praxis gelmässig eine informelle Phase 0 voraus. In dieurteien und das Sekretariat anhand von Meldungsinhalt gemäss Art. 11 VKU und die Möglichkeit ei- KU, bevor das Zusammenschlussverfahren durch itomatisch eröffnet wird und dessen gesetzlicher Iten die meldenden beteiligten Unternehmen Ge- } der Meldung mit hoher Wahrscheinlichkeit deren eser Gewissheit können die beteiligten Unternehnmenschlussverfahrens (Phase 1 und evtl. der nschlussvorhaben im internationalen Kontext ein- ıngen optimaler planen. Das Sekretariat kann mit hmen in der Phase 0 bereits mit Ermittlungshand- =ginnen, zZ. B. Fragebögen an Konkurrenten und 0 im Einzelfall dauert, hängt von der Komplexität 16glichen Auswirkungen auf den Wettbewerb oder Jlich vorgesehenen Realisierung ab.
fen, ob Anhaltspunkte bestehen, dass der meldeierrschende Stellung begründet oder verstärkt ergeht eine Unbedenklichkeitserklärung (Art. 16 zu führen, dass der Zusammenschluss eine marktrstarkt; die kurze einmonatige Prüfungsfrist lässt chränkt sich in aller Regel darauf, die relevanten Jrellen Daten die Marktstellung der beteiligten Unuss resultierenden Veränderungen abzuschätzen. re Märkte gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU besteteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteijt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem ehr beträgt. Sind diese Schwellenwerte nicht erusammenschlusses ausgegangen werden und es ifung.’4 Bezeichnend für diese erst vorläufige und 'Gesetzeswortlaut von Art. 10 Abs. 1 KG nicht auf Prüfung der Phase 2 zu analysieren sind, so nasbeseitigung (Art. 10 Abs. 2 lit. a KG) und die
Art. 10 N 220; MEIER-SCHATZ (Fn 65), 273 m. w. H.; 7), Art. 10 N 198. h Data/Avnet TS.
Gesamtmarktbetrachtung (Art. 10 Abs. 2 lit. zeswortlaut zu, dass die WEKO im Rahme verfügt, da sich Art. 10 Abs. 2 KG ausschlie
115. Bestehen jedoch Anhaltspunkte, dass beherrschende Stellung begründet oder ver Unternehmen mitgeteilt, es wird die Phase sammenschlussvorhabens auf den wirksam Prüfung wird von der WEKO innerhalb von \
116. Im Rahmen dieser vertieften Prüfung von Art. 10 Abs. 2 KG eingehend, ob
- durch den Zusammenschluss tatsäc det oder verstärkt wird;
- die marktbeherrschende Stellung wii
- der Zusammenschluss für die Begri den und für die mögliche Wettbewer
- der Zusammenschluss keine Verbes deren Markt bewirkt, welche die N: wiegt.
117. Die tatsächlichen Wirkungen des Zusa bewerb werden demnach von der WEKO « Zweck dieser zweiphasigen Zusammensch gefährdender Veränderungen der Marktstrt wenn wirklich die Beseitigung von wirksame: — einzugreifen.’ Zusammenschlüsse ohne s rasch und diskret in der Phase 1 des Zusan
118. Die WEKO hat in ihrer Stellungnahme die wettbewerblichen Auswirkungen des Zus die Glaubigerinteressen und das öffentliche in ihrer Prüfung nach Art. 10 Abs. 3 KG geg lungnahme der WEKO nach Art. 10 Abs. 3: sein, welche die WEKO in einem ordentliche kungen eines Zusammenschlussvorhabens
119. Vor dem Hintergrund vorstehender At kreten Zusammenschlussverfahrens gebiet ihrer Stellungnahme zuhanden der FINMA je sig vorzugehen:
120. Sie prüft zunächst, ob Anhaltspunkte d eine marktbeherrschende Stellung begründ Zusammenschlussvorhaben aufgrund diese dentlichen Zusammenschlusskontrollverfah FINMA in einer Kurzstellungnahme mitteile chender Anhaltspunkte aus wettbewerblich: Anwendungsfall für eine solche Kurzstellur Schweiz/Bank Wegelin & Co./Notenstein Pri
75 Botschaft 1994 (Fn 10), 519 f.
b und Abs. 4 KG). Ebenso wenig lässt der Geset- 2n der Phase 1 Bedingungen und/oder Auflagen sslich auf die Phase 2 bezieht.
der meldepflichte Zusammenschluss eine marktstärkt (Art. 10 Abs. 1 KG), wird das den beteiligten 2 eröffnet und es werden die Wirkungen des Zuen Wettbewerb vertieft untersucht. Diese vertiefte /ier Monaten durchgeführt.
analysieren die Wettbewerbsbehörden im Sinne
hliche eine marktbeherrschende Stellung begrün-
‘ksamen Wettbewerb beseitigen kann;
indung oder Verstärkung der marktbeherrschenbsbeseitigung kausal ist; und
serung der Wettbewerbsverhältnisse in einem an- ıchteile der marktbeherrschenden Stellung Ubermmenschlussvorhabens auf den wirksamen Wettarst in der Phase 2 eingehend geprüft. Sinn und lusskontrolle ist es, die Entstehung wettbewerbs- ıkturen frühzeitig zu erkennen und nötigenfalls — nm Wettbewerb durch den Zusammenschluss droht ;olche Auswirkungen sind hingegen ohne weiteres imenschlussverfahrens zuzulassen.
für die FINMA die Marktstellung der Parteien und sammenschlusses zu beurteilen, damit die FINMA Interesse am Schutz des wirksamen Wettbewerbs eneinander abwägen kann. Gegenstand der Stelzweiter Satz KG müssen folglich die Erkenntnisse n Zusammenschlusskontrollverfahren zu den Wirauf den wirksamen Wettbewerb gewinnen würde.
ısführungen und im Sinne eines raschen und dis- et es sich für die WEKO, auch für die Erstattung > nach dem konkreten Fall grundsätzlich zweiphaafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss et oder verstärkt wird (Art. 10 Abs. 1 KG). Ist das r vorläufigen Prüfung analog der Phase 1 des orrens offensichtlich unproblematisch, kann sie der n, dass der Zusammenschluss mangels entspreen Aspekten unbedenklich ist. Ein wohl typischer ıgnahme wäre der Zusammenschluss Raiffeisen vatbank AG im Jahre 2012 gewesen, welchen die
FINMA im Januar 2012 bewilligt hat. Die Ra der aufgespaltenen Bank Wegelin.’® Die FIN ihre Kompetenzattraktion informiert noch zu
121. Zeichnet sich hingegen ab, dass Anha menschluss eine marktbeherrschende Stell KG), teilt die WEKO dies der FINMA mit unc lungnahme, die sich analog der Phase 2 d rens vertiefter mit den Auswirkungen des z werb befasst. Sofern sich zeigt, dass die | wirksamen Wettbewerb ausschliesst, empfie hin zur Untersagung des Zusammenschluss dingungen und/oder Massnahmen ausreich:
122. Vorliegend haben die Nummer 1 ur Schweizer Grossbank UBS fusioniert. Die | reits bestehende Marktmacht merklich und sammenschluss in zahlreichen Märkten hor um zweistellige Prozentbeträge, wie nachfol gegenseitigen Wettbewerbsdrucks unter C Markt führen. Es liegt auf der Hand, dass ds samen Wettbewerb in der Schweiz hat, die sieren sind. In casu hat folglich eine eingel ergehen, die sich im Detail mit den in Rz 1 sowie bei drohender Wettbewerbsbeseitigut
123. Die Schwierigkeit bei der Erstattung ei rin, dass diese nicht ohne substantielle Ermi namisch und verändern sich laufend. Fur c grenzungen vorgenommen, die Marktst Marktstrukturen, Marktkonzentrationen, Mé Kurz: Es ist der aktuelle Wettbewerb in sein sowie der potentielle Wettbewerb auf allen b
124. Hat nun die FINMA den Zusammensc zogen, erlangt sie damit auch die ausschli eigener Kompetenz keine Ermittlungshand! denn von der FINMA verlangen, dass sie b es sich im vorliegenden Fall zeigte, ist sach Stelle die WEKO mit den Ermittlungshandlur Stellungnahme notig erscheinen.
76 DIKE KG-PRUMMER (Fn 7), Art. 10 N 221 m. \ 77 Das Vorgehen zur Erstattung der Stellungnal das Zusammenschlussverfahren der FINMA gesetzlichen Zusammenschlusskontrolle gefi aber in einer «massvoll aufgewerteten» Phas der Verfahrenshoheit der FINMA erstattet die noch vor einer definitiven Meldung zu dem Zı nahme der WEKO erreicht damit zwangsläufi dem ordentlichen kartellgesetzlichen Zusamr
iffeisen übernahm damals das Nicht-US-Geschäft NMA hat die WEKO damals allerdings weder über einer Stellungnahme eingeladen.
Itspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusamung begründet oder verstärkt wird (Art. 10 Abs. 1 | erstattet ihr anschliessend eine eingehende Steles ordentlichen Zusammenschlusskontrollverfahusammenschlusses auf den wirksamen Wettbe- Vidglichkeit besteht, dass der Zusammenschluss hit die WEKO der FINMA Abhilfemassnahmen bis ses, so denn sich der Wettbewerb nicht durch Beand sichern lässt.’’
ıd 2 der Schweizer Bankenlandschaft zu einer JBS hat durch diesen Zusammenschluss ihre beteils bedeutend erhöht. Ihre bereits vor dem Zujen Marktanteile in der Schweiz erhöhen sich teils gend aufgezeigt wird. Zudem kann der Verlust des srossbanken zu spürbaren Preiserhöhungen im >, Zusammenschluss Auswirkungen auf den wirkim Rahmen der Stellungnahme vertieft zu analyvende Stellungnahme im vorgenannten Sinne zu 16 genannten Eingriffskriterien auseinandersetzt 1g geeignete Abhilfemassnahmen vorschlägt.
ner solchen eingehenden Stellungnahme liegt dattlungshandlungen ergehen kann. Märkte sind dylie eingehende Stellungnahme müssen Marktaballung der beteiligten Unternehmen ermittelt, arkteintritte und Barrieren etc. beurteilt werden. er ganzen Breite vor und nach Zusammenschluss etroffenen Märkten zu ermitteln und zu beurteilen.
'hluss im Sinne von Art 10 Abs. 3 KG an sich geessliche Verfahrenshoheit. Die WEKO kann aus ungen mehr führen und instruieren, geschweige estimmte Instruktionshandlungen durchführt. Wie dienlich und zielführend, dass die FINMA an ihrer igen betraut, die der WEKO für die Erstattung ihrer
wv. H.
ime entweder nach Rz 116 oder 117 ergibt sich, wenn ordentlich entlang der Phasen 0, 1 und 2 der kartelljhrt wird. Vorliegend hat die FINMA das Verfahren
‚e 0 gehalten (s. Rz 55 und Rz 138). In Respektierung WEKO diese Stellungnahme bereits in Phase 0 und ısammenschlussverfahren (s. Rz 61). Diese Stellungig nicht dieselbe Tiefe, wie es der Fall wäre, würde nenschlussverfahren gefolgt.
125. Nach Auffassung der WEKO sollte das fahren der FINMA gemäss Art. 10 Abs. 3 KC chen kartellrechtlichen Zusammenschlussk dem Verfahren der FINMA keine weitere, sp setzessystematik und die Rechtssicherheit. fahren vorgesehenen Prüfungsfristen für die gelten. Wiederum ist aber zu betonen, dass renshoheit und -führung innehat und hierzu
C.2.1.5 Die Bedeutung der Stellungnahn
126. Zieht die FINMA wie vorliegend die K zu entscheiden, an sich, wägt sie bei ihrem schutzseitige und kartellrechtliche Aspekte Gläubiger vorrangig berücksichtigen darf (A zu einer Stellungnahme ein (Art. 10 Abs. 3 z
127. Die WEKO beurteilt in ihrer Stellungne Bankenzusammenschlusses auf die Wirksz lungnahme bindet die FINMA nicht. Die FII über die Zulässigkeit eines Bankenzusamm
128. Äussert die WEKO in ihrer Stellungna menschlussvorhaben, ist es der FINMA an scheid über den Zusammenschluss adress kann und darf die FINMA in ihrem Entschei gerschutzinteressen gegenüber wettbewerb kann einen Bankenzusammenschluss folgli sagungsvoraussetzungen von Art. 10 Abs. der Literatur wird allerdings dafürgehalten, c als möglich, mittels Auflagen und/oder Bedii
129. Wie gezeigt, verfasst die WEKO ihre S tellrechtlichen Zusammenschlussverfahren Zusammenschlusskontrolle sowie der einsc
130. Die WEKO und ihr Sekretariat sind das fragen und sie fördern den Wettbewerb im | Ordnung (Art. 15 OV-WBF®).
131. Sie erfüllen ihre diesbezüglichen At (Art. 19 Abs. 1 erster Satz KG), sie sind wec gliedert noch bei ihrer Aufgabenerfüllung ar oder anderer Verwaltungsbehörden gebunc SNB Einfluss auf die Schweizer Wettbewert
78 MEIER-SCHATZ (Fn 65), S. 273 m. w. H.; BSK 199 m. w. H.
79 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7 Art. 10 N 220 m. w. H.
80 Organisationsverordnung vom 14.6.1999 für dung und Forschung (OV-WBF, SR 172.216.
; ausserordentliche Zusammenschlusskontrollverder verfahrensrechtlichen Regelung des ordentliontrollverfahrens folgen, da das Kartellgesetz zu )ezifische Regelung enthält. Dafür spricht die Ge- Folglich sollten auch die für das ordentliche Ver- > Phase 1 und 2 für das FINMA-Verfahren analog ‚nicht die WEKO, sondern die FINMA die Verfahdie Praxis zu bilden hat.
ompetenz, über einen Bankenzusammenschluss Entscheid über den Zusammenschluss gläubigergegeneinander ab, wobei sie die Interessen der rt. 10 Abs. 3 erster Satz KG). Sie lädt die WEKO ‚weiter Satz KG).
ıhme zuhanden der FINMA die Auswirkungen des imkeit des Wettbewerbs (s. Rz 118 ff.). Ihre Stel- NMA entscheidet in ausschliesslicher Kompetenz enschlusses unter Art. 10 Abs. 3 KG.”
inme wettbewerbliche Bedenken zu dem Zusamheimgestellt, ob und wie sie diese in ihrem Entiert und berücksichtigt. Wie vorstehend erwähnt, 1 über den Bankenzusammenschluss den Gläubilichen Bedenken Vorrang einräumen. Die FINMA ch genehmigen, auch wenn die WEKO die Unter- 2 KG im nämlichen Fall als gegeben erachtet. In lass die FINMA den Bedenken der WEKO, soweit ıgungen Rechnung zu tragen hat.’?
tellungnahme auf Basis der Regelungen zum kar- und ihrer langjährigen Praxis zu der präventiven hlägigen Gerichtspraxis dazu.
; Kompetenzzentrum des Bundes in Wettbewerbsnteresse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen
ıfgaben unabhängig von den Bundesbehörden ler in die Hierarchie der Bundesverwaltung einge- | Weisungen des Bundesrates, der Departemente len. Genauso wenig können die FINMA oder die )sbehörden nehmen.
KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7), Art. 10 N 7), Art. 10 N 199 m. w. H.; DIKE KG-PRUMMER (Fn 7),
das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- 1).
132. Vorliegend hat die FINMA am 19. März der Meldung des Zusammenschlussverfahı lungnahme der WEKO ihre Bedeutung. De Endentscheid gläubigerschutzseitige und v würdigen und gegeneinander abzuwägen. nahme der WEKO zu den wettbewerbliche: Suisse bislang nicht durchführen, auch weı lichkeitsgründen den Interessen der Gläubi Die entsprechende Abwägung der FINMA h den Stellungnahme der WEKO weiterhin d. aufrechtzuerhalten, ohne die Stabilitätsziele
133. Die Bedeutung der Stellungnahme de henden. Neben der Kernaufgabe, die mate wenden und nötigenfalls mittels Verfügung weitere Aufgaben und Befugnisse gegenübe WEKO gemäss Art. 45 Abs. 2 KG aus eigen: Empfehlungen zur Förderung von wirksame nicht ausschliesslich) hinsichtlich der Schaf schriften und zur Beseitigung oder Reduktio
C.2.2 Zum Verfahren der FINMA betref Einzelnen
134. Am 19. März 2023 erklärte die FINMA Übernahme der Credit Suisse durch die UI geschah), die Zuständigkeit gestützt auf Ar der WEKO treten werde. Die FINMA beabs auf Art. 32 Abs. 2 KG aus wichtigen Gründe lich zur Stellungnahme einzuladen (s. Rz 2! die FINMA unter anderem erwog, dass sich befinde, die Bank deswegen grosse Teile ihr sich im Markt nicht mehr ausreichend habe Zahlungsunfähigkeit der Bank bestand. Aufc Credit Suisse erachtete die FINMA gestützt und andererseits den wichtigen Grund als (s. Rz 30).
135. Es ergibt sich, dass die FINMA am 19. ihrer vorstehenden Verfügung nicht nur ihre sammenschlussverfahren UBS/Credit Suiss sie aus Dringlichkeitsgründen zugleich von auf das Ersuchen der beteiligten Banken (: — wie in casu — nötigenfalls noch vor Eingan den vorzeitigen Vollzug nach Art. 32 Abs. 2
136. Spätestens aufgrund dieser definitiver dass die FINMA die Interessen der Gläubic chen Interessen berücksichtigte, zumindest menschluss aufgrund dieser Vollzugserlau wenn die Untersagungsvoraussetzungen ve Zulassung nur unter Bedingungen und/ode vorliegende Stellungnahme der WEKO zu schlusses auf den wirksamen Wettbewerb 1 zwischen vollzogenen Zusammenschlusse
2023 den Bankenzusammenschluss vor Eingang ens vorzeitig bewilligt. Trotzdem behält die Stelnn gemäss Kartellgesetz hat die FINMA in ihrem vettbewerbsrechtliche Aspekte gesamtheitlich zu Diese Abwägung konnte sie ohne die Stellung- 1 Aspekten des Zusammenschlusses UBS/Credit ın sie mit ihrem damaligen Entscheid aus Dringger bereits faktisch den Vorrang eingeräumt hat. at in Einbezug und Würdigung der nun vorliegenahin zu gehen, «so viel Wettbewerb wie möglich des Zusammenschlusses zu gefährden».
r WEKO erschöpft sich allerdings nicht im Vorsteriellen Bestimmungen des Kartellgesetzes anzudurchzusetzen, überträgt das Gesetz der WEKO r anderen Behörden (Art. 45-47 KG). So kann die ar Initiative jederzeit und gegenüber jeder Behörde m Wettbewerb abgeben, insbesondere (und somit fung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorn staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen.
fend den vorliegenden Zusammenschluss im
gegenüber dem Sekretariat, dass sie, sollte eine BS beschlossen werden (was gleichentags dann t. 10 Abs. 3 KG beanspruche und damit anstelle ichtige diesfalls, den Zusammenschluss gestützt n vorzeitig zu bewilligen und die WEKO nachträg- J). Gleichentags erging die Verfügung, in welcher die Credit Suisse in einer akuten Vertrauenskrise er Liquiditätspuffer bereits aufgebraucht habe und refinanzieren können, weswegen die Gefahr einer ‚rund dieser Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der auf Art. 10 Abs. 3 KG einerseits ihre Zuständigkeit gegeben, den vorzeitigen Vollzug zu bewilligen
März 2023 mit dem vorstehenden Schreiben und > Sonderzuständigkeit bejahte und damit das Zu- e verbindlich an sich zog. Darüber hinaus machte ihrer Kompetenz gemäss Art. 17 VKU Gebrauch, 5. Rz 34) in jedem Zeitpunkt des Verfahrens und g der Meldung des Zusammenschlussvorhabens, i. V. m. Art. 10 Abs. 3 KG zu bewilligen.
1 Vollzugserlaubnis am 19. März 2023 ist evident, jer bereits als vorrangig gegenüber wettbewerbliprima facie. Zudem lässt sich der Bankenzusambnis nicht mehr nachträglich untersagen, selbst yn Art. 10 Abs. 2 KG gegeben waren. Eine finale r Auflagen bleibt aber möglich. Folglich bleibt die ı den Auswirkungen dieses Bankenzusammenrotz der damaligen Vollzugserlaubnis und des ins, wie auch schon vorne ausgeführt, weiterhin fallrelevant. Die FINMA hat jedenfalls gegeı Parteien keine Zusicherungen gemacht ha Nichtverfügen von wettbewerbsrechtlichen sich auch nicht a priori einer ordentlichen Pr
137. Hinsichtlich der erfolgten Kompetenza Fall zu Recht an sich gezogen hat. Im Weite der verfahrensführenden FINMA, in ihrem Gründen des Gläubigerschutzes als notwer weiter, welche Anwendungsfälle das Kriteriu tion der Kompetenzattraktion eröffnen. Hier: Lehre der Ansicht, dass zwar Sanierungsft KG stehen, aber dem Kriterium Gläubigersc weniger eng zu fassen ist als die (echte) Sa
138. Das vorliegende Zusammenschlussk noch in der Phase 0. Die verfahrensführenc beteiligten Unternehmen noch nicht bestät Kartellgesetzes und der dortigen Verfahren dass insbesondere die Vorgabe von Art. 32 der vollständigen Meldung einen richtungs Verfahren nicht realistisch sei, da diese Vo Falles und der Notwendigkeit der Abstimmı knapp sei. Die FINMA erachtet es daher al: aufzuwerten und gewisse Verfahrenselem könne zusätzlicher Handlungsspielraum ge: setts einvernehmlich festgelegt, Marktdaten lichen Bereiche ausgerichtet werden (s. zun
139. Vor diesem Hintergrund lud die FINM/ eine Stellungnahme im Sinne von Art. 10 Al ständigkeit der Meldung insbesondere aucl schenden Stellung, der Notwendigkeit einer gen und Auflagen äussert (s. Rz 51).
140. Das Sekretariat hielt dazu fest, dass « der WEKO in der Phase 0, mithin vor der Eir schlussparteien, rechtlich überhaupt möglich derholt darauf hin, dass die Voraussetzunge die Anhaltspunkte, dass der Zusammenschl oder verstärken könnte, gegeben sind, mit Verfahrensschritte nach Kartellgesetz in die aufteilen sollten (s. zum Ganzen Rz 40 und
141. Die FINMA als verfahrensführende B «Verfahren sui generis» zu führen, mit Hilfe Vorbereitung des Endentscheids, so auch ( geführt werden sollen. Die FINMA wies zuc stehe die Möglichkeit, dass die FINMA trotz reits nach der vorläufigen Prüfung eine final
81 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7 Art. 10 N 219 m. w. H.; SIWR V/2-JACoBs/GI (Fn 65), S. 270 m. w. H.
rüber der WEKO betont, dass sie gegenüber den be, weder in Bezug auf das Verfügen noch das Auflagen oder Bedingungen. Die FINMA werde üfung verschliessen (s. Rz 50 und 55 f.).
ttraktion meint die WEKO, dass die FINMA diesen ren liegt es aber nicht an der WEKO, sondern an Endentscheid zu begründen, wieso es ihr «aus dig» erschien, diesen Fall an sich zu ziehen und, im des Gläubigerschutzes umfasst, die ihr die Opu ist die WEKO zusammen mit der herrschenden isionen von Banken im Fokus von Art. 10 Abs. 3 hutz eine eigenständige Bedeutung zukommt, die nierungsfusion.®'
ontrollverfahren der FINMA befindet sich immer le FINMA hat die Vollständigkeit der Meldung der igt. Die FINMA gibt an, sich an den Regeln des sordnung zu orientieren, ist aber der Auffassung, 2 Abs. 1 KG, innerhalb eines Monats ab Eingang weisenden Entscheid zu fällen, im vorliegenden gabe unter Berücksichtigung der Bedeutung des Ing mit den Schweizer Wettbewerbsbehörden zu > sinnvoll und vertretbar, die Phase 0 «massvoll» ente in dieses Stadium vorzuverlegen. Dadurch schaffen, Meldeinhalte ausserhalb des Fristenkorerhoben und der Prüfgegenstand auf die wesent- 1 Ganzen Rz 50 und 55).
\ die WEKO ein, noch vor Abschluss der Phase 0 9s. 3 KG abzugeben, welche sich neben der Voll- 1 materiell zu Anhaltspunkten einer marktbeherr- “ordentlichen Prüfung sowie allfälligen Bedingun-
2s rein formell fraglich ist, ob eine Stellungnahme ireichung der definitiven Meldung der Zusammenist. Materiell wies das Sekretariat die FINMA wien für die Durchführung einer Phase 2, namentlich uss eine marktbeherrschende Stellung begründen hin sich die Prüfungs- und die daraus folgenden : Phasen 1 und 2 der Zusammenschlusskontrolle Rz 52 f.).
ehörde hat sich allerdings dazu entschieden, ein > dessen alle notwendigen Verfahrensschritte zur lie Stellungnahme der WEKO, in Phase 0 durchlem darauf hin, im weiteren Verfahrensablauf be- - Anhaltspunkten für eine Marktbeherrschung be- e Beurteilung fälle. Bei dieser Ausgangslage sehe
7), Art. 10 N 200 m. w. H.; DIKE KG-PRÜMMER (Fn 7), SER (Fn 65), 388 N 278 m. w. H.; MEIER-SCHATZ die FINMA eine Notwendigkeit, der WEKO fr (s. Rz 53 ff.).
142. Im vorliegenden Verfahren liegt das | nungsgemässen Stellungnahme im Sinne \ 2023 erklärte sich die WEKO, obwohl sie di rung der FINMA teilt, daher dazu bereit, ih Satz KG der FINMA ausserordentlich bereit allerdings, dass sie alleine über den Inhalt aber zwangsläufig auch danach bestimmen, der gegebenen Verfahrensführung und den beurteilen können (s. Rz 61).
143. Vor diesem Hintergrund hielt die FINM die Stellungnahme der WEKO mindestens c
- Auswertung der Meldung und der F haltspunkte für eine marktbeherrsch welchen konkreten relevanten Märk Erläuterungen zu Marktabgrenzung,
- Notwendigkeit einer ordentlichen Pri
- Allfällige Bedingungen, Auflagen ur Sicht als sinnvoll erachtet werden;
- Beurteilung des Argumentes der «F der ausserordentlichen Lage, in der Schreiben vom 23. Mai 2023 dargele
144. Zu den ersten beiden Spiegelstrichen FINMA bereits mit Schreiben vom 13. Apr Parteien zahlreiche betroffene Märkte nach gemeinsamer Marktanteil 20 % oder (deutli haltspunkte nach Art. 10 Abs. 1 KG bestehe rens nach Art. 33 KG (Phase 2) anzeigen, ( wirkungen des Zusammenschlusses aus
können (s. Rz 40). Die damals beurteilte Ni fung gemäss Art. 33 KG i. V. m. Art. 10 Abs relativiert, als die Phase 0 von der FINMA | Namen und zuhanden der verfahrensführeı verhaltsermittlungen tätigen konnte, namen! weitere Fachorganisation sowie Kunden ve dentlichen kartellgesetzlichen Zusammensc der FINMA und dem Sekretariat ausgesucl Zusammenschluss UBS/Credit Suisse aus: ware gemäss Art. 33 KG der wesentliche Int Offentlichten mit Frist, innerhalb welcher Dr nehmen können. Hinzu kommt, dass der Ze ser Stellungnahme in der Phase 0 weitere, \ unklaren oder widersprüchlichen Antworteı oder Verständnisfragen, die sich aufgrund :
82 Soweit Fragebögen an Kunden gesandt wurc (Bankgeheimnis).
ühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
nteresse der WEKO in der Erstattung einer ordon Art. 10 Abs. 3 zweiter Satz KG. Am 19. Juni e Vorbehalte des Sekretariats zur Verfahrensführe Stellungnahme gemäss Art. 10 Abs. 3 zweiter s in der Phase 0 zu erstatten. Die WEKO betonte dieser Stellungnahme bestimmt. Dieser wird sich wie umfassend die WEKO den Sachverhalt unter zeitlichen Vorgaben der FINMA hat ermitteln und
A in ihrem Schreiben vom 7. Juni 2023 dafür, dass lie folgenden Punkte abdecken sollte:
ragebögen; materielle Beurteilung möglicher Anende Stellung oder Verstärkung einer solchen (in ten sieht die WEKO eine Marktkonzentration, mit Marktanteilen und Eintrittsbarrieren);
ifung;
id Massnahmen, die aus wettbewerbsrechtlicher
‘ailing Company Defence» (vor dem Hintergrund sich die Credit Suisse befand, und wie im FINMA- >gt wurde).
haben die Schweizer Wettbewerbsbehörden der I 2023 mitgeteilt, dass der Meldungsentwurf der Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU aufzeigt, in welchen ihr ch) mehr beträgt, und deswegen bereits jetzt Ann, welche die Durchführung eines Prüfungsverfah- Jamit die Marktstellung der Parteien und die Auswettbewerblicher Sicht vertieft beurteilt werden twendigkeit der ordentlichen oder vertieften Prüs. 2 und 4 KG hat sich inzwischen insoweit etwas «massvoll aufgewertet» wurde und die WEKO im iden FINMA sowie für ihre Stellungnahme Sachlich Fragebögen an Konkurrenten, Verbände und rsenden und auswerten. In Abweichung zum or- ‚hlussverfahren haben sich in casu aber nur von ite Dritte®? und nicht jegliche Dritte freiwillig zum sern können. Würde eine Phase 2 durchgeführt, alt der Meldung des Zusammenschlusses zu veritte zum gemeldeten Zusammenschluss Stellung itrahmen und die Bedingungen zur Erstattung dieertiefende Fragebogenrunden mit Nachfragen zu 1 und mit neuen oder erweiterten Sachverhaltszwischenzeitlich gewonnener Erkenntnis ergeben
len, auf Bekanntgabe und mit Erlaubnis der Parteien haben oder noch hätten ergeben können, ı sammenschlusses sowie seiner Auswirkung lungnahme (noch) nicht abschliessend beur
145. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die klärung der Meldung nicht nur eine Phase ‘ schliessend eine zusätzliche Phase 2 mit ve Abs. 2 und 4 KG einzuleiten. Das erlaubt « Stellungnahme in der Phase 0 - aufgrund u lungnahmefrist an jegliche interessierte Dr haltsbasis zumindest die nachfolgend aufge die Begründung einer marktbeherrschender ren. Die WEKO ist bereit, die FINMA hierzu unterstützen.
146. Die Parteien beantragen in ihrem Mel Meldung im Sinne von Art. 12 VKU entgege troffene) Märkte beschreibt, die nachfolgend Parteiantrag für eine erleichterten Meldung
geprüft werden und/oder festgestellt wird,
oder Segmentierungen noch nicht alle Inforı handen sind, waren vor einem Endentschei digkeit der Meldung einzufordern. Eine alles Beurteilung durch die WEKO erlaubte allerd
147. Im Übrigen sind die Punkte des ersten materiellen Erwägungen.
148. Ebenso wird der Punkt des vierten C.2.3). Denn wie vorne unter Rz 116 ausge tieften Prüfung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 menschluss kausal für die Veränderung der «Failing Company Defence».
C.2.3 «Failing Company Defence»
C.2.3.1 Einleitende Bemerkung
149. Art. 10 Abs. 2 lit. a KG setzt für einen raus, dass dieser eine marktbeherrschende tigt werden kann, begründet oder verstärkt. das Begründen oder Verstärken der marktb keit der Wettbewerbsbeseitigung kausal se lenden Kausalzusammenhanges in Fallen v «Failing Company Defence» vorgetragen.**
8 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7 8 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7
iicht zuliess und somit gewisse Aspekte des Zujen auf den wirksamen Wettbewerb in dieser Stelteilt werden konnten.
WEKO der FINMA, nach ihrer Vollständigkeitser- | mit vorläufiger Prüfung zu eröffnen, sondern anrtiefter Prüfung gemäss Art. 33 KG i. V. m. Art. 10 Jer FINMA - anders als die WEKO jetzt für ihre nd mit Hilfe der veröffentlichten Meldung mit Steltte auf einer breiten und vollständigen Sachverführten Märkte mit bestätigten Anhaltspunkten für 1 Stellung vertieft und abschliessend zu analysiemit einer ergänzenden, zweiten Stellungnahme zu
dungsentwurf Ill, die Meldung sei als erleichterte :nzunehmen. Soweit der Meldungsentwurf III (benicht näher geprüft werden, kann die FINMA dem stattgeben. Soweit die Märkte nachfolgend näher dass für gewisse Geschäftsbereiche, Teilmärkte mationen für ihre abschliessende Beurteilung vor- 1 der FINMA die fehlenden Daten für die Vollstanumfassende und abschliessende wettbewerbliche ings erst eine Phase 2.
und dritten Spiegelstrichs Teil der nachfolgenden
Spiegelstrichs behandelt (s. sogleich Abschnitt führt, analysiert die WEKO im Rahmen ihrer ver- KG unter anderem, ob der zu prüfende Zusam- Marktstruktur ist. Diese Prüfung umfasst auch die
Eingriff der WEKO in den Zusammenschluss vo- Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb besei- Der Zusammenschluss muss folglich sowohl für eherrschenden Stellung wie auch für die Möglichin. In der Praxis wird dieses Argument des fehon Sanierungsfusionen in Form der sogenannten
7), Art. 10 N 168 f. m. w. H.; DIKE KG-PRÜMMER OBS/GIGER (Fn 65), 382 N 259 ff. m. w. H. 7), Art. 10 N 169.
150. Bei echten Sanierungsfusionen von E Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Bejahung der «Failing Company Defence» erklärt werden, weil es an der Kausalität zw rung fehlt und demzufolge keine Anhaltsp marktbeherrschenden Stellung vorliegen.®®
151. Die FINMA ersuchte die WEKO, die Rz 57). Auch die Parteien machen diese ge pany Defence» vor den weiteren Prüfschritt
C.2.3.2 Die Einwendung der Parteien
152. Die Parteien halten dafür,®® dass selbs lung durch den Zusammenschluss begrünc menschluss im Übrigen hierfür nicht kausal
153. Denn wie Frau Bundesrätin Karin Kell merkte, ware Credit Suisse ohne den gemel kurs gegangen, mit unabsehbaren Folgen Auch die Botschaft über den Nachtrag IA z chende Massnahmen wäre eine Zahlungsur März 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit ni Zusammenschlusses mit UBS verbleibt Cre
154. Damit wäre selbst bei Begründung o schenden Stellung der Zusammenschluss griffsschwelle für ein behördliches Eingreife:
C.2.3.3 Das Prüfersuchen der FINMA
155. Die FINMA merkt in ihrem Schreiben v die Beurteilung des Argumentes der «Failir ausserordentlichen Lage, in der sich die Cr vom 23. Mai 2023 dargelegt wurde) enthalte
156. Die FINMA führte in ihrem Schreiber befand sich damals in einer ausserordentlic spitzte. Die Credit Suisse litt an einer schv Abflüssen von Kundengeldern manifestierte bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit. Dart grund der nationalen und internationalen Ve Übergreifen auf das gesamte Finanzsysten stabilitat und zum Schutz der Schweizer Ve sich der Zusammenschluss mit der UBS al: sung sprachen vor allem die Solidität und p rasch zur Wiederherstellung des Vertrauens
85 Vgl. BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI
86 \/gl. zum ganzen Abschnitt C.2.3.2: Act. [...].
87 Botschaft über den Nachtrag IA zum Voransc
3janken könnte das Prüfverfahren hinsichtlich der ‘den wirksamen Wettbewerb mithin bereits mit der abgeschlossen und die Fusion für unbedenklich ischen der Fusion und der Marktstrukturverändeunkte für das Begründen oder Verstärken einer
: «Failing Company Defence» zu beurteilen (s. Itend. Es gebietet sich folglich, die «Failing Coman gemäss Art. 10 Abs. 2 KG zu prüfen.
twenn eine qualifizierte marktbeherrschende Stellet oder verstärkt würde (quod non), der Zusamwäre.
ar-Sutter in einem Interview gegenüber SRF 1 andeten Zusammenschluss «am Montag [...] in Konfür die Schweiz und das globale Finanzsystem». um Voranschlag 2023? hält fest: «Ohne entsprefähigkeit der Credit Suisse in der Woche vom 20. cht mehr abwendbar gewesen.» Nur infolge des dit Suisse überhaupt im Markt.
der Verstärkung einer qualifizierten marktbeherrnicht kausal hierfür. Folglich wäre auch die EinnN nicht erreicht.
om 7. Juni 2023 an, dass die Stellungnahme auch 1g Company Defence» (vor dem Hintergrund der edit Suisse befand und wie im FINMA-Schreiben :n sollte (s. Rz 57 und 48 f.).
1 vom 23. Mai 2023 dazu aus: «Der Finanzplatz shen Lage, die sich ab Mitte März dramatisch zuveren Vertrauenskrise, was sich in bedeutenden >. Es bestand die akute Gefahr einer unmittelbar ber hinaus drohte in einem fragilen Umfeld aufflechtung der Credit Suisse ein destabilisierendes 1. Eine rasche Lösung zur Sicherung der Finanz- )lkswirtschaft wurde unumgänglich. Dabei erwies 5 der zielführendste Schritt. Zugunsten dieser Lörofessionelle Eignung der Übernehmerbank, was ; auf den Finanzmärkten beigetragen hat.»
(Fn 7), Art. 10 N 200.
:hlag 2023, S. 12, «www.newsd.admin.ch/newsd/mes-
C.2.3.4 Die Praxis der WEKO zur «Failin:
157. Sind bei einem Zusammenschluss die KG erfüllt, kann ausnahmsweise als Rechtf fen werden. Die wirtschaftlichen Schwierig| nehmen können bei der materiellen Beurteil plante Zusammenschluss nicht als die eiger anzusehen ist (fehlender Kausalzusammenl ling Company Defence» ist somit ein Verglei schluss.®®
158. Die «Failing Company Defence» basic schlagenes Unternehmen ohne den Vollzu kunft aus dem Markt ausscheiden und dadı solchen Ausgangslage ist es möglich, dass menschluss zumindest in gleichem oder « würde als bei Vollzug des geplanten Zusam menschluss nicht als die eigentliche Ursach tur in der Schweiz anzusehen.°® In diesen (echten) Sanierungsfusion den Vollzug des als die eigentliche Ursache für die Änderun:
159. Die WEKO hat in ihrer bisherigen Pra fence» abgestellt und die Zusammenschlüs bewerbs» zugelassen .?"
160. Ob die Einwendung der «Failing Com; terbrechen vermag, prüft die WEKO anhan sein mussen:%
1. Der zu übernehmende Geschäfts bzw. ohne den Zusammenschlus hierfür vorrangig auf die finanziell Regel als erfüllt, wenn das Unterr anhaltende Liquiditätskrise steckt‘
2. Die anderen beteiligten Unterneh teile des verschwindenden Gesch
«Failing Division Defence», wobei nicht das \ Ganzes, aber fur einen Geschäftsbereich, eir stand. Die «Failing Division Defence» baut aı Defence» auf, es werden jedoch höhere Anfc stellt als bei der «Failing Company Defence»
® Vgl. BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI
9 RPW 2009/3, 245 Rz 300 m. w. H., Tamedia,
MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7), Art. 10
Rz 174 ff., NZZ-Espace-Bund; RPW 1999/1, Rz 72 ff., Le Temps.
% RPW 2003/3, 529 Rz 90, Emmi Gruppe/Swis
y Company Defence»
» Eingriffsvoraussetzungen gemäss Art. 10 Abs. 2 ertigung die «Failing Company Defence» angeru- <eiten eines oder mehrerer der beteiligten Unterung eine wesentliche Rolle spielen, wenn der getliiche Ursache für die Änderung der Marktstruktur yang). Entscheidend für die Anwendung der «Faich der Marktergebnisse mit und ohne Zusammenrt auf der Annahme, dass ein wirtschaftlich angeg des Zusammenschlussvorhabens in naher Zuirch als Wettbewerber wegfallen würde. Bei einer ; sich die Wettbewerbsstruktur ohne den Zusam- Jar noch in grösserem Ausmass verschlechtern menschlusses. Ist dies der Fall, so ist der Zusam- e für die Verschlechterung der Wettbewerbsstruk-
1 Sinne ermöglicht der Rechtfertigungsgrund der geplanten Zusammenschlusses, weil dieser nicht der Marktstruktur anzusehen ist.”
xis in sechs Fallen auf die «Failing Company Dese trotz «möglicher Beseitigung wirksamen Wettpany Defence» den Kausalzusammenhang zu und von drei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt
bereich verschwindet ohne externe Unterstützung s innert kurzer Zeit vom Markt. Die WEKO stellt
2 Situation ab und erachtet dieses Kriterium in der iehmen überschuldet ist? oder zumindest in einer 4 oder aus anderen Gründen sein Konkurs droht.”
men würden die meisten oder sämtliche Marktanlaftsbereichs absorbieren. Diese Bedingung ist in
1 diesem Zusammenschluss ging es konkret um die virtschaftliche Überleben eines Unternehmens als
ier Tochtergesellschaft oder eines Produktes in Frage Jf derselben Argumentation wie die «Failing Company rderungen an den Nachweis des Marktaustrittes ge-
/PPSR.
IWR V/2-JACOBS/GIGER (Fn 65), 387 N 262; BSK KG- "N 177 ff.; DIKE KG-PRUMMER (Fn 7), Art. 10 N 152 ff. auer Zentralmolkerei AG AZM; RPW 2004/2, 484
173 ff., Batrec AG — Recymet SA; RPW 1998/1, 39
ar Zentralmolkerei AG AZM. s Dairy Food (Sortenkäsegeschäft).
der Regel dann erfüllt, wenn nek nehmen im Wesentlichen keine 3 sind, d. h., wenn durch den Zusar Praxis bestehen Beispiele dafür, « chen Fällen Anwendung finden ke und daher nicht von vornherein si ausscheidenden Unternehmens Frage von Bedeutung, ob die zur Zusammenschluss unweigerlich f dass andere aktuelle (oder zumin« Lage sind oder kaum Interesse h nehmen.
3. Es gibt keine für den Wettbewert schlussvorhaben. Eine solche we finanzierung des scheiternden Ur ren Unternehmen oder in der Üb einen weniger marktmächtigen W ser Wettbewerber das Geschäft z
161. Es obliegt der Behörde, diese Voraus salität des Vorhabens Tatbestandmerkmal c ist. Die Untersuchungsmaxime wird durch d lativiert (Art. 39 KG i. V. m. Art. 13 VwVG?). sondere dann zum Tragen, wenn es sich ut kennen als die Behörde und die ohne die vernünftigem Aufwand erhoben werden könı nachzuweisen, dass die Voraussetzungen an vorgenannter Kausalität fehlt, weil wede neter alternativer Erwerber oder eine sonstic werden konnten - trotz entsprechender ern ernsthaften, aber erfolglos gebliebener Anst Dokumentation respektive Beweismittel nac
C.2.3.5 Zur «Failing Company Defence»
162. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung s der FINMA sowie aufgrund eigener Recher« gängen, die seit Herbst 2022 schliesslich zu 19. März 2023 führten, erachtet die WEKO folgenden Gründen als nicht anwendbar:
163. Zunächst ist festzustellen, dass die P: belegen, die im Sinne von vorne Rz 161 ge« zungen der «Failing Company Defence» m anzusehen wären. Namentlich fehlen weit
97 BSK KG-MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7
98 SIWR V/2-JACOBS/GIGER (Fn 65), 382 N 262.
% Bundesgesetz vom 20.12.1968 über das Ver
100 Vgl. zum Ganzen RPW 2009/3, 245 Rz 348, MEINHARDT/WASER/TRAVAGLINI (Fn 7), Art. 10 Art. 10 N 151.
en den am Zusammenschluss beteiligten Unterinderen Unternehmen auf dem Markt aktuell tätig nmenschluss quasi ein Monopol entstünde. In der lass die «Failing Company Defence» auch in solnn, in denen ein Restwettbewerb bestehen bleibt cher ist, wem die Marktanteile des aus dem Markt zufallen würden. Bei dieser Beurteilung ist die Übernahme anstehenden Vermögenswerte ohne ür den Markt verloren gingen.” Das setzt voraus, Jest potentielle) Wettbewerber faktisch nicht in der aben, das ausscheidende Unternehmen zu über-
) weniger schädliche Lösung als das Zusammenniger schädliche Lösung könnte bspw. in der Reiternehmens, in einer Zusammenarbeit mit andeernahme des scheiternden Unternehmens durch ettbewerber bestehen.? Hierfür genügt, dass dieumindest teilweise fortzuführen gewillt ist.”
setzung von Amtes wegen zu prüfen, da die Kauler Eingriffsvoraussetzung von Art. 10 Abs. 2 KG ie Mitwirkungspflicht der Parteien ergänzt und re- Die Mitwirkungspflicht der Parteien kommt insben Tatsachen handelt, welche die Parteien besser Mitwirkung der Parteien gar nicht oder nicht mit 1en. Die Zusammenschlussparteien haben folglich der (echten) Sanierungsfusion erfüllt sind und es r eine hinreichende Finanzierung noch ein geeigje wettbewerbsfreundlichere Alternative gefunden sthafter Bemühungen und Verhandlungen. Diese rengungen haben die Parteien mittels genügender hzuweisen.1°°
im konkreten Fall
stehenden Informationen seitens der Parteien und she zu öffentlich verfügbaren Quellen zu den Vorr Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am
die «Failing Company Defence» vorliegend aus
arteien ihre Ausführungen nicht mit Beweismitteln signet sind, zu beweisen, dass die drei Voraussetit grosser Wahrscheinlichkeit kumulativ als erfüllt gehend Argumente und jegliche Dokumentation
uer Zentralmolkerei AG AZM.
waltungsverfahren (VwVG; SR 172.021). N 172 und 177b ff.; DIKE KG-PRÜMMER (Fn 7), dazu, dass es keine wettbewerbsfreundlich )Übernahme durch einen weniger marktmac Zusammenschluss der Credit Suisse mit d rasche Lösung zur Sicherung der Finanzst schaft zu erreichen (s. vorne Rz 156). Die: Behördensicht weitere valable Alternativen Abwicklung und Sanierung der Credit Suiss: («TBTF-Regime»),'°' welche wettbewerbsf als die Ubernahme der Credit Suisse durch
164. Nachfolgend ist somit vor allem nahe raussetzung der «Failing Company Defenc Wesentlichen nur Öffentlich einsehbare Info vollständig oder nicht korrekt wiedergeben k
165. Die WEKO anerkennt als Tatsache, d in das Management und in das Geschäfts spätestens Herbst 2022 und dann beschleu gen einen sich über mehrere Etappen hin: Bank Run. Im März 2023 konnte sie sich sc nachträglich zeigte, hat die staatlich untersti im März 2023 die Situation schnell wieder s Beitrag zur internationalen Finanzstabilitat c
166. Die WEKO hat die damalige schwierig Überlebensfähigkeit der Credit Suisse zwa Parteiaussagen hierzu sind klar und stimme Suisse nicht mehr retten können. Ohne ret scheinlich innert kurzer Zeit aus dem Mark Voraussetzung der «Failing Company Defer sieht das Bild hinsichtlich der zweiten und di den Vorgängen um die damalige Übernahm«
167. Dass aus Sicht der genehmigenden F rendste Lösung für die Sicherung der Finar wirtschaft war, schliesst andere, wettbewer eine andere Privatübernahme, ob ganz oder so wurden von den Behörden, auch wenn Übernahme der Credit Suisse durch die UB Sanierung der Credit Suisse (u. U. unter deı Verstaatlichung der Credit Suisse.
168. Desgleichen schliesst die Behauptun: schlusses mit UBS die Credit Suisse überhz es andere, wettbewerbsfreundlichere | (Teil-)Ubernahme durch einen weniger mar
101 Das TBTF-Regime steht für die Regulierung, wickelt wurde (Bericht der Expertengruppe «| «www .admin.ch/gov/de/start/dokumentation/r
102 5, auch Act. [...]; Bericht Bankenstabilitat (Fr
103 Act. [...].
104 S. dazu hinten Rz 175 die Erklärung der FINI hen ist.
105 S. auch Bericht Bankenstabilitat (Fn 20), S. 4
eren Alternativen gab, wie etwa die private (Teil- ‚htigen Wettbewerber. Die FINMA bezeichnet den er UBS als den zielführendsten Schritt, um eine abilität und zum Schutz der Schweizer Volkswirtse Begründung schliesst nicht aus, dass es aus gegeben hätte wie die Verstaatlichung oder die 2, namentlich unter dem «Too-big-to-fail-Regime» reundlichere Lösungen hätten darstellen können die UBS.
r zu prüfen, ob die zweite und/oder die dritte Vo- e» erfüllt sind. Allerdings hat die WEKO dafür im rmationen zur Hand, die den Sachverhalt nur un- Önnen.
ass die Credit Suisse das Vertrauen ihrer Kunden gebaren der Bank verloren hat, schleichend seit nigt im März 2023. Die Credit Suisse erlitt desweziehenden und am Ende sich beschleunigenden hliesslich nicht mehr selbst stabilisieren. Wie sich itzte Übernahme der Credit Suisse durch die UBS tabilisiert. Die Schweiz hat damit einen wichtigen eleistet.1%2
e finanzielle Situation und fragliche wirtschaftliche r nicht näher überprüft, aber die Behörden- und n überein: Aus eigener Kraft hätte sich die Credit tende Massnahmen Dritter wäre sie höchstwahrt ausgeschieden. Die WEKO betrachtet die erste ice» ohne vertiefte Prüfung als erfüllt. Anders aber ritten Voraussetzung aus, das sich die WEKO von > der Credit Suisse durch die UBS machen konnte:
INMA die Übernahme durch die UBS die zielfühzstabilität und zum Schutz der Schweizer Volksbsfreundlichere Lösungen nicht aus. Selbst wenn teilweise, tatsächlich nicht möglich gewesen war, die Parteien dies in Abrede stellen,'% neben der S zwei weitere Optionen in Betracht gezogen: Die n vorbereiteten Schweizer Notfallplan'™) oder die
9 der Parteien, dass nur infolge des Zusammen- ıupt im Markt verblieb (s. Rz 153), nicht aus, dass Lösungen gegeben hätte, namentlich eine ktmächtigen Wettbewerber. Die Credit Suisse als
die nach der globalen Finanzkrise von 2007/2008 ent- 3ankenstabilität» vom 1.9.2023, S. 5 Fn. 6, nedienmitteilungen.msg-id-97593.html» [18.9.2023]).
VIA, was unter dem «Schweizer Notallplan» zu verste- davon betroffenes Unternehmen wüsste dar züglichen (ggfs. erfolglosen) Bemühungen ı Parteien aber unterlassen haben. Dass die März 2023 staatlich unterstützt wurde oder, ausführen, die UBS von der FINMA und d nahme von Credit Suisse zu prüfen und ents Verschlechterung der finanziellen Situation \ wirkungen auf den schweizerischen, europ dern,!% schliesst mit Bezug auf die zweite ı Defence» jedenfalls nicht aus, dass es dann Lösungen gegeben hätte. Zumal es sich in trierten Übernahme wettbewerbliche Aspekt
169. Dies vorausgeschickt, hat die WEKO ı für die «Failing Company Defence» — zw: durch die beteiligten Unternehmen, weil kei ber dazu in der Lage gewesen waren — übe internationale Finanzunternehmen zuminde interessiert waren, so bspw. seit Herbst 202 dung der Übernahme der Credit Suisse duı Es wird kolportiert, dass diese auslandisch ressiert blieben, auch wenn sie hätten erken zer Lösung präferierte, die schliesslich in « UBS mit Liquiditätshilfen der SNB und sta Avancen und allfälligen Verhandlungen zwis dit Suisse und/oder ggfs. Schweizer Behörc sensicht weder erhellend klären noch absc Interessenten für zumindest einen Teilkauf « mehr ausgeschlossen werden, dass auslänc in der Schweiz weniger marktmächtig sind, sungen geboten hätten, diese «rettenden | bestimmten Gründen, jedoch nicht wettbew als verfahrensführende und an der Rettung in ihrem Endentscheid für mehr Klarheit so Interesse von Wettbewerbern wie Deutsche die konkret ihre Beteiligung an der Credit Sı die zweite und dritte Voraussetzung für die :
170. Selbst wenn eine andere Privatübern: nicht möglich war, so gab es neben der Ubs destens zwei weitere Varianten, welche die ( gehalten hätten: Die Sanierung der Credit Verstaatlichung der Credit Suisse. In allen c Umfang bereitstellen müssen und der Bund tieren müssen.'!®
106 Act. [...].
107 Statt anderer finews.ch, Deutsche Bank prüft banken/55956-deutsche-bank-teilkauf-credit-
108 Statt anderer finews.ch, Warum Blackrock be banken/56407-warum-blackrock-bei-der-cs-n
109 Vgl. zum Ganzen Bericht Bankenstabilitat (Fı
über bestens Bescheid und es hätten ihre diesbeimfassend dokumentiert werden können, was die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im wie es die Parteien in ihrem Meldungsentwurf III er SNB aufgefordert wurde, ernsthaft eine Übersprechende Gespräche zu führen, um eine weitere ‚on Credit Suisse und die damit verbundenen Ausäischen und globalen Finanzmärkten zu verhinind dritte Voraussetzungen der «Failing Company Zumal dennoch andere, wettbewerbsfreundlichere zwischen zeigte, dass damals bei dieser orches- e keine Rolle spielten.
nit Bezug auf die zweite und dritte Voraussetzung ingslaufige Absorption der meisten Marktanteile ne anderen, weniger marktmächtigen Wettbewerr Öffentlich verfügbare Quellen vernommen, dass st an einem Teilkauf der Credit Suisse ernsthaft 2 die Deutsche Bank'” und kurz vor der Verkünch die UBS am 19. März 2023 die BlackRock." an Unternehmen an einer (Teil-)Übernahme inteyen müssen, dass die «Schweiz AG» eine Schweisiner privatwirtschaftlichen Übernahme durch die atlichen Garantien mündete. Wie ernsthaft diese chen ausländischen Wettbewerbern und der Crelen waren, kann die WEKO über ihre blosse Aushliessend beurteilen. Aber gab es effektiv solche Jer Credit Suisse, kann aus Sicht der WEKO nicht ische Wettbewerber, die im Vergleich mit der UBS ernsthaft Hand zu wettbewerbsfreundlicheren Lö- 4ande» von den Schweizer Beteiligten aber aus srblichen, nicht berücksichtigt wurden. Die FINMA der Credit Suisse beteiligte Behörde kann hierzu rgen. Aus Sicht der WEKO jedenfalls spricht das Bank und BlackRock und anderen Interessenten, iisse und ihre Refinanzierung prüften, dafür, dass «Failing Company Defence» nicht erfüllt sind.
ahme als durch die UBS, ob ganz oder teilweise, rnahme durch die UBS, wie schon erwähnt, mincredit Suisse, zumindest vorübergehend, im Markt Suisse gemäss dem vorbereiteten Plan oder die lrei Varianten hatte die SNB Liquidität in grossem hätte der SNB einen Teil dieser Liquidität garan-
e Teilkauf der Credit Suisse, «www.finews.ch/news/
i der CS nicht zum Zug kam, «www.finews.ch/news/ icht-zum-zug-kam (18.9.2023).
120), S. 10.
171. Es ist eine Tatsache, dass die Behör TBTF-Regime vorsieht, bei der ehemals gl Suisse nicht umgesetzt haben. Abwicklung Das Ziel besteht darin, die Weiterführung | nanzstabilität zu gewährleisten, und dabei « lasten.'!? Die Sanierung einer SIB, ob G-SIl ihrer Geschäftsaktivität nach einer allfällige: rung einzelner Bankdienstleistungen sicherz in ihrer aktuellen Form, sondern um die Si ten. ''3
172. Mit Bezug auf die Credit Suisse als e Folgendes aus:?'* «Die Tatsache, dass die gewählt wurde, kann einerseits nicht mit eir setzt werden. Andererseits hat sie ihre prakt nen. Die zuständigen Behörden betonen, d: gewesen wäre. Sie haben die behördlich get Monate in der sogenannten «Crisis Managen vorbereitet. Die involvierten ausländischen | Vorbereitung ausreichend war und die Durch von den Mitgliedern der Crisis Managemer EFD, FINMA und SNB weisen aber auch at Ausfuhrungsrisiken behaftet und wurde des
110 In der Schweiz ist die UBS nun die einzig ver kennt die international tätigen (G-SIB) und dii Banken (Art. 124a ERVb). Diese Unterscheic Zuständigkeit für die Abwicklung einer G-SIB ding oder des Stammhauses liegen kann, so! zuständigen Behörden am Sitz der verschied chend diesem internationalen Umfeld gelten. cial Stability Board» (FSB) als G-SIB bezeich Schweiz die UBS. D-SIB oder schweizweit s) nance (s. zum Ganzen Bericht Bankenstabilii
111 Eine Bank ist systemrelevant, wenn sie in de andere Firmen oder Personen unverzichtbar lung haben, d. h. ihre Funktionen können nic! ersetzt werden, die fur die Volkswirtschaft tra Bank zu wichtig, als dass ein Staat sie ohne | (s. zum Ganzen Bericht Bankenstabilitat (Fn
112 Bericht Bankenstabilitat (Fn 20), S. 4 Fn 5.
113 Bericht Bankenstabilitat (Fn 20), S. 16.
114 Bericht Bankenstabilitat (Fn 20), S. 18.
115 Bestätigend und bezeichnend der Bericht «2( lution» des Financial Stability Board FSB von dass die Schweizer Behörden entsprechende trotzdem die Frage stellt, «why resolution wa alternative at that time in light of preparations schliessend: «This review reaches the conclı the international resolution framework in that alternative to the solution that they deemed p tifies several areas for further analysis and in
den den vorbereiteten Abwicklungsplan, den das obal systemrelevanten Bank («G-SIB»)''% Credit | bedeutet Sanierung oder Liquidation der Bank. hrer systemrelevanten Funktionen!!! und die Fijie öffentliche Hand so wenig wie möglich zu be- 3 oder D-SIB, hat somit zum Ziel, die Fortführung 1 Restrukturierung oder zumindest die Weiterfühustellen. Es geht nicht um die Erhaltung der Bank Sherung besonders wichtiger Teile ihrer Tätigkeihemalige G-SIB führt der Bericht Bankenstabilitat Sanierungs-Option im Fall der Credit Suisse nicht 1em Versagen der Abwicklungsplanung gleichgeische Tauglichkeit auch noch nicht beweisen könass eine globale Sanierung grundsätzlich möglich ragene Sanierung der Credit Suisse über mehrere rent Group» mit internationalen Aufsichtsbehörden 3ehörden haben im Gespräch bekräftigt, dass die führung der globalen Sanierung der Credit Suisse t Group unterstützt und anerkannt worden wäre. if Risiken hin. Die Fusion war letztlich mit weniger halb von den Schweizer Behörden bevorzugt.»"'3
bleibende G-SIB. Die Schweizer Bankenregulierung Se nicht international tätigen (D-SIB) systemrelevanten lung ist für die Aufsichtsbehörden wesentlich, weil die nicht allein bei der Aufsichtsbehörde am Ort der Holndern eine internationale Koordination mit den jeweils enen Gruppengesellschaften erfolgen muss. Entsprejene SIB als international tätig, die durch das «Finaninet werden (Art. 124a Abs. 1 ERV), so für die ‚stemrelevant sind die ZKB, Raiffeisen und PostFiät (Fn 20), S. 16).
r Volkswirtschaft Funktionen wahrnimmt, die für viele sind. Zudem muss die Bank eine gewisse Alleinstelnt durch einen anderen Anbieter innerhalb einer Frist gbar ist. Diese Eigenschaften machen eine solche Massnahmen in den Konkurs gehen lassen könnte 20), S. 16).
)23 Bank Failures: Preliminary lessons learnt for reso- 1 10.10.2023, welcher im Executive Summary festhält, > Bedenken gehabt hätten, es sich aber für das FSB
s not the chosen path despite it being an executable
; made» (s. S. 1 und S. 5 ff.). Und weiter sowie
ısion that recent events demonstrate the soundness of it provided the Swiss authorities with an executable referable in this particular case. While the report iden- Iprovements in the operationalisation and
173. Dennoch hält der Bericht Bankenstak habt, dass die Credit Suisse zunächst als fur Mit der Zeit hätten Teile verkauft werden kör Dabei wäre nicht nur die UBS als Käuferin
174. In diesem Zusammenhang ist zusätz Recovery- und Resolution-Planung (Stabili systemrelevanten Finanzinstitute, so der UB bank («ZKB») sowie der systemisch bedeut: SIX SIS beurteilt, für das Jahr 2022 letztme tion-Planung soll auf Basis der bestehende temrelevante Institute saniert oder liquidiert vanten Funktionen müssen dabei aufrechte hier von Interesse, hat die FINMA den Schu Prüfung für das Jahr 2022, die sie im April 2 teilt.1'® Inwiefern und bis zu welchen Grad di Optionen gewählt werden, so die FINMA wei Instituts, von der Konstellation und vom jew
175. Die FINMA erklärt den Schweizer Not temrelevante Banken den Nachweis zu erb einer Krise ohne Unterbrechung weitergefül bei nur Funktionen, die für die Schweizer Vo gend das inländische Einlagen- und Kredite vante Funktionen). Aus diesem Grund spric global systemrelevanten Banken ist eine At kurs der Gruppe als Ultima Ratio vorgesehe plans im Hinblick auf deren Wirksamkeit im
176. Dies vorausgeschickt, ergibt sich für d und drei der «Failing Company Defence» Fx
177. Gemäss der FINMA hätte der Schwe der zumindest die systemrelevanten Funktic Schweiz und damit insoweit die Eigenständ auf Zusehen hin erhalten hätte. Wieso des realistisch oder zu riskant beurteilt wurde, h sequenz des gleichzeitigen Konkurses der in Die in den ersten Monaten des Jahres 20: ganzen Reihe von Spezial- und Regionalbaı kurs des internationalen Teils einer G
implementation of the G-SIB resolution frame feasibility of the framework, rather than prese Key Attributes themselves» (s. S. 3 und S.8 f
116 Bericht Bankenstabilitat (Fn 20), S. 11.
117 Medienmitteilung vom 26.4.2023, FINMA bet systemrelevanten Institute, Berichtsjahr 2022 2023»), S. 1, «www.finma.ch/de/news/2023/0 (18.9.2023).
118 Medienmitteilung Recovery- und Resolution-
119 Medienmitteilung Recovery- und Resolution-
120 Medienmitteilung Recovery- und Resolutionilitat dafür: «Die Sanierung hatte den Vorteil ge- ıktionierende Grossbank erhalten geblieben wäre. nen, die nicht zur neuen Strategie gepasst hätten. in Frage gekommen, sondern auch ausländische
lich bemerkenswert, dass die FINMA jährlich die sierungs-, Notfall- und Abwicklungsplanung) der S, PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalsamen Finanzmarktinfrastrukturen SIX x-clear und Is auch bezüglich der Credit Suisse. Die ResolunN gesetzlichen TBTF-Vorgaben zeigen, wie syswerden können. Die in der Schweiz systemrelerhalten werden.'’” Bezeichnend dafür und soweit feizer Notfallplan von Credit Suisse aufgrund ihrer 023 veröffentlichte, weiterhin als umsetzbar beur- e Pläne dann im Krisenfall umgesetzt oder andere ter, hängt von der konkreten Krise des betroffenen siligen Marktumfeld ab."19
fallplan wie folgt: «Mit dem Notfallplan haben sysringen, dass ihre systemrelevanten Funktionen in ırt werden können. Als systemrelevant gelten da- Ikswirtschaft von grosser Bedeutung sind, vorwieyeschaft sowie der Zahlungsverkehr (systemrele- »ht man auch vom Schweizer Notfallplan. Für die ıslösung des Notfallplans mit gleichzeitigem Kon- 2n. Die FINMA prüft die Massnahmen des Notfall- Fall einer drohenden Insolvenz der Bank.»'2°
ie WEKO in Bezug auf die Voraussetzungen zwei
izer Notfallplan fur die Credit Suisse funktioniert, nen der Credit Suisse Schweiz für das Gebiet der igkeit der Credit Suisse in der Schweiz zumindest sen Umsetzung schliesslich dann doch als nicht angt wohl primär mit der damit verbundenen Konternationalen Gruppe als Ultima Ratio zusammen. 23 virulente, aber gebietsbeschränkte Krise einer ıken in den USA, wollte man nicht durch den Konossbank zu einer möglicherweise weltweiten
work, this review upholds the appropriateness and nting issues that would question the substance of the f.).
irteilt erneut die Recovery- und Resolution-Plane der («Medienmitteilung Recovery- und Resolution-Plane
Plane 2023 (Fn 117), S. 2. Plane 2023 (Fn 117), S. 4. Plane 2023 (Fn 117), S. 4 f.
Finanzkrise eskalieren lassen.'?! Das hatte für den Standort und Finanzplatz Schweiz Finanzkrisen in der Vergangenheit hatten. D Schweizer Notfallplans der Credit Suisse fi werbsfreundlichere Lösung hätte schaffen k¢ systemrelevanten Funktionen in einer eige Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sind sowie der Zahlungsverkehr.
178. Weiter halt der Bericht Bankenstabilité digen Behörden dafür, dass eine behördlich grundsätzlich möglich gewesen wäre (s. R: nächst als funktionierende Grossbank erha verkauft werden können, die auch, aber nit mentlich zusätzlich an ausländische Interes: mit die Option, dass Marktanteile der Credi in der Schweiz weniger marktmächtige Wet
179. Bezeichnend dazu auch der Bundesra neben der staatlich unterstützten Übernahrr andere Optionen gehabt hätte:"??
1. Gestützt auf Notrecht eine vorüb Suisse-Gruppe. Diese Option se nungspolitischen und rechtlichen Vordergrund gestanden und sei a privaten Übernahme nicht prioritä
2. Sanierung der Bank gemäss TB’ aus den darauffolgenden Restruk
3. Konkurs mit Auslösung des Notfa vierung des Schweizer Noffallplar vanten Funktionen in der Schweiz
180. Die Schweizerische Eidgenossensch: nationale Finanzfragen («SIF») hat das Sch versität St. Gallen, mit einer Review zur Übe der TBTF-Gesetzgebung beauftragt.'?? Das
181. Gemäss Gutachten stellt die Option c ches Instrument in der «Second Line of De märe Resolutionsstrategie des Bail-ins ode Gründen auch immer - nicht zur Anwendui sei ein mächtiges Instrument, welches das \
121 EFD, Übernahme der Credit Suisse durch die («EFD Alternative Szenarien»), «www.efd.adi
122 EFD Alternative Szenarien (Fn 121).
123 Reformbedarf in der Regulierung von «Too B und Finanzen, Universität St. Gallen, erstatte Wiest («Gutachten Prof. Ammann»), «www.u
124 Gutachten Prof. Ammann (Fn 123), S. 47 ff.
unmittelbar auch grosse negative Auswirkungen gehabt, so wie es auch schon andere weltweite ies ändert aber nichts daran, dass der Vollzug des ir die Schweiz mittel- bis langfristig eine wettbeinnen, namentlich durch den möglichen Erhalt von nständigen Credit Suisse, die für die Schweizer , so das inländische Einlagen- und Kreditgeschaft
it unter Verweis auf die Äusserungen der zustängetragene, globale Sanierung der Credit Suisse 7 172). In diesem Fall wäre die Credit Suisse zulten geblieben und mit der Zeit hätten ggfs. Teile cht nur, an die UBS hätten fallen können, so nasenten (s. Rz 173). Bei dieser Lösung bestand so- | Suisse zu einem späteren Zeitpunkt an weitere, bewerber als die UBS hätten übergehen können.
t, der über das EFD kommunizieren liess, dass er ie der Credit Suisse durch die UBS auch folgende
ergehende Verstaatlichung der gesamten Credit i aber in den vorbereitenden Arbeiten aus ord- Gründen sowie aus Risikoüberlegungen nicht im ngesichts der real bestehenden Möglichkeit einer r weiterverfolgt worden.
TF-Regime, inkl. Bail-in, um die nötigen Verluste turierungsarbeiten zu absorbieren.
IIplans: Der Konkurs der Finanzgruppe unter Akties zur Fortführung insbesondere der systemrele- ift vertreten durch das Staatssekretariat für interveizerische Institut für Banken und Finanzen, Unirnahme der Credit Suisse durch die UBS im Lichte Gutachten wurde am 19. Mai 2023 erstattet.
ler Verstaatlichung einer TBTF-Bank ein zusätzlifense» der TBTF-Regulierung dar, wenn die prir die Auslösung des Notfallplans — aus welchen ng kommen sollen.'?* Die Verstaatlichungsoption fertrauen in den Schweizer Finanzplatz und in das
> UBS, Fragen und Antworten, Alternative Szenarien nin.ch/efd/de/home/finanzplatz/uebernahme-creditig to Fail» Banken, Schweizerische Institut für Banken t durch Prof. Dr. Manuel Ammann/Niclas Käfer/Tobias nisg.ch/de/newsdetail/news/gutachten-zu-too-big-to- regulatorische Rahmenwerk wiederherstelle würdigen Schutz der Gläubiger und deren Ei vertretbar oder politisch nicht erwünscht sei Einlegern und Gläubigern könne ein Bank R Krise reduziert werden. Der «Owner of La Durch die gewährte staatliche Garantie sei zu «Firesale»-Konditionen notwendig, um d zustellen. Die Verstaatlichungsoption verhir welche die finanzielle Lage der Bank und Ins Aufgrund des finanziellen Risikos einer Vers scher Vorkehrungen, um den Staat gegen nahme abzusichern. 126
182. Vor diesem Hintergrund schliesst das eine ergänzende Alternative zum aktuellen Hauptvorteil der Verstaatlichung mit Schutz derherstellen des notwendigen Vertrauens Die Verstaatlichung wahre so den «Going ( sie dem Staat, für die Risikoübernahme ar und durch die Wiederveräusserung der Ban
183. Nach alledem ergibt sich für die WEK Credit Suisse hätten nicht zwangsläufig nu auf relevanten Märkten weniger marktmächt ten und in der Lage gewesen wären, Gesc Darüber hinaus hätten auch die vorerwähn jedenfalls die Credit Suisse Schweiz, in der hend, ganz oder in Teilen im Markt gehalt Geschäftsteilen an weniger marktmächtige sich zeigte, wurden alle diese Optionen, obw licherweise valabel und jedenfalls prufensw
184. Die WEKO sieht daher die «Failing C damit nicht einwendbar an. Der Zusammen strukturveranderung auf dem Schweizer Fir Abs. 1 KG und den Kriterien von Art. 10 Abs
185. Abschliessend ist erganzend Folgend
186. Wie eingangs erwähnt, stützt die WEK pany Defence» vor allem auf öffentlich erhi Behörden — FINMA, SNB, EFD und Bunde: es andere, weniger marktmächtige Wettbe\ Credit Suisse oder zumindest Teile davon nicht in Frage kam. Es ist auch nur diese Optionen gab, die wettbewerbsfreundlicher ( lichung gefolgt von Restrukturierung, Priv Suisse oder die direkte Sanierung der Credi fallplans, beides gemäss dem TBTF-Regin beurteilen, ob es diese Alternativen gab, w anderen Gründen gar nicht erst geprüft, nic
125 Gutachten Prof. Ammann (Fn 123), S. 50.
126 Gutachten Prof. Ammann (Fn 123), S. 51.
127 Gutachten Prof. Ammann (Fn 123), S. 53.
n kann. Sie biete bei Insolvenzgefahr einen glaubnlagen, wenn alle Alternativen ausgeschöpft, nicht en. Durch diese Schaffung von Sicherheit bei den un gestoppt und das Risiko einer Ausbreitung der st Resort» verschaffe der Bank zusätzliche Zeit. kein überhasteter Verkauf von Vermögenswerten ie kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Bank sicherdere somit das Auftreten einer Liquiditätsspirale, tabilität des Finanzsystems verschärfen könnte. ‘2° staatlichungsoption bedürfe es weiterer regulatori-
Risiken während einer temporären Staatsüber-
; Gutachten zur Verstaatlichungsoption, dass sie Resolutionsframework der FINMA darstelle. Der der Kunden und Gläubiger sei das sofortige Wiein die Bank, um allfällige Bank Runs zu stoppen. Soncern»-Status der Bank. Zusätzlich ermögliche 1 potentiellen Erfolg der Bank beteiligt zu werden k einen Gewinn zu erzielen."?7
\O folgendes: Die ganzen Geschäftsbereiche der r der UBS anwachsen müssen. Es hätte andere, ige Wettbewerber gegeben, die das Interesse hathäftsbereiche der Credit Suisse zu übernehmen. ten staatlichen Optionen die Credit Suisse, oder einen oder anderen Form, zumindest vorübergean und den späteren Verkauf von Credit Suisse- Wettbewerber als die UBS ermöglicht. Und wie ohl am Ende zwar verworfen, behördlich als mögart erachtet.
ompany Defence» vorliegend als nicht erfüllt und schluss ist kausal für die dadurch erfolgte Marktanzplatz. Der Zusammenschluss ist nach Art. 10 ;. 2 und 4 KG weiter zu prüfen.
ss anzumerken:
O ihre vorstehende Beurteilung der «Failing Com- Itlichen Informationen. Es ist nur den involvierten srat — sowie den Parteien vollständig bekannt, ob verber gab, die in der Lage gewesen waren, die zu übernehmen, aber eine ausländische Lösung 1 bekannt, ob es daneben realistische staatliche Jewesen wären: So die vorübergehende Verstaatatisierung, Verkauf oder Abwicklung der Credit t Suisse oder ihr Konkurs mit Auslösung des Notie. Nur diese beteiligten Akteure können letztlich elche aber, obwohl valabel, aus politischen oder cht ernsthaft verfolgt oder ernsthaft verfolgt, aber am Ende verworfen wurden zugunsten der mit Liquiditätshilfen der SNB und staatlicher
187. Es wird somit Aufgabe der FINMA als | verantwortliche sowie in die Vorgänge um Suisse durch die UBS direkt involvierte Bel über die «Failing Company Defence» zu b hier noch unbekannte, wesentliche Tatsache sachenbild, das die WEKO möglicherweise zu ziehen wären, müsste aus Sicht der WEI Company Defence» vorliegend nicht zum Ti
188. Unabhängig davon untersucht die («PUK») «Geschäftsführung der Behörden desrates, der Bundesverwaltung und andeı menhang mit der Notfusion der Credit Suis sein, die Rechtmässigkeit, Zweckmässigke ständigen Behörden und Organe im Kontex sischen Räten darüber Bericht zu erstatten. treterinnen und Vertretern des Bundesrate: Arbeit der PUK mag auch noch Klärendes z
C.3 Beurteilung des Zusammen
C.3.1 Rechtliche Voraussetzungen unc
189. Meldepflichte Zusammenschlüsse unt fern sich in einer vorläufigen Prüfung Anh schende Stellung begründen oder verstärke
190. Nach Art. 10 Abs. 2 KG kann die WEK Bedingungen und Auflagen zulassen, wenn
a) eine marktbeherrschende Stellung, du kann, begründet oder verstärkt; und
b) keine Verbesserung der Wettbewerbsve die Nachteile der marktbeherrschenden
191. Gemäss Art. 4 Abs. 2 KG gelten einze schend, wenn sie auf einem Markt als Anb anderen Marktteilnehmern in wesentlichem
192. Unternehmen sehen sich in ihren Ver tentiellen Konkurrenten beschränkt. Die vor: Zusammenschluss ergibt sich folglich dara gend aktuelle und potentielle Konkurrenten dem Zusammenschluss disziplinieren werde
128 5, für weitere Informationen: «www.parlamen nen/puk-%20geschaeftsfuehrung-der-behoer
privatwirtschaftlichen Übernahme durch die UBS ı Garantien.
lier verfahrensführende und für das TBTF-Regime
den Untergang und die Übernahme der Credit 1örde sein, in ihrem Endentscheid abschliessend sfinden. Sofern allerdings nicht neue, der WEKO sn hinzukommen, oder aus dem vollständigen Tatjetzt noch nicht hatte, nicht gegenteilige Schlüsse (O der Schluss der FINMA sein, dass die «Failing agen kommt.
» Parlamentarische Untersuchungskommission — CS-Notfusion» die Geschäftsführung des Bun- ‘er Träger von Aufgaben des Bundes im Zusamse mit der UBS. Hauptaufgabe der PUK wird es it und Wirksamkeit der Geschäftsführung der zut der CS-Krise zu untersuchen und den eidgenös- Aktuell stehen Anhörungen insbesondere von Vers, des EFD, der FINMA und der SNB an.'?® Die um Vorstehenden beitragen.
schlussvorhabens
1 gewähltes Vorgehen für die Beurteilung
erliegen nach Art. 10 Abs. 1 KG der Prüfung, soaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrn.
O den Zusammenschluss untersagen oder ihn mit die Prüfung ergibt, dass der Zusammenschluss:
rch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden
rhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche Stellung überwiegt.
»Ine oder mehrere Unternehmen als marktbeherrieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von Umfang unabhängig zu verhalten.
‘haltensspielraumen durch ihre aktuellen und poaussichtliche Marktstellung der Parteien nach dem us, ob nach Realisierung ihres Vorhabens genüverbleiben, die das Verhalten der Parteien nach N.
t.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissioden-im-zusammenhang-der-notfusion-credit-suisse-
193. Für die Beurteilung der voraussichtlicl in sachlicher und räumlicher Hinsicht abzug gungen von Art. 10 Abs. 2 KG erfüllt sind.
194. Dabei umfasst der sachlich relevante Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigensch ckes als substituierbar angesehen werden ( Markt umfasst hingegen das Gebiet, in welct umfassenden Waren oder Leistungen nachf
195. Es werden in der Zusammenschlussl und räumlichen Märkte einer eingehenden | Marktanteil in der Schweiz von zwei oder m beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz \ mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU. schluss betroffene Märkte» bezeichnet). Wc der Unbedenklichkeit des Zusammenschlus sich dann eine nähere Prüfung.
196. Vorliegend schliessen sich die beiden internationalen Ausrichtung und Verflechtur alle Geschäfte einer Bank an, namentlich: [ vatpersonen, Dienstleistungen für die finanz von umfassenden Vermögen von Privatpers institutioneller Anleger, Dienstleistungen un zierungen sowie verschiedene Dienstleistur und Kredite im Bilanzgeschäft, Verwaltungs und weitere Produkte im Zahlungsverkehr, |
197. Aufgrund der Vielzahl von verschiede: ten und Produkten und dem Gewicht der Gre des Zusammenschlussvorhabens aufgrund gezeigt, sich auf fünf Geschäftsbereiche zı gliedern: Das Retail Banking für die Dienstle Banking für Bankangebote an Vermögende nelle Kunden (Rz 400 ff.), das Corporate B: meinschaftswerke der Banken (Rz 647 ff.). | sen Geschaftsbereichen zahlreiche Verflect
198. Basierend auf den getatigten Ermittlu haltspunkte für eine marktbeherrschende S samen Wettbewerb beeinträchtigen kann fü Bereiche. Bevor jedoch die eigentliche Prüf raussetzungen für die Beseitigung des Wett
C.3.2 Beseitigung des Wettbewerbs
199. Gemäss Bundesgericht liegt Marktbe nur dann vor, wenn ein Unternehmen auf de tigen kann. Es müsse demnach über die Mo: ten aus dem Wettbewerb zu drängen oder
129 BGE 139 | 72 E. 9.2.3.1, Publigroupe; BGer, mente/Pfizer, BGE 133 Il 104 E. 6.5, Swissgi Zeitung/Tamedia AG.
1en Stellung sind zunächst die relevanten Märkte renzen. Danach ist zu untersuchen, ob die Bedin-
> Markt alle Waren und Leistungen, die von der aften und ihres vorgesehenen Verwendungszwe- Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU). Der räumlich relevante 1em die Marktgegenseite die den sachlichen Markt ragt oder anbietet (vgl. Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU).129
<ontrolle üblicherweise nur diejenigen sachlichen Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame ehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr on einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder Diese Märkte werden hier als «vom Zusammen- ) diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von ses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt
Schweizer Grossbanken mit einer ausgeprägten Ig zusammen. Die neue UBS bietet grundsätzlich Jienstleistungen für den täglichen Bedarf von Pri- ‘iellen Bedürfnisse von Unternehmen, Verwaltung onen, treuhänderische Verwaltung von Vermögen d Gegenpartei für komplexe Produkte und Finanigen für andere Banken. Sie bieten dabei Konten - und Beratungsmandate im Ausserbilanzgeschäft dandel und Verwahrung an.
1en betroffenen Kundengruppen, Tätigkeitsgebieyssbanken in der Schweiz ist es für die Beurteilung der gesammelten Sachverhaltserkenntnisse an- ı konzentrieren und diese in fünf Oberkapitel zu istung an Privatpersonen (Rz 205 ff.), das Private (Rz 336 ff.), das Asset Management für institutioanking für Firmenkunden (Rz 503 ff.) und die Ge- ES gilt jedoch zu beachten, dass es zwischen dietungen und Uberlappungen gibt.
ngen bestätigt sich die Frage der FINMA, ob Antellung vorliegen und ob diese Stellung den wirkir gewisse Marktsegmente der vorgenannten fünf ing durchgeführt wird, werden die rechtlichen Vobewerbs zusammengefasst.
herrschung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. a KG m fraglichen Markt wirksamen Wettbewerb beseiglichkeit verfügen, bereits vorhandene Konkurrenzu verhindern, dass sich solche ihm gegenüber
2C.75/2014 vom 28.1.2015 E. 3.2, Hors-Liste Medikaid; BGer 2A.327/2006 vom 22.2.2007 E. 6.6, Berner weiterhin als Konkurrenten verhalten oder d: standene oder verstärkte marktbeherrscher gung wirksamen Wettbewerbs mit sich bring Zusammenschlusskontrolle setze in diesem bewerbs durch das Fusionsprojekt voraus. C grosses Gewicht gelegt. Art. 10 Abs. 2 lit. a Vergleich mit Art. 7 Abs. 1 KG, wo es um die nehmen durch die WEKO gehe, einen stren Hürden für ein behördliches Eingreifen stelle
200. Bestehe auf dem fraglichen Markt we bewerb und wäre vermehrter Wettbewerb : chen Wettbewerbswirkung des Fusionsvorh ses oder die Anordnung von Nebenbestimr sei demnach, ob im massgebenden sachlich oder doch — aus einer dynamischen Sicht
201. Das heisst, dass trotz Anhaltspunkter von Art. 4 Abs. 2 KG eine Marktbeherrschv Definition des Bundesgerichts nur dann m: das Zusammenschlussvorhaben die mögli Folglich ist im Rahmen von Art. 33 KG zu p Stellung der wirksame Wettbewerb beseitig!
202. Bereits aus der Botschaft KG 1994 ge unzulässige Verhaltensweisen marktbeherr der marktbeherrschenden Stellung qualifizie sionen nur im Falle einer extrem hohen Kc genehmigen. Tatsächlich dürfte eine Beseiti len hinreichend voraussehbar sein.» 194
203. Nach der Praxis der WEKO ist aus de nicht zu folgern, dass das blosse Vorliegen wirksamen Wettbewerbs ausschliesst. Dan chen Markt bereits beseitigt werden, wenn werber) nach dem Zusammenschluss nicht ı nen massgeblichen disziplinierenden Einf Bundesverwaltungsgericht scheint dieser Si schendes Unternehmen selbst bei Restwet bewerb zu beseitigen. Zur erheblichen Std bedarf es keiner ganzlichen Beseitigung vc lichkeit der Beseitigung wirksamen Wettb
132 \/gl. Botschaft 1994 (Fn 10), 583 f. Ziff. 234.2
134 Vgl. BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018 Rz tung der dynamischen Wahrungsumrechnun
ass neue Wettbewerber auftreten würden. Die entide Stellung müsse somit die Gefahr der Beseitien. Ein wettbewerbsrechtliches Eingreifen bei der Sinne eine mögliche Beseitigung wirksamen Wett- ‚erade auf dieses Kriterium habe der Gesetzgeber | KG verwende mithin bei der Fusionskontrolle im > Verhaltenskontrolle marktbeherrschender Untergeren Begriff der Marktbeherrschung, der höhere + 130
der vor noch nach dem Zusammenschluss Wettuch nicht zu erwarten, fehle es an der erforderliabens. Eine Verweigerung des Zusammenschlusnungen seien diesfalls unzulassig. Entscheidend en und gegebenenfalls raumlichen Markt aktueller weise — wenigstens potentieller Wettbewerb be-
1 fur eine marktbeherrschende Stellung im Sinne ing im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. a KG gemass assgeblich ist, wenn festgestellt wird, dass durch che Beseitigung wirksamen Wettbewerbs droht. rüfen, ob durch die allenfalls marktbeherrschende werden kann (Art. 10 Abs. 2 lit. a KG).
sht hervor, dass im Gegensatz zu Art. 7 KG Uber schender Unternehmen in Art. 10 KG der Begriff rt wird. Das Kriterium «entspricht der Absicht, Funzentration auf dem betreffenden Markt nicht zu gung wirksamen Wettbewerbs nur in seltenen Falr erwahnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung von Konkurrenz die Möglichkeit der Beseitigung ach kann wirksamer Wettbewerb auf dem fraglisich die restlichen Marktteilnehmer (Randwettbemehr als Konkurrenten verhalten können oder keiluss im Markt etablieren können.'??® Auch das chtweise zu folgen.'*4 Somit kann ein marktbeherrtbewerb die Möglichkeit haben, wirksamen Wettrung der zentralen Funktionen des Wettbewerbs in Wettbewerb. In anderen Worten: Für die Mögewerbs muss der Wettbewerb nicht vollständig
1169, Sanktionsverfügung — Zugang zur Dienstleis- 9 (DCC).
verzichtet.'? Mit Verweis auf die vorherige P Retail-Banking folgende sachliche Produktn
Traditionelles Banksparen (Sparheft
Vermdgensverwaltung und Anlagebı
Hypothekarkredite;
- Firmenkredite unter CHF 2 Mio.;
Anlagefonds und fondsähnliche Proc
Depotgeschaft.'*°
210. In noch weiter zurückgehenden vorlä verwaltung und Anlageberatung teilweise ui Banking zugeordnet.'*'! In einem anderer Dienstleistungen «bank-to-consumer» im | das Private Banking, das Asset Manageme vate Finanzinstrumente, Anlagefonds, das Edelmetallhandel sowie das Global Custod gen Prüfungen wurde die Frage der sachlich
Einzelne Produkte und Dienstleistungen
211. Mit Blick auf die bisherige Praxis der V führten Zusammenschlüsse zwischen (Priv: treffend einzelne im Rahmen des Retail Ba gen. Für einen Beschrieb der Praxis zu den Parteien verwiesen werden, wo mit Ausnahn anderem die bisherige Praxis der WEKO wie werden, dass die WEKO eine gefestigte Pr: als auch das Debitkarten-Issuing jeweils sey
212. Aufgrund der gewählten Einordnung ir Retail Banking folgende Produkte und/oder entlang der bestehenden, in der Verganger (1) Kontokorrentkonten und Zahlungsverke karkredite, (4) Konsumkredite und weitere Issuing und (7) Peer-to-Merchant Mobile Pe nierenden Unternehmen und deren Bedeutu
213. Nicht mehr unter dem Geschaftsbereic Firmenkredite bis CHF 2 Mio., Anlagefonds schäft. Ersterer wird im Rahmen des Gescl rend die anderen beiden beim Asset I
139 RPW 2008/1, 118 Rz 15, Bank Sarasin & Cie 140 RPW 2008/1, 118 Rz 13 m. w. H., Bank Sara 141 RPW 2003/3, 551 Rz 12, Zürich Invest Bank 142 RPW 2005/4, 651 Rz 20, Julius Bär Holding . Ernst AG, Ferrier, Lullin & Cie SA, GAM Holc 143 Vgl. hierzu namentlich betreffend Debitkarter fend einer DMIF für das Debitkartensystem \ 2015/2, 165 ff., Kreditkarten Domestische Int
raxis wurde sodann festgehalten, dass im Bereich 1arkte unterschieden werden können:
=, Vorsorgeprodukte, Kassenobligationen);
sratung;
Jukte; und
ufigen Prüfungen hat die WEKO die Vermögensnter der Bezeichnung Private Banking dem Retail | Zusammenschlussvorhaben wurden sämtliche Retail Banking zusammengefasst, insbesondere nt, das schweizerische Emissionsgeschäft, deri- Investment Banking, der Devisen-, Effekten- und y-Geschäft.!# Bei sämtlichen genannten vorläufiren Marktabgrenzung am Ende offen gelassen.
VEKO sind vorliegend nicht bloss die zuvor aufgeat-)Banken relevant, sondern auch diejenigen benkings angebotenen Produkte und Dienstleistuneinzelnen Bereichen kann auf die Vorbringen der 1e des Kreditkarten- und Debitkarten-Issuing unter :dergegeben wird. Zu Letzteren kann festgehalten axis hat, wonach sowohl das Kreditkarten-Issuing yarate (nationale) Märkte darstellen.'*
| fünf Geschäftsbereiche (s. Rz 196 f.) sind für das Dienstleistungen relevant, die von den Parteien ıheit abgegrenzten Märkte ausgewiesen wurden: shr, (2) Traditionelles Banksparen, (3) Hypothe- Kredite, (5) Kreditkarten-Issuing, (6) Debitkarten- ıyment, wobei aufgrund der Tätigkeiten der fusiong erstere drei im Zentrum der Beurteilung stehen.
+h Retail Banking behandelt werden die Märkte für und fondsähnliche Produkte sowie das Depotgeäftsbereichs Corporate Banking analysiert, wähanagement geprüft werden. Auch nicht hier
Ltd./AIG Privat Bank AG.
sin & Cie Ltd./AIG Privat Bank AG.
AG/AIG Privat Bank AG.
AG/BDL Banco di Lugano, Ehinger & Armand von
ing und weitere Beteiligte.
-Issuing RPW 2017/4, 542 ff., Vorabklärung betref- ‘isa V PAY sowie betreffend Kreditkarten-Issuing RPW erchange Fees II (KKDMIF II).
oder zu ERP- oder Buchhaltungssystemen! lerdings laut Parteien graduell und lassen si
221. Gemäss Ausführungen der Parteien s Kunden um einen Privat- oder Unternehme men handelt, da die umfassten Produkte ir deren Komponenten im Grundsatz über all tungen seien zudem in einem hohen Massı zur Kontoeinrichtung wie einzelne Zahlung über lediglich einen unselbstständigen Anne
222. Den Bereich traditionelles Bankspare eigenständiges Segment des Bankgeschäft Sparhefte, Kassenobligationen und Vorsorg
223. Im Unterschied zu Kontokorrentkonte! fristigen Anlage von (nicht benötigten liquide Bündel mit Kontokorrentkonten, Zahlungsdii
224. Die Parteien machen geltend, dass d Kundengruppen identisch seien und die gl weitere Segmentierung vorzunehmen se (2. Säule und 3. Säule AHV) seien auf Pr diese Substitute zu anderen Sparprodukten, den, da die Säule 2 und 3a-Konten nur eit Kunden bei günstigerer Rendite auf andere
225. Bei Hypothekarkrediten werde gemäs: direkten und indirekten Hypothekarkrediten menkrediten und gewöhnlichen Firmenkredi diejenigen von Versicherungen seien Sub: Markt bildeten.’6? Der Markt für Hypotheka len.!6% Davon sei praxisgemass der Markt fı terscheiden, welcher die Vermittlung fremde
226. Im Bereich der Zahlungsmittel (Kredit- Mobile Payments) gehen die Parteien von e da die verschiedenen Zahlungsmittel dasse Händler und Karteninhaber deshalb Substitı ten von Debit- und Kreditkarten (Einsetzbar deten aber zumindest Kredit- und Debitkarte
157 Act. [...]. 158 Act. [...]. 159 Act. [...]. 160 Act. [...]. 161 Act. [...]. 162 Act. [...]. 163 Act. [...]. 164 Act. [...].
165 Act. [...].
). Die Bedürfnisse der Kunden verändern sich alch demzufolge nicht schematisch unterteilen.'?7
spielt es weiter auch keine Rolle, ob es sich beim nskunden, um ein KMU oder ein Grossunternehn Kontokorrent- und Zahlungsverkehrsmarkt und e Kundengruppen dieselben bleiben. Diese Leis- > standardisiert. Einzelne Leistungskomponenten
skonditionen und -verfahren bildeten demgegenx, 158
n habe die WEKO in ihrer bisherigen Praxis als s definiert. Dieses Segment umfasse Sparkonten, eprodukte.'59
n dienen diese Produkte laut Parteien der längern) Barmitteln. Sparkonten würden regelmässig im ansten und Debit- und Kreditkarten bezogen. "°°
ie Produkte im Massenmarkt Banksparen für alle eichen Bedürfnisse abdeckten, weswegen keine i. Einzig Freizügigkeits- bzw. Vorsorgekonten ivatkunden zugeschnitten. Jedoch bildeten auch ‚die Geschäfts- wie Privatkunden angeboten wer- 1e von vielen Renditekonditionen abbildeten und Spar- bzw. Anlageprodukte wechseln könnten. '®'
; Praxis der WEKO auf eine Abgrenzung zwischen
sowie zwischen hypothekarisch gesicherten Firten verzichtet. Hypothekarkredite von Banken und stitute, die zusammen einen sachlich relevanten rkredite ist laut Parteien nicht weiter zu unterteiur die Vermittlung von Hypothekarkrediten zu unr Hypotheken umfasse. '®4
- und Debitkarten-Issuing sowie Peer-to-Merchant inem umfassenden Markt für Zahlungsmittel aus, Ibe Bedürfnis erfüllen würden und aus Sicht der ite seien. Infolge der Annäherung der Eigenschafkeit auch im Ausland und im Distanzgeschäft) bil- ın zusammen einen einheitlichen Markt. 16
Markt sei transparenter geworden.'”! Zude Jahren mit dem Eintritt einiger spezialisierte
233. In der Folgefrage, welche der Produkt eigenständigen Markt anzusehen sind, wur Befragten, die eine weitere Segmentierung.
Vorsorgeprodukte (24),
Hypothekarkredite (23),
Zahlungsverkehr (12),
- Banksparen (11) und
- Kontenfthrung (10).
234. Letztere drei wurden hauptsächlich v nannten Produkte und/oder Dienstleistunge
235. Von den Respondenten, die eine weit Drittel (20 zu 11) angegeben, dass alle dies nes umfassenden Produktangebots von det übrigen argumentierten im Wesentlichen, d ein umfassendes Produktangebot hätten, ve etc. aufträten, die sich lediglich auf einzelne besondere Konsumkredite meist von spezia reich Hypotheken und/oder Vorsorgeproduk Leistungen anbieten würden, insbesondere
236. Als weitere potentiell eigene Segmer für das Retail-Segment, Angebote für Kind Fondsgeschäft und kontinuierliches Anlage:
237. Die Institute, die für einen nicht weiter : gen unter anderem vor, die verschiedenen standardisierten Gesamtangeboten, da di seien.'7° Retail-Kunden erwarteten, dass sie lich aus einer Hand beziehen könnten (One Wettbewerber böten daher auch alle Retail nicht aus, dass Kunden gewisse Produkte a an Kunden mit einer Vielzahl von Bankverbir
71 vgl. Act. [...].
172 Vgl. Act. [...]; weiter Act. [...].
173 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act 174 gl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], [...
175 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...]; Act 176 Act. [...].
177 Act. [...] und Act. [...].
178 Act. [...] und [...].
179 Vgl. Act. [...] und Act. [...].
180 Act. [...] und Act. [...], [...]; ähnlich auch Act. [
181 Act. [...] und Act. [...], [...].
m habe sich der Vorsorgebereich in den letzten r Anbieter verselbstständigt.'’?
e und/oder Dienstleistungen im Retail Banking als den Konsumkredite und weitere Kredite von den bejahen, am häufigsten genannt (25), gefolgt von
on den Instituten genannt, die sämtliche der gen jeweils als eigenständigen Markt betrachten.
sre Segmentierung bejahen, haben ungefähr zwei e Produkte und/oder Dienstleistungen als Teil ei- 1 meisten Wettbewerbern angeboten werden. Die ass neben den klassischen Universalbanken, die rmehrt Marktteilnehmer wie Neobanken, FinTechs Segmente konzentrierten.'7? Weiter würden inslisierten Anbietern angeboten. '7* Und auch im Bete gebe es Anbieter auf dem Markt, die nur diese Pensionskassen und Versicherungen. ‘>
te wurden namentlich die Vermögensverwaltung er und Jugendliche, !76 das Anlagegeschäft (v. a. sparen)'”” sowie das Kartengeschaft'’”® erwähnt.
zu segmentierenden Gesamtmarkt plädieren, brin- Einzelprodukte seien komplementär und Teil von e Bedürfnisse der Kundengruppe sehr ähnlich sämtliche Basis-Bankdienstleistungen grundsätz- -Stop-Shop). Praktisch alle bzw. die Mehrheit der -Dienstleistungen an.'8° Dies schliesse allerdings uch bei anderen Anbietern beziehen.'®' Der Anteil dungen (zZ. B. mehr als zwei Banken) für spezielle
. [...], Act. [...].
...], Act. [...], Act. [...], Act. [...].
Leistungen sei jedoch äusserst gering.'®? Ne bundenheit des Marktes zudem in Regulatic
Würdigung und Schlussfolgerungen
238. Nach diesen Darlegungen überwiege Banking in weitere Subsegmente abzugren: Banksparen, Kontokorrentkonten und dar karkredite sowie Konsumkredite hinsichtlich wendungszwecks unterscheiden und aus Si Dies korrespondiert im Wesentlichen mit de Tatsache gerecht, dass sich die Wettbewerb bar unterscheiden können. Hierzu kann beis Konsumkredite den klassischen Retail-Ban auf derartige Kredite spezialisierte Finanzur
239. Die von den befragten Instituten häufi geprodukte wurden demgegenüber in der | traditionellen Banksparens qualifiziert, wobe gewichtige Unterschiede hinsichtlich der E sowie eingeschränkter Kapitalbezug) beste einer Zeit, in welcher Produkte der gebunde: Banken angeboten wurden, wohingegen he solche Produkte anbieten. Es erscheint den traditionellen Banksparen (Sparkonten, Kas: Bereich der gebundenen Vorsorge unterscl digen Markts für gebundene Vorsorgeprodu der vorliegenden Wettbewerbssituation offe beim traditionellen Banksparen basierend a gebundene Vorsorgekapital enthalten. Eine Vorsorgekapital zeigt indes exemplarisch, d gesonderter Betrachtung nur unmerklich un
240. Auch generell stehen die Parteien in « kings jeweils unterschiedlichen Wettbewerb: von jeweils separaten sachlich relevanten I eine umfassende Produkte- und Dienstleistt Anbieter wie Pensionskassen, Versicherunc Produkte beschränken oder aus regulatc kommt, dass die PostFinance als bewilligte: sationsgesetz'* selbst keine Kredite und H\
241. In Anbetracht der bisherigen Praxis « darüber abgewickelte Zahlungsverkehr als Argument, dass die diversen Retail-Produkt müssten, ist anzumerken, dass das vermehr king zu einer Relativierung des entsprect könnte. So bieten einerseits Neobanken Ag gen an. Andererseits existieren eine Reihe \ gen im Bereich Fremdwährungen und A
182 Act. [...].
183 Act. [...].
184 Bundesgesetz vom 17.12.2010 über die Org: onsgesetz, POG; SR 783.1).
ben der Kundenperspektive spiegle sich die Veryn und Aufsicht wider.'®?
n die Hinweise, wonach der Gesamtmarkt Retail en ist. Allgemein anerkannt dürfte sein, dass sich über abgewickelter Zahlungsverkehr, Hypotheihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Vercht der Marktgegenseite nicht austauschbar sind. r bisherigen Praxis der WEKO und wird auch der sverhältnisse in diesen einzelnen Bereichen spürpielhaft darauf verwiesen werden, dass im Bereich ken, sofern sie denn überhaupt solche anbieten, ternehmen gegenüberstehen.
g als eigenständigen Markt bezeichneten Vorsoroisherigen Praxis der WEKO als Teilbereich des i zumindest im Bereich der gebundenen Vorsorge igenschaften (gesetzlich geregelte Steuervorteile hen. Diese Praxis der WEKO stammt jedoch aus nen Vorsorge grösstenteils über klassische Retailute insbesondere unabhängige Neobanken auch bar, dass sich die Wettbewerbsverhaltnisse beim senobligationen etc.) genügend von denjenigen im ieiden, so dass die Abgrenzung eines eigenstänkte sachgerecht wäre. Dies kann jedoch aufgrund nbleiben. So haben die Parteien ihre Marktanteile uf Daten der SNB berechnet, welche nur das unseparate Marktanteilsberechnung für gebundenes ass sich in casu die Wettbewerbsverhältnisse bei terscheiden (vgl. Rz 0).
Jen verschiedenen Teilbereichen des Retail Banarn gegenüber, was ebenfalls für eine Betrachtung lärkten spricht. Zwar bieten die Universalbanken ingspalette an. Daneben gibt es jedoch alternative jen und FinTechs, die sich spezifisch auf einzelne rischen Gründen beschränken müssen. Hinzu 5 Institut nach Bankengesetz gemäss Postorganiypotheken an Dritte vergeben darf.
Jer WEKO, wonach Kontokorrentkonten und der einheitlicher Markt zu betrachten sind, und dem e im Bundel nachgefragt bzw. angeboten werden te Auftreten spezialisierter Anbieter im Retail Banenden «One-Stop-Shopping»-Arguments führen jp-basierte Privatkonten und Anlagedienstleistunyon FinTechs, welche spezialisierte Dienstleistunuslandüberweisungen anbieten. Gemäss Swiss
anisation der Schweizerischen Post (Postorganisati-
Payment Monitor 2023 der ZHAW und der | an, schon mindestens einmal eine neue Onl Der Anteil derjenigen, die das Angebot von | als Hauptbankenverbindung nutze, sei dage dass Neobanken weiterhin primär als Subst Angebote dienen und die traditionelle Bankt
242. Für die Kunden haben diese neuen Ar einer vielfältigen Palette von Möglichkeiten über verschiedene Anbieter hinweg komb Schnittstellen durch Banken, die den Daten von FinTechs zunehmend mit traditionellen Hintergrund ist denkbar, dass durch künftige tes für Kontokorrentkonten und Zahlungsvei
243. Zur gegenwärtigen Rolle von Neobanl ten FinTechs ist jedoch nochmals zu betone eine verhältnismässig schwache Position ei Payment Monitor 2022 ergab zudem, dass onbanken die Leistungen als Ergänzung zu nicht plant, in Zukunft das herkömmliche An zung derzeit vorwiegend komplementar. 1%" z gewisser Wettbewerbsdruck dieser neuen N klassischer Retail-Banken ausgeht. Es erscl Neobanken und FinTechs derzeit als vollwe: Frage allerdings im Rahmen der vorliegende keine wesentlichen Auswirkungen auf die : des Zusammenschlussvorhabens auf den V
244. Zurückzuweisen ist schliesslich das V für Zahlungsverkehr bestehe, welcher neb konto insbesondere auch Barzahlungen, De Payments umfasse. Es hat sich in der Verg denen Zahlungsmittel komplementär zuein. reich der Zahlkarten eine gefestigte Praxi Kommission und weiterer ausländischer W getrennten Märkten für das Debit- und das praxisgemäss ist eine Betrachtung von se| Peer Mobile Payments, wie beispielsweise den via TWINT sowie des vorliegend re
185 SAMUEL GRAF/NINA HEIM/MARCEL STADELMAN! Wie bezahlt die Schweiz?, Ausgabe 2/2023, wandte Wissenschaften, «www.swisspaymen Monitor 2023 - Wie bezahlt die Schweiz?, Au
187 SAMUEL GRAF/NINA HEIM/MARCEL STADELMAN! Wie bezahlt die Schweiz?, Ausgabe 1/2022, wandte Wissenschaften, «www.swisspaymen Wie bezahlt die Schweiz?, Ausgabe 1/2022 -
188 V/gl. statt vieler RPW 2016/4, 1068 Rz 48 m. AG/TWINT AG.
Jniversität St. Gallen gaben 37,2 % der Befragten ine-Banklösung einer Neobank genutzt zu haben. \eobanken als primäres Zahlungsmittel respektive gen zurückgegangen. Der Trend deute daraufhin, tute für einen Teil der klassischen Retail Bankingyeziehung nicht komplett ersetzen.'®
igebote im Retail Banking zur Folge, dass sie aus aussuchen können und diese zunehmend auch inieren können. Hinzu kommt die Öffnung von austausch erleichtern. So können etwa Angebote Bankprodukten verbunden werden.'86 Vor diesem > Entwicklungen etwa eine Unterteilung des Mark- ‘kehr in Teilmärkte sachgerecht werden könnte.
<en und z. B. auf Auslandszahlungen spezialisier- 'n, dass diese neuen Marktteilnehmer heute noch nnehmen. Eine repräsentative Umfrage aus dem die grosse Mehrheit (91,4 %) der Nutzer von Neden Leistungen herkömmlicher Anbieter nutzt und gebot aufzugeben (62,6 %). Somit erfolgt die Nutwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein larktteilnehmer auf Produkte und Dienstleistungen eint jedoch unwahrscheinlich, dass Produkte von tige Substitute tauglich sind. Am Ende kann diese :n Beurteilung offengelassen werden, zumal diese Schlussfolgerungen betreffend die Auswirkungen Vettbewerb hat.
orbringen der Parteien, wonach ein Gesamtmarkt en dem Zahlungsverkehr über ein Kontokorrentbitkarten-Issuing, Kreditkarten-Issuing und Mobile angenheit gezeigt, dass Endkunden die verschieander einsetzen. Darüber hinaus besteht im Bes, welche im Übrigen auch der Praxis der EUettbewerbsbehörden entspricht, gemäss der von Kreditkartengeschäft auszugehen ist.'8® Ebenso yaraten sachlich relevanten Märkten für Peer-to- Zahlungen zwischen Endkundinnen und Endkunlevanten Marktes für Peer-to-Merchant Mobile
N/TOBIAS TRÜTSCH, Swiss Payment Monitor 2023 — Universität St. Gallen/Zürcher Hochschule für Angetmonitor.chy > Aktuelle Ergebnisse > Swiss Payment sgabe 2/2023 - Erhebung Mai 2023 (18.9.2023). N/TOBIAS TRÜTSCH, Swiss Payment Monitor 2022 — Universität St. Gallen/Zürcher Hochschule für Angetmonitor.chy > Archiv > Swiss Payment Monitor 2022 - Erhebung November 2021 (18.9.2023).
w. H., PostFinance AG/SIX Payment Services beratung und Kontoverwaltung erfolgten zur tomatisch im Self-Service ohne Intervention
254. Laut Parteien führt die Verlagerung a sich auf Webseiten niederschwellig informi: chen, sondern hat auch einen schweizweit schäfts über die ehemals regionalen Struktu
255. Hinzu komme schliesslich, dass Retai lichen Eigenschaften zu national einheitlich keine kantonalen oder regionalen Unterschi
256. Gemäss Parteien ist die enge Marktak dite überholt: Die Notwendigkeit eines phys gehend eines Filialnetzes sei ebenso wenig Bewertung der Liegenschaften. Diese Vorat festgehalten, dass die räumliche Dimensior Einzelnen gelte:
- Hypothekarkredite würden zunehme Remote-Kommunikation vertrieben. 2022 bereits [...] % (CHF [...] Mio.) men entfallen. Aus der Hypothekenv theken (CHF [...] Mio.). Das Hypoth (RSA) der UBS, das Kunden remote [...]% des Gesamtvolumens an Prix im Jahr 2022 auf ihrer proprietären [...] Mio. und im Jahr 2021 von CHF vertrieb).?'7
- Dieser Trend sei auch anhand der Eı So vermittle etwa die im Bereich Imm neyPark pro Jahr ein Hypothekarvolı
- Die Parteien argumentieren weiter, ¢ abgrenzung keine massgebliche Grd pothekarbuchs der UBS haben nur | ihren Hypothekenvertrag im Einzuc [...] % des Hypothekarvolumens lagı pothekarvolumens entfallen auf Rerr
- Die Parteien hätten zwar ihre organ unterteilt und alloziert, jedoch wede Diese organisatorischen Vertriebss Marktgrenzen ab.??”! Auch bescl
214 Vgl. Act. [...].
215 Act. [...].
216 Act. [...].
217 Act. [...].
218 Vgl. Act. [...].
219 Das Einzugsgebiet der Geschäftsstelle bildet der Wohnanschriften der Hypothekarkunden,
220 Act. [...].
221 Act. [...].
\iehmend mittels Fernkommunikation und/oder aunatürlicher Personen aufseiten der Bank.2'4
uf digitale Prozesse nicht nur dazu, dass Kunden eren und Angebote anbieterübergreifend vergleien Markt eröffnet und die Ausdehnung des Geiren hinweg auf die ganze Schweiz ermöglicht.?'>
I-Produkte von den Anbietern mit national einheitan Konditionen angeboten würden. Es bestunden ede in der Produkt- oder Preisgestaltung.?'®
grenzung der WEKO im Markt für Hypothekarkreischen Kundenkontakts vor Ort und damit einhererforderlich wie eine lokale physische Präsenz zur issetzungen relativierend habe die WEKO bereits | der Vermittlung von Hypotheken national sei. Im
nd im Distanzgeschäft über Onlineplattformen und Am Beispiel der UBS demonstriert seien im Jahr aller Neuhypotheken der UBS auf Online-Plattforermittlung stammten derweil [...] % der Neuhypoekarbuchvolumen des Remote Sales & Advisory betreut, macht nach Angaben der Parteien derzeit yatkundenhypotheken aus. Zudem habe die UBS Plattform Key4 ein Hypothekarvolumen von CHF [...] Mio. abgeschlossen (inkl. Fremd- und Eigenitwicklungen anderer Online-Plattformen sichtbar. obilienfinanzierung führende Online-Plattform Moamen von CHF 3,4 Mrd.?'®
lass das Einzugsgebiet einer Filiale für die Marktsse sei. Gemäss Verteilung des Privatkunden-Hy- ...] % der Privatkunden (gemessen am Volumen) sgebiet?'? ihrer Geschäftsstelle abgeschlossen, an ausserhalb des Einzugsgebiets, [...] % des Hyisatorischen Einheiten in verschiedene Regionen sr entlang der Kantonsgrenzen noch einheitlich. trukturen bilden gemäss Parteien indes keine irankten Banken mit traditionell regionalem
dabei gemäss Definition der UBS alle Postleitzahlen die der jeweiligen Geschäftsstelle zugeordnet sind.
260. Gegen eine internationale Abgrenzur aus dem Ausland (z. B. Revolut) — unter anc
261. Trotz dieser prima facie klaren Ausg weise, die in gewissen Segmenten eine eng
262. Die Institute, die fur eine regionale ode gründen dies neben der regionalen oder kal damit, dass die persönliche bzw. räumliche Rolle spiele.2®* Gerade anspruchsvollere E Vorsorgen würden nach wie vor überwieger
Würdigung und Schlussfolgerungen
263. Es hat sich gezeigt, dass die Frage, it das Retail Banking in der heutigen Zeit (noch auf die Antworten zur räumlichen Marktabg fragten Institute mehrheitlich nicht aus Sich! darauf konzentrieren, in welchem geograph leistungen anbieten und in welchem Umkre frontiert sind. Das Gebiet, in welchem die Pr den, kann jedoch nur indirekt Aufschluss üb
264. Der Schweizer Bankenplatz ist gepräg unterschiedlichen Tätigkeitsgebiet. Neben ( weitere Institute, die schweizweit tätig sind, und Sparkassen hauptsächlich regional kor ken mit einer engen Bindung zu ihrem jew unterschiedlichstem räumlichem Umkreis tä haben es seit geraumer Zeit zunehmend ge ken sind mit rein digitalen Angeboten in d gewisse Bankdienstleistungen und -produkt
265. Das Erfordernis eines breiten Filialne deutung verloren, was sich exemplarisch : obachten lässt. Die Parteien verweisen dafü Filialen im Alltagsbanking keine Rolle mehr s falls zu Tage gebracht, dass die persönlich Kunden immer noch als wichtig oder gar set tung des Touchpoints Filiale für die tender Auswirkungen über einen längeren Zeitho! Hypotheken oder Anlage-Vorsorgeberatung die anderen Kanäle «via Telefon», «via E-N Sachen Wichtigkeit ungefähr gleichauflieger
232 Act. [...] und Act. [...].
233 Vgl. etwa Act. [...], Act. [...], Act. [...].
234 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...]; obwohl im G hend, ferner Act. [...] und Act. [...], [...].
235 Act. [...].
236 ANDREAS DIETRICH ET AL., Covid-19, Attraktivi Filiale: Erkenntnisse aus der neuen Banking. banking/covid-19-attraktivitaet-von-neobanke
ig spreche - trotz Konkurrenz durch Neobanken Jerem das regulatorische Umfeld.?%?
angslage finden sich in den Begründungen Hinjere Abgrenzung denkbar erscheinen lassen.??
r kantonale Marktabgrenzung argumentieren, be- ıtonalen Ausrichtung des Angebots insbesondere Nähe bei der Wahl einer Bank nach wie vor eine ntscheidungen wie Finanzierungen, Anlagen und id mit persönlicher Beratung getroffen.°°
iwieweit die persönliche bzw. räumliche Nähe für 1) relevant ist, kontrar beantwortet wird. Im Hinblick renzung ist es wichtig, zu beachten, dass die be- ‘der Nachfrageseite argumentieren, sondern sich ischen Gebiet sie ihre Produkte und/oder Diensts sie mit Konkurrenz von anderen Anbietern konodukte und/oder Dienstleistungen angeboten werer den räumlich relevanten Markt geben.
t von einer Vielzahl an Banken mit einem räumlich len Grossbanken UBS und Credit Suisse gibt es während eine grosse Anzahl an Regionalbanken zentriert ist. Hinzu kommen die 24 Kantonalbaneillgen Kantonsgebiet und übrige Banken, die in tig sind. Digitale Entwicklungen und Möglichkeiten ‚schafft, diese Grenzen zu verschieben. Neobanen Retail-Markt eingetreten und ermöglichen es, e grundsätzlich standortunabhängig zu beziehen.
izes hat bei dieser Entwicklung zweifellos an Beam starken Rückgang in den letzten Jahren ber unter anderem auf eine Studie vom IFZ, wonach pielten (vgl. Rz 252). Diese Studie hat indes eben- e Beratung in der Filiale von einem Grossteil der ir wichtig angesehen wird. Dabei sticht die Bedeuiziell komplexeren und mit stärkeren finanziellen iizont einhergehenden Bankdienstleistungen wie | hervor. Während im Bereich Konten und Karten Nail oder Chat» und «Website und E-Banking» in 1, liegen sie bei den Vorgenannten zurück.?3®
rundsatz von einer nationalen Abgrenzung ausgetät von Neobanken-Kunden oder die Bedeutung der Trends-Studie, 18.3.2021, «https://hub.hslu.ch/retailn-kunden-oder-die-bedeutung-der-filiale-erkenntnisse- 2023).
266. Weiter gilt es anzumerken, dass die vergangenen Jahren gerade in ländlichen G
267. Wie einleitend ausgeführt, erwog die V den anderen Bereichen im Retail Banking b
268. Die Parteien erachten diese Praxis al setzung mehr für den Vertrieb sei; der Trenc relativierend festzuhalten, dass die von de Credit Suisse im tiefen zweistelligen Prozer 2022 neu abgeschlossene Hypothekarvoluı der Höhe von CHF [...] Mio. und das pro Ja Vermittlers MoneyPark von CHF 3,4 Mrd. « CHF 39 Mrd. auf ein Gesamtvolumens von | zu, dass Filialen zum heutigen Zeitpunkt ke ken mehr sind. Laut einer Studie von e.fores vergebenen Hypotheken gerade einmal 3,‘ mens. Damit fristen sie nach wie vor ein Nis bereits seit zehn Jahren existierten. Im Ver ditvolumens von privaten Haushalten verz überproportionale Wachstumsraten, wenngl
269. Für eine engere Abgrenzung spricht < [eine massgebliche Zahl] der Privatkunden biet ihrer Geschäftsstelle abschliessen. Die liale abzuschliessen, bildet zwar für sich 2 Markt, da Kunden bei gleichwertigen Angeb: gebot wählen dürften. Nicht publizierte Zar 31.12.2021, unterteilt nach Instituten pro Schluss zu, dass der Hauptteil der Hypothe geben wird. Das dürfte zwar einerseits dan nalbanken Hypotheken hauptsächlich in ih wird jedoch auch sichtbar, dass Nachfrager bote ausweichen. Diese Nähe zwischen Ba versität St. Gallen aus dem Jahr 2016 hervo Marktbefragung, wonach Produkte und Dier bedürfen, eher eine räumliche Nähe voraus das Vorhandensein von Sprachbarrieren in
270. Vor diesem Hintergrund ist eine kanto sen Fällen auch eine regionale bzw. überreg tonalbanken). In diesem Zusammenhang k
237 Vgl. BAK Economics AG, Volkswirtschaftliche Auftrag der Schweizerischen Bankiervereinig verbandes SVV, 2019, «www.swissbanking.c (18.9.2023).
238 \/gl. ANDREAS DIETRICH/MARCO ZOLLINGER, D: aber langsamer, 26.9.2022 «https://hub.hslu.c waechst-weiter-aber-langsamen (18.9.2023)
239 Vgl. MARTIN BROWN/MATTHIAS HOFFMANN, Hy Bank und Kunde. Die Volkswirtschaft, 25.5.2 einer Erhebung Deutschschweizer Haushalte
Filialdichte trotz einem starken Rückgang in den ebieten weiterhin hoch ist.??7
VEKO im Hypothekarkreditgeschäft anders als bei isher nie eine nationale räumliche Abgrenzung.
s überholt, da eine lokale Präsenz keine Voraus- | in Richtung Online-Kanäle sei sichtbar. Hierzu ist n Parteien ausgewiesenen Zahlen von UBS und ıtbereich liegen. Zudem lassen auch das im Jahr nen auf der digitalen Key4-Plattform von UBS in Ihr vermittelte Hypothekarvolumen des führenden yegenuber einem jährlichen Wachstum 2022 von iber CHF 1200 Mrd. nicht unmittelbar der Schluss ine Voraussetzung für den Vertrieb von Hypotheight und dem IFZ betrug der Marktanteil von online J—4,1 % des gesamten privaten Hypothekarvoluchendasein, obwohl diverse Online-Möglichkeiten Jleich zu der Wachstumsrate des Hypothekarkresichneten sie aber auch im Jahr 2021 weiterhin eich langsamer als im Jahr zuvor.??®
uch die Tatsache, dass gemäss Zahlen der UBS hren Hypothekarvertrag nur schon im Einzugsge- Wahl, einen Hypothekarkredit in der nächsten Filleine noch kein Anzeichen für einen regionalen ten grundsätzlich immer das nächstgelegene Anlen der SNB (Hypothekarforderungen Inland per Kanton) lassen jedoch zusätzlich indikativ den ken innerhalb des jeweiligen Kantonsgebiets verit zusammenhängen, dass Kantonal- und Regiorem Kerntätigkeitsgebiet vertreiben, andererseits bislang nicht in grossem Umfang auf ferne Angenk und Kunde wird auch in einer Analyse der Unirgehoben?®° und deckt sich mit Erkenntnissen der istleistungen, welche einer persönlichen Beratung setzen. Gerade bei dieser Art Produkte darf auch der Schweiz nicht unberücksichtigt bleiben.
nale Abgrenzung nach wie vor denkbar, in gewisionale Abgrenzung (z. B. bei Kantonen ohne Kanann angefügt werden, dass auch die Parteien im
> Bedeutung des Schweizer Finanzsektors, Studie im ung SBVg und des Schweizerischen Versicherungser Online-Hypothekarmarkt Schweiz wächst weiter — sh/retailbanking/der-online-hypothekarmarkt-schweizpothekarmarkt Schweiz: Starke Bindungen zwischen 016. Zu dieser Analyse ist anzumerken, dass sie auf 1 aus dem Jahr 2011 beruht.
C.4.2 Voraussichtliche Stellung in den
275. Betroffen sind folgende Märkte, wobei grenzenden Markt für Hypothekarkredite die
Tabelle 1: Überblick — Betroffene Märkte
Kontokorrentkonten Traditionelle 242 A Schweiz und Zahlungsverkehr‘ (inkl. Vorsor: CHF Mrd. Anteil?*® CHF Mrd.
UBS L.-J [10-20] % L--] Credit Suisse L.-] [10-20] % L..] Zusammen 229 29,3 % 74 Von total 782 100,0 % 328
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
276. Bei der (sachgerechten) Betrachtung k 13 von 26 Kantonen betroffene Märkte, jewe teil der fusionierten Unternehmen von (in
(23,1 %), BL (23,6 %), GR (24,4 %), NE (22 (27,9 %), ZH (28,5 %), AG (29,9 %), VD (34
277. Bei näherer Begutachtung zeigt sich, « ten und Zahlungsverkehr, traditionelles Ba karkredite national wie kantonal vergleichb: Stärke der Kantonalbanken sowie in geringe sem Grund rechtfertigt es sich, obwohl von k eine schweizweite Bewertung dieser Mä
241 Zahlen gemäss Angaben der Parteien.
242 Zahlen ausgewiesen für 2022. Bei Kontokorr des Segments aus einer Addition der Spalter bar/übertragbar» der «Kundeneinlagen ohne
243 Zahlen ausgewiesen für 2022. Beim tradition aus der Summe der Kundeneinlagen ohne ge
244 Zahlen ausgewiesen für 2022. Im Bereich Hy ments wie folgt berechnet: Ausgegangen wir: Statistik. Dieses Total enthält indessen die Z. Diese werden gestützt auf Schätzungen der |
245 Zahlen ausgewiesen für 2021. An ZEK geme Credit Suisse waren die ZEK-Zahlen 2023 ur erhältlich. Deshalb wurden von den Parteien
246 Die Zahlen basieren auf der Einlagenhöhe. D Stellung der PostFinance nur unzureichend r Transaktionen, habe PostFinance einen Marl [0-10] % (Avenir Suisse, Postalische Grundv nir-suisse.ch/publication/postalische-grundve
247 Zahlen 2021 gemäss Angaben der Parteien (
betroffenen Märkten
der Übersicht halber auch für den kantonal abzunationalen Daten ausgewiesen werden: ?*'
im Retail Banking Schweiz
s Banksparen
seproduktey’ Hypothekarkredite?** Konsumkredite?* Anteil CHF Mrd. Anteil CHF Mio. Anteil [10-20] % L.] [10-20] % LJ [0-10] % [0-10] % L...] [10-20] % Le] [20-30] % 22,5 % 299 24,4% [Le [20-30] % 100,0 % 1223 100,0 % 7840 100,0 %
antonaler Hypothekarmarkte resultieren zudem in ils mit einem geschätzten konsolidierten Marktanaufsteigender Reihenfolge):? SO (20,8 %), ZG ,4 %), BE (26,1 %), BS (26,5 %), TI (27,1 %), VS ‚2 %), GE (46,3 %).
lass in den betroffenen Märkten Kontokorrentkonnksparen (inkl. Vorsorgeprodukte) und Hypotheare Verhältnisse vorliegen, insbesondere was die rem Masse der Raiffeisenbanken betrifft. Aus dieantonalen Hypothekarmärkten ausgegangen wird, rkte gemeinsam vorzunehmen und dabei falls
entkonten und Zahlungsverkehr ergibt sich das Total . «Auf Sicht/Total Übertragbarkeit» sowie «Kündgebundene Vorsorgegelder» gemäss SNB-Statistik. ellen Banksparen ergibt sich das Total des Segments sbundene Vorsorgegelder abzüglich der Callgelder. pothekarkrediten wird die Grösse des totalen Seg-
1 vom Total der Hypothekarforderungen gemäss SNBahlen der Pensionskassen und Versicherungen nicht. Hochschule Luzern auf ca. 5,4 % veranschlagt.
Idete Kredite gemäss «www.zek.ch/getattachment/Usbericht-2022.pdf.aspx (18.09.2023). Für UBS und 1d 2022 gemäss Meldungsentwurf III nicht kurzfristig die Zahlen für die Jahre 2019-2021 geliefert.
ie Parteien weisen darauf hin, dass diese Zahlen die eflektieren würden. Berücksichtige man die Anzahl <tanteil von gut 60 %, Credit Suisse dagegen ca. ersorgung im digitalen Zeitalter, 2019, 44, «www.aversorgung-im-digitalen-zeitalter» [18.9.2023]).
Act. [...]).
notwendig marktspezifische Besonderheiter ten Marktanteile wird der Hypothekarmarkt i
278. Im Markt für Konsumkredite ist die C now AG tätig. Demgegenüber ist die UBS in UBS bietet keine direkten Konsumkredite ar zahlungsoptionen bei Kreditkarten.?* Aufgrı vorliegend auf eine weitere Auseinanderset:
279. Bei den Zahlungsmitteln zeigt sich fol Tabelle 2: Betroffene Märkte Zahlkarten i
Debitkarten-Issuing Debitkart 250 N Schweiz (Anzahl Karten) (Transaktior Karten Anteil CHF Mio. UBS L--] [10-20] % L--] Credit Suisse L.-] [0-10] % L..] Zusammen [...] [10-20] % [.--] Von total 13 802 855 100,0 % 122 592
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
280. Nachfolgend kann auf weitere Ausfül Zahlkarten verzichtet werden. So sind im v Markt für Debitkarten-Issuing mit denjenige: lungsverkehr vergleichbar, zumal die Herau stellung von Dienstleistungen in diesem nac und die Schlussfolgerungen betreffend der kehr ohne weiteres auf den Markt für Debitk
281. Ebenfalls verzichtet werden kann auf karten-Issuing. So war dieser Markt einerse der WEKO. Basierend auf den daraus gew facie keine unmittelbaren Bedenken hinsict weisen, dass das Kreditkarten-Issuing der | tures mit American Express, der Swisscard / ben zudem weitere starke, etablierte Issue Bank sowie neue Player wie etwa Revolut. Sicht von Endkunden nicht an die gleichze Issuing-Bank gebunden, was die Substitutio tkarten-Issuing nochmals deutlich erleichter
282. Schliesslich kann nachfolgend auch aı betroffenen Markt für Peer-to-Merchant Mok
248 Vgl. [...].
249 Zahlen gemäss Angaben der Parteien.
250 Zahlen ausgewiesen für 2022. Basierend auf
251 Zahlen ausgewiesen für 2022. Basierend auf
252 Zahlen ausgewiesen für 2022. Basierend auf
253 Zahlen ausgewiesen für 2022. Basierend auf
| zu erwähnen. Aufgrund der sehr hohen kumulierm Kanton Genf separat betrachtet.
redit Suisse über ihre Tochtergesellschaft Bank- | Bereich der Konsumkredite nur geringfügig aktiv. 1, sondern vergibt diese lediglich in Form von Teilind der nur marginalen Marktanteilsaddition kann zung mit diesem Markt verzichtet werden.
yende Situation:
n der Schweiz?”
en-Issuing Kreditkarten-Issuing Kreditkarten-Issuing ısvolumen)??' (Anzahl Karten)?? (Transaktionsvolumen)?°® Anteil Karten Anteil CHF Mio. Anteil [10-20] % [J] [20-30] % [J] [20-30] % [0-10] % L.J [10-20] % [J] [10-20] % [20-30] % [J [30-40] % [L.-J [30-40] % 100,0 % 8 512 424 100,0 % 739 539 100,0 %
hrungen zu den betroffenen Märkten im Bereich orliegenden Fall die Wettbewerbsverhältnisse im 1 auf dem Markt für Kontokorrentkonten und Zahsgabe von Debitkarten eng mit der Zurverfügung- :hfolgend näher betrachteten Markt verbunden ist | Markt für Kontokorrentkonten und Zahlungsverarten-Issuing übertragen werden können.
eine vertiefte Betrachtung des Marktes für Kreditits bereits Gegenstand verschiedenster Verfahren onnenen Erkenntnissen gibt es zumindest prima tlich dieses Marktes. Anderseits ist darauf hinzu- Credit Suisse im Rahmen eines 50:50-Joint Ven- \ECS, vorgenommen wird. Auf dem Markt verbleir wie Viseca, Corner Banca und Cembra Money
Darüber hinaus ist das Kreditkarten-Issuing aus sitige Führung eines Kontokorrentkontos bei der nsmöglichkeiten im Vergleich zum Markt für Debi- .
if weitergehende Ausführungen zum mutmasslich ile Payment verzichtet werden. Mangels öffentlich
-SNB-Zahlen nach Anzahl Debitkarten. inländischem Transaktionsvolumen gemäss SNB. -SNB-Zahlen nach Anzahl Kreditkarten. inländischem Transaktionsvolumen gemäss SNB.
Skaleneffekten profitieren köı füge derzeit über die notwenc
291. Im Fragebogen wurder werbsdrucks zu bewerten, de andere Anbieter ausüben (Sk starker Wettbewerbsdruck). E
Abbildung 1: Einschätzung
Wettbe
ıne.263 Kein anderer Akteur mit einer nationale lige Stärke, um mit der neuen Einheit konkurrie
1 die Konkurrenten zusätzlich gebeten, den C »n verschiedene Anbieter im Retail Banking in ala von 1 kein oder sehr schwacher Wettbewert -s resultierten folgende durchschnittlichen Eins
Wettbewerbsdruck im Retail Banking
werbsdruck im Retail Banking
Demgegenüber geht eine geringere Anzahl eingeschränkte Auswahl, schlechtere Qualit heitlich auf eine Begründung verzichtet wur es nicht möglich, in der Phase 0 detaillierter | Gründen und in welchem Ausmass negativ: hofft sich eine marginale Anzahl (3) positive
Würdigung und Schlussfolgerungen
295. Im Sinne eines Zwischenergebnisses durchführte Marktbefragung keine grössere der zwei grössten Banken in der Schweiz we für das Retail Banking von den Konkurrente
296. Als nächstes wird die Situation in den
297. Auf dem Markt für Kontokorrentkonten Wettbewerber in der Schweiz folgende gesc deutlich, dass die Parteien in den letzten Ja letzten drei Jahren vor allem Credit Suisse,
Tabelle 3: Marktanteile Kontokorrentkont mäss Angaben der Parteien?‘
2022 2 Schweiz CHF Mrd. Anteil267 CHF Mrd.
UBS L--] [10-20] % [..] Credit Suisse L--] [10-20] % L.-J Zusammen 229 29,3 % 266 Kantonalbanken 226 29,0 % 222 Raiffeisenbanken 91 11,6 % 86 Regionalbanken 46 5,8% 44 Ausl. Banken 35 4,5% 44 Übrige 155 19,8% 165 Total 782 100,0 % 828
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
266 Bei Kontokorrentkonten und Zahlungsverkeh nung der Parteien aus einer Addition der Spa bar/übertragbar» der «Kundeneinlagen ohne
267 Die Zahlen basieren auf der Einlagenhöhe. D Stellung der PostFinance nur unzureichend r Transaktionen, habe PostFinance einen Marl [0-10] %; mit Verweis auf, Avenir Suisse, Po 2019, S. 44, «www.avenir-suisse.ch/publicatic (18.9.2023).
(22) von negativen Auswirkungen (höhere Preise, ät und/oder weniger Innovation) aus, wobei mehr- Je. Mangels einer weiteren Fragebogenrunde war in Erfahrung zu bringen, aus welchen spezifischen 2 Auswirkungen erwartet werden. Schliesslich er- Auswirkungen durch den Zusammenschluss.
; kann würdigend festgehalten werden, dass die n Probleme identifiziert. Trotz Zusammengehens arden die Auswirkungen des Zusammenschlusses n mehrheitlich als überschaubar beurteilt.
einzelnen betroffenen Märkten analysiert.
und Zahlungsverkehr haben die Parteien und ihre ‚hätzten Anteile. Anhand dieser Tabelle zeigt sich hren kontinuierlich Anteile verloren haben (in den während UBS ihr Niveau ungefähr halten konnte):
en und Zahlungsverkehr in der Schweiz ge-
)21 2020 1998 Anteil CHF Mrd. Anteil CHF Mrd. Anteil 32,1 % 256 33,2 % 74 45,3 % 26,8% 201 26,0 % 47 28,8% 10,4 % 78 10,1% 2 1,4% 5,3 % 36 4,6% 12 7,1% 5,4 % 37 4,8% 7 4,0% 19,9% 163 21,1% 22 13,5 % 100,0 % 772 100,0 % 164 100,0 %
r ergibt sich das Total des Segments nach Berechten «Auf Sicht/Total Übertragbarkeit» sowie «Kündgebundene Vorsorgegelder» gemass SNB-Statistik. ie Parteien weisen darauf hin, dass diese Zahlen die eflektieren wurden. BerUcksichtige man die Anzahl <tanteil von gut 60 %, Credit Suisse dagegen ca. stalische Grundversorgung im digitalen Zeitalter,
298. Zu diesen Daten ist anzumerken, da auch Kontokorrentkonten- und Zahlungsvei Unternehmen erbracht werden. Diese sind ' gegenseite, da die vorliegend betrachteten deren Ansprüche in der Regel unzureichenc man hingegen nur die Daten der Schweizer heit der Marktgegenseite im Bereich Retail | der Parteien der letzten drei Jahren aufgrun: im Unternehmenskundengeschäft zwischen
299. Im Markt für traditionelles Bankspare durch die Parteien angegebenen Zahlen fol:
Tabelle 4: Marktanteile Traditionelles Baı Schweiz gemäss Angaben der Parteien”®
2022 2 Schweiz CHF Mrd. Anteil CHF Mrd.
UBS L--] [10-20] % [..] Credit Suisse L--] [0-10] % L.-J Zusammen 74 22,5 % 102 Kantonalbanken 110 33,6 % 119 Raiffeisenbanken 75 22,8 % 76 Regionalbanken 20 6,1% 20 Übrige 49 14,9% 49 Total 328 100,0 % 828
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
300. Auch hier wird sichtbar, dass die Pa verloren haben. Vor dem starken Rückgang Jahren jedoch teilweise auch eine Zunahme gesonderte Betrachtung der Einlagen von S heren Anteile bei Unternehmenskunden) in men zu einer weiteren Senkung führt (2022
268 \/gl. dazu die Tabelle in Act. [...].
269 Beim traditionellen Banksparen ergibt sich dé aus der Summe der Kundeneinlagen ohne ge
ss sie sämtliche Kundengruppen enthalten, also rkehrsdienstleistungen, die gegenüber grösseren vorliegend jedoch nicht Teil der relevanten Marktstandardisierten Basis-Bankdienstleistungen für | sein dürften (vgl. dazu Abschnitt C.7). Betrachtet Privathaushalte, welche die überwiegende Mehr- 3anking darstellt, liegen die gemeinsamen Anteile d der starken Präsenz von UBS und Credit Suisse 3-5 % tiefer.?68
n (inkl. Vorsorgeprodukte) zeigt sich anhand der Jendes Bild:
ıksparen (inkl. Vorsorgeprodukte) in der
)21 2020 1998 Anteil CHF Mrd. Anteil CHF Mrd. Anteil 27,8% 104 27,3% 77 42,8% 32,5% 119 31,3 % 58 32,4 % 20,7 % 73 19,3 % 5 2,7 % 5,5 % 25 6,5 % 23 12,9 % 13,5 % 59 15,6 % 16 9,1% 100,0 % 772 100,0 % 164 100,0 %
rteien mit den Jahren grundsätzlich Marktanteile bei der Credit Suisse lässt sich in den letzten drei beobachten. Wiederum gilt anzumerken, dass die chweizer Privathaushalten (erneut wegen der höden letzten drei Jahren bei den Parteien zusam- 20,9 %, 2021: 21,7 % und 2020: 22,3 %).
is Total des Segments nach Berechnung der Parteien sbundene Vorsorgegelder abzüglich der Callgelder.
301. Nicht in diesen Daten enthalten sind ı 2. Säule und gebundene Vorsorge Säule 3a dass die Anteile dort in einem ähnlichen Be
Tabelle 5: Marktanteile Gebundene Vorsc nungen der WEKO2”°
2022 2 Schweiz CHF Mrd. Anteil CHF Mrd.
Grossbanken 19,6 21,3 % 20,8 Kantonalbanken 28,7 31,2 % 28,9 Raiffeisenbanken 20,7 22,6 % 21,1 Regionalbanken 7,3 79% 7,6 Übrige 15,7 17,0% 16,6 Total 92 100,0 % 95
(Quelle: SNB-Datenportal, Darstellung durch das Sekretariat).
302. Die zugrundeliegenden SNB-Daten er auch verschiedene Versicherungen gebunde anteile bei einer separaten marktspezifische
303. Für den Hypothekenmarkt weisen die Zahlen aus. Hierzu ist in Erinnerung zu ru! Hypotheken ausgegangen wird, so dass die nen Überblick dienen. Da die SNB-Statistik r Schätzungen der Hochschule Luzern heran king Studie 2020 vereinten Pensionskassen pothekarmarkts auf sich.2”’ Diesen Anteil he um das Marktvolumen für die Jahre 2020, 2 von MoneyPark zeigt, dass dieser Wert auch
270 Die Zahlen basieren auf dem Segment «Geb (T,),WAEHRUNG (T,CHF),BANKENGRUPP
271 CHRISTOPH LENGWILER/SIMON AMREIN, Markt 1 zug aus der IFZ Retail Banking Studie 2020,
272 Act. [...].
273 MoneyPark, Der Schweizer Hypothekenmark
gebundene Vorsorgegelder (Freizügigkeitskonten ). Eine separate Berechnung macht indes deutlich, eich liegen:
»rgegelder in der Schweiz gemäss Berech-
)21 2020 1998 Anteil CHF Mrd. Anteil CHF Mrd. Anteil 22,0 % 22,4 23,1% 12,3 40,8% 30,6 % 29,4 30,4 % 10,5 34,9 % 22,3% 21,0 21,7% 2,3 7,8% 8,0 % 7,8 8,1% 3,9 12,8 % 17,1% 16,4 16,7 % 1,0 3,7% 100,0 % 97 100,0 % 30 100,0 %
ithalten nur die Kundeneinlagen bei Banken. Weil ne Vorsorgeprodukte anbieten, dürften die MarktnN Beurteilung noch einmal tiefer ausfallen.
Parteien auf nationaler Ebene die nachfolgenden fen, dass vorliegend von kantonalen Märkten für nachfolgenden Ausführungen nur dem allgemeiur Zahlen von Banken enthält, haben die Parteien yezogen. Gemäss Auszug aus der IFZ Retail Ban- und Versicherungen im Jahr 2019 5,4 % des Hy- ‚ben die Parteien dem SNB-Total hinzugerechnet, 021 und 2022 zu erhalten.?”? Eine aktuelle Studie 1 für das Jahr 2022 noch sachgerecht erscheint.?7?
undene Vorsorgegelder» der SNB-Statistik, SOLIDIERUNGSSTUFE(U),INLANDAUSLAND E(A30,G10,G15,G20,G25,G35,G45,A10,A25,
ur Immobilienfinanzierungen in der Schweiz, Ein Aus-
304. Unter Berücksichtigung dieser Hinzure anteilsentwicklung auf nationaler Ebene, die
Tabelle 6: Marktanteile Hypothekarmarkt
2022 2 Schweiz CHF Mrd. Anteil CHF Mrd.
UBS L.-J [10-20] % L--] Credit Suisse L--] [10-20] % L.-J Zusammen 299 24,4 % 300 Kantonalbanken 441 36,1 % 420 Raiffeisenbanken 204 16,7 % 196 Regionalbanken 87 71% 83 Übrige Banken 126 10,3 % 119 SNB-Total Banken 1157 94,6 % 1118 Pensionskassen/
66 5,4% 64 Versicherungen Total 1223 100,0 % 1182
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
305. Diese Daten enthalten erneut sämtlic der privaten Haushalte herangezogen, resul
Tabelle 7: Marktanteile Hypothekarmarkt ben der Parteien
2022 2 Schweiz CHF Mio. Anteil CHF Mio. Zusammen 228 494 26,9 % 228 361 Von total 850 972 100,0 % 828 407
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
274 Ausgegangen wird vom Total der Hypothekaı hält indessen nicht die Zahlen der Versicherı
275 Gemäss IFZ Retail Banking Studie 2020 (Fn ser Prozentsatz wird von den Parteien der Be
276 Für die Marktanteile «Private Haushalte» stel 2008 ab, vgl. Act. [...]. So oder anders lässt s im Laufe der Zeit zurückgegangen sind und ( haushalten leicht über dem Total an vergebe
chnung ergibt sich über die Jahre folgende Markt- : sich analog in den Kantonen widerspiegelt:
Schweiz gemäss Angaben der Parteien?”*
)21 2020 1998 Anteil CHF Mrd. Anteil CHF Mrd. Anteil [10-20] % L..] [10-20] % L..] [30-40] % [10-20] % [..-] [10-20] % L..] [20-30] % 25,3 % 297 25,9 % 183 37,5 % 35,5 % 401 35,1% 173 35,4 % 16,6 % 190 16,6 % % 10 2,1% 70% 79 6,9% 53 10,8 % 10,1% 114 10,0 % 29 6,0 % 94,6 % 1082 94,6 % 447 91,8% 5,4 % 62 5,4% 40 8,2 %275 100,0 % 1144 100,0 % 487 100,0 %
he Kundengruppen. Wird nur die Kundengruppe tieren leicht höhere Anteile der Parteien:
Schweiz (Private Haushalte) gemäss Anga-
)21 2020 2008276 Anteil CHF Mio. Anteil CHF Mio. Anteil 27,6 % 225 341 28,0 % 176 159 33,2 % 100,0 % 804 175 100,0 % 530 320 100,0 %
forderungen gemäss SNB-Statistik. Dieses Total entingen der Pensionskassen und Versicherungen.
271) betrug der Anteil im Jahr 2023 rund 8,2 %. Dierechnung für das Jahr 1998 zugrunde gelegt.
len die Parteien nicht auf Daten von 1998, sondern ich herauslesen, dass (1) die Marktanteile insgesamt 2) die Marktanteile nur bei Betrachtung von Privatnen Hypotheken liegen.
306. Beide Tabellen zeigen auf, dass die P: Ebene Anteile verloren haben, in einer erst Kantonalbanken konnten dagegen ihren dar Jahren erlangten Vorsprung ausbauen. Ger spiegelt sich diese Tendenz auch im Hypoth Kantonalbanken mit 5,1 % erneut über Ma einzige Bankenkategorie kein Wachstum ve von MoneyPark auch für 2023 ein weiterer f
307. In diesem Zusammenhang ist hinsich in Erinnerung zu rufen, dass die in den SNBken 24 eigenständige Unternehmen sind. Je auftritt, einschliesslich Produkt- und Preisge leistungen, von denen sie profitieren, wie Zul im Bereich Anlagefonds.
308. Die starke Bindung der Kantonalbank einzelnen Kantonalbanken in nahezu allen K men eine stärkere oder gleichermassen star Bezug auf die Marktanteile die Kantone Aa Appenzell Ausserrhoden und Solothurn ohi dies dort namentlich durch die Raiffeisenbai die ein starkes Gegengewicht zur neuen UE
309. Gesamthaft betrachtet kann als Zwiscl Zusammenschluss die mit Abstand grösste : entsteht, welche über einen einheitlichen Me über entsprechende Wettbewerbsvorteile ge
310. Bei einer übergreifenden nationalen B sionierte Unternehmen nach diesem Zusan Schweizer Hypothekarvolumens auf sich un Raiffeisen. Die grösste Kantonalbank ZKB [0-10] %. Auch zur Raiffeisen ist jedoch rel: bei den Kantonalbanken, nicht um ein einzi auftritt handelt, sondern um einen Verbunc schaften, welche unter der Dachmarke «fF Schweiz aktuell 220 rechtlich selbständige F
311. Weitere relevante Wettbewerber im B falls unabhängige Regionalbanken (insbeso Bank und die Bank Cler. Im Hypothekarmarl dere die Pensionskassen zu nennen, die zw in den letzten Jahren aber überproportional mittlerweile rund zwei Drittel aller grossen P sem Zusammenhang sind Vermittlungs- ut Transparenz für Hypothekarnehmer erhöht |
277 MoneyPark, Der Schweizer Hypothekenmark
278 Analyse anhand der nicht publizierten Zahlen 31.12.2021, unterteilt nach Instituten pro Kar
279 Berichterstattung 2022, <https://report.raiffeis
280 MoneyPark, Der Schweizer Hypothekenmark
arteien auch im Hypothekargeschaft auf nationaler en Phase vor allem an die Raiffeisenbanken. Die naligen Marktanteil halten und ihren in den letzten näss der zuvor erwähnten Studie von MoneyPark ekarwachstum 2021 vs. 2022 wider: Während die rkt gewachsen sind, haben die Grossbanken als rzeichnet. Aufgrund der Grossbankenfusion wird Xückgang um rund 2 % erwartet.?”7
tlich der in der Tabelle dargestellten Marktanteile Statistiken gesamthaft aufgeführten Kantonalbande dieser Banken hat einen unabhängigen Marktstaltung. Es gibt jedoch gemeinsame Kerndienstn Beispiel im Bereich Kredit- und Debitkarten oder
en an ihr Kerngebiet führt jedoch dazu, dass die ‘antonen im Verhältnis zum fusionierten Unternehke Kraft darstellen.?’® Ausnahmen davon bilden in 'gau, Genf, Waadt und Tessin sowie die Kantone 1e heimische Kantonalbanken. Aufgefangen wird nken und Kantonalbanken aus Nachbarkantonen, S bilden.
nenergebnis festgehalten werden, dass durch den schweizweit tätige Bank im Bereich Retail Banking irkauftritt verfügt und aufgrund von Skaleneffekten »genüber anderen Banken verfügen dürfte.
etrachtung des Hypothekarmarkts vereint das fuimenschluss stand 2022 ungefähr ein Viertel des d überholt damit den bisherigen nationalen Primus verfügt demgegenüber nur über einen Anteil von ativierend hinzuzufügen, dass es sich hierbei, wie ges Unternehmen mit einem einheitlichen Markt- 1 von unabhängigen regional tätigen Genossen- Raiffeisen» auftreten. So umfasst die Raiffeisen Raiffeisenbanken.?”°
ereich Retail Banking sind verschiedenste ebenndere Bank Baloise und Valiant) sowie die Migros <t sind von den Nicht-Banken-Anbietern insbesonar heute nur einen kleinen Marktanteil aufweisen, gewachsen sind. Laut Studie von MoneyPark sind ensionskassen in Hypotheken investiert.?8° In dieid Vergleichsplattformen zu nennen, welche die 1aben und alternativen Investoren einen besseren
der SNB (Hypothekarforderungen Inland per
ton), von der FINMA erhalten (vgl. Rz 87).
Zugang zum Hypothekarmarkt ermöglicht h gelegt, sind die Marktanteile solcher Onlir Grenze zeigt jedoch, dass sie ein grosses V zitierten Studie des IFZ und e.foresight betr: volumens in Deutschland rund 30 bis 40 %,
312. Über den gesamten Zeitraum betrach Segmenten von ehemals über 40 % im Jar unter 30 % im Jahr 2022. Dieser Trend hat s gleichen Zeitraum haben die Kantonalbanke nen. Ein grosses Wachstum verzeichneten hoben werden kann die Entwicklung der «Uk gewinne der Migros Bank und PostFinance einschrankend festzuhalten, dass sich diese tokorrentkonten und Zahlungsverkehr beziet ditverbots selbst keine Hypotheken und son ausschliesslich als Vertriebspartnerin tatig s
313. Nicht unerwahnt bleiben dürfen Neobe Diese bieten heute einen Grossteil der Prod bei aktuell nicht davon auszugehen ist, das: zu entsprechenden Produkten etablierter B: lierte Banken in der Lage, entsprechende di die UBS mit UBS key4, Credit Suisse mit Cs ist derzeit nicht davon auszugehen, dass N Bindung zu den etablierten Banken in nah Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse‘
C.4.2.1.2. Zwischenergebnis
314. Im Lichte dieser Ausführungen kann f von UBS und Credit Suisse zu beachtlichen und in diesen die in verschiedenster Hinsic steht. Allfällige negative Auswirkungen aut denkbar und werden von einer nicht unbed Dennoch machen die obenstehenden Ausf das fusionierte Unternehmen zumindest hin
C.4.2.2 Markt für Hypothekarkredite im Fk
Aufgrund des hohen Marktanteils und der schen Kantonalbank im Hypothekarmarkt ir here Informationen zur Marktsituation verlar
281 MoneyPark, Der Schweizer Hypothekenmark festgehalten, hat sich das Wachstum dieser | Marktumfeld und der Zinsanstieg für die Verr wiegende Mehrheit der Schweizer nach wie \
aben. Wie im Rahmen der Marktabgrenzung dar- e-Kanäle derzeit noch klein. Der Blick über die Vachstumspotenzial besitzen. Gemäss der bereits ägt heute der Anteil des vermittelten Hypothekengemäss der Stude von MoneyPark sogar 60 %.?®'
tet sank der Marktanteil der Parteien in allen drei r 1998 (bzw. 35,5 % im Hypothekargeschäft) auf ich auch in den letzten drei Jahren fortgesetzt. Im n ihre Marktanteile halten und sogar steigern könzudem die Raiffeisenbanken. Ebenfalls hervorgerigen Banken», die in erster Linie auf die Kunden- > zurückzuführen ist. Zur PostFinance ist jedoch Entwicklung in erster Linie auf den Markt für Konit, da sie aufgrund des gesetzlich verankerten Krestige Kredite anbieten darf und in diesem Bereich ein kann (vgl. Rz 240).
inken, FinTechs etc. wie Revolut, neon oder Wise. uktpalette einer Universalbank rein digital an, wo- ; derartige Dienstleistungen vollwertige Substitute anken darstellen. Darüber hinaus sind auch etabgitale Produkte auf den Markt zu bringen, so etwa 5X oder die Bank Cler mit Zak. Dementsprechend leobanken, FinTechs, etc. die bestehende starke ar Zukunft ersetzen dürften und zu einer starken führen (vgl. Rz 241 ff.).
estgehalten werden, dass der Zusammenschluss Marktanteilsadditionen in diesen Segmenten führt, ht führende Bank im Bereich Retail Banking ent- ' Preise, Auswahl, Qualität oder Innovation sind eutenden Anzahl von Wettbewerbern aufgeführt. ührungen deutlich, dass in den meisten Märkten reichendem aktuellen Wettbewerb ausgesetzt ist.
‘anton Genf
verhältnismässig schwachen Stellung der heimi- 1 Genf haben die FINMA und das Sekretariat naigt, auf die nachfolgend kurz eingegangen wird.
2.pdf> (18.9.2023). Wie bereits vorne (vgl. Rz 267) <anale verlangsamt. Es zeigt sich, dass das aktuelle nittler eine Herausforderung darstellen und die über- ‚or eine Hypothek direkt bei der Bank abschliesst.
Tabelle 8: Marktanteile Hypothekarkredit
2021 2
Genf
CHF 1 000 Anteil CHF 1 000 UBS [.-.] [20-30] % [.-.] Credit Suisse L--] [20-30] % L.-J Zusammen 28 170 743 46,3 % 27 302 817 Kantonalbanken 12 746 912 20,9 % 11 884 830 Raiffeisenbanken 4 674 322 77% 4 375 178 Regionalbanken 704 697 1,2% 602 119 Börsenbanken 1 554 431 2,6 % 1 496 835 Ausl. Banken 4 247 777 70% 3 942 798 Übrige Banken 5 486 638 9,0% 4 976 497 SNB-Total Banken 57 585 520 94,6 % 54 581 075 Pensionskassen/ Versicherungen 3 287 123 5,4% 3 115 622 Total 60 872 643 100,0 % 57 696 697
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
319. Die Parteien weisen darauf hin, dass als sie nicht zwischen den einzelnen Kantc geographisch nach Kundendomizil zugeoro klein aus, da es die Zahlen der Privatbank halte.285
320. Aus der Tabelle lasst sich erkennen, Jahre Marktanteile verloren haben und sich hat. Dennoch wird das fusionierte Unternehr stand stärkste Kraft im Kanton, vor den Kani der einzelnen Bankenkategorien macht der werbern deutlich. Neben der relativen Schw dem, dass Raiffeisen im kantonalen Vergle unter anderem auf die Besonderheit des Ke Denn die Raiffeisenbanken sind in urbanen
284 Gemäss IFZ Retail Banking Studie 2020 (Fn ser Prozentsatz wird von den Parteien der Be
285 Act. [...].
e Kanton Genf gemäss Angaben der Parteien
)20 2019 2002
Anteil CHF 1.000 Anteil CHF 1.000 Anteil
47,3% 26 797 193 47,7% 13 002 319 51,4 %
20,6 % 11 470 286 20,4 % 6 021 116 23,8% 7,6 % 4 341 645 7,7% 1 003 226 4,0 % 1,0 % 649 024 1,2% 30 871 0,1% 2,6 % 1530 985 2,7% 288 654 1,1% 6,8 % 3 727 792 6,6 % 708 123 2,8% 8,6 % 4 601 730 8,2% 2 158 557 8,5 %
94,6 % 53 118 653 94,6 % 23 212 866 91,8%
5,4 % 3 032 143 5,4 % 2 073 480 8,2 or
100,0 % 56 150 796 100,0 % 25 286 346 100,0 %
die kantonalen Zahlen insoweit mangelhaft sind, ynalbanken unterscheiden, weil die SNB-Statistik Inet werde. Zudem falle das Total pro Kanton zu ers und Filialen ausländischer Banken nicht entdass die Parteien auch im Kanton Genf über die dieser Trend in den letzten drei Jahren fortgesetzt nen nach vollzogenem Zusammenschluss mit Abtonal- und Raiffeisenbanken. Die Aufschlüsselung 1 erheblichen Vorsprung gegenüber den Wettbeäche der heimischen Kantonalbank zeigt sich zuich unterdurchschnittlich vertreten ist. Dies dürfte intons Genf als Stadtkanton zurückzuführen sein. Gebieten generell weniger stark vertreten.
271) betrug der Anteil im Jahr 2023 rund 8,2 %. Dierechnung für das Jahr 1998 zugrunde gelegt.
321. Aus der nachfolgenden Tabelle sind d
Tabelle 9: Marktanteile Hypothekarkredit Berechnungen der WEKO?®®
Parteien
zusammen CHF 1 000 28 170 743 [...] . Anteil 46,3% [10-20] % [...] [...] CHF 1 000 [.-.] [...] Anteil [0-10] % [0-10] % Total 60
(Quelle: Hypothekarforderung Inland per 31.12.2021, unterteilt nach
322. Ein Marktanteil von 50 % stellt gemas: Indiz fur eine marktbeherrschende Stellung nen Konkurrenten sind und umso grösser d nehmens zum Marktanteil des nächsten K marktbeherrschende Stellung des Unternehi terung der Konkurrenz) können auch Markt: einer marktbeherrschenden Stellung ausreic
323. Der konsolidierte Marktanteil von UBS trachtung im Kanton Genf nur knapp unterh des Vorliegens einer marktbeherrschenden men gibt es drei weitere Banken, die einen I Abstände zwischen dem fusionierten Untern stärksten Kraft als eher hoch einzuschätzer bank und Raiffeisen zwei relativ starke Anbie und anderen Anbietern, die geringfügige Ak
324. Bereits im Lichte dieser Tatsachen ka auf die vorliegenden Informationen keine hir Zusammenschluss im Hypothekarmarkt im einer marktbeherrschenden Stellung führt, ¢
286 Berechnung anhand der nicht publizierten Za 31.12.2021, unterteilt nach Instituten pro Kar len für das Jahr 2022 wurden die Berechnun:
12.2.2020 E. 5.2.2, Hallenstadion; BGer, 2C_
288 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018 E. 444, dynamischen Währungsumrechnung (DCC).
289 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018 E. 445 ı tung der dynamischen Wahrungsumrechnun
290 Würde man zusätzlich von einem konservati\ der Pensionskassen und Versicherungen im
ie zehn stärksten Institute im Markt ersichtlich:
e im Kanton Genf aufgeschlüsselt gemäss
Raiffeisen [---] [.-.] [L.-J 1 674 322 L--] L--] L.-J 77% [0-10] % [0-10] % [0-10] % Pensionskassen/ [.--] [---] Rest Banken Versicherungen L.-J] [.-.] L.-J 3 287 123 [0-10] % [0-10] % [0-10] % 5,4%
872 643 (in CHF 1 000) / 100 %
Instituten pro Kanton, Darstellung durch das Sekretariat).
5 bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein starkes dar.?®7 Je geringer die Marktanteile der vorhandeer Abstand zwischen dem Marktanteil des Unteronkurrenten dadurch ausfällt, umso eher ist eine mens gegeben.?®® Je nach Situation (z. B. Zersplitinteile von weniger als 50 % für die Qualifizierung
> und Credit Suisse liegt bei einer kantonalen Bealb der kritischen Schwelle,?°° die zur Vermutung Stellung führt. Neben dem fusionierten Unterneh- Jarktanteil von mehr als 5 % aufweisen, wobei die ehmen und der zweitstärksten bzw. dritt- und viert- 1 sind. Trotzdem gibt es mit der Genfer Kantonalter. Daneben gibt es eine hohe Anzahl an Banken tivitäten im Kanton Genf aufweisen.
nn würdigend festgehalten werden, dass gestützt reichenden Anhaltspunkte vorliegen, wonach der Kanton Genf zur Begründung oder Verstärkung lurch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden
hlen der SNB (Hypothekarforderungen Inland per ton), von der FINMA. Mangels nicht aggregierter Zahyen auf Grundlage der Zahlen 2021 durchgeführt.
97 E. 9.3.3.2, Publigroupe; BGer,2C_113/2017 vom 395/2021 vom 9.5.2023 E. 9.1, Supermedia. Sanktionsverfügung — Zugang zur Dienstleistung der
n. w. H., Sanktionsverfügung — Zugang zur Dienstleis- 9 (DCC).
yeren Marktanteil (Annahme für Berechnung = 5,4 %) Kanton Genf ausgehen, läge der Anteil noch höher.
kann. Daher kann auch die Frage offengele marktbeherrschenden Stellung gemäss Art.
325. Gegen das Vorliegen einer marktbeh KG spricht zumindest die Tatsache, dass die gegenüber der Konkurrenz verloren haben. tum als gewisse Konkurrenten zurückzufüh holte) Vorbringen der Parteien anzumerken ternehmens die Feststellung einer Mark Marktanteil noch immer hoch bleibt.
326. Während die Raiffeisenbanken und di ihre Marktanteile im Kanton Genf weitgehen ten vor allem die Kategorien der «anderen auf vorhandene Dynamik im Markt schliesse kanton Genf sehr eng mit den umliegende ausserkantonale Alternativen ausweichen H Region ohne grosse Hindernisse möglich se
327. Dennoch ist festzuhalten, dass die Mi der Situation in den übrigen Kantonen sehr here Prüfung angezeigt, die jedoch im ges kann. Namentlich wäre zu untersuchen, we von den Parteien vorgebracht - in der Lage bzw. neu in den Markt einzutreten. Zudem | rauf hingewiesen werden, dass seitens Unt cke bei grösseren Hypotheken genannt wur rate-Bereich betrifft. So oder anders gilt es weitere Entwicklung zu beobachten, insbesc weiter fortsetzt, oder ob das fusionierte Ur Lage versetzt wird, seine starke Position au
C.4.2.2.2. Zwischenergebnis
328. Mangels Anzeichen fur die Beseitigui offengelassen werden, ob durch den Zusam Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG im Hypothekarm:
C.4.2.3 Potentieller Wettbewerb (Retail N
329. Ist die aktuelle Konkurrenz ausreiche Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellu der potentiellen Konkurrenz und der Stellung Berücksichtigung den aktuellen Wettbewer|
330. Wie die Ermittlungen bestätigt haben, karmarkt im Kanton Genf) in sämtlichen bet eller Wettbewerb. Auf dem abgegrenzten Hy punkte, die eine weitergehende Analyse ı Fragestellung betreffend das Entstehen
291 LUCA STAUBLE/FELIX SCHRANER, in: DIKE-Kor Wettbewerbsbeschränkungen, Zach et al. (H
issen werden, ob der Zusammenschluss zu einer 4 Abs. 2 KG führt.
errschenden Stellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 » Parteien in den letzten Jahren stetig Marktanteile Diese Entwicklung ist auf ein geringeres Wachsren, wobei mit Blick auf das primäre (und wiederist, dass alleine sinkende Marktanteile eines Untbeherrschung nicht ausschliessen, wenn der
e Genfer Kantonalbank in den letzten fünf Jahren d gehalten oder marginal ausgebaut haben, konn- Banken» und der Auslandsbanken zulegen, was n lässt. Weiter ist der flächenmässig kleine Stadtn Gebieten vernetzt, womit die Kunden auch auf önnten. Umgekehrt dürfte es für Anbieter in der in, ihr Angebot auszuweiten.
arktanteile im Kanton Genf gerade verglichen mit hoch sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine näetzten Rahmen dieses Verfahrens nicht erfolgen Iche (potentiellen) Konkurrenten tatsächlich — wie wären und gewillt sind, ihre Tätigkeit auszuweiten ann abschliessend der Vollständigkeit halber dasrnehmenskundinnen eine sich abzeichnende Lüde (vgl. Rz 317), wobei dies vor allem den Corpo- , die Situation im Kanton Genf in Bezug auf ihre indere, ob sich der Trend des Marktanteilsverlusts ternehmen durch die Marktanteilsaddition in der f dem Markt zu zementieren.
1g des wirksamen Wettbewerbs kann vorliegend menschluss eine marktbeherrschende Stellung im arkt im Kanton Genf begründet oder verstärkt wird.
larkt Schweiz und Kanton Genf)
‘nd gross, gibt es also keine Anzeichen auf das ng gemäss Art. 4 Abs. 2 KG, kann auf die Prüfung der Marktgegenseite verzichtet werden, da deren ) nur noch weiter verschärfen, nicht aber mildern
besteht im Bereich Retail Banking (ohne Hypotherachteten Märkten zumindest hinreichender aktu- 'pothekarmarkt im Kanton Genf bestehen Anhalts- ınd Beobachtung nahelegen würden, wobei die einer marktbeherrschenden Stellung mangels
nmentar, Bundesgesetz über Kartelle und andere rsg.), 2018, Art. 4 Abs. 2 N 232.
Wettbewerbsbeseitigung im Rahmen diese den kann. Somit kann auf weitergehende Au tet werden. Es kann vorliegend aber immer! des Retail Bankings, zumindest mit Blick au eher von Marktaustritten als von Markteintr gab es hingegen verschiedene Markteintrit! ausgegangen werden, dass diese neuen Ar des ist nicht davon auszugehen, dass es in anteilsverschiebungen kommt.
331. In Bezug auf die Situation im Kanton ¢ das fusionierte Unternehmen zumindest auf einnehmen wird, die es weiter zu beobachte
C.4.2.4 Kollektive Marktbeherrschung
332. Angesichts der vorhergehenden Ausfi nen Marktauftritt der Vielzahl voneinander kann auf die Prüfung einer möglichen kollek
C.4.3 Fazit
333. Die obenstehenden Ausführungen he schluss in den betrachteten Retail-Märkten dest hinreichender aktueller Wettbewerb he gerade in der jüngeren Vergangenheit in d Marktanteile an Konkurrenten verloren habe gleichwertige Alternativen zur Verfügung st sichts der beschriebenen Wettbewerbsverh das fusionierte Unternehmen in diesen Märl ren Marktteilnehmern verhalten kann. Auf di vorliegend verzichtet werden. Daher dürfte urteilende Zusammenschluss auf nationaler lung begründet oder verstärkt, durch die wir
334. Offenbleiben kann, ob durch den Zus: im Markt für Hypothekarkredite im Kanton C keine Anzeichen für die Beseitigung des wir
335. Dass im Retail Banking im Bereich Ko depotkonto, Freizügigkeitskonto, Konto 3a) cher in seiner Marktbeobachtung zu den Gi gust 2022 festgestellt. Verbesserungen der: Preisinformationen wurden seit der letzter men.?9% Trotzdem gebe es weiterhin Hemmi wachers an das Sekretariat im Rahmen die: denbeschwerden im Bereich des Retail-Ge Zusammenschluss von UBS und Credit Su steht, empfiehlt die WEKO dem Preisüberw:
292 RPW 2022/5, 1154 f., Bankgebühren.
r Zusammenschlusskontrolle offengelassen wersführungen zum potentiellen Wettbewerb verzichnin darauf hingewiesen werden, dass der Bereich f traditionelle Banken, in den vergangenen Jahren itten geprägt war. In der jüngeren Vergangenheit e von FinTechs, Neobanken etc. Es kann davon bieter weiter an Bedeutung gewinnen werden. Innaher Zukunft aufgrund derer zu grossen Marktsenf kann resümierend festgehalten werden, dass ‘nicht absehbare Zeit hin eine dominante Position Nn gilt.
ihrungen, insbesondere betreffend den heterogeunabhängiger Kantonal- sowie Raiffeisenbanken, tiven Marktbeherrschung verzichtet werden.
ıben gezeigt, dass auch nach dem Zusammen- (ohne Hypothekarmarkt im Kanton Genf) zuminrrscht. So spricht die Tatsache, dass die Parteien en analysierten Segmenten des Retail Bankings sn, grundsätzlich dafür, dass in diesen Bereichen ehen. Die Marktbefragung bestätigte dies. Angeältnisse erscheint es unwahrscheinlich, dass sich <ten in erheblichem Masse unabhängig von ande- > Prüfung der kollektiven Marktbeherrschung kann ausgeschlossen werden können, dass der zu be- Ebene eine individuelle marktbeherrschende Stelksamer Wettbewerb beseitigt werden kann.
ammenschluss eine marktbeherrschende Stellung ‚enf begründet oder verstärkt wird, da die Prüfung ksamen Wettbewerbs hervorgebracht hat.
ntenprodukte (Lohnkonto, Sparkonto, Wertpapier- Wettbewerb herrscht, hat auch der Preisüberwaebühren von Schweizer Bankkonten vom 25. Au- Zugänglichkeit und Transparenz von Produkt- und 1 Marktbeobachtung im Jahr 2015 wahrgenomnisse im Markt und eine Mitteilung des Preisüberses Verfahrens macht deutlich, dass sich die Kunschäfts erhöht haben (vgl. Rz 73). Da durch den isse die grösste Retail Bank in der Schweiz entacher, diese Entwicklungen weiter zu beobachten.
C.5 Private Banking
C.5.1 Relevante Märkte
336. Private Banking respektive Wealth Mé mögensverwaltung, Anlageberatung, Treuh Dienstleistungen für die Privatkundschaft (n
337. Der Begriff Private Banking fasst som sierten Bankdienstleistungen bzw. Bankproc sonen und Familien) zusammen. Im Meldu Marktbefragung der Konkurrentinnen wird ( verwendet.?% Dieser Begriff wurde sodann gender Sache verwendet. Die EU-Kommis: und Private Banking dabei grundsatzlich g Management enthält gemäss EU-Kommissic nung, Nachlassplanung und andere damit v sowie andere im Private Banking tätige Fir derartige ergänzende (Beratungs-)Dienstlei Schweiz an.
338. Dienstleistungen im Private Banking ı nagement gegenüber institutionellen Kunde Abgrenzung von Private Banking und Asse Bedürfnissen von institutionellen Kunden sc grenzung entspricht sowohl der Praxis der \ fend Asset Management kann auf die Ausfü
339. Ebenso unterscheiden sich die individ leistungen von im Rahmen des Retail Bankir leistungen. So sind Private Banking-Dienst Höhe des Vermögens zugänglich und unter: nach Höhe des Kundenvermögens.
340. Nachfolgend wird geprüft, ob es einen ob dieser weiter zu segmentieren ist. Falls : in verschiedene Marktsegmente anbietet, g Teilmärkten als jeweils eigene sachlich rele
293 Act. [...].
294 Act. [...].
295 RPW 2012/1, 122 Rz 23 f., Bank Sarasin & C ungen.
296 EU-KOMM, M.10499 vom 24.2.2022, Rz 45, KOMM, M.10102 vom 12.8.2021, Rz 40, VIG 22.12.2009, Rz 32, Credit Agricole/Societe G COMP/M.5384 vom 3.12.2008, Rz 59 und 72 3.10.2007, Fortis/ABN AMRO Assets.
inagement umfasst Dienstleistungen wie die Verandanlagen sowie sämtliche damit verbundenen amentlich Privatpersonen und Familien).
t eine Vielzahl von diversifizierten und individualilukten gegenüber der Privatkundschaft (Privatperngsentwurf wie auch in den Stellungnahmen zur lafür teilweise der Begriff «Wealth Management» auch im Entscheid der EU-Kommission in vorliesion verwendet die Begriffe Wealth Management leichbedeutend und damit austauschbar: Wealth nN die Anlageberatung, Finanzplanung, Steuerplaerbundene Dienstleistungen.?% Auch die Parteien janzinstitute bieten ihren Kundinnen und Kunden stungen im Rahmen ihres Private Banking in der
ınterscheiden sich von den im Bereich Asset Man erbrachten spezialisierten Dienstleistungen. Die t Management beruht auf den unterschiedlichen wie Unternehmen und Privatpersonen. Diese Ab- NEKO?® als auch der EU-Kommission.?% Betrefhrungen in Abschnitt C.6 verwiesen werden.
uell massgeschneiderten Private Banking-Dienstigs erbrachten standardisierten Bank-Basisdienstleistungen üblicherweise erst ab einer gewissen scheiden sich zudem, wie nachfolgend aufgezeigt,
einheitlichen Markt für Private Banking gibt, oder sich im Bereich Private Banking eine Unterteilung iit es ferner zu beurteilen, ob diese im Sinne von vante Märkte zu beurteilen sind.
‚ie AG/B. Safra Luxembourg SA; RPW 2007/4, 546 26 Rz 13, Credit Suisse Group/Winterthur Versicher-
State Street/BBH (Investor Services Business); EU- /Aegon CEE; EU-KOMM, COMP/M.5728 vom enerale Asset Management; EU-KOMM,
, BNP Paribas/Fortis; EU-KOMM, COMP/M.4844 vom der Konkurrentinnen dazu, dass abhängig v« leistungen erbracht werden können und dü rentinnen ist zudem zu entnehmen, dass dii Kundschaft sich von jenen für ausländische tinnen nur Schweizer Kundschaft bedienen vate Banking für ausländische Kundschaft ı die wirtschaftlichen Risiken, welche das in Weiter gäbe es auch steuerliche Besonder besondere ferner zwischen Onshore und Ot
352. 34 Konkurrentinnen geben an, dass e für HNWI gibt. 36 Konkurrentinnen betrachte Markt. Gesamthaft würde rund die Hälfte der Banking abhängig vom Kundenvermögen dı
353. Begründet wird die separate Betrach Banking für UHNWI unter anderem damit, « spruchsvollere Dienstleistungen und Produk spielsweise Spezialfinanzierungen, Philanth vate Markets genannt.??° Zudem würden U nur einige Banken anbieten könnten.??®
354. Neben HNWI und UHNWI werden als | nannt.??7 Affluent Individuals werden von e Vermögen zwischen CHF 100 000 und CHF gibt an, dass es sich beim Private Bankinc Affluent-Geschäft handle, d. h. um die Kun noch auf externes Einkommen angewiesen gegen Kunden, welche grundsätzlich ihren ten können.??°? Die Marktbefragung deutet fo denvermögens hin.
355. Neben den vorgeschlagenen oben erv tinnen teilweise externe Vermdgensverwaltt potbank-Dienstleistungen als weitere Kunde tungen für externe Vermögensverwaltungsı Bereich Asset Management abgedeckt (Rz
356. Der Marktbefragung kann entnommen dinnen und Kunden des Private Bankings e Entsprechend fragt die Kundschaft des Pri\ mögen in der Regel unterschiedliche Diens
319 Act. [...], L...].
320 Act. [...]; Act. [...]; Act. [...], [...]; Act. [...]. 321 Act. [...]; Act. [...].
322 Act. [...]; Act. [...].
323 Act. [...]; Act. [...].
324 Act. [...]; Act. [...].
325 Vgl. beispielsweise Act. [...].
326 Act. [...].
327 Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [... 328 Act. [...].
329 Act. [...].
380 Act. [...], Act. [...], Act. [...].
3m Domizil der Kundschaft nicht dieselben Dienstrfen.?'° Den Ausführungen der befragten Konkur- > Wettbewerber im Private Banking für Schweizer Kundschaft unterscheiden, da einige Konkurren- 20 Als Gründe für einen separaten Markt für Prinennen die Konkurrentinnen unter anderem auch ternationale Geschäft mit sich bringen würde.??' heiten.??? Die Konkurrentinnen differenzieren insfshore Private Banking.°?®
s einen eigenständigen Markt für Private Banking an Private Banking für UNHWI als eigenständigen ‘Konkurrentinnen eigenständige Märkte im Private sfinieren.
tung von Private Banking für HNWI und Private lass im Geschäft fur UHNWI zusätzliche und ante nachgefragt würden.??* Als solche wurden beiropie, strukturierte Kredite oder der Zugang zu Pri- HNWI Strukturierungskompetenzen erwarten, die
weitere Vermögensgruppe Affluent Individuals geiner Konkurrentin als Privatkundschaft mit einem 500 000 bezeichnet.*2® Eine andere Konkurrentin | für die Schweizer Kundschaft meistens um das Ischaft, welche trotz gewissem Vermögen immer sei. Das Segment HNWI und UHNWI erfasse hin- Lebensunterhalt vom eigenen Vermögen bestrei- Iglich auf drei Segmente in Abhängigkeit des Kunvähnten Marktsegmenten, nennen die Konkurreningsunternehmen mit Bedarf an spezifischen Dengruppe des Private Banking.??° Diese Dienstleis- Internehmen werden in dieser Stellungnahme im 400 ff.).
werden, dass verschiedene Kategorien von Kunxistieren, deren Bedürfnisse unterschiedlich sind. fate Bankings vor allem je nach Domizil und Vertleistungs- bzw. Produktepakete nach. Für diese
Nachfrage eignen sich sodann nicht alle sen.??!
357. Die Argumente der Konkurrentinnen ¢ kings und für einen einheitlichen Gesamtma ten Dienstleistungen bzw. Produkte und nich ausgegangen, dass sich Angebot und Kunc Eine der 19 Konkurrentinnen, die den Markt dass das Marktsegment Schweizer Kundsc Sie begründet dies damit, dass einige Banke king tätig seien, jedoch nur Dienstleistungen würden.°* Zudem beantworteten drei Konk würden, die Frage,*°° ob Dienstleistungen schaft, HNWI und UHNWI als Teil eines umf: bewerbern angeboten werden, mit Nein.?6 dem marginalen Geschäft mit im Ausland de Gross- und Privatbanken beschränktem Ang
Würdigung und Schlussfolgerungen
358. Gestützt auf die vorhergehenden Aus wiefern der Bereich Private Banking in sep: der Höhe der Kundenvermögen (Affluent, | (Schweiz gegenüber ausländischen Staater ellen Situation (Familien, Führungskräfte, ete Produkten (wie Depotdienstleistungen, Lom
359. Zur Frage einer möglichen Unterteilur darauf hinzuweisen, dass dies auch die EU- Entscheid in vorliegender Sache bezeichn: Praxis die Zielgruppen des Private Banking: auch aus der durchgeführten Marktbefragu Banking in sogenannte Affluent Individuals,
360. Weiter könnte eine Segmentierung vot gemäss dem Domizil der Kundinnen und Ki denkategorie Private Banking Dienstleistun nach («Onshore Private Banking»). Vorliege Kundschaft. Zweitens gibt es ausländische I gen und Produkte ausserhalb des Domizilla
331 Siehe z. B. Act. [...], Act. [...], Act. [...].
332 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...].
333 Act. [...].
334 Act. [...].
335 Act. [...].
336 Act. [...], Act. [...], Act. [...].
337 Act. [...] und Act. [...].
338 Act. [...].
339 Hierzu ist anzumerken, dass Schweizer Bank durch Präsenz vor Ort tätig sein können, inde Das Onshore Geschäft von Schweizer Banke berücksichtigt. Mittelbare Wirkungen auf die '
Konkurrentinnen als Anbieterinnen gleichermasyegen eine weitere Unterteilung des Private Banrkt beziehen sich mehrheitlich auf die nachgefragt auf die Kundengruppen.**? Vereinzelt wird davon Ischaft im Private Banking nicht unterscheiden .??? nicht weiter unterteilen würde, sagt dennoch aus, shaft als eigenständiger Markt zu betrachten sei. n, insbesondere Kantonalbanken, im Private Banfür in der Schweiz wohnhafte Personen erbringen Jrrentinnen, die den Markt nicht weiter unterteilen für Schweizer Kundschaft, ausländische Kundassenden Produktangebots von den meisten Wett- Eine dieser Konkurrentinnen begründet dies mit mizilierten Personen und eine andere mit dem auf jebot für HNWI und UNHWI.37
führungen wird nachfolgend diskutiert, ob und inarate sachlich relevante Märkte, namentlich nach HNWI respektive UHNWI), gemäss dem Domizil 1) sowie eventuell zusätzlich anhand der individu- >.) und/oder nach einzelnen Dienstleistungen bzw. bardkredite, etc.) zu unterteilen ist.
ig des Private Bankings nach Kundevermögen ist Kommission bereits erwogen hat (vgl. Rz 343). Im st die EU-Kommission unter Verweisung auf die ; als Affluent, HNWI und UHNWI.338 Gleiches geht ng hervor. Folglich ist die Kundschaft im Private HNWI und UHNWI zu unterteilen.
1 Private Banking Dienstleistungen und Produkten inden angezeigt sein. Erstens fragt die eine Kungen bzw. Produkte in ihrem eigenen Domizilland nd betrifft dies Private Banking für die Schweizer <undschaft, welche Private Banking-Dienstleistunnd nachfragt («Offshore Private Banking» ).°°°
en auf ausländischen Märkten unter Umständen auch m sie Niederlassungen im jeweiligen Land betreiben. :n auf ausländischen Märkten wird vorliegend nicht Nettbewerbsverhältnisse in der Schweiz sind jedoch widerstandsfähiger und schw das fusionierte Unternehmen angesehen werden Könnte uı Sicherheit Wert legen.?®' Aucl nen und Kunden das Angebo Bedenken an, ob andere Schv beispielsweise komplexere si anbieten können.°® Allerding. züglich des Private Bankings ren ist, wenn ein weltweiter M
387. Insgesamt beurteilen di wählten Anbieterinnen im Prin
jeriger zu konkurrenzieren. Zudem aussert sie aufgrund seiner Grösse als Bank mit faktische 1d deshalb attraktiver fur UHNWI sei, welche : n andere Banken erwarten, dass für sehr wohlt t durch den Zusammenschluss eingeschränkt ' veizer Banken eine gleichartige Vielzahl an Dier rukturierte Finanzierungs- und Kreditlösungen 5 wird hierzu von einigen Konkurrentinnen ang: für UHNWI die Wettbewerbssituation wohl ande arkt und somit internationaler Wettbewerb ange
e Konkurrentinnen den Wettbewerbsdruck, wel vate Bankina auf Konkurrentinnen ausaeht. als
eine ı weise
Würdigung und Schlussfolgerungen
393. Vorab ist noch einmal darauf hinzuwe rische Angaben zu den Marktanteilen der P bei einer europaweiten respektive weltweite dungsentwurf keine Angaben zu individuell men werden. Auch fehlen konkreten Angab viduals, HNWI, UHNWI respektive Dor Meldungsentwurf III bildet demnach keine
Beurteilung betreffend die zuvor identifiziert formationen zu diesen einzelnen Märkten r könnten. Die nachfolgenden Ausführungen: digung der vorliegenden Informationen dar.
394. Der aktuelle Wettbewerb im Private Bz Private Banking für Kundinnen und Kunder nehmen mit zahlreichen Schweizer Banken lassungen in der Schweiz konkurrieren. Da Marktteilnehmerin sein. Im Private Banking führt der Zusammenschluss zu einer verglei in den Segmenten HNWI und umso mehr in
395. Generell kann festgehalten werden, c werber zum Wettbewerbsdruck die Parteie stärksten Wettbewerber im Bereich Private sich die Stellung des fusionierten Unterneh bleibende Grossbank in der Schweiz, welche in sämtlichen Geschäftsfeldern in der Schw erhebliche weltweite Aktivitäten verfügt, wi über Skalenerträge sowie Verbundvorteile von Risiko- und Diversifizierungsüberlegung gewissen Stärkung der Wettbewerbsfähigke
396. Vorliegend kann ausserdem mangels | werden, dass das Angebot an einzelnen I durch den Zusammenschluss abnehmen v Suisse gewisse Dienstleistungen in grösser tere unter Umständen das Angebot nicht gle
397. Inder Marktbefragung zum Geschäftst licherweise entstehende Probleme beim Be nen selbst hingewiesen (Bank-to-Bank-Die des fusionierten Unternehmens für ihre Ban UBS als internationale Grossbank zurückgr: wettbewerbliche Probleme entstehen (vgl. d
C.5.2.2 Zwischenergebnis
398. Zusammenfassend erlauben die Infor schliessende Analyse der Auswirkungen d nationalen Teilmärkte. Die summarischen In Gesamtmarkt für Private Banking lassen jed auch nach dem Zusammenschluss ausreic wirksamen Wettbewerbs als unwahrscheinl sowie den Stellungnahmen der Konkurre
isen, dass der Meldungsentwurf lediglich summaarteien auf einem nationalen Gesamtmarkt sowie ın Betrachtung enthält. Ebenso können dem Melen Marktanteilen aktueller Konkurrenten entnomen zu einzelnen Kundensegmenten (Affluent Indinizil Schweiz versus Domizil Ausland). Der hinreichende Grundlage für eine abschliessende an relevanten Märkte. Hierzu wären detaillierte Inotwendig, die in einer Phase 2 beschafft werden stellen demnach lediglich eine summarische Würinking scheint prima facie ausreichend zu sein. Im ı mit Domizil Schweiz wird das fusionierte Unterwie auch ausländischen Banken mit Zweignieder- 5 fusionierte Unternehmen wird dabei die grösste für Kundinnen und Kunden mit Domizil Ausland chsweise stärkeren Konzentration in der Schweiz 1 Segment UHNWI.
lass auch gemass der Einschatzung der Wettben bereits vor dem Zusammenschluss die beiden Banking waren. Es ist davon auszugehen, dass mens zusatzlich verstarken wird. Als einzige ver- : im Gegensatz zu spezialisierten Konkurrentinnen eiz eine führende Rolle einnehmen wird und über rd das fusionierte Unternehmen darüber hinaus verfügen. Der Zusammenschluss kann aufgrund en der Kundinnen und Kunden aber auch zu einer it von kleineren Wettbewerberinnen führen.
iinreichender Informationen nicht ausgeschlossen Jienstleistungen innerhalb des Private Bankings vird. Dies könnte der Fall sein, wenn die Credit em Umfang angeboten hat als die UBS und letz- :ichermassen übernimmt.
ereich Private Banking wurde zusätzlich auf mögzug von Dienstleistungen durch die Konkurrentinnstleistungen). Da nationale Wettbewerberinnen kendienstleistungen auf Vorleistungen der neuen sifen, könnten aufgrund des Zusammenschlusses azu auch Rz 539 Fn 569).
mationen aus dem Meldungsentwurf Ill keine abes Zusammenschlusses der zuvor identifizierten formationen zu einem (hypothetischen) nationalen och den Schluss zu, dass der aktuelle Wettbewerb :hend sein sollte, um eine mögliche Beseitigung ich erscheinen zu lassen. Dem Meldungsentwurf ntinnen zur Marktbefragung kann entnommen
Transaktionsabwicklungen, Steuerrückford Reporting, Monitoring von Guidelines, Wert:
Weitergehende Segmentierung
409. In der Marktbefragung wurden 106 Kor Management für institutionelle Kunden befr: den Teil Asset Management für institutione institutionellen Kunden beantworteten den F Marktsegmentierung aus der Befragung die
410. Eine deutliche Mehrheit der Konkurrer set Management für institutionelle Kunden k fragten gaben jeweils mehrheitlich an, dass darstellen: Asset Management für Pensions foliomanagement, Middle Office und Back O auf das Asset Management sowie aktives u
411. Den Begründungen ist zu entnehmer nagement eine Form der Vermögensverw: spezialisiert auf eine Nische.*°° Verschiede schied zwischen der eigentlichen Vermöger gen für Dritte, wie Fondsleitung, Global C ddle/Back Office Services.*°” Aufgrund des | Skalenvorteilen werden das passive Asset h wenigen Marktteilnehmern angeboten.* W gensverwaltung mit Immobilien*°? sowie di und einzelne Assetklassen‘*"' eigenständige mentierung nach Kundengruppen wurde di Dienstleistungen für Endkunden wie Pensic wie andere Finanzinstitute genannt.?'?
412. Nach Ansicht der befragten Kunden | Segmentierungen sehen die Kundinnen Gl getrennten Markt an.*'* Weiter wurden die Beratung für das Gesamtportfolio (inkl. ALN
402 Vgl. z. B. Act. VII.191; EU-KOMM, M.10499 \ vices Business.
403 Act. [...].
404 Die Frage, ob ein Gesamtmarkt für Asset Ma ter zu unterteilen ist, bejahten 42 Konkurrent:
405 V/gl. insbesondere Act. [...], [...]; Act. [...].
406 Vgl. insbesondere Act. [...], [...]; Act. [...]; Act
407 Vgl. insbesondere Act. [...]; Act. [...]; Act. [...
408 Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...
409 Vgl. Act. [...].
410 Vgl. Act. [...].
411 Vgl. Act. [...]; Act. [...].
412 Vgl. Act. [...]; Act. [...].
413 Von den befragten Kunden gaben 13 an, der samtmarkt für Asset Management für instituti
414 Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...
415 Act. [...]; Act. [...]; Act. [...].
416 Act. [...].
erungen, Wertschriftenverwahrung, Investment schriftenbuchhaltung usw.*°2
nkurrentinnen und 20 Kundinnen im Bereich Asset agt. Von den befragten Konkurrentinnen haben 66 lle Kunden des Fragebogens®% beantwortet. Alle ragebogen. Nachfolgend sind die Ergebnisse zur ser Marktteilnehmer zusammengefasst.
iten ist der Ansicht, dass ein Gesamtmarkt für Asesteht, der weiter zu segmentieren ist.*%* Die Be- ‚folgende Segmente einen eigenständigen Markt kassen, Fonds und fondsähnliche Produkte, Portffice-Dienstleistungen, Custody Services in Bezug nd passives Asset Management.
1, dass sämtliche Anbieter im Bereich Asset Maaltung anbieten,*°° wenn auch teilweise lediglich ne Befragte sehen einen grundlegenden Unterisverwaltung und den ergänzenden Dienstleistunustody, Global Execution Services und/oder Mi- 1ohen Aufwands, technischen Anforderungen und \anagement und Global Custody Services nur von leiter wurde drauf hingewiesen, dass die Vermö- e Asset Liabilty Management (ALM)-Beratung*"° Märkte bilden könnten. Als weitere mögliche Seg- e Unterscheidung zwischen Asset Managementynskassen und Dienstleistungen für Intermediäre
ist der Markt weiter zu unterteilen.*'% Hinsichtlich obal Custody als einen vom Asset Management Fondsleitung (u. a. für Einanlegerfonds)*'° sowie N)*"® als getrennte Märkte benannt und es wurde
‚om 24.2.2022, Rz 8, State Stree/BBH (Investor Sernagement für institutionelle Kunden besteht, der weian während 20 Konkurrenten es verneinten.
. [...] und Act. [...].
Markt sei weiter zu unterteilen. 5 gaben an, ein Geonelle Kunden sei nicht weiter zu unterteilen.
auf die Unterscheidung zwischen aktivem u Im Bereich der Assetklassen wurden Immot
413. Basierend auf den Antworten bestehe für institutionelle Kunden der Markt in weit offengelassen, ob sämtliche der vorgebrach den. Die Marktabgrenzung wird im Folgend für welche verdichtete Hinweise auf eine schlussparteien bestehen.
414. Vor diesem Hintergrund und im Hink Stellung wird geprüft, ob passives Asset Ma und die Fondsleitung für Einanlegerfonds ei
Passives Asset Management
415. Passives Asset Management bezeichr und Gewichtung von Anlagen weitestgehenc Asset Management die Anlagen auf Basis vc dem Benchmark liegende Performance zu e tenintensiver, was sich im Preis niederschlé waltete Fonds mit Domizil Schweiz im Jahr 2 1,04 % auf, die passiv verwalteten Fonds ei
416. Aufgrund dieser unterschiedlichen Eig nagement ist von einem separaten sachlich
Anlageklasse Schweizer Immobilien
417. Mehrere Befragten gaben an, dass ei Assetklassen, insbesondere Schweizer Imn wird geprüft, ob ein eigenständiger sachlich grenzen ist.
418. Assetklassen unterscheiden sich hins So gelten etwa Aktien als im Durchschnitt er ter. Andere Formen haben Ausprägungen ir lienfonds etwa einen besseren Kapitalschut: bieten.*2' Portfolios beinhalten oft verschied ponenten das Gesamtrisiko gesenkt werden Ausmass als Komplemente anzusehen und
“17 Act. [...]; Act. [...]. 418 Act. [...]; Act. [...].
419 Vgl. Act. [...]. Untersucht wurden insgesamt ’
der Schweiz. Untersucht wurden zehn Aktien
420 Vgl. Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...].
421 \/gl. etwa den Prospekt des UBS (CH) Prope «www.ubs.com/ch/de/assetmanagement/cap:
nd passivem Asset Management hingewiesen.4"” ilienanlagen®"® herausgehoben.
n Hinweise, dass im Bereich Asset Management ere Segmente zu unterteilen ist. Vorliegend wird ten Segmente einen eigenstandigen Teilmarkt billen nur fur diejenigen Markte genauer betrachtet,
marktbeherrschende Stellung der Zusammenlick auf die Prüfung einer marktbeherrschenden nagement, die Assetklasse Schweizer Immobilien genstandige sachlich relevante Markte darstellen.
1et die Strategie, einen Benchmark durch Auswahl | nachzubilden. Demgegenüber werden im aktiven yn Prognosen und Analysen gewählt, um eine Uber reichen. Dadurch ist das aktive Management kosigt. Nach Angaben der Parteien wiesen aktiv ver- 020 eine vermögensgewichtete Fondsgebühr von ne Gebühr von 0,13 %.*"?
enschaften von aktivem und passivem Asset Marelevanten Markt auszugehen.
1e weitergehende Segmentierung nach einzelnen nobilien, angebracht sei (vgl. Rz 411 f.).*?° Daher relevanter Markt für Schweizer Immobilien abzuichtlich ihrer Performance und des Risikoprofils. tragreicher als Obligationen, aber auch als riskan- 1 spezifischen Eigenschaften. So können Immobiz aufweisen oder einen teilweisen Inflationsschutz ene Assetklassen, weil durch die einzelnen Komkann. Assetklassen sind daher in einem gewissen stellen keine vollständigen Substitute dar.
12 271 Fonds, davon hatten 963 Fonds ihr Domizil in -Fondskategorien und zwei Rentenfonds-Kategorien.
rty Fund — Direct Residential vom August 2023, abilities/real-estate/direct-residential.html (18.9.2023).
419. Institutionelle Anleger wie Pensionska zerfranken auszuzahlen. Die Eigenschafter müssen daher auf die langfristige Entrichtun bilienfonds können einen eigenständigen Bz
420. Angebotsseitig kann grundsätzlich vor werden. Asset Manager oder Fondsleitung klassen anbieten und tun dies auch. Das s nagement über die Assetklassen hinweg. L mente bzw. Kapitalbeschaffungsprodukte fi Marktseite die Möglichkeiten der Angebots: ken in der Schweiz einen einfacheren Zuga Gesetzliche Schranken wie die Bewilligungs sonen im Ausland (Art. 2 BewG*%) bilden eit Ausland liegt (Art. 5 Abs. 1 lit. b BewG) od Abs. 4 BewG). Immobilienfonds umfassen e lien, welche von erfahrenen Experten verw: erfordert eine Präsenz auf dem Immobilien: bäude stehen. Lokale Marktkenntnisse, die und die Bewilligungspflicht stellen anbieter: mobilienfonds ist damit von einem eingesch
421. Gesamthaft ist damit von einem eigen: Immobilienfonds auszugehen.
Fondsleitung für Einanlegerfonds
422. Mehrere Befragte gaben an, die Fond einen eigenen sachlich relevanten Markt da Anlagefonds auf Rechnung der Anlegerinne die Anlagen. Sie unterliegt der Bewilligungs| um eine kollektive Kapitalanlage, bei der d: bracht wird (Art. 5 KVV424). Der Einanlegerfo und die Fondsleitung übernimmt das Risikor nager. Vorteile liegen in der Effizienzsteiger und Administration. Aufgrund von Skaleneffe Weiter sind steuerliche Einsparungen mögli gen Einanlegerfonds damit über andere Eig che Produkte. Es ist von einem eigenständii
422 Immobilien bilden die drittwichtigste Assetkla prägter «Home Bias» im Bereich der Immobil lienanlagen über dem Anteil direkter Immobil senstudie 2023, 2023, 36 ff.
423 Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erm (BewG; SR 211.412.41).
424 \/erordnung vom 22.11.2006 über die kollekti KKV; SR 951.311).
Schweizerisches Magazin für kollektive und s Medienmitteilung der Finanzverwaltung des I ten weiter, «www.zh.ch/de/news-uebersicht/n html (18.9.2023).
ssen verwalten Vermögen, um Renten in Schwei- 1 und das Risikoprofil der angelegten Vermögen g der Renten ausgerichtet sein. Schweizer Immoaustein hinsichtlich dieses Bedarfs bilden.*??
1 einer hohen Umstellungsflexibilitat ausgegangen en können die Verwaltung verschiedener Assetpricht für einen einheitlichen Markt für Asset Ma- Ja die Assetklassen letztlich Finanzierungsinstruir Unternehmen sind, kann der Zugang zu dieser ımstellung einschränken. Vorliegend haben Banng zu Unternehmen in der Schweiz (vgl. Rz 623). pflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Per- 1e weitere Marktzutrittsschranke, wenn der Sitz im er eine Beherrschung im Ausland vorliegt (Art. 6 in diversifiziertes Portfolio an physischen Immobialtet werden. Die Produktion von Immobilienfonds markt des Landes, in welchem die jeweiligen Geräumliche Nähe zur Verwaltung der Immobilien eitig Markteintrittshürden dar. Für Schweizer Imränkten Anbieterkreis auszugehen.
ständigen sachlich relevanten Markt für Schweizer
sleitung unter anderem für Einanlegerfonds stelle r (vgl. Rz 411 f.). Eine Fondsleitung verwaltet den n und Anleger und entscheidet insbesondere über oflicht. Bei einem Einanlegerfonds handelt es sich as Vermögen von einem einzigen Anleger aufgends wird auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten nanagement und die Due Diligence der Asset Maing beim Anleger in der Wertschriftenbuchhaltung skten können Kosteneinsparungen erzielt werden. ch.*?5 Aus Sicht der institutionellen Anleger verfüenschaften als alternative Fonds oder fondsähnligen sachlich relevanten Markt auszugehen.
sse bei Pensionskassen. Dabei zeigt sich ein ausgelen. Weiter liegt seit 2016 der Anteil indirekter Immobiienanlagen. Vgl. Swisscanto, Schweizer Pensionskasverb von Grundstücken durch Personen im Ausland ven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, oling als Erfolgsrezepte für Sammelstiftungen, in: B2B strukturierte Investments, 12/2021, S. 30 ff. Vgl. auch
Canton Zürich vom 27.6.2012, BVK reduziert ihre Kos-
434. Die Konkurrenten wurden nach der ı d. h. wo der Wettbewerb stattfindet und wo Dimension Schweiz oder kleiner gaben 24 B die räumliche Dimension hingegen europa nach Segmenten zu differenzieren. Dabei w sehen. Aber bei einzelnen Dienstleistungen verwaltung) finde der Wettbewerb wiederum wichtig ist und/oder aufgrund von regulatori:
435. Die institutionellen Kunden als Marktec die Dienstleistungen in internationalen Aus institutionelle Kunden ist damit grundsätzlicl auf Teilmärkte des Asset Managements, na gegen von einem nationalen Markt auszug Schweiz bezieht oder nur Anbieter in der Sc
Fonds und fondsähnliche Produkte
436. In der bisherigen Praxis wurde der Ma abgegrenzt. Aus Sicht der Parteien ist für c von der bisherigen Praxis nationaler Märkte Fondsprodukte international bezogen wurde befragung gestützt.*?® Kundinnen weisen di von Fonds bei Ausschreibungen den Zusch
437. Demgegenüber wies ein Wettbewerbe zerischem Domizil eher klein ist und vor al nachgefragt wird. Grund dafür seien Vorteile gen, die Fonds ausserhalb der Schweiz zu
dass kollektive Anlagen nach Schweizer Re Einschätzungen decken sich mit einer von
reich Investment Consulting für institutionell stellten Präsentation für die Kundengruppe |
438 Vgl. Act. [...].
439 Vgl. Act. [...] und Act. [...]. 440 Vgl. Act. [...].
441 Vgl. Act. [...], L...].
äumlichen Dimension des Wettbewerbs gefragt, ähnliche Bedingungen herrschen. Eine räumliche efragte an. Gemäss 24 anderen Unternehmen sei - oder weltweit. 10 gaben an, die Dimension sei ird der Wettbewerb grundsätzlich als weltweit ge- (z. B. Custody Services oder passive Vermögensnational statt da die räumliche Nähe zum Kunden schen Bedingungen.
jegenseite der Zusammenschlussparteien fragen schreibungen nach. Das Asset Management für 1 als internationaler Markt abzugrenzen. In Bezug mentlich Schweiz-basierte Anlageklassen, ist hinehen, da sich die Nachfrage der Kunden auf die hweiz tätig sind.
rkt für Fonds und fondsähnliche Produkte national Jen Markt für Fonds und fondsähnliche Produkte : abzuweichen. Kern des Arguments ist, dass die >n. Teilweise wird dieses Argument in der Marktarauf hin, dass sie auch ausländischen Anbietern lag geben würden.*°
r darauf hin, dass der Markt für Fonds mit Schweilem von institutionellen Kunden aus der Schweiz ‘im Bereich der Stempelsteuer und Einschränkunvertreiben.*4° Eine Kundin wies weiter darauf hin, :cht nur in der Schweiz verfügbar seien.**' Diese [einem führenden Beratungsunternehmen im Be- e und private Anleger] zum Zusammenschluss erder Pensionskassen:
Abbildung 4: Vergleich Ste:
An implementation with whereas foreign funds :
« Why do Swiss pension fun Luxembourg SICAV structur
General tax No Swiss s advantages Speedie ia Specific func
advantages for Swiss pension
withholding US) due t
ıervorteile von Schweizer Fonds mit auslän
Swiss funds comes with a tax advantag ire less efficient from a tax point of view
ds prefer Swiss index funds compared to foreign e or Exchange-Traded-Funds (ETFs))?
Swiss funds Foreign funds (Ft
tamp duty on subscriptions and
0, redemptions 0.15% Swiss stamp dutı
is that are exempt from foreign No funds available that tal taxes in certain countries (e.g., preferential tax status o double taxation|agreements funds
Global Custody
439. Die räumliche Marktabgrenzung von bislang offengelassen.
440. Die Parteien sind mit Verweis auf die nationalen Markt. Im von den Parteien ein bracht, die Aufträge würden grundsätzlich i die internationale Ausdehnung sei, dass J.P des (Publica) und der Schweizerischen Bun
441. Mehrere Kunden gaben an, dass sie Anbieter aus der Schweiz bevorzugen.“ Bi Präsenz und der Nähe zum Anbieter, welch: das Setup einer Schweizer Anlagestiftung h todians seien nicht oder nur eingeschränkt r Vergabe eines Custody Mandates an ausl. unter anderem die Anforderungen aus opere Aufgrund der Kenntnisse der Steuergeset: Custody-Dienstleistungen als wenig geeigr Vermögen oberste Priorität im Custody-Ges onen eingegangen werden solle, werde kein Pensionskasse wies aber darauf hin, dass Street gäbe, wodurch es für grössere Pensic bieter gabe.*°'
442. Gesamthaft zeigt die Befragung, da Schweiz nachfragt bzw. Anbieter aus der Scl in der Schweiz vom Zusammenschluss betrc anteilsberechnung die Nachfrage bzw. die hen. Vielmehr ist auf die Nachfrage der in: Soweit diese, wie die grossen Pensionskas bei Banken mit Sitz im Ausland nachfragen, ' miteinbezogen. Der räumlich relevante Marl
443 Act. [...].
auch die Angaben der Konkurrenten in Act. [
445 Vgl. Act. [...].
446 Vgl. Act. [...], [...].
447 Vgl. Act. [...].
448 Vgl. Act. [...].
449 Vgl. Act. [...].
450 Vgl. Act. [...].
451 Vgl. Act. [...].
Global Custody für institutionelle Kunden wurde
Praxis der Ansicht, es handle sich um einen intergereichten ökonomischen Gutachten wird vorgenternational ausgeschrieben. Ein klarer Beleg für . Morgan Aufträge für die Pensionskasse des Bundesbahnen (SBB) gewann.**
Global Custody in der Schweiz nachfragen bzw. gründet wurde dies mit dem Bedarf einer lokalen > das Verständnis für spezifische Bedürfnisse und ätten.**5° Vermögenswerte bei ausländischen Cusnit der Versicherungsregulierung vereinbar.** Die ändische Dienstleister sei eher schwierig,** weil tiven wie regulatorischen Gründen höher seien.*48 7gebung wird eine weltweite Ausschreibung von jet erachtet.“ Da die Sicherheit der verwahrten schaft habe und kein Risiko ausländischer Sanktiausländischer Custodian gewahlt.*°° Eine grosse es globale Anbieter wie J.P. Morgan oder State ynskassen auch im Global Custody genügend Anss die Marktgegenseite Global Custody in der nweiz bevorzugt. Daher sind die Marktverhaltnisse ffen. Es würde keinen Sinn ergeben, für die Markt- Vermögen in Custody im Ausland miteinzubeziestitutionellen Kunden in der Schweiz abzustellen. sen der SBB oder des Bundes, Dienstleistungen nerden diese bei den Marktanteilen in der Schweiz <t ist damit als schweizweit abzugrenzen.
..) und Act. [...], [...].
Passives Asset Management
443. Aus der Marktbefragung liegen nur we Ein Marktteilnehmer gibt ohne Begründung nagement in einem internationalen Markt s dass bei der passiven Vermögensverwaltuı dafür seien regulatorische Anforderungen ı durch die Aussage einer Kundin bestätigt. Si siven Anlagen aufgrund fehlender Kenntniss Eine grosse Pensionskasse macht zum We hin, dass für grosse Pensionskassen eine in Anlagelösungen (globale Aktien und Obligat zer Aktien und Obligationen benennt sie led
444. In der Präsentation [von einem führe ment Consulting für institutionelle und priva und mittlere Schweizer Pensionskassen vor zu implementieren.*°® Aufgrund steuerlicher und mittlere Pensionskassen vor allem dieje miziliert sind. Damit fragen diese Kunden pz
445. Zusammenfassend zeichnet sich ein « vergleichbares Bild. Grundsätzlich kann pa schen Anbietern bezogen werden. Bei inlär gepassten Angebots gesehen und gewisse aus Produkten aus der Schweiz vor. Daher mindestens schweizweiten Markt auszugeh
Anlageklasse Schweizer Immobilien
446. Gemäss den Angaben der Kunden | Schweizer Immobilien aufgrund der Vorteile menbedingungen grundsätzlich nur von Ank die Assetklasse Schweizer Immobilien ist sc
Fondsleitung für Einanlegerfonds
447. Von den Parteien liegen keine Angab leitung für Einanlegerfonds vor.
448. Mehrere der befragten Kunden gaben fonds ausländische Anbieter nicht als Alter zum Anbieter seien sehr wichtige Kriterien, Verständnis für spezifische Bedürfnisse un Namentlich spielten lokale steuerliche Aspe
452 Vgl. Act. [...]. 453 Vgl. Act. [...]. 454 Vgl. Act. [...]. 455 Vgl. Act. [...]. 456 Vgl. Act. [...].
457 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act
458 Vgl. Act. [...].
nige Angaben zum räumlich relevanten Markt vor. an, dass der Wettbewerb im passiven Asset Matattfindet.4°* Demgegenüber sagt eine Bank aus, Ig ein nationaler Wettbewerb vorherrscht. Grund ind die örtliche Nahe.**? Diese Begründung wird ie erachtet eine weltweite Ausschreibung von passe der Steuergesetzgebung als wenig geeignet.*°* ttbewerb differenzierte Angaben. Sie weist darauf ternationale Konkurrenz bei aktiven und passiven ionenprodukte) zur Verfügung stehe. Bei Schweiiglich Schweizer Anbieter.*°
nden Beratungsunternehmen im Bereich Investte Anleger] findet sich die Aussage, dass kleinere allem Fonds nutzten, um eine Assetklasse passiv Vorteile (vgl. Rz 437) kommen dabei für kleinere 'nigen Fonds in Frage, welche in der Schweiz do- ıssives Asset Management in der Schweiz nach.
Jem Markt für Fonds und fondsahnliche Produkte ssives Asset Management von in- und auslandi- \dischen Anbietern werden die Vorteile eines an- Kundengruppen ziehen einen steuerlichen Vorteil ist für das passive Asset Management von einem en.
aus der Marktbefragung“’ wird die Assetklasse > einer lokalen Präsenz und der rechtlichen Rahietern aus der Schweiz angeboten (vgl. Rz 0). Fur ymit von einem schweizweiten Markt auszugehen.
en zum räumlich relevanten Markt für die Fondsan, dass sie für die Fondsleitung von Einanlegernative sehen. Eine lokale Präsenz und die Nähe und für die Erbringung der Dienstleistung sei das d Setup einer Schweizer Anlagestiftung nötig.*°® kte eine grosse Rolle für ein effizientes Produkte-
454. Ausgehend von diesen Credit Suisse zu erwarten. E: genügendem Wettbewerbsdr
Abbildung 5: Einschätzung
5 Sehr starker Wettbewe
Marktanteilen ist eine starke gemeinsame Stell 3 ist jedoch, basierend auf den vorhandenen Ir uck auszugehen.
des Wettbewerbsdrucks vor dem Zusamme
inschätzung Wettbewerbsdruck
456. Kunden und Konkurrenten wurden w bestimmten Bereichen, Märkten oder Segm minante Stellung erreichen oder der Zusar Mehrheit der Kunden bejahte dies (16 von 1 tungen (9), Immobilienfonds (8), die Fondsle Bei den Konkurrenten geht die grosse Mehrt eine dominante Stellung erreicht oder verstä Bereich Asset Management benennen die
bzw. das Fondsleistungsgeschäft (5), sowie Insgesamt weist dies auf eine starke Stellu Management hin. Anhand der Begründung: teilnehmer zwar für bestimmte Teilmärkte de lung ausgehen, aber nicht für das Asset Ma
457. Die Marktteilnehmer wurden auch hin sammenschlusses befragt, insbesondere aı den negative Auswirkungen erwartet, weist c vor allem zwischen der UBS und der Credit menschlusses nun wegfällt. Werden positive auf einen vorhandenen Wettbewerbsdruck (
458. Mehrheitlich erwarten die Kunden mitt (10), weniger Auswahl (9), eine schlechtere Eine Minderheit der Kunden geht davon au kungen ergeben werden (3). Teilweise wer: (2) und mehr Innovation (1) erwartet. Nega der Wettbewerb, der zwischen UBS und Cre dass es in einzelnen Bereichen deswegen ( und positive Auswirkungen werden mit denr
459. Demgegenüber erwarten die Konkurı grundsätzlich keine Auswirkungen im Bere hat (30) aufgrund weiterhin bestehenden W trotzdem negative Auswirkungen wie höheı Begründet wird dies mit dem vor dem Zusa verhältnis zwischen der UBS und Credit St Abhängigkeit von den Leistungen der fusion
460. In einer Gesamtbetrachtung besteher Wettbewerb im Asset Management für inst Credit Suisse stellten vor dem Zusammensc men in der Schweiz eine bedeutende Stelluı den und einer Minderheit der Konkurrenten Konkurrenten bestehen, welche eine Alterr Kunden verfügen ihrerseits Uber eine starke in- und ausländischen Anbietern schaffen. / dem weiterhin bestehenden aktuellen Wettb formationen) keine Anhaltspunkte, dass d
462 Vgl. Act. [...].
463 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]. Ein men, vgl. Act. [...].
464 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...].
465 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...] und Act. [...].
siter gefragt, ob die fusionierten Unternehmen in anten aufgrund des Zusammenschlusses eine donmenschluss diese verstärken kann. Die grosse 9). Genannt wurden vor allem Custody-Dienstleisitung (7) und das passive Asset Management (5). jeit davon aus, dass durch den Zusammenschluss rkt wird (59 bejaht, 21 verneint, 1 differenziert). Im Konkurrenten das Global Custody (5), die Fonds Schweizer Wertschriften und Immobilienfonds (3). ng von UBS und Credit Suisse im Bereich Asset an ist jedoch davon auszugehen, dass die Markts Asset Managements von einer dominanten Stelnagement für institutionelle Kunden insgesamt.
sichtlich der mittelfristigen Auswirkungen des Zuif Preise, Qualität, Auswahl und Innovation. Werlies darauf hin, dass wirksamer Wettbewerb bisher Suisse bestand und dieser aufgrund des Zusam- > oder neutrale Auswirkungen erwartet, weist dies Jurch die übrigen Marktteilnehmer hin.
elfristig negative Auswirkungen wie höhere Preise > Qualität (6) und eine verringerte Innovation (7). s, dass sich mittelfristig keine relevanten Auswir- Jen auch tiefere Preise (4), eine bessere Qualität ive Auswirkungen werden damit begründet, dass dit Suisse bislang ausgeprägt war, wegfällt*% und derzeit) an wählbaren Anbietern fehlt.46° Neutrale och bestehendem Wettbewerb begründet.
‘enten mehrheitlich, dass der Zusammenschluss ich Asset Management für institutionelle Kunden ettbewerbs. Eine grosse Minderheit (24) erwartet e Preise (15) oder eine geringere Auswahl (22). mmenschluss bestehenden, nahen Wettbewerbsisse*6* oder durch fehlende Konkurrenz oder der ierten Bank“®%.
ı Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss den itutionelle Kunden schwächt. Denn die UBS und shluss die stärksten Marktteilnehmer dar und neh- 1g ein, so die Einschätzung der Mehrheit der Kun- . Trotzdem ist festzuhalten, dass weiterhin starke ative zur fusionierten Grossbank darstellen. Die > Stellung und können Wettbewerb zwischen den \ufgrund dieser Stellung der Marktgegenseite und ewerb bestehen (gestützt auf die vorliegenden Iner Zusammenschluss eine marktbeherrschende
Kunde erachtet dies als lediglich temporäres Phäno-
Stellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG im Kunden begründet oder verstärkt.
C.6.2.2 Fonds und fondsähnliche Produ
461. Die Parteien machen geltend, dass de dukten intensiv ist. Als Beleg verweisen sie: Beitrag in der Neue Zürcher Zeitung NZZ ze den Trend bei den Gebühren. Beispielsweis: von aktiv verwalteten Fonds mit Schweizer Jahr 2020 gefallen. Bei passiv verwalteten F im gleichen Zeitraum von 0,53 % auf 0,13 %
462. Das mag zwar durchaus zeigen, dass ı weil die damals grössten Anbieter UBS und befanden. Dieser fällt nun in Zukunft aber we «UBS und CS waren jene zwei Unternehn gegenseitig «in Schach gehalten» haben. Nu wird noch dominanter.»* Für sich genomr sichtliche bisherige Wettbewerb noch nicht 1
463. Nach Angabe der Parteien verfügten s 40 % im Bereich Fonds und fondsähnliche restlichen Marktanteile verteilen sich auf me Swisscanto als zweitgrösster Anbieter etwa ' Es bestehen jedoch mehrere verbleibende / Herfindahl-Hirschman-Index“6° (nachfolgenc tion im Jahr 2022 gemessen am HHI lag bei bank liegt der Indexwert bei knapp 1800, we tet.4”° Die Veränderung des HHI ist mit 735 | die Veränderung des HHI und das Niveau c
466 Vgl. Act. [...] und NZZ vom 5.3.2021, Fondsg «www.nzz.ch/finanzen/fonds/fondsgebuehrer
467 Vgl. Act. [...].
468 Vgl. Act. [...].
469 Der HHI ist ein Konzentrationsmass, welches einem Markt tätigen Unternehmen berechnet konzentriert. Bei einem Monopol (100 % Mar HHI 10 000.
470 Die EU-Kommission (EU-Kommission, Leitlin gemäss der Ratsverordnung über die Kontro vom 5.2.2004, S. 5 ff.) erachtet einen HHI vo bis 2000 wird als unbedenklich angesehen, v schlussvorhaben weniger als 250 Punkte bet gesehen, wenn die Änderung des HHI durch Punkte beträgt. Das US DoJ und die Federal deral Trade Commission, Horizontal Merger | von unkonzentrierten Markten bei einem HHI einem HHI zwischen 1500 und 2500 und von 2500. Die 2023 Draft Merger Guidelines des Commission vom 19.7.2023 sprechen auf S. einem hochkonzentrierten Markt.
Bereich für Asset Management für institutionelle
kte
r Wettbewerb bei Fonds und fondsähnlichen Proiuf die sinkenden Fondsgebühren. Gemäss einem igt eine Auswertung von Morningstar einen fallen- e sind die vermögensgewichteten Fondsgebühren Domizil von 1,66 % im Jahr 2014 auf 1,04 % im
onds mit Schweizer Domizil sanken die Gebühren , „466
ler Wettbewerb in der Vergangenheit intensiv war, Credit Suisse sich untereinander im Wettbewerb >g. In den Worten einer Konkurrentin ausgedrückt: 1en mit jeweils dominanter Stellung, welche sich n fällt einer dieser beiden Player weg und die UBS nen spricht der aus der Gebührenentwicklung erür einen genügenden zukünftigen Wettbewerb.
ie 2022 über einen gemeinsamen Marktanteil von Produkte in der Schweiz (vgl. Tabelle 11).*% Die hrere Anbieter. Nach dem Zusammenschluss wird vier Mal kleiner sein als die fusionierte Grossbank. \nbieter. Die Marktkonzentration kann anhand des 1: HHI) eingeschätzt werden. Die Marktkonzentra- 1065 Indexpunkten. Mit einer fusionierten Grossis auf einen moderat konzentrierten Markt hindeu- Punkten als sehr hoch zu werten. Der Marktanteil, les HHI weisen demnach auf Anhaltspunkte einer
jebuhren in Europa im Sinkflug — und in der Schweiz? -in-europa-im-sinkflug-und-in-der-schweiz-
; aus der Summe der quadrierten Marktanteile der in wird. Je höher der HHI ist, desto stärker ist der Markt ktanteil) eines einzelnen Unternehmens beträgt der
ien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse le von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl. C 31 n unter 1000 als grundsätzlich unbedenklich; ein HHI venn die Änderung des HHI durch das Zusammenrägt; ein HHI von über 2000 wird als unbedenklich andas Zusammenschlussvorhaben weniger als 150 Trade Commission (U. S. Department of Justice/Fe- Suidelines, Washington 2010, Kapitel 5.3) sprechen unter 1500, von moderat konzentrierten Märkten bei hochkonzentrierten Märkten bei einem HHI über
US Department of Justice und der Federal Trade
6 f. bereits bei Märkten ab einem HHI von 1800 von
Begründung einer marktbeherrschenden S fondsähnliche Produkte hin. Soweit es sich einem unkritischen Zusammenschluss ausz
Tabelle 11: Marktanteile Fonds und fond: Angaben der Parteien
Schweiz
CHF Mrd. Anteil UBS 341 25,7% Credit Suisse 189 14,3 % Zusammen 530 40,0 % Swisscanto 126 9,5% BlackRock 98 TA% Pictet 73 5,5% Übrige 499 37,7% Total 1325 100,0 %
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
464. Die Zusammenschlussparteien führer UBS und Credit Suisse im Bereich von Fon bei Kunden wie Pensionskassen Konzentrz nur eines Anbieters begrenzen. Entspreche lust von [20-30] % aus. Diese Einschatzur Konkurrenten”! und der Konferenz der Ges teilt. Somit ist damit zu rechnen, dass auf bestimmungen der aktuelle hohe Marktanteil
465. Ein fallender Marktanteil rein aufgrunc nicht einem Wettbewerbsdruck gleichzusetz lung der neuen UBS spricht. Denn wird die k dürften auch bessere Konditionen der UBS rentin abfliessen. Im Ergebnis wird der Haı
471 Vgl. Act. [...]; «Although the merged entity ha funds (especially Index Mutual Funds), we be investors. Also, given that many institutional i asset managers this will automatically in som merged entity.»
472 \ygl. Act. [...]: «[DJer Zusammenschluss der E der Anlagestiftungen (UBS/CS-Anlagestiftun: sammengeführt, das Angebot für die Investor dass die zusammengelegten oder neu von ei vestoren wohl zu «Breaches» der gesetzliche: betroffenen Investoren werden sich überlege
tellung in einem nationalen Markt für Fonds und um internationale Märkte handelt, ist jedoch von ugehen.
ähnliche Produkte in der Schweiz gemäss
2021 2020
CHF Mrd. Anteil CHF Mrd. Anteil 352 26,6 % 343 25,9% 208 15,7 % 211 15,9 % 560 42,3% 554 41,8% 115 8,7% 115 8,7% 95 7,2% 86 6,5%
63 4,8% 67 5,1% 492 37,1% 502 37,9% 1325 100,0 % 1324 100,0 %
1 dazu an, dass der gemeinsame Marktanteil von ds und fondsähnlichen Produkten sinken wird, da tionsgrenzen bestehen die eine Anlage in Fonds nd gehen die Parteien von einem Abschmelzver- 1g eines sinkenden Marktanteils wird von einem chäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST)?’? gegrund interner oder gesetzlicher Diversifikationsder neuen UBS in Zukunft tatsächlich sinken wird.
1 von Konzentrationsgrenzen bei Kunden ist aber en, welcher gegen eine marktbeherrschende Stelonzentrationsgrenze eines Kunden überschritten, nicht verhindern, dass die Mittel zu einer Konkuridlungsspielraum der neuen UBS auf dem Markt
is a very high market share regarding Swiss-domiciled lieve there are still enough alternatives available for nvestors have concentration limits to the respective
ie cases lead to a diversification away from the
janken führt allenfalls zu einem Zusammenschluss yen). Dadurch werden gewisse kollektive Anlagen zu- ‘en bei Anlagestiftungen wird kleiner. Kommt dazu, nem Institut gemanagten Vermögen für gewisse Ininternen Diversifikationsbestimmungen führen. Die n, ihre Vermögen bei Konkurrenten anzulegen.» nicht eingeschränkt und sie könnte sich trot mern verhalten.
466. Gegen die Begründung einer marktbe lung der Marktgegenseite. Diese besteht : schreibungen und Geschäftsbeziehungen m können.
467. Gesamthaft gesehen schliessen sich c ähnlichen Produkten zusammen. Sie erreich teil. Das spricht dafür, dass der Zusammens den wird. Aufgrund der gegenwärtigen Ak Marktgegenseite ausreichend ist, um zu ver Umfang unabhängig verhalten kann. Dies v zu analysieren. Somit ist von Anhaltspunkte Stellung auszugehen, aber der wirksame W
C.6.2.3 Global Custody
468. Fur das Global Custody sind den Par einem gemeinsamen europäischen Marktaı um einen schweizweiten Markt handelt, ist bend und nicht, welche Alternativen auslär stehen. Die angegebenen [0-10] % untersc| teil wesentlich.
469. Die befragten Konkurrenten gaben an, teilnehmern angeboten wird. Eine Bank fur tungen (Global Custody Services) braucht | chende Volumen, um diese Plattformen zu Stil nur von wenigen Anbietern in der Schw: teilweise ZKB oder Pictet).»*’* Der aktuelle tern. Dabei wird nach Aussage mehrerer k menschluss stark eingeschränkt.*75
470. Für die Bestimmung der Marktanteile renden Beratungsunternehmens im Bereich vate Anleger] abgestützt (vgl. Abbildung 7). von aus, dass grob die Hälfte der Assets vor und UBS in Custody sind. Damit ist von ein Indiz für eine marktbeherrschende Stellung,
473 Act. [...].
zdem unabhängig von den anderen Marktteilnehherrschenden Stellung spricht hingegen die Stelaus institutionellen Anlegern, welche durch Ausit mehreren Anbietern ein Gegengewicht schaffen
lie beiden grössten Anbieter von Fonds und fondslien mit 40 % einen hohen gemeinsamen Marktanchluss eine marktbeherrschende Stellung begrüntenlage bleibt es ungewiss, ob die Stellung der hindern, dass sich die neue UBS in wesentlichem vare im Rahmen einer Phase 2-Prüfung vertiefter n für die Begründung einer marktbeherrschenden ettbewerb scheint prima facie nicht beseitigt.
teien keine Marktanteile bekannt. Sie gehen von iteil von weniger als [0-10] % aus.*”° Da es sich der aktuelle Wettbewerb in der Schweiz massge- \dischen Nachfragern im Ausland zur Verfügung natzen damit den zugrunde zu legenden Marktandass das Global Custody nur von wenigen Marktrt dazu aus: «Für klassische Custody-Dienstleises eine entsprechende Infrastruktur und entsprebetreiben. Aus diesem Grund wird es im grossen eiz professionell angeboten (primär UBS, CS und Wettbewerb kommt somit nur von wenigen Anbie- \onkurrenten der Wettbewerb durch den Zusamwird vorliegend auf eine Präsentation [eines füh- | Investment Consulting für institutionelle und pri- Sie gehen basierend auf ihrer Marktübersicht da- | Schweizer Pensionskassen bei der Credit Suisse am Marktanteil von 50 %, also einem gewichtigen auszugehen.
Abbildung 7: Assets in Cu
Credit Suisse and UBS tc pension assets in custod
Assets under Custody for Swiss Pe Funds
60% 50% 3 40%
30%
stody
gether hold roughly half of Swiss y
nsion Funds in % of Total Assets of Swiss Pension
474. Trotz der Anhaltspunkte für die Begri sich aber festhalten, dass mit der ZKB und
Schweiz bestehen sowie J.P. Morgan und $ werberinnen genannt werden. Es ist anzune einen gewissen Wettbewerbsdruck auf die r tenlage zu erwartende Konzentration ist mit rem hoch» im Sinne der Anforderungen für sammenschlusskontrolle*”? zu werten. Es Zusammenschluss eine marktbeherrschend werb dürfte — basierend auf den der WEKO
C.6.2.4 Passives Asset Management
475. Das passive Asset Management ist ei Margen auf dem verwalteten Vermögen. D schnittskosten aufweisen, welche durch ope hes Volumen erreicht werden. Dies zeigt si Management (Assets under Management v lumen in passiven Produkten verwalten.*®' | konzentriert.
476. Zur Einschätzung der Marktanteile kar gen werden. Diese gibt ein Ranking der ' Schweiz passiv gemanagten Assets wieder zwei Einschränkungen zu beachten: Erster wird nur die «Produktion» in der Schweiz erf in der Schweiz getroffen werden. Im Ausla passive Lösungen sind nicht erfasst. Zweite williger Bereitstellung der Daten. Die Unterr Namen im Ranking zugestimmt haben.*#? Es ganz korrekt sind.*%? Da dem Ranking eine ist jedoch grundsätzlich anzunehmen, dass
478 Vgl. Rz 202.
480 Vgl. z.B. Act. [...].
«www.hslu.ch/en/lucerne-university-of-applie« lungen/2022/08/23/asset-management-studie Frage 39.
482 Asset Management Study 2022 (Fn 481), S.
483 7. B. fehlt die Credit Suisse in der Asset Man stände des vorliegenden Zusammenschlusse spezifisch für das Jahr 2023 zu einem Verzic Jahr 2022 und andere Anbieter nicht ersichtli
indung einer marktbeherrschenden Stellung lässt Pictet weiterhin Anbieter und Alternativen aus der state Street als weitere (potentiell starke) Wettbe- »hmen, dass diese Wettbewerberinnen zumindest 1eue UBS werden ausüben können. Die nach Akeinem Marktanteil von 50 % auch nicht als «exteine qualifizierten Marktbeherrschung in der Zubestehen damit zwar Anhaltspunkte, dass der e Stellung begründet, aber der wirksame Wettbevorliegenden Informationen — nicht beseitigt sein.
n Volumengeschäft.*° Die Anbieter erzielen tiefe aher müssen sie im Wettbewerb niedrige Durchrationelle Effizienz und die Skalierung auf ein hosh darin, dass nur die grössten Anbieter im Asset on mehr als CHF 50 Mrd.) ein substanzielles Vonsgesamt ist der Markt daher auf wenige Anbieter
in die Asset Management Study 2022 herangezo- Top 5 Asset Manager gemessen an den in der - (vgl. Abbildung 8). Für deren Interpretation sind is ist es eine produktionsseitige Betrachtung. Es asst, d. h. die Investitionsentscheidungen müssen nd produzierte, aber in der Schweiz angebotene ns stammen die Daten von einer Umfrage mit freiiehmen müssen zudem der Veröffentlichung ihrer ‚ist somit möglich, dass Angaben fehlen oder nicht werbende Wirkung bei der Kundschaft zukommt, das Ranking weitgehend vollständig ist.
SNESENS, Asset Managment Study 2022, S. 28, J-sciences-and-arts/about-us/media/medienmittei-
38.
agement Study 2023 im Ranking. Aufgrund der Um- :s erscheint es möglich, dass diese Sondersituation ht auf Angaben führte. Solche Umstände sind für das ch.
Abbildung 8: Passiv verwal
UBS Asset Management
Credit Suisse Asset Management
Zürcher Kantonalbank
tete Assets under Management in der Schw
Passively managed AuM
Abbildung 9: Alternativen z
In many asset classes, to passively implement
| CHF Bonds
| CHF Government Bonds 7 CHF Corporate Bonds
Global Bonds (hedged in CHF)
Global G Bords (hedged in CHF) Global Corporate Bonds (hedged in CHF) ymca ay pe REPS A yt RO a
ur neuen UBS in Schweizer Fonds
there are few alternatives to the «new» IL an asset class with a Swiss fund
SEID Swiss G No SBI Corporate Yes Bloomberg Global Aggregate (hedged in CHF) Yes FTSE WGBI ex CHF (hedged in CHF) Yes Bloomberg Global Aggregate Corporates (hedged in CHF) Yes
IDAA CLUIDI Felakal Mivercified /hadaned in CWE) Vea
483. Aufgrund der sehr hohen Marktante schränkten Ausweichmöglichkeiten der Mar der Zusammenschluss eine marktbeherrsct ves Asset Management für institutionelle Ku
484. Im passiven Asset Management wird « schätzten 70 % liegen.*®® Für sich genomm« aufgrund welcher eine Beseitigung des Wet ser hohe Marktanteil wird jedoch dadurch re grundsätzlich sehr kompetitiv gilt und aufg hohe Volumen erzielt werden. Mit der ZKB rinnen, die als Alternativen in der Schweiz ge Anbieter, von welchen zumindest BlackRock ist. Die institutionellen Kunden schreiben it sind zusammengenommen gute Bedingung Angebot auszubauen oder mit neuen Angek grund ist prima facie davon auszugehen, da beherrschende Stellung im Sinne von Art. - Wettbewerb beseitigen könnte.
C.6.2.5 Anlageklasse Schweizer Immobi
485. Bei der Assetklasse Schweizer Immol schränkt (vgl. Rz 446). Mehrere Marktteiln: Marktanteil von UBS und Credit Suisse be Präsentation von [einem führenden Beratun für institutionelle und private Anleger] verfüc nen gemeinsamen Marktanteil von 51,3 %
dung 10) Ein Marktanteil von 50 % stellt ger kes Indiz für eine marktbeherrschende Stell
488 Vgl. RZ 478.
490 Vgl. Act. [...].
12.2.2020 E. 5.2.2, Hallenstadion; BGer, 2C_
ile der fusionierten Grossbank und den eingektgegenseite bestehen somit Anhaltspunkte, dass 1ende Stellung im schweizweiten Markt für passiinden begründet.
Jer Marktanteil der fusionierten Grossbank bei gean besteht damit eine extrem hohe Konzentration, tbewerbs in Betracht gezogen werden muss. Dielativiert, dass das passive Asset Management als rund geringer Margen erst profitabel wird, wenn und Pictet bestehen zudem bereits Wettbewerbe- Iten können. Auch international gibt es sehr starke ‚mit einem Angebot in der Schweiz bereits präsent ire Aufträge grundsätzlich international aus. Dies en für in- und ausländische Konkurrenten, um ihr oten in den Markt einzutreten. Vor diesem Hinterss der Zusammenschluss zumindest keine markt- + Abs. 2 KG begründet, die auch den wirksamen
lien
Jilien ist der räumliche Markt auf die Schweiz beahmer weisen darauf hin, dass der gemeinsame i Immobilienfonds über 50 % liegt.48° Nach einer gsunternehmen im Bereich Investment Consulting jten die Grossbanken per 31. März 2023 über eibei den gelisteten Immobilienfonds.“ (vgl. Abbiljass bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein starung dar.*'
97 E. 9.3.3.2, Publigroupe; BGer,2C_113/2017 vom 395/2021 vom 9.5.2023 E. 9.1, Supermedia.
Abbildung 10: Volumenante
UBS and Credit Suisse 1 volume of listed Swiss r
SXI Real Estate® Funds Broad
il der neuen UBS an Schweizer Immobilien
together manage more than half the eal estate funds
« Cumulative share in the ind
dit Suisse / UBS
ae remenıc — Credit Suisse: 20.6%
in - UBS: 30.7%
“_— - Credit Suisse / UBS: 51.3% ce « Additionally, Credit Suisse is
_ list another fund on the sto
que Bonhöte & Cie
neue Anbieter in den Markt eintreten lassen. marktbeherrschenden Stellung, wird der wir
C.6.2.6 Fondsleitung für Einanlegerfond
489. Hinsichtlich der Fondsleitung für Eina ben zu den Marktanteilen vor. Daher ist der Marktbefragung zu ermitteln. Hierzu stehen sen im Vordergrund.
490. Eine grosse Pensionskasse gab auf d men durch den vollzogenen Zusammer Einanlegerfonds (kein eigentliches AM Ges« nante Position einnehmen. Es wäre sinnvoll ausgelagert würde (z. B. Verkauf an globale werb entstehen. Sicher 2/3 (nicht gemesser die UBS/CS administriert.»*°°
491. Diese Pensionskasse schätzt damit de und Credit Suisse bei Einanlegerfonds grob dazu, dass aufgrund des Zusammenschluss
492. Eine andere Pensionskasse führte zu Unternehmen durch den vollzogenen Zusarr UBS bei einer Integration der CS Funds AG Fondsleitungen in der Schweiz mehrheitlic Loans oder Immobilien Ausland), die Kapa: Wettbewerbsvorteil spielt die UBS Asset M ordnet ist) bereits aus, was für Drittanbie! Fondsleitung eine konkurrenzfähige Offerts unter anderem auf unseren gemachten Erf: bung der Global Custody und Einanlegerfor führenden Beratungsunternehmen im Bereic vate Anleger] durchgeführt wurde.» Bei der «Wir möchten zudem nochmals einen pote hervorheben. Aktuell gäbe es unserer Meint Fundmanagement AG (Fondsleitung) und [.
493. Diese Pensionskasse berichtet von ihr dieser Dienstleistungen, bei welcher sie sic! ten liess. Es scheint sich nicht nur zu zeigen how, die Kapazität oder die Infrastruktur ve stellen, [...].
494. Diese Angaben werden durch die An sehen in Bezug auf die Fondsleitung kein: Markt. Der Schweizerische Versicherungsv glieder dabei wie folgt zusammen: «Neben Fondsleitungs-Dienstleistungen mit vergleic
493 Vgl. Act. [...].
494 Vgl. Act. [...].
495 Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...]; Act. [...] Act. [...]; Act. [...] in Bezug auf White Label L gen von Marktanteilen in der Höhe von 80 %
Trotz der Anhaltspunkte für die Begründung einer ksame Wettbewerb prima facie nicht beseitigt.
S
nlegerfonds liegen von den Parteien keine Angaaktuelle Wettbewerb anhand der Aussagen in der zwei ausfuhrlichere Aussagen von Pensionskasie Frage, welche Auswirkung sie auf ihr Unternehischluss erwartet, an: «Fondsleitung fur CHshaft). Hier wird die UBS/Credit Suisse eine domi- , wenn die heutige Fondsleitung der Credit Suisse n Anbieter). Nur so kann ein genügender Wettbe- 1) aller Einanlegerfonds werden heute wohl durch
2n Marktanteil der zusammengeschlossenen UBS auf mindestens 66 % ein. Dies führt aus ihrer Sicht ses zu wenig Wettbewerber verbleiben.
r gleichen Frage nach den Auswirkungen auf ihr imenschluss aus: «Bei der Fondsleitung würde die eine Vormachtstellung erhalten, da die restlichen h nicht über das Know-how (z. B. Anlageklasse zität, notwendige Systeme, etc. verfügen. Diesen anagement (wo aktuell deren Fondsleitung angeter von Depotbankdienstleistungen ohne eigene tellung verunmöglicht. Obige Aussagen basieren ıhrungen im Rahmen der diesjährigen Ausschreiids Ausschreibung, welche zusammen mit [einem h Investment Consulting für institutionelle und pri- Frage nach weiteren Bemerkungen ergänzte sie: ntiellen Wegfall der CS Funds AG (Fondsleitung) ing nach keinen adäquaten Konkurrenten zur UBS ..] entsteht hier ein gewisse Monopolstellung.»4%
en Erfahrungen bei einer aktuellen Ausschreibung durch eine spezialisierte Beratungsfirma beglei- , dass die weiteren Anbieter nicht über das Knowrfügen, mithin keine adäquaten Alternativen dartworten weiterer Marktteilnehmer gestützt.” Sie > ausreichenden alternativen Angebote auf dem arband SVV fasst die Rückmeldungen seiner Mitder UBS und der CS gibt es keinen Anbieter von shbarem Preis-Leistungsverhältnis und nach der
, Act. [...]; Act. [...] in Bezug auf White Label Fonds; ösungen. Vgl. auch Act. [...], in welchem Schätzun- bzw. 90 % geäussert aber nicht belegt wurden.
Fusion dürfte die UBS aufgrund ihres hoher renzfähigen Mitbewerbern eine starke Pı Swisscanto als weitere Wettbewerberin für «
495. Basierend auf den Angaben der Marl fusionierten Grossbank auszugehen. Der ve die fusionierte Grossbank zu disziplinieren. menschluss eine marktbeherrschende Stell Fondsleitung von Einanlegerfonds begründe
496. Es fehlen aber belastbare Angaben zt schäft für Fondsleitung für Einanlegerfonds, Zusammenschluss zu einer Marktbeherrsch gen kann, nicht möglich ist. Einstweilen ist hohen Marktkonzentration» im Sinne der / schung in der Zusammenschlusskontrolle*™ vertieften Prüfung zu ermitteln. Immerhin | Fondsleitung auf dem Markt präsent ist. Die gen und unter Zuhilfenahme von spezialisie: schaffen und wird möglicherweise neu entst
C.6.3 Fazit
497. Mit der Übernahme der Credit Suisse Anbieter im Geschäftsbereich Asset Manac Das führt zu einem Anstieg der Marktkonz Wettbewerbs. Aber in Bezug auf das aktive alternative Anbieter, welche für einen ausreii marktbeherrschende Stellung über den Ges genden Bereichen ist der Verlust an Wettbe
498. In einigen Segmenten des Asset Man allem zwischen der UBS und der Credit Su und kann durch die weiteren Marktteilnehn fangen werden. In den Märkten für Fond: Fondsleitung von Einanlegerfonds, die Anle Assetmanagement in der Schweiz bestehe beherrschenden Stellung. Aufgrund der ve vorhandenen Informationen) bleibt aber ins Wettbewerb beseitigt wird.
499. Auf die Frage, ob Massnahmen getrof liche Probleme mildern könnten, äusserter Kunden erachtet Auflagen und/oder Beding Markt geregelt würden.“°® Andere sehen kei einer Vollintegration für die jeweiligen Berei
496 Vgl. Act. [...].
497 Act. [...]. Eine Stiftung sieht zudem Pictet, Lo sehr schwache Wettbewerberinnen (Act. [...]
498 gl. Rz 202.
499 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...]. Vgl. auch die Act. [...].
500 gl. Act. [...], Act. [...], Act. [...]. Vgl. auch Ac
| Marktanteils und der wenigen und wenig konkureissetzungs-Macht besitzen.»*°% Immerhin wird Jie Fondsleitung benannt.*?”
<tteilnehmer ist von einem hohen Marktanteil der rbleibende Wettbewerbsdruck reicht nicht aus, um Damit bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusamung der UBS und Credit Suisse im Markt für die at.
im Marktanteil der fusionierten Grossbank im Geweswegen eine abschliessende Aussage, ob der ung fuhrt, die den wirksamen Wettbewerb beseitivon einer zwar hohen, aber noch nicht «extrem \nforderungen an eine qualifizierte Marktbeherr- > auszugehen. Genaueres wäre im Rahmen einer zeigt sich, dass mit Swisscanto eine alternative Marktgegenseite kann sich mittels Ausschreibunten Experten einen Überblick über den Markt verehende Angebote aufgreifen können.
: durch die UBS fusionieren die beiden stärksten yement für institutionelle Kunden in der Schweiz. entration und einer Schwächung des wirksamen Asset Management verbleiben jedoch genügend chenden Wettbewerbsdruck sorgen, so dass keine amtmarkt hinweg begründet wird. In den nachfolwerb jedoch schwerwiegender.
agements bestand der wirksame Wettbewerb vor isse. Dieser entfällt durch den Zusammenschluss ern zumindest temporär nur ungenügend aufges und fondsähnliche Produkte, Global Custody, igeklasse Schweizer Immobilien und das passive n Anhaltspunkte für die Begründung einer marktrbleibenden Konkurrenz (und basierend auf den gesamt fraglich, ob dadurch auch der wirksame
fen werden können, welche allfällige wettbewerb- | sich die Befragten unterschiedlich. Ein Teil der ungen für nicht nötig, da die Probleme durch den ne möglichen Massnahmen, welche die Nachteile che mildern könnten.?0° Mehrere würden dennoch
mbard Odier, Caceis und Gérifonds als schwache bis
).
> Stellungnahmen der Verbände in Act. [...], Act. [...], t. [...].
in der eigenständigen Weiterführung der Cı Einige sehen immerhin in der Abspaltung d tung eine Abmilderung der wettbewerbliche: Beschränkungen bei Preisen, Gebühren un staatlichen Überwacher.°% Eine Unternehm externen Depotbanken zusammenarbeiten ı
500. Angesichts des hier gezogenen prima nagement zwar Anhaltspunkte für die Begr stehen, aber der wirksame Wettbewerb dac men an die Verhaltenskontrolle im Rahmer Missbrauch einer marktbeherrschenden od so bspw. die an den Abschluss von Verträge zusätzliche Leistungen annehmen oder erbr sachlichen Gründe dafür vorliegen.
501. Spezifisch in Bezug auf die vorgesct Überwacher ist festzuhalten, dass es die Au lung zu beobachten (Art. 4 PüG®®%). Diese F mit den interessierten Kreisen. Bei Krediten eingehender Konsultation mit der SNB und ı
502. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Dienstleistungen im Markt für Global Custoc wacher zu melden. Beobachtet der Preisübe und in den Bereichen Fondsleitung von Ein: und passives Assetmanagement, empfiehlt zusammenzuarbeiten und diesem die verfüc
C.7 Corporate Banking
C.7.1 Relevante Märkte
503. Corporate Banking bezeichnet das Un nach Auffassung der WEKO Folgendes umf: bezogene Dienstleistungen und Kapitalmar Unternehmenskundengeschäft Kredite und. gebote wie Factoring, strukturierte Finanzie Anbieterinnen konzentriert sein. Die Bedürfn terscheiden: Basisangebote wie bspw. Zal während andere Angebote spezifisch auf Grossunternehmen zugeschnitten sein dürft
504. Es stellt sich die Frage, ob im Corpor: gehen ist oder dieser zu unterteilen ist.
501 Ygl. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...].
502 Vgl. Act. [...], Act. [...], Act. [...]. Vgl. auch die [...].
503 Vgl. Act. [...]; Act. [...].
504 Act. [...].
505 Preisüberwachungsgesetz vom 20.12.1985 (|
edit Suisse eine wirksame Massnahme sehen.°°! es Schweizer Fondsgeschäfts bzw. der Fondslei- 1 Probleme.?0? Zwei äusserten den Vorschlag von d der Einführung von Preiskontrollen durch einen ung meint, «dass die UBS Fondsleitung auch mit muss. [...]»50*
facie-Fazits, dass im Geschäftsbereich Asset Maündung einer marktbeherrschenden Stellung belurch wohl nicht beseitigt wird, sind die Unterneh- | des Kartellgesetzes zu erinnern (Art 7 KG). Der ar relativ marktmächtigen Stellung ist unzulässig, n gekoppelte Bedingung, dass die Vertragspartner ingen müssen (Art. 7 Abs. 2 lit. f KG), sofern keine
lagenen Preiskontrollen durch einen staatlichen fgabe des Preisüberwachers ist, die Preisentwickreisüberwachung erfolgt aber in Zusammenarbeit handelt der Preisüberwacher insbesondere nach der FINMA (Art. 5 PUG).
WEKO der FINMA, die Preise und Gebühren für ly zu verfolgen und Auffälligkeiten dem Preisüberrwacher Auffälligkeiten im Bereich Global Custody inlegerfonds, Anlageklasse Schweizer Immobilien die WEKO der FINMA, mit dem Preisuberwacher ybaren Daten bereitzustellen.
ternehmenskundengeschaft von Banken, welches asst: Finanzierungsdienstleistungen, transaktionsktgeschäft. Während ein Grossteil der Banken im Zahlungsverkehr anbietet, dürften spezifische Anrung oder das Kapitalmarktgeschaft auf wenige isse der Unternehmenskundinnen dürften sich un- ılungsverkehr dürften von allen genutzt werden, Exportunternehmen, Handelsunternehmen oder en.
ate Banking von einem einheitlichen Markt auszu-
> Stellungnahme der Verbände in Act. [...] und Act.
PUG; SR 942.20).
Finanzmarktdienstleistungen sowie (viii) As EU-Kommission die Märkte für Leasing und Märkte abgrenzt.
514. Dabei umfasst der Corporate Bankingbreite Palette von Bankdienstleistungen, die werden. Unter «allgemeinen Unternehmen: Unternehmenskundinnen (large corporate « menskundinnen (wie KMU) andererseits." gemäss Kommission Bankdienstleistungen genden Unterschiede der Marktteilnehmerin Kommission Bank-to-Bank-Dienstleistunger Märkte ab.5'? Gegenparteien der Banken im grenzung der EU-Kommission demnach KM andererseits, aber keine anderen Finanzir men» ‚520
515. In ihrer bisherigen Praxis prüfte die El märkte für bestimmte Unternehmenskund Märkte für Grosskundinnen auf der einen schliesslich KMU, auf der anderen Seite.°?' separate sachlich relevante (Teil-)Märkte in grund der konstanten Praxis der Kommissio selbst eingeräumt hat, dass es keinen offen sen Unternehmen als Grosskundinnen oder Amro Assets erwog die Kommission die vot EUR 250 Mio. als valables Abgrenzungskrite
blieb insbesondere die Frage offen, ob es au Dienstleistungen gibt, für die der räumlich rel Markt für Investment Banking-Dienstleistung« sollten deshalb in einer allfälligen Phase 2 de
517 Statt vieler EU-KOMM, M.8553 vom 8.8.2017 Group.
518 EU-KOMM, M.8553 vom 8.8.2017, Rz 12, Be COMP/M.5384 vom 3.12.2008, Rz 11, BNP! Rz 25, DNB/Nordea/Luminor Group; EU-KON Bank/Sal. Oppenheim.
519 EU-KOMM, COMP/M.873 vom 11.3.1997, R: COMP/M.3894 vom 18.10.2005, Rz 18, Unic
520 Bankdienstleistungen gegenüber «very small Retail Banking-Marktes und nicht des Corpor Rz 12, Banco Santander/Banco Popular Groi BNP Paribas/Fortis; EU-KOMM, M.8414 vom
521 Vgl. dazu ausführlich EU-KOMM, COMPIM. : sets; EU-KOMM, COMP/M.2567 vom 8.11.21 COMP/M.3894 vom 18.10.2005, Rz 19 ff., Uı
522 \/gl. dazu jüngst z. B. EU-KOMM, M.10378 vi Banka/365.bank/CSOB/JV. Hingegen hat die Markt für Unternehmenskunden in Produkte | segmentieren ist, da dies in casu keinen Einf
523 EU-KOMM, COMP/M.5384 vom 3.12.2008, F
set Management.°'? Bemerkenswert ist, dass die für Factoring als vom Corporate Banking separate
Markt gemäss Definition der EU-Kommission eine allgemeinen Unternehmenskundinnen angeboten skundinnen» versteht die EU-Kommission grosse clients, LCC) einerseits sowie kleinere Unterneh- > Nicht Teil des Corporate Banking-Marktes sind zwischen Finanzinstituten. Aufgrund der grundlenen und des Wettbewerbsumfelds grenzt die EU- | als vom allgemeinen Corporate Banking separate Corporate Banking-Markt sind nach der Marktab- U einerseits und grosse Unternehmenskundinnen stitute und auch keine «sehr kleinen Unterneh-
J-Kommission die Möglichkeit getrennter Produktensegmente, d.h. getrennte sachlich relevante
und für kleinere Unternehmenskundinnen, ein- Dass diese beiden Kundensegmente im Einzelfall n Corporate Banking darstellen können, darf aufn als erstellt gelten, °?? wobei die Kommission aber sichtlichen einzigen Parameter gibt, anhand des- KMU eingestuft werden können. In Fortis/ABN ı den Parteien vorgebrachte Umsatzschwelle von »rium für den konkreten zu beurteilenden Fall, weil
f einem Markt für Investment Banking Segmente oder evante Markt schweizweit abzugrenzen wäre. Der
sn und insbesondere dessen räumliche Dimension
r Prüfung vertieft analysiert werden.
‚Rz 11 m. w. H., Banco Santander/Banco Popular
ınco Santander/Banco Popular Group; EU-KOMM, >aribas/Fortis; EU-KOMM, M.8414 vom 14.9.2017, AM COMP/M.5726 vom 29.1.2010, Rz 21, Deutsche
7 17, Bank Austria/Creditanstalt, EU-KOMM,
enterprises» sind gemäss EU-Kommission Teil des ate Bankings (EU-KOMM, M.8553 vom 8.8.2017, )01, Rz 9 ff., Nordbanken/Postgirot sowie EU-KOMM, EU-Kommission in EU-KOMM, M.8414 vom roup für den konkreten Fall offengelassen, ob der ür Grosskunden einerseits und KMU andererseits zu luss auf die wettbewerbsrechtliche Beurteilung hatte.
Ip.
Unternehmensgrösse, Branche, Produkt unc alle Firmenkredite Teil desselben Marktes s
- Keine Produktsegmente: Gemäss d menkredite nach dem Risiko und de formen würden Substitute bilden, dé einer Kosten-/Nutzenanalyse bilden | verschieben würden. Auch die Zinsk: kosten und Risiken beruhen.?3!
- Keine Segmentierung nach Branche Hinsicht noch bankentbergreifend fe seien nicht branchenspezifisch horr individuellen Risikobeurteilung stat! lichkeiten berücksichtigt, wobei diese gäbe es Risikobranchen, in denen : Kreditinteressenten strengere Kriter
- Keine Segmentierung nach Unterne chen Kundengruppen definiert. Die Kundenberatungsebene, nicht aber: UBS vergebe Kredite gemessen an | würden auf der Kundenberatungsebe und Kreditsumme gruppiert, womit werde. Die Entscheidung über die Kr Unternehmensgrösse.°”°
- Keine Segmentierung nach Kreditsu der Kreditvolumenschwellen in den t das Fehlen einer Segmentierung na
520. Die Parteien sehen die bisherige Prax CHF 2 Mio. in unterschiedliche sachliche M ken würden auch über dieser Schwelle Fir Bereich tätigen Banken wie Kantonalbankeı Firmenkredite vergeben. Weiter müsste die : gehoben werden. Schliesslich entspräche WEKO, aufgrund welcher die Schwelle von mehr den aktuellen Gegebenheiten. Aus Sit selben Marktes.°°”
521. Gemäss Parteien weisen der Devisen! auf, dazu gehörten Marktteilnehmer, Liquidi Wirtschaftsindikatoren wie Inflationsraten, B
530 Act. [...]. 531 Act. [...]. 532 Act. [...]. 533 Act. [...]. 534 Act. [...]. 535 Act. [...]. 536 Act. [...]. 537 Act. [...].
538 Act. [...].
| Kreditsumme ab und vertreten die Meinung, dass
en Parteien richten sich die Konditionen aller Fir- :n Kapitalanforderungen der Kunden. Alle Kredit- | die gewählten Kreditparameter jeweils Ergebnis und sich die Parameter je nach Kostenkonditionen osten würden primär auf den individuellen Kapital-
'n: Einzelne Branchen würden weder in zeitlicher ‚ste Grenzen darstellen und die Kreditkonditionen ogen. Bei der Credit Suisse würden als Teil der stische branchenbezogenen Ausfallwahrschein- : Branchenbewertung dynamisch sei. Bei der UBS ıbhängig von der jeweiligen Branchenanalyse für ien für die Kreditvergabe gelten als in anderen
hmensgrösse: Die Parteien haben keine einheitli- Gruppierung habe weiter ausschliesslich auf der auf die Kreditvergabeentscheidung Einfluss.5?° Die hren Kosten und Risiken.°*4 Bei der Credit Suisse ne bestimmte Kredite nach Unternehmensgrösse der Beratungsbedarf der Kundinnen gespiegelt editvergabe erfolge allerdings unabhängig von der
mme: Die uneinheitliche Definition und Handhabe (reditvergabeverfahren der Parteien unterstreiche ch Kreditsumme.?3®
is der WEKO, Firmenkredite bei einer Grenze von ärkte abzugrenzen, als obsolet an. Regionalbanmenkredite vergeben und die übrigen in diesem 1, Raiffeisen, Valiant etc. würden sowieso höhere Schwelle ohnehin inflationsbereinigt und damit anauch die kantonale Marktabgrenzungspraxis der CHF 2 Mio. überhaupt erst entstanden sei, nicht ‘ht der Parteien seien alle Firmenkredite Teil deshandel und der Geldmarkt gemeinsame Merkmale tät, aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und IP-Wachstum und Zinssätze.5°® Im Devisenhandel den Banken nicht dieselben Dienstleistung nen. Dieselben Überlegungen können — mut den, die spezielle Bedürfnisse haben und d ken nachfragen, etwa Unternehmen, die in die auf Zugang zum Kapitalmarkt angewies« Überschneidung zwischen diesen Kategorie sche Dienstleistungen nachfragen, sich ohn: sen), da nur diese oder gar nur Grossbanker
528. Von den 106 befragten Konkurrentinn gen zum Corporate Banking beantwortet. De nen Corporate Banking geäussert, 65 zum | zum Corporate Banking für bestimmte Kunc nen haben 33 den Fragebogen beantworte neun auch die spezifischen Fragen zu Expo
529. Die Marktbefragung der Wettbewerbst ten Banken (45 von 66) der Ansicht sind, d Markt gibt, der weiter zu segmentieren ist. der befragten Banken angegeben, dass Bé nehmen (41 von 47) einerseits und Bankdie andererseits je separate Teilmärkte darstell dass die unterschiedlichen Unternehmen, : der Definition der relevanten Markte ankomr und dementsprechend auch unterschiedlic gen.“ Ein Institut fasst dies anschaulich zu rate Banking sei entlang der Kundenbedürf nissen her ähnlich wie Retail-Kunden und
diese Bedürfnisse adressieren könnten. Gr Markt mit eigenständigen Dienstleistungen t zug auf das transaktionsbezogene Geschäf
530. Eine Bank führte zudem aus, dass das king anhand der Unternehmensgrösse in rn und zwar in «grosse Unternehmen» («large CHF 250 Mio. und CHF 1 Mrd. und sehr gre einem Jahresumsatz von mehr als CHF 1M stellen, die übernommen werden sollten, ké mentierung des Teilmarktes Corporate |
547 Act. [...].
548 Act. [...].
549 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...]
550 Act. [...], [..-].
551 Act. [...].
552 Im Zuge der Ermittlungen wurden den Wettb« lichkeiten vorgeschlagen, wiederum basieren ternehmenskundinnen, z. B. a) mehr als CHF Papieren, b) mehr als CHF 1 Mrd. Jahresum: schen CHF 200-800 Mio. und keine kotierter Gesprächen darauf hingewiesen, dass die in chen Einfluss auf diese Einteilung haben kan
en nachfragen wie grosse Unternehmenskundinatis mutandis — auf Unternehmen übertragen wereshalb spezifische Dienstleistungen bei den Banternational ausgerichtet sind oder Unternehmen, 3n sind. Dabei besteht wohl insofern eine gewisse in, als dass Unternehmenskundinnen, die spezifishin an die grösseren Bankinstitute wenden (müs- 1 in der Lage sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
en von UBS und Credit Suisse haben 68 die Fraibei haben sich 64 Konkurrentinnen zum allgemei- Sorporate Banking für Grossunternehmen und 63 Jen. Von den 40 befragten Unternehmenskundin- . Von diesen 33 Unternehmenskundinnen haben rtfinanzierungen beantwortet.
yehörden hat ergeben, dass fast sämtliche befragass es in der Schweiz einen Corporate Banking- ’ Dabei hat wiederum die überwiegende Mehrheit inkdienstleistungen an kleine und mittlere Unternstleistungen an Grossunternehmen (45 von 47) en.°48 Begründet wurde dies in erster Linie damit, auf deren Sichtweise als Marktgegenseite es bei nt, auch ganz unterschiedliche Bedürfnisse haben the Dienstleistungen bei ihren Banken nachfrasammen, wenn es ausführt, der Markt für Corponisse zu unterteilen. KMU seien von den Bedürfes gebe eine sehr hohe Anzahl Banken, welche osskundinnen seien dagegen ein eigenständiger ind Kundenbedürfnissen, so insbesondere mit Bet (Handel, Kapitalmarkt, Zahlungsverkehr etc.).5°°
‚ Segment der Grosskundinnen im Corporate Bannindestens zwei weitere Teilmärkte zu teilen sei, > corporates») mit einem Jahresumsatz zwischen yssen Unternehmen («very large corporates») mit rd.55' Ob dies taugliche Abgrenzungskriterien darann vorliegend offenbleiben.5®? Eine weitere Seg- Banking für Grosskundinnen erscheint jedoch
swerbsbehörden auch weitere Segmentierungsmögd auf den unterschiedlichen Bedürfnissen grosser Un- - 1 Mrd. Jahresumsatz mit an einer Börse gelisteten satz, aber ohne kotierte Papiere, c) Jahresumsatz zwi- 1 Papiere, d) «klassische» KMU. Zudem wurde in den ternationale Ausrichtung eines Unternehmens erheblin.
angezeigt.°°° Dabei ist evident, dass jeder s räres Element inhärent ist und jeweils auf di ist.
531. Da für die Definition der relevanten Mi seite auszugehen ist, ist es angezeigt, die ui dieser oben vorgeschlagenen Segmente na
532. Bei den sehr grossen Unternehmen « Unternehmensgruppen handeln. Bei derartic len Dienstleistungen bereits in der Struktur men fragen Dienstleistungen in denjeniger scheint. Ganz allgemein dürfte der Ur Unternehmenskundinnen nachfragen, erhel zierungen, Cash Management, Fremdwahr wicklung von (internationalen) Transaktione dende.°°* Weiter dürfte der Zugang zum Kap zentral sein, womit diese Unternehmen auc hang mit dem Kapitalmarkt angewiesen sir überdies weder zögern noch Probleme hal einzukaufen, wenn diese für sie das beste /
533. Dies trifft für grosse Unternehmen nic häufig Beziehungen zu beiden Schweizer beiden Banken Finanzierungsverträge geha menskundinnen unter Umständen höher ist, kann oder will, oder um das eigene Risikoe: sen Unternehmenskundinnen weit mehr no ben oder nachfragen als die sehr grossen Ur ihrer Bedürfnisse (Grösse und Ausrichtung sie von den Auslandsbanken nicht bedient v Schweizer Unternehmenskundinnen für Au: attraktiv genug sind.5°° Zudem dürfte es et geben, deren Geschäft — primär oder aussc ist und die aus diesen Gründen keine Diens onalen Geschäft nachfragen.°®
553 Dass eine solche Segmentierung angezeigt € führungen der Zusammenschlussparteien se von swiss economics, wo den Wettbewerbsb Relationship Managements (CRM) der beide (Act. [...]; Act. [...].) [.-]-
554 Vgl. dazu Act. [...].
555 Die Marktbefragung der WEKO hat das insof tendenziell sowohl die Anzahl an Bankbeziet gen zunimmt.
556 Gemäss Ergebnissen aus der Marktbefragun
chematischen Segmentierung ein gewisses arbit- e Umstände des konkreten Einzelfalls abzustellen
irkte stets von den Bedürfnissen der Marktgegennterschiedlichen Marktpositionen und Bedürfnisse ch Grösse der Unternehmen zu vergleichen.
Jürfte es sich in aller Regel um global agierende jen Konstellationen sind Bedarf nach internationa- Jes Unternehmens angelegt. Derartige Unterneh- 1 Jurisdiktionen nach, wo es ihnen opportun ernfang der Dienstleistungen, die sehr grosse Jlich sein — sei es im Zusammenhang mit Finan- ıngen und FX-Geschäften oder auch bei der Abn wie beispielsweise der Ausschüttung einer Diviitalmarkt für sehr grosse Unternehmenskundinnen +h auf sämtliche Dienstleistungen im Zusammend. Sehr grosse Unternehmenskundinnen werden 9en, Dienstleistungen bei ausländischen Banken \ingebot bereithalten.
ht in demselben Masse zu. Diese dürften bisher Grossbanken gepflegt haben und wohl auch mit bt haben, da der Kapitalbedarf grosser Unternehals eine Grossbank alleine das Risiko dafür tragen <posure zu diversifizieren. Dabei dürften die grosch Bankdienstleistungen national nachgefragt haiternehmenskundinnen, sei dies, weil sie aufgrund ) einen nationalen Partner bevorzugen, oder weil vurden oder werden, da Beziehungen mit grossen slandsbanken volumen- und margenmässig nicht liche grosse Schweizer Unternehmenskundinnen hliesslich — auf den nationalen Markt ausgerichtet tleistungen im Zusammenhang mit dem internatisrscheint, ergibt sich nicht zuletzt auch aus den Auslost sowie denjenigen im ökonomischen Gutachten ehörden die Organisation des jeweiligen Customer n Parteien betreffend Firmenkredite erläutert wird
ern bestätigt, als mit der Grösse des Unternehmens tungen als auch die der nachgefragten Dienstleistung trifft dies beispielsweise zu auf die [...] und die [...].
534. Die Marktbefragung der WEKO hat erc Unternehmens - grundsätzlich unabhängig fluss auf die nachgefragten Bankdienstleistu KMU als auch bei grossen Unternehmensku cher Grösse, die aber primär den nationalen zusätzliche — Dienstleistungen®°° nachfrage
535. Dieselben Überlegungen können — m leistungen übertragen werden, allen voran | pitalmarktgeschäft. Die Marktbefragung hat bei ihren Banken typischerweise allgemeine mittel- und allenfalls Hypothekarkredite sowi tischem und allenfalls internationalem Zahlu gefragt werden Dienstleistungen im Zus Betreffend die mittelgrossen befragten Unte gung ein ambivalentes Bild. Während einzel das Währungsmanagement auf Kapitalmark gaben andere Unternehmen an, eine breiter ziehen.
536. Zwangsläufig stellt sich damit die An Marktteilnehmerinnen nachgefragten Diens hat die Marktbefragung der WEKO ergeber das bejahen. 41 von 55 Banken sind hingec durch die Wettbewerberinnen abgedeckt w: nahe, dass die meisten Banken sämtliche vc können.?® Sehr häufig wird aber erwähnt, d: Factoring, Leasing, strukturierte Finanzierur onale Geschäft nur von wenigen Banken anc dass diese Angebote nur von den beiden G hender Dienstleistung — allenfalls auch \
557 Darunter sind alleine in der Schweiz domizilie ternational an mehreren Standorten tätige Ur nisse der Marktbefragung zeigen, dass es sic Standorten tätig sind, überwiegend um gross und [...]) und [...] haben angegeben, internat tigkeitsbereich als «exportorientiert» bezeich grosse befragte Unternehmen ([...] und [...]).
558 Die Marktbefragung der WEKO hat gezeigt, « menskundinnen keine weitere Segmentierun: sind und diese Dienstleistungen ohnehin ber Unternehmenskundinnen ergibt sich jedoch f
559 Die im internationalen Geschäft erforderliche: menhang mit dem internationalen Zahlungsv‘ finanzierungen oder dem Währungsmanager 18, die von einem Markt für «large globalised cally focused corporates» einen Markt für «rr letztgenannte Markt sei deshalb speziell, wei und die Kantonalbanken nicht ausreichend g|
60 Act. [...], Act. [...], Act. [...], [...].
61 7. B. Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Ac
562 7. B. Act. [...], Act. [...], Act. [...].
563 Act. [...], Act. [...], Act. [...].
leben, dass die internationale Ausrichtung?’ eines
von dessen Grösse®®® — einen wesentlichen Einingen hat. Sowohl bei international ausgerichteten ndinnen zeigt ein Vergleich mit Unternehmen glei- Markt bedienen, dass jene andere — oder präziser N.
utatis mutandis — auf weitere spezifische Dienst- Jienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kagezeigt, dass die befragten kleinen Unternehmen Dienstleistungen im Corporate Banking, Betriebs- e Dienstleistungen im Zusammenhang mit domesngsverkehr nachfragen. Üblicherweise nicht nachammenhang mit dem Kapitalmarktgeschaft.>°° rnehmenskundinnen zeigt sich in der Marktbefrane mittelgrosse Unternehmen angaben, alleine für tdienstleistungen ihrer Banken zurückzugreifen,°®' e Palette von Kapitalmarktdienstleistungen zu beschlussfrage, ob alle Banken sämtliche von den leistungen erbringen. In diesem Zusammenhang 1, dass lediglich 14 von 55 der befragten Banken jen der Ansicht, dass nicht sämtliche Bedürfnisse erden. Die Ergebnisse der Marktbefragung legen yn KMU nachgefragten Dienstleistungen erbringen Ass spezifische und komplexe Angebote, wie etwa ıgen, das Kapitalmarktgeschäft und das internatiyeboten werden. Die Marktbefragung hat ergeben, rossbanken, der ZKB und - je nach in Frage ste- ‚on den Raiffeisenbanken oder den grösseren
rte, exportorientierte Unternehmen einerseits und internehmen andererseits zu verstehen. Die Ergeb-
+h bei Unternehmen, die international an mehreren
e Unternehmen handelt. Nur zwei mittelgrosse ([...] onal an mehreren Standorten tätig zu sein. Ihren Täneten zwei mittelgrosse ([...] und [...]) und zwei
lass sich einzig betreffend die sehr grossen Unterneh- J ergäbe, da diese allesamt international ausgerichtet sits nachfragen. Betreffend kleine, mittlere und grosse potentiell ein weiterer Teilmarkt.
n Dienstleistungen, wie Dienstleistungen im Zusamerkehr, dem dokumentären Auslandsgeschäft, Exportnent. Vgl. dazu eine Konkurrentin in Act. VIl.49, Frage | corporates» und einem Markt «smaller and domestiedium sized globalised corporates» abgrenzt. Dieser | in diesem Segment nicht alle Auslandsbanken aktiv obal ausgerichtet seien.
t. [...].
Kantonalbanken mit einem gut ausgebaute ergänzt durch die Auslandsbanken, erbrach aus, dass alleine die UBS und die Credit St also nur diese beiden Institute sämtliche D leistungen können demnach nur von der UI bracht werden, die sich auf die Erbringunc Dies liegt daran, dass mit Zunahme der Tre aktion immer weniger Banken kumulativ üb dige Bilanzgrösse und Kapitalisierung, die r onale Vernetzung und Platzierungskraft sow
537. Diese Erkenntnisse decken sich auch der Marktbefragung von Unternehmenskun die KMU eine Hauptbankbeziehung zu mind sätzlich nur einzelne zusätzliche Bankbezie Zunahme der Unternehmensgrösse, der | Dienstleistungen oder einer internationalen beziehungen tendenziell zu. Zudem unterha ken eine Bankbeziehung.°%7
538. Basierend auf den Ergebnissen der N nach der Markt für Corporate Banking aufgr teilnehmer in mehrere sachliche Teilmärkte separaten Markt für KMU abzugrenzen. Di verbleibenden Markt für grosse Unternehme dürfnissen entlang dieser Unterscheidung ak lich relevanten Markt für sehr grosse Unter gende Stellungnahme kann diese Frage abe
539. Eine Segmentierung anhand einzelne angezeigt, da grundsätzlich sämtliche Unte Dienstleistungen der Banken nachfragen kc to-Bank-Dienstleistungen, wenn die Marktg eine branchenspezifische Segmentierung d handelt es sich um einen spezifischen Marl das Wettbewerbsumfeld, die Marktteilnehm: leistungen. Aus diesem Grund wird der M als ein vom Corporate Banking separater Te
564 Act. [...].
565 Act. [...] und Act. [...]; Act. [...].
566 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [... Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...]
568 Das konnte anhand der von den Wettbewerb bestatigt werden, als die befragten Banken a Credit Suisse beziehen, andere Angaben ma dazu auch Act. [...].
569 Ob es sich bei einem so abzugrenzenden Me lematischen Markt handelt und, falls ja, bei w ders auf die neue UBS angewiesen waren, lie fragung nicht abschliessend klaren. Aufgrunc
n Korrespondenzbankennetz, allenfalls punktuell t werden können.°6* Zudem geht der Markt davon lisse ein umfassendes Angebot aufrechterhielten, ienstleistungen anboten.°® Spezialisierte Dienst- 3S, der Credit Suisse oder aber von Instituten er- , derartiger Dienstleistungen spezialisiert haben. insaktionssumme und der Komplexität der Transer das dafür notwendige Know-how, die notwen- \otwendige Infrastruktur, die notwendige internatijie den entsprechenden Risikoappetit verfügen.?®®
mit den Antworten, welche die WEKO im Rahmen dinnen erheben konnte. Tendenziell unterhielten estens einer der Schweizer Grossbanken und zuhungen zu anderen Banken, wenn überhaupt. Mit Anzahl und der Komplexität der nachgefragten Ausrichtung nehmen auch die zusätzlichen Banklten die Unternehmen häufig zu beiden Grossbanlarktbefragung bestehen also Anhaltspunkte, wo- und der unterschiedlichen Bedürfnisse der Markt- : zu unterteilen ist. Naheliegend erscheint, einen arüber hinaus erschiene denkbar, einerseits den nskundinnen und Kundinnen mit spezifischen BeyZugrenzen und andererseits einen weiteren sachnehmenskundinnen zu definieren. Für die vorliesr offenbleiben, wie nachfolgend ausgeführt.
»r Branchen erscheint auf den ersten Blick nicht rnehmen aller Wirtschaftszweige auch sämtliche innen. Einzig im Hinblick auf den Markt für Bankegenseite also aus anderen Banken besteht, ist enkbar. Denn bei Bank-to-Bank-Dienstleistungen tt mit grundlegenden Unterschieden in Bezug auf rinnen und die von diesen nachgefragten Dienstarkt für Bank-to-Bank-Dienstleistungen vorliegend iilmarkt betrachtet.°°°
sbehörden durchgeführten Marktbefragung insofern uf die Frage, welche Dienstleistungen sie bei UBS und chten als die befragten Unternehmenskundinnen. Vgl.
irkt für Bank-to-Bank-Dienstleistungen um einen probelchen Dienstleistungen die anderen Banken besonsss sich basierend auf den Ergebnissen der Marktbe- | der beschränkten der WEKO zur Verfügung
540. Dasselbe gilt vorliegend für eine Se Möglich wäre beispielsweise eine Abgrenzu krediten. Auch die SNB unterscheidet in ihr diten für Unternehmen vorab Hypothekarkrı karkredite für Unternehmen demselben sac gemäss obenstehender Definition, kann vor klären. Jedenfalls hat die WEKO bereits fr Hypothek gedeckten Firmenkredite von den unterscheiden; zweitgenannte stellten keine Hypothekarkredite zuzuordnen.°”!
541. Die «übrigen Kredite» werden weiter u Dabei unterscheiden sich gedeckte und un ein gedeckter Kredit zusätzlich gesichert ist.
542. Zu einem Firmenkredit wird ein solche getragene Einheit gewährt wird. Die WEK( Markt für Firmenkredite ab. Dieser umfass Vorschüsse oder Darlehen (Investitionskre welche von Banken an im Handelsregister Rz 506).?”? Dabei wurde alleine anhand de vorgenommen. Alle übrigen Faktoren wie Li ristische Form des Unternehmens und dess berücksichtigt, da diese alleine die Kreditk schaft als Unternehmenskredit.?’® Diese Er lungnahme so beibehalten werden.
543. Ob, wie von den Parteien vorgebracht der Kapitalbeschaffung wie das Investitions von Risikokapital ebenfalls dem Markt fur Fii her offengelassen.°”4 Diese Frage kann für c ben. Allerdings sind — mit den Ausführur
stehenden Zeit für Ermittlungen konnten zu d führt und den Befragten insbesondere keine | to-Bank-Dienstleistungen sollte deshalb in eii werden, da einzelne Konkurrentinnen darauf bote auf Dienstleistungen der UBS und der C um Zugang zu spezifischen Bankdienstleistui aufzubauen und anzubieten lohnt (vgl. dazu |
570 Interessanterweise sind Hypothekarkredite bi gen Krediten sehr beliebt. Beispielsweise bet für Mikrounternehmen Ende Juni 2023 rund ( gen Kredite». Bei Unternehmen mit 50-249 \ Erst bei den Grossunternehmen besteht wiec «übrigen Kredite», wo die ausstehende Kredi (vgl. dazu monatliche Bankenstatistik der SN nehmensgrösse für ausgewählte Bankengrup
571 RPW 1998/2, 286 Rz 37, UBS/SBV.
52 RPW 1998/2, 285 Rz 36 m. w. H., UBS/SBV.
573 RPW 1998/2, 285 Rz 37, UBS/SBV.
574 RPW 1998/2, 288 Rz 45, UBS/SBV.
gmentierung nach bestimmten Dienstleistungen. ng entlang unterschiedlicher Formen von Firmener monatlichen Bankenstatistik bei den Inlandkreadite von «übrigen Krediten».57° Ob die Hypothehlichen Markt zuzuordnen sind wie Firmenkredite liegend offenbleiben und wäre im Einzelfall abzuüher darauf hingewiesen, es gelte die von einer Hypothekardarlehen zum Kauf von Immobilien zu > Firmenkredite dar, sondern seien dem Markt für
nterteilt in «gedeckte» und «ungedeckte Kredite». gedeckte Kredite im Wesentlichen dadurch, dass
sr Kredit, wenn er an eine im Handelsregister ein- > grenzte in der Vergangenheit einen separaten t sämtliche für eine bestimmte Dauer gewährten dite) sowie Kontokorrentkredite (Betriebskredite), eingetragene Unternehmen gewährt werden (vgl. r Kreditsumme eine Segmentierung des Marktes aufzeit, Grund für die Kreditvergabe, Deckung, juen Tätigkeit wurden von der WEKO allesamt nicht onditionen beeinflussen, nicht aber deren Eigenkenntnisse können auch für die vorliegende Stel-
, weitere Finanzierungsformen respektive Formen güterleasing, das Factoring und die Beschaffung rmenkredite zuzurechnen sind, hat die WEKO bislie vorliegende Stellungnahme ebenfalls offenbleigen der WEKO in UBS/SBV — angesichts der
ieser Frage keine präziseren Abklärungen durchge- Anschlussfragen gestellt werden. Der Markt für Bankrer allfälligen Phase 2 der Prüfung vertieft analysiert hingewiesen haben, dass sie für ihre eigenen Ange- ‚redit Suisse angewiesen sind, insbesondere wenn es ngen geht, die es sich für kleinere Bankinstitute nicht RZ 397).
si Mikrounternehmen und KMU im Verhältnis mit übrirägt die ausstehende Summe an Hypothekarkrediten Jas sechsfache der ausstehenden Summe der «übri- Nitarbeitern ist das Verhältnis relativ ausgeglichen. ler eine erhebliche Diskrepanz, hier zugunsten der tsumme immerhin noch rund viermal so gross ist
B, Inlandkredite [Benützung und Limiten] nach Unterypen — Monatlich, <https://data.snb.ch/de/topics/ban- 3.09.2023]).
Eigenschaften und Verwendungszwecke de deren Substituierbarkeit mit Firmenkrediten
544. Damit ist für die vorliegende Stellungn Firmenkreditmarkt branchenbezogen nicht v reiche von Firmenkrediten hervorzuheben: : tionale Handels- und Projektfinanzierungen
545. Syndizierte Kredite oder Konsortialfina Investitionen, die nicht von einem einzelner tium (Syndikat) gewährt werden. Dabei gil Leader, und weitere teilnehmende Banken. sich die Underwriting-Bank, der Kreditnehm len. Für die weitere Kreditabwicklung inner Banken beteiligen sich an solchen Finanzier oder aufgrund der begrenzten Finanzierung
546. Die WEKO hat in der Vergangenheit c jektfinanzierungen als eigenen Markt abgeg delsfinanzierungen fallen diverse Finanzpro: lungsgarantien), denen gemeinsam ist, das eine Zahlungsgarantie für die Finanzierung & achten von swiss economics wird unter Ver der Schweiz 2021 ausgeführt, dass es sich rungsangebote für Unternehmenskundinner mit grundsätzlich dem Firmenkreditmarkt zu im Meldungsentwurf aus, da es bei Exportkr gung eines Liquiditätsbedürfnisses gehe.?’®
547. Allerdings hat der Staat als Instrument Schweizerische Exportrisikoversicherung (S nicht marktfähige Risiken zu decken. Darun beispielsweise Delkredere- oder Transferris brüchen. SERV-gedeckte Produkte werden | Unternehmen können aber ebenfalls von dı achten von swiss economics wird ausgefuk von der Präsenz der SERV geprägt sei. Dac der sehr spezifischen Risiken ansonsten nı grundsätzlich alle Banken Kreditprodukte ar werden können. Damit erlaube es die SER denportfolios Produkte anzubieten, die ans nicht zur Verfügung stehen würden. Damit s nationale Unternehmenskundinnen betreue:
575 RPW 1998/2, 286 ff. Rz 38 ff., UBS/SBV.
576 RPW 2001/3, 528 Rz 13, Allianz AG/Dresdne Group/Winterthur Versicherungen.
577 Act. [...].
78 Act. [...].
579 Im Jahr 2022 betrug der Anteil der KMU-Krec
580 Zum Ganzen Act. [...].
r vorgebrachten Finanzierungsformen Zweifel an angebracht.?’®
ahme grundsätzlich davon auszugehen, dass der veiter zu segmentieren ist. Immerhin sind zwei Besyndizierte Finanzierungen einerseits und internaandererseits.
ınzierungen bezeichnen Kredite für grossvolumige ı Bankinstitut, sondern von einem Bankenkonsorjt es eine führende Bank, den Underwriter oder
Im Rahmen des syndizierten Kredits verpflichtet erin den gesamten Betrag zur Verfügung zu stelhalb des Konsortiums ist sie zuständig. Einzelne ingen entweder aus Gründen der Risikosteuerung skraft eines einzelnen Instituts.
len Bereich der internationalen Handels- und Prorenzt.576 In die Kategorie der internationalen Han- Jukte (verschiedene Kredite, Akkreditive und Zahss ein Schweizer Unternehmen einen Kredit oder sines internationalen Geschäfts nachfragt. Im Gutweis auf die Studie zur Finanzierung der KMU in dabei im Wesentlichen um spezifische Finanzie- 1 mit internationalen Beziehungen handle, die dazurechnen seien.?’’ Dasselbe führen die Parteien editen — wie bei Firmenkrediten — um die Befriedi- Ob dies zutrifft, kann vorliegend offenbleiben.
zur Förderung der Schweizer Exportwirtschaft die ERV) geschaffen. Primäres Ziel der SERV ist es, er fallen wirtschaftliche und politische Risiken wie iken, aber auch Ausfälle aufgrund von Kriegsausorimar von KMU in Anspruch genommen, grössere ar staatlichen Versicherung profitieren .?’? Im Gutrt, dass der Markt für Exportfinanzierungen stark lurch könnten in diesem Bereich, in dem aufgrund ır spezialisierte Anbieterinnen tätig sein könnten, bieten, da die Risiken über die SERV abgesichert V den Banken, als Teil ihres Unternehmenskunonsten aufgrund des damit verbundenen Risikos ei davon auszugehen, dass alle Banken, die inter- 1, Exportfinanzierungen anbieten könnten.5®
r Bank AG; RPW 1997/4, 528 Rz 20, Credit Suisse
lite 76 %, vgl. SERV Geschäftsbericht 2022,
548. Es sei jedoch angemerkt, dass selbst ten könnten, dies lange nicht alle tun. Die N tinnen von UBS und Credit Suisse tendenz nur von wenigen grossen Finanzinstituten ar tengesprachen konnten diese Aussagen be Rahmen her für die meisten Banken möglicr finanzierung zu erhalten. Faktisch sind es j nerem Umfang die ZKB und zudem die gr Schweiz, die von der SERV versicherte Trac lungen der WEKO haben gezeigt, dass es si um grosse, komplexe und internationale D diesem Zusammenhang nicht anders als bei Ab einer gewissen Dimension des Gesch entsprechende Dienstleistungen anzubieter finanziellen Mitteln, dem Know-how und de nimmt die SERV mit der Sicherung dieser Exportfinanzierungsgeschäften. Auch ihr C dazu führen kann, dass die SERV entweder Banken nicht absichert. Zudem kann von nicht auf den gesamten Exportfinanzierung dem Gesamtvolumen an Exportfinanzierunc deckt sind.°®® Wenn, dann würde sich aucl mentierung nach Unternehmensgrösse anb nance-Produkte mit zunehmender Untern: und/oder komplexer die Finanzierungen sin« bieten können. Vor diesem Hintergrund wai nale Handelsfinanzierungen und internation
549. Für die vorliegende Stellungnahme ist für syndizierte Kredite einerseits und Export Bereiche werden dem sogleich abzugrenz grosse Unternehmenskundinnen sowie für | nissen zugeordnet. Denn die Marktbefragu primär von Grossunternehmen und internati von Grossunternehmen oder aber von expo wird auf die Wettbewerbssituation in diesen gangen, da die Marktbefragung auch ergeb eine dominante Stellung der fusionierten Ba
581 7. B. Act. [...]; vgl. dazu ferner die Ausführun zierungen eine dominante Stellung des fusio!
582 Act. [...].
583 Vgl. dazu Act. [...].
584 Die Marktbefragung ergab in dieser Hinsicht punkte dafür bestehen, diese beiden Bereich ken, die geantwortet haben, der Corporate B: ben 30 an, Exportfinanzierungen stellten eine Finanzierungen antworteten 29 Banken, hier!
wenn alle Banken solche Dienstleistungen anbie- Narktbefragung hat ergeben, dass die Konkurreniell davon ausgehen, dass Exportfinanzierungen geboten werden.5®! Anhand von geführten Expersstätigt werden.°®? Zwar wäre es vom rechtlichen , eine Versicherung bei der SERV für eine Exportadoch die Schweizerischen Grossbanken, in kleiossen Auslandsbanken mit Niederlassung in der le Finance-Dienstleistungen erbringen. Die Ermittch bei Trade Finance-Dienstleistungen tendenziell ienstleistungen handelt. Dabei verhält es sich in den übrigen Corporate Banking-Dienstleistungen: fts sind nur noch die Grossbanken in der Lage, 1, da es den übrigen Banken an den notwenigen sr internationalen Vernetzung fehlt. Zudem über- Finanzierungsdienstleistungen selbst Risiken aus ‚egenparteienrisiko muss verwaltet werden, was einzelne Geschäfte oder Geschäfte mit einzelnen den SERV-gedeckten Trade Finance-Produkten smarkt geschlossen werden, da — verglichen mit jen — nur ein sehr geringer Teil von der SERV ge- 1 im Bereich der Exportfinanzierungen eine Segjeten, da der Umfang der nachgefragten Trade Fishmensgrésse ebenfalls wächst und je grösser 1 umso weniger Banken diese Finanzierungen anre denkbar, nach den Dienstleistungen internatioale Projektfinanzierungen zu segmentieren.
dennoch nicht von separaten sachlichen Märkten inanzierungen andererseits auszugehen.® Beide enden sachlichen Markt Corporate Banking für Jnternehmenskundinnen mit spezifischen Bedürfng hat ergeben, dass syndizierte Finanzierungen onale Handels- und Projektfinanzierungen alleine rtorientierten KMU nachgefragt werden. Dennoch beiden Bereichen weiter unten detaillierter eingeen hat, dass in diesen beiden Bereichen allenfalls nk erwartet wird.
gen weiter unten, wonach im Bereich der Exportfinan- \ierten Unternehmens erwartet wird.
keine eindeutigen Resultate, wobei doch Anhalts-
e als separate Märkte zu betrachten: Von den 45 Bananking Markt sei in weitere Märkte zu unterteilen, ga- :n separaten Markt dar. Betreffend strukturierte
Jei handle es sich um einen eigenständigen Markt.
564. Einzelne der befragten Banken geher nachgefragten Dienstleistung®'! von untersc
565. Ein Grossteil der kleinen (1-49 Bes (50-250 Beschäftigte) haben einzig oder vi Nur wenige der befragten KMU sind interna Teilmarkt allgemeines Corporate Banking w einem national tätigen Institut stellt die regio einen wichtigen Faktor dar.°'? Diese Einsct stätigt; für KMU sei eine lokale Bankbeziehu sich ein Institut für eine regionale Abgrenzur lichkeit verlangt seien.®'® Die Banken seien hungen ausserhalb des Geschäftsrayons,
seien .°'° Eine Kantonalbank differenziert un nalen Markt aus und bei mittleren Unternehn men sprechen sich bei KMU für eine regiona liche Dimension aus.®'8
566. Auch die Parteien erklären im Bereich nale Untergliederung alleine dem Beratungs regionalen Produktmärkten hätte.°'% Damit | genseite die Dienstleistungen regional nach
610 Eine Bank geht beispielsweise von einem rec einem nationalen Markt für mittelgrosse Unte ternehmen aus (Act. [...]). Ein weiteres Institı nehmensgrösse aktiv nach Anbietern im Mar rin — abgesehen allenfalls von Sprachbarriere Konkurrentin gibt an, es sei zwischen KMU u für KMU sei regional oder kantonal, derjenige (Act. [...]). Eine weitere Bank geht für CH-Un aus, für Grosskundinnen von einem internati Wettbewerb finde auf einer nationalen Eben ternehmenskundin gibt an, der Wettbewerb b allenfalls europaweit, statt, derjenige im Corp (Act. [...]). Ferner: Act. [...], Act. [...], Act. [... Act. [...].
Ein Institut grenzt die räumliche Dimension g stimmte Segmente von einem kantonalen Me: grundsätzlich von einem nationalen Markt au international sei (Act. [...]). Eine weitere befrz je nach Geschäftstätigkeit des Unternehmen: (Act. [...]). Ferner: Act. [...], Act. [...], Act. [... Act. [...]. Unklar [...], wenn sie angibt, «prest: Kantonsgrenzen erbracht (Act. [...]); Act. [...] 612 Act. [...].
613 Act. [...], [..-].
‚Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
1 je Grösse der Unternehmenskundin®!° oder der hiedlichen räumlich relevanten Märkten aus.
chäftigte) und mittleren befragten Unternehmen yrwiegend eine nationale Ausrichtung (9 von 13). tional oder exportorientiert tätig (4 von 13).°'* Der are folglich höchstens national abzugrenzen. Laut nale Nähe der Dienstleistung bei KMU-Kundinnen ätzung wird von einer grossen Kantonalbank beng wichtig.6'* Auch auf Stufe Regionalbank spricht 1g aus, da Regionalität, Kundennähe und Verlässzurückhaltender mit Unternehmenskundenbezieda diese mit einem gewissen Risiko verbunden d geht bei kleinen Unternehmen von einem regio- 1en von einem nationalen.®"” Diverse weitere Stimle und/oder kantonale bis maximal nationale raum-
Firmenkredite unter CHF 2 Mio., dass eine regiobedarf der Kunden diene und ihren Grund nicht in estatigen die Parteien implizit, dass die Marktgefragt.
jionalen Markt für kleine Unternehmenskundinnen, rnehmen und einem weltweiten Markt für grosse Un- ıt gibt an, dass die Kunden mit zunehmender Unterkt suchen würden und dabei der Standort der Anbieten — unbedeutend sei (Act. [...]). Eine befragte
nd grossen Unternehmen zu unterscheiden; der Markt > für Grosskundinnen national oder sogar international ternehmen von einem regionalen bis nationalen Markt nalen Markt (Act. [...]). Eine Konkurrentin gibt an, der statt, ausser bei Grosskundinnen (Act. [...]). Eine Unei KMU finde auf nationaler Ebene, für grössere KMU orate Banking für Grossunternehmen weltweit
], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...],
rundsätzlich regional ab, ergänzt aber, dass für beirkt auszugehen ist (Act. [...]). Eine weitere Bank geht s, gibt aber an, dass die Dimension für Trade Finance agt Bank führt aus, dass der räumlich relevante Markt > und seinen Bedürfnissen lokal bis global sein kann ], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...],
ations de base» würden ausschliesslich innerhalb der
‚Act. [...].
C.7.2 Voraussichtliche Stellung in den
572. All jene relevanten Teilmärkte, welche gegrenzt wurden, werden nachfolgend eine menschluss zu betroffenen Märkten führt:
- Allgemeines Corporate Banking: Die werden von KMU-Kundinnen nachg: lauft sich 2022 schweizweit auf CHF sammen bewirtschafteten die UBS ı weit CHF [...], was einem Marktanteil Markt vor.
- Corporate Banking für grosse Unterr nen mit spezifischen Bedürfnissen: | ternehmen beläuft sich 2022 schweiz CHF [...] Zusammen haben die UBS nehmen 2022 schweizweit CHF [...] entspricht. Damit liegt ein betroffe
573. Bevor nachfolgend die Wettbewerbs\ Corporate Banking näher betrachtet werder schluss die beiden grössten Anbieterinnen hatten schon eine bedeutende Stellung im | waren. Sie waren nicht nur die mit Abstand s zugleich auch schweizweit den stärksten W. Dieser gegenseitige, disziplinierende Wettbe wichtiges Indiz dafür dar, dass sich der bi stark reduzieren wird. Darüber hinaus verei die «Unternehmerbank» Credit Suisse, de seite als das beste im Schweizer Markt gelc sammenschluss eine marktbeherrschende den kann oder wird. Es ist daher n: Wettbewerbsstellungen der Konkurrenten u sind, um zu verhindern, dass sich die neue wesentlichem Umfang unabhängig verhalteı
625 Act. [...]. Das Total der Segmente ergibt sich rige Kredite gedeckt (Total)» und «Übrige Kre
626 Act. [...]. Das Total der Segmente ergibt sich
rige Kredite gedeckt (Total)» und «Übrige Kre
627 Das ergibt sich u. a. auch aus der Statistik de sämtlichen Unternehmensgrössen — ausser | res Gesamtkreditvolumen vergeben hat — [ei hatte.
betroffenen Märkten
national oder gar regional und/oder kantonal ab- »r vertieften Analyse unterzogen, da der Zusamallgemeinen Corporate Banking-Dienstleistungen sfragt. Der Umsatz von UBS im KMU-Bereich be- [...], derjenige von Credit Suisse auf CHF [...]. Zu- Ind Credit Suisse im KMU-Bereich 2022 schweizvon 37 % entspricht.62° Damit liegt ein betroffener
iehmenskundinnen und für Unternehmenskundin- Jer Umsatz von UBS im Bereich der grossen Unweit auf CHF [...], derjenige von Credit Suisse auf und Credit Suisse im Bereich der grossen Unterbewirtschaftet, was einem Marktanteil von 34 % ner Markt vor.
‚erhältnisse in der Schweiz im Geschäftsbereich |, ist in Erinnerung zu rufen, dass der Zusammenim Corporate Banking fusionierte. Beide Banken Corporate Banking inne, als sie noch unabhängig tärksten Marktakteure, sondern sie übten im Markt ettbewerbsdruck auf die jeweils andere Bank aus. »werbsdruck ist nun weggefallen. Das stellt ein gesherige Wettbewerb, zumindest vorübergehend, nnahmte die neue UBS für ihr Corporate Banking ren Firmenkundengeschäft von der Marktgegen- »bt wurde.’ Das alles spricht dafür, dass der Zu- Stellung des fusionierten Unternehmens begrünachfolgend zu prüfen, ob die verbleibenden ind/oder der Marktgegenseiten ausreichend stark UBS im Corporate Banking oder Teilen davon in 1 kann.
gemäss Parteien aus der Addition der Spalten «Übsdite ungedeckt (Total)» der SNB-Statistik.
r SNB, wonach die Credit Suisse Ende 2022 bei
ei den Mikrounternehmen, wo die UBS eine grösse- 1 Mehr] an Firmenkrediten der UBS ausgegeben
C.7.2.1 Allgemeines Corpc
i. Aktueller Wettbewer
574. Eine überwiegende Me im allgemeinen Corporate Ba der Kundenbefragung geht f schluss einen starken Wettbe
575. Im allgemeinen Corpor <sammenscrhlies menimender
rate Banking
b
hrheit der befragten Banken beurteilt vor dem Z nking den Wettbewerb als stark bis sehr stark ( lervor, dass 7 von 11 der befragten KMU vor »werb wahrgenommen haben.5?°
ate Banking sieht die Mehrheit der Banken at
wahrgenommen. Auch die a vielfach als moderate Wettbe Bank: 25 von 58 und Valiant Kantonalbanken durchschnit werden nur knapp als moder ein ungenügender Wettbewe
578. Die Alternativen zum fu
Abbildung 12: Alternativen
uslandischen Banken, die Migros Bank und di werberinnen genannt (ausländische Banken: z Bank: 15 von 58).6%? Aus Abbildung 11 wird er tlich moderat bis stark bewertet wurden, die ate Konkurrentinnen eingestuft. Von allen übr rbsdruck erwartet.
sionierten Unternehmen werden wie folgt ausg
zum fusionierten Unternehmen für KMU-Ku
erwarten. Ebenfalls werden vorwiegend eir (19 von 24), höhere Preise (20 von 24) ur geringere Anzahl Kundinnen rechnet mit sch 6 von 30 der befragten Kundinnen erwarten
582. Es liegen lediglich nationale Zahlen de gen werden, um die Verhältnisse auf dem
schreiben. Wie erwähnt, belaufen sich die | im Jahr 2022 zusammen auf 37 %. Die Kar nen gemeinsamen Marktanteil von 34 %. D: gegangen werden, dass die Kantonalbanke neue UBS darstellen würden. Die Kantonalk sondern es handelt sich dabei um 24 rechtli die keine gemeinsame Strategie verfolgen
stehen. Deshalb ist es den Kantonalbankeı gruppe aufzutreten, so Skaleneffekte zu real zu konkurrieren. Die Raiffeisenbanken bewi Regionalbanken 3 %.6°” Damit dürfte das f Anbieterin von allgemeinen Corporate Bank
583. Die Grösse einer Bank ist für das Ang porate Bankings indes nicht allein entscheid liche von KMU nachgefragten Dienstleistur banken abgedeckt werden können.®?° Selbst Corporate Banking über einen bedeutender marktbeherrschende Stellung vorliegen, ste feisenbanken, den Regionalbanken und teil: Schweiz tätig sind, Wettbewerberinnen be könnten. Jedenfalls lässt sich aufgrund der Wettbewerb im Markt für allgemeines Corpc
584. Die obigen Ausführungen zeigen, das: net. Einerseits gehen insbesondere die KMI dass im Bereich des allgemeinen Corporate menschluss ausreichender Wettbewerb bes ken der Raiffeisengruppe und unter Umstä dere für grössere KMU mit Umsätzen zwisc Umständen auch mit den Auslandsbanken®‘
636 Act. [...].
637 Act. [...]. Das Total der Segmente ergibt sich rige Kredite gedeckt (Total)» und «Übrige Kre
638 Das nächst grössere Einzelinstitut dürfte verr sein. Welches das ist, lässt sich nicht genau von den Parteien, basierend auf den Daten d den übrigen Banken andererseits gemeinsan aufgeschlüsselt wurden.
639 Vgl. z.B. Act. [...]; Act. [...], [...].
640 Betreffend Auslandsbanken sei erneut anger einer gewissen Grösse betreuen und diesen gemeinen Corporate Bankings aus einer Har Unternehmenskundinnen für die Auslandsba unten Rz 590).
ıe eingeschränkte Auswahl der Dienstleistungen d weniger Innovation (11 von 24) erwartet. Eine lechterer Qualität der Dienstleistungen (7 von 24). keine Auswirkungen.®°®
r SNB zu Firmenkrediten vor, welche herangezo- Markt für allgemeines Corporate Banking zu be- Marktanteile von UBS und Credit Suisse für KMU itonalbanken verfügen in diesem Bereich über eiamit kann allerdings nicht automatisch davon ausn eine nahezu gleichwertige Konkurrentin für die anken sind nicht Teil einer Unternehmensgruppe, ch und wirtschaftlich selbstständige Bankinstitute, und teilweise auch untereinander im Wettbewerb 1 eben gerade nicht möglich, als Unternehmensisieren und auf Augenhöhe mit dem UBS-Konzern tschaften 6 % der Firmenkredite der KMU und die usionierte Unternehmen die mit Abstand grösste ing-Dienstleistungen geworden sein.®3®
yebot von Dienstleistungen des allgemeinen Corand. Vielmehr hat sich gezeigt, dass nahezu sämtigen auch von kleineren Instituten wie Regional- ‚wenn also die neue UBS im Markt für allgemeines | Marktanteil verfügt und damit Anzeichen für eine hen mit den einzelnen Kantonalbanken, den Raif- > auch mit den Auslandsbanken, die bereits in der reit, die für einen gewissen Wettbewerb sorgen vorhandenen Informationen feststellen, dass der rate Banking nicht beseitigt ist.
3 die Marktbefragung kein einheitliches Bild zeich- J-Kundinnen und die Konkurrentinnen davon aus, " Bankings sowohl vor als auch nach dem Zusamteht und mit den einzelnen Kantonalbanken, Bannden auch den Regionalbanken sowie insbesonhen CHF 100 Mio. und CHF 1 Mrd. im Jahr unter 0 Konkurrentinnen bereitstehen, welche die durch
gemäss Parteien aus der Addition der Spalten «Übsdite ungedeckt (Total)» der SNB-Statistik. nutungsweise entweder die ZKB oder die PostFinance bestimmten, da die nächsten kleineren Marktanteile
er SNB, nur für die Kantonalbanken einerseits und
1 angegeben und nicht für die einzelnen Bankinstitute
nerkt, dass sie bisher nur Unternehmenskundinnen ab auch nicht sämtliche «Basisdienstleistungen» des allid anbieten. Dafür war das Geschäft mit den kleineren nken bisher nicht attraktiv genug (vgl. aber sogleich welche geantwortet haben (17 von 18), sind bei den allgemeinen Corporate Banking-Die davon ausgegangen werden, dass alle befi aktiv sind. Auch die Raiffeisenbanken und ge Banking tätig.°* Es ist folglich primär die | bereits genügend Alternativen auf dem Mark sind.s*
589. Einige der Banken antizipieren eine Wachstumspotential im Corporate Banking ihr eigenes Institut ins Spiel, argumentierer verloren geht, der Corporate Banking-Markt bedient werden wird.®8 Unklar bleibe jedoct hätten, um die Unternehmenskundinnen inte markt allgemeines Corporate Banking aucl Wettbewerbsdruck, ausser bezüglich spezif Ein weiteres Institut führt aus, dass eine Ur porate Banking auf andere Banken in der R zess noch immer im Gange sei.°®' Eine Au: weiteren Kunden wird folglich von den Konkt Markt aktiv sind, selbst erwartet.
590. Zudem ist jüngsten Medienberichten grösseren KMU mit einem jährlichen Umsa die ausländischen Banken angekündigt hal der Schweiz verstärken zu wollen. Entspre kundinnen lägen vor, wobei insbesondere d Bank und die Commerzbank - für KMU-Kun bote von den KMU-Kundinnen auch genutzt schaft ab, sich auf eine Bankbeziehung mit e Bereitschaft überall besteht, erscheint alles Boutique IFBC unter mittelgrossen Unterne Kantonalbanken als Alternative zur Credit Sı 47 % der Befragten als Alternativen anges langfristige Beziehungen aufbauen wollten wisse Unsicherheit bestehen bleibe, ob nic scheide, gewisse Produkte nicht mehr anzu zurückzuziehen.653
644 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [... Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...
645 Act. [...] und Act. [...].
646 Die Auslandsbanken sind im Bereich des allc Wo sie bestehende Angebote haben, stellen rentinnen für das fusionierte Unternehmen dé
647 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
648 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...
649 Act. [...].
650 Act. [...].
651 Act. [...].
652 Handelszeitung vom 14.9.2023, ZKB will im \ FuW vom 13.9.2023, KMU suchen nach CS-,
653 Handelszeitung vom 14.9.2023 (Fn 652); FuV
im Bereich Corporate Banking tätig.°** Da es sich nstleistungen um das Basisangebot handelt, kann ‘agten Kantonalbanken auch in diesem Teilmarkt wisse Regionalbanken sind im Bereich Corporate Vidglichkeit einer Marktausweitung zu prüfen, da t des allgemeinen Corporate Bankings vorhanden
Stärkung ihrer Marktposition, sie erwähnen das denn auch explizit.6” Weitere bringen nicht direkt | aber, dass zwar ein wichtiger Schweizer Akteur aber durch eine Vielzahl an Anbieterinnen weiter 1, ob diese Alternativakteure auch die Kapazitäten rnational zu betreuen. Das ist allerdings im Teil- 1 kein Bedürfnis. So erklärt ein Institut, dass der ischen Dienstleistungen, ausreichend hoch sei.65° nverteilung von Unternehmenskundinnen im Coregion bereits beobachtet worden und dieser Prosweitung der Geschäfte und das Onboarding von ırrentinnen, welche bereits im Corporate Bankingzu entnehmen, dass gerade im Hinblick auf die tz zwischen CHF 100 Mio. und CHF 1 Mrd. auch Jen, in diesem Geschäftsbereich ihre Präsenz in chende Anfragen von Schweizer Unternehmensie beiden Deutschen Bankinstitute — die Deutsche dinnen interessant erschienen.®°% Ob diese Angewerden, hängt aber letztendlich von deren Bereitiner ausländischen Bank einzulassen. Dass diese andere als klar: Gemäss einer Umfrage der M&A nmen (Midcaps) erachten 96 % der Befragten die Jisse, während ausländische Institute lediglich von ehen werden. Das liege auch daran, dass KMU und bei ausländischen Instituten immer eine geht die Konzernzentrale im Ausland plötzlich ent- Ibieten oder sich ganz aus dem Schweizer Markt
jemeinen Corporate Bankings bisher nur selektiv aktiv. sie genauso valable — wenn nicht stärkere — Konkurar wie die Schweizer Banken.
, Act. [...], Act. [...].
'erbund mit anderen Kantonalbanken die UBS jagen; Alternativen. V vom 13.9.2023 (Fn 652).
591. Die WEKO geht davon aus, dass wei Dienstleistungen für KMU-Kundinnen mit ve ten. Zumal weiter oben festgehalten wurde nachfragen, die sich nicht wesentlich von de meine Corporate Banking-Dienstleistungen alisierte Corporate-Teams erbracht werden | aus dem Retail-Geschäft übertragen oder si nen lassen.
592. Diese Verschiebung von Marktanteile Bankenstatistik ablesen, wonach die Gross nehmen und bei mittelgrossen Unternehme insbesondere die Raiffeisenbanken und di konnten.®4
593. Lediglich im Bereich der Firmenkredit der kombinierte Marktanteil der beiden Gros men. Allerdings verbleiben auch auf dem I\ die Kantonalbanken mit einem gemeinsam: Banken» mit einem gemeinsamen Marktant bereits mehrfach erwähnt — kleine Unter Dienstleistungen nachfragen wie Retail-Kun Unternehmen tendenziell standardisierte Di angeboten werden.
594. Ein KMU gibt an, dass neben dem zu nalbanken, Raiffeisenbanken und Regionalt cken können, lediglich für grössere Finanzie KMU erwähnt, dass der Markt es erlaube, i Ferner schätze es den Schweizer Markt als langfristig allfällige Defizite im Markt behebe entwickelten Bankenmarkt mit sehr hoher meint, der Wettbewerb dürfte bei den von | gross bleiben; Preissteigerungen würden lec geschlossene Unternehmen eine Alleinstell dass die unternehmensseitig erwarteten ne sind und im Bereich des allgemeinen Corpc dürften.
595. Aufgrund der vom breiten Markt zunäc Zusammenschluss wurde der potentielle Wi auf dem Markt für das allgemeine Corporate Möglichkeit von Marktausweitungen durch b deren Möglichkeiten geprüft, die befürchtete
854 Die Marktanteile der Kantonalbanken sind üb Mikrounternehmen, bei kleinen wie auch bei
655 Act. [...].
656 Act. [...], [...].
657 Act. [...].
658 Act. [...].
tere Banken ein Angebot an Corporate Bankingrhältnismässig kleinem Aufwand aufbauen könn- >, dass KMU-Kundinnen primär Dienstleistungen njenigen für Retail-Kunden unterscheiden. Allgedürften aus diesem Grund auch ohne hoch spezi- <Onnen und das dafür nötige Know-how dürfte sich ch mit verhältnismässig geringem Aufwand aneign lassen sich auch aus den Zahlen aus der SNBbanken betreffend Firmenkredite bei Mikrountern seit 2002 Marktanteile verloren haben, während e «übrigen Banken» Marktanteile dazugewinnen
> für kleine Unternehmen (10-49 Angestellte) hat ssbanken seit 2002 von 37 % auf 40 % zugenom- Narkt der Firmenkrediten für kleine Unternehmen en Marktanteil von knapp 34 % und die «übrigen eil von knapp 20 % als Konkurrentinnen. Da — wie nehmenskundinnen im Wesentlichen dieselben Jen, dürften insbesondere Firmenkredite für kleine enstleistungen darstellen, die von vielen Banken
sammengeschlossenen Unternehmen die Kantojanken einen Grossteil der Dienstleistungen abderungen werde die Auswahl kleiner.°° Ein weiteres n den Bankbeziehungen breit aufgestellt zu sein. dynamisch ein, womit der Wettbewerb mittel- bis n werde.®6 Der Schweizer Markt stelle einen weit lokaler Verfügbarkeit dar.” Eine KMU-Kundin anderen Instituten angebotenen Dienstleistungen liglich in den Bereich erwartet, wo das zusammenung habe.°® Diese Auswahl an Antworten zeigt, gativen Auswirkungen differenziert zu betrachten jrate Bankings nicht allzu stark ins Gewicht fallen
hst erwarteten negativen Auswirkungen durch den sttbewerb geprüft. Da bereits diverse Alternativen : Banking vorhanden sind, wurde indes primär die sreits auf den Märkten etablierte Bankinstitute und »n negativen Auswirkungen zu verringern oder zu
er die Zeit relativ stabil geblieben und betragen bei mittelgrossen Unternehmen rund einen Drittel.
604. Aus der Kundenbefragung geht hervo menskundinnen vor dem Zusammenschlus ben, 6 von 17 bezeichneten den Wettbewer
605. Dieses bereits vor dem Zusammensc gative, wenn nach den erwarteten Auswirk den wirksamen Wettbewerb gefragt wird. Es UBS wegfällt, weil sie ihre ehemals stärkste — einzige ebenbürtige Wettbewerberin im Ci
606. Im Corporate Banking für grosse Unt menschluss nach überwiegender Ansicht de von 64).66* Das wird insbesondere mit fehle gründet. Umfassende Dienstleistungen wür: bank angeboten und es fehle die Aussicht a Risikobereitschaft für grosse Finanzierunge welche noch immer von einem genügenden ausgehen (22 von 64). Sie erwarten, dass a druck sorgen werden, beispielsweise die K Markt etablierende ausländische Banken.$®
607. Die Kundenbefragungen haben erge nach dem Zusammenschluss von einem ut hen.®§7 Das verstärkt die vorerwähnten Ban besondere das Kreditgeschäft und Dienstle wie die fehlenden Alternativen für Dienstleis
608. Im Bereich Corporate Banking für bes gungs- und Infrastrukturunternehmen, erw: schluss keinen genügenden Wettbewerbsc mente genannt wurden wie im Bereich Cor, Banken gehen von einem genügenden We nach gewissen Tätigkeitsgebieten oder lass ten.669
663 Act. [...].
664 Act. [...].
665 Act. [...], [...].
666 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...] 667 Act. [...].
668 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
669 Act. [...].
r, dass 8 von 17 der befragten grossen Unternehs einen starken Wettbewerb wahrgenommen hab als moderat.°6®
hluss uneinheitliche Bild kehrt sich weiter ins Neungen des vollzogenen Zusammenschlusses auf ‚wird deutlich, welcher Wettbewerbsdruck von der » und — je nach in Frage stehender Dienstleistung orporate Banking vereinnahmen konnte.
ernehmenskundinnen besteht nach dem Zusamr Banken kein genügender Wettbewerbsdruck (34 nden Alternativen und fehlender Konkurrenz be- Jen sodann nur noch von einer Schweizer Grossuf neue Anbieterinnen mit der Möglichkeit und der »n.665 Demgegenüber stehen diejenigen Banken, Wettbewerbsdruck nach dem Zusammenschluss ndere Banken für den notwendigen Wettbewerbsantonalbanken und sich neu auf dem Schweizer
ben, dass 15 der 18 befragten Grosskundinnen ıgenügenden Wettbewerb auf dem Markt ausgekenerwartungen. Als Problempunkte werden insistungen für international tätige Unternehmen sotungsanbieterinnen aus einer Hand genannt.°®
timmte Kundinnen, wie Export-, Handels-, Versorarten 29 von 58 Banken nach dem Zusammen- Iruck, wobei in diesem Bereich dieselben Arguyorate Banking für Grossunternehmen. 20 von 58 ttbewerbsdruck aus und 9 von 58 segmentieren en es offen, da sie sich dazu nicht äussern könn-
‚Act. [...], Act. [...], Act. [...].
, Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...].
Abbildung 13: Wettbewerbs
Wettbewerb:
UBS
cs
Ausländische Banken Kantonalbanken Raiffeisenbanken Migros Bank
Valiant Bank
druck im Corporate Banking für grosse Unt
sdruck im Corporate Banking fur gros Unternehmen
+
+
610. Die Kantonalbanken we nen als gleichwertige Alternat sie als vergleichbare aber sc der 17 befragten grossen Un der 17 befragten als vergleich werden deutlich weniger starl Unternehmenskundinnen als
Abbildung 15: Corporate Bi
Wettbewerbsdruck
>rden von lediglich 1 von 16 der grossen Unte ive zum fusionierten Unternehmen erwartet. 10 hlechtere Alternative. Die ausländischen Bank ternehmenskundinnen als gleichwertige Altern bare aber schlechtere Alternative erwartet. Die < bewertet. Sie werden lediglich von 2 der 17 b vergleichbare aber schlechtere Alternative einc
anking für Kundinnen mit spezifischen Bedi
im Corporate Banking für Unternehmenskundint spezifischen Bedürfnissen
strukturierte Konsortialfinanzierunge
Restrukturierungen;®”5
- Export- und Trade-Finance-Produk gen);67®
- (internationale) Kapitalmarkttransakt
- (internationale; börsennotierte) Mitar outs;678
komplexe Zins- und Devisengeschäf
Geldmarktdienstleistungen/internatic
Factoring;®" und
- Leasing.s®
613. Bei diesen Produkten und Dienstleistu dass mit dem Wegfall der Credit Suisse akt wertige Alternative mehr zur neuen UBS be erwartet, dass das fusionierte Unternehmen
Firmenkredite/strukturierte Konsortia
Exportfinanzierungen;
(internationaler) Zahlungsverkehr; ut
Bonds in Schweizer Franken — Kapii
614. Es ist zu schliessen, dass durch der umfassenden Dienstleistungspalette und eit wahl steht, welche ein umfassendes Ange einer Hand anbietet und vor allem auch kon leistungen anbieten und ausführen kann.®®
615. Von dem zusammengeschlossenen
mehr gleich hohe Kredite sprechen wird ode Firmenkredite von der UBS und der Credit Diese Lücke kann aktuell durch Konkurrent grosse Unternehmenskundinnen fehlen son welche grössere Kreditvolumen alleine fina nung bedarf es eines substantiellen Fur
674 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...].
675 Act. [...].
676 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
677 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
678 Act. [...], Act. [...], Act. [...] [...].
679 Act. [...], [...
680 Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...], Act. [...]
681 Act. [...].
682 Act. [...] und Act. [...].
683 Act. [...].
n und Projektfinanzierungen;®”*
te (Akkreditive; strukturierte Exportfinanzierunionen; Bond Business; IPO;877
‘beiterbeteiligungsprogramme; Management Buyte 679
ynaler Zahlungsverkehr/Cash Management;®°°
ngen, fur welche die Marktbefragung ergeben hat, uell Uberhaupt keine oder jedenfalls keine gleichsteht, gibt es vier Bereiche, bei denen der Markt eine dominante Stellung im Markt haben könnte:
almarkt (Debt Capital Market).
| Zusammenschluss nur noch die UBS mit einer 1em gut ausgebauten globalen Netzwerk zur Ausbot von Corporate Banking-Dienstleistungen aus ıplexe, nationale und internationale Finanzdienst-
Unternehmen wird auch erwartet, dass es nicht r kann, wie ein Grossunternehmen bis anhin durch . Suisse zusammen erhalten konnte (1 + 1 # 2). innen nicht ohne Weiteres ausgefüllt werden. Für iit aktuell Alternativanbieterinnen zur neuen UBS, nzieren würden. Für Kredite solcher Grössenord- ıdings, entsprechenden Know-hows und einer
Act. [...]; Act. [...]; Act. [...], Act. [...], Act. [...];
‚ Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]. ; Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...].
‚Act. [...].
gewissen Risikoaffinität,®* mithin eine gew wiegende Zahl der in der Schweiz konkurrie nalbanken können auch kantonale Regulier
616. Bei den Konsortialkrediten entsteht ga Anbieterin und Leaderin verschwindet und rr vollwertige Anbieterin im Markt verbleibt. Zur die übrigen Banken aufgrund ihrer jeweils ei beiden Banken übernehmen (können) wird, genüber den Gegenparteien reduziert. E: schluss von UBS und Credit Suisse die Ver nanzierungen, die vor dem Zusammenschl alleine zu gross waren und deswegen gem wurden, nun im Volumen und in der Summe auf zwei Schweizer Grossbanken verteilt w sem Bereich nur bedingt einspringen könn zudem oft als Lead Bank tätig. Es kann gut gleichen Masse übernimmt. Für diese zwe vorhanden sind, nur ausländische Institute ı falls die ZKB.6®®
617. Aufgrund der Diversifikation und/oder Bank, welche Unternehmen zur Risikominii eine beträchtliche Anzahl von Kundinnen 3 müssen. Neue Anbieterinnen dürften dies Markteintritte oder eine Marktbearbeitungs Wettbewerb einerseits und die Konkurrentin
618. Auch von Kundenseite wird mit einer schäft gerechnet, was in Verbindung mit eir Banken zu höheren Kreditmargen führe. [ einer signifikant stärkeren Verhandlungspos
619. Es liegen lediglich nationale Zahlen de gen werden können, um die Marktverhältni wähnt, belaufen sich die Marktanteile von | Grossunternehmen im Jahr 2022 zusamme banken gemeinsam mit 29 % vertreten, wob
684 Act. [...], [...].
685 So schreibt beispielsweise § 4 des Zürcher K 28. September 1997 [Kantonalbankgesetz ZI dem Dotationskapital besteht, welches der Ki desselben festzusetzen obliegt dem Kantons her ist es der ZKB nicht möglich, nach Belieb spielsweise über die Finanzmärkte. Damit ge cher Kredite einher.
686 Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]
687 Act. [...] und [...].
688 Act. [...], [...].
689 Act. [...], [...].
690 Act. [...] und Act. [...].
691 Act. [...].
sse Banken- und Bilanzgrösse, welche die überrenden Banken nicht erfüllen. Gerade bei Kantoungen Grosskrediten entgegenstehen.°®>
r eine zweifache Lücke, da zum einen eine starke it der neuen UBS nur noch eine im Marktvergleich n anderen wird erwartet, dass die UBS — und auch genen Risikopolitik — nicht das Kreditvolumen von womit sich das konsolidierte Risikoexposure ge- 5 liegt auf der Hand, dass nach dem Zusammenfügbarkeit und der Erhalt solcher sehr grosser Fiuss für jede Grossbank UBS oder Credit Suisse einsam, d. h. von einer Bankengruppe, getragen zwangsläufig kleiner ausfallen, weil sie nicht mehr erden können.®® Kantonalbanken werden in dieen. Die Credit Suisse war bei Konsortialkrediten sein, dass die UBS diese Dienstleistung nicht im ifache Lücke bleiben, sofern überhaupt Anbieter ind bis zu einer gewissen Grössenordnung alleneines möglichen maximalen Risikoexposure pro
nierung einhalten müssen, ist zu erwarten, dass ternative Bankbeziehungen auf- oder ausbauen ;e sich öffnenden Marktchancen erkennen und ausweitung erwägen, was eine Chance für den nen der UBS andererseits darstellt.6®°
limitierten Anzahl von Anbieterinnen im Kreditgever höheren Renditeerwartung der ausländischen Ja eine Konkurrentin wegfällt, wird ausserdem mit ition der UBS gerechnet.°°'
>r SNB zu Firmenkrediten vor, welche herangezosse ansatzweise zu beschreiben. Wie bereits er- JBS und Credit Suisse im Corporate Banking für n auf 34 %. In diesem Bereich sind die Kantonalei die Zahlen, wie in Rz 582 erläutert, mit Vorsicht
antonalbankgesetzes (Kantonalbankgesetz vom
1; LS 951.1]) vor, dass das Grundkapital der ZKB aus anton der Bank zur Verfügung stellt. Den Rahmen
rat (§ 11 Abs. 2 Ziff. 2 Kantonalbankgesetz ZH). Daen zu wachsen und Eigenkapital aufzunehmen, beiht u. U. eine Limitierung bei der Vergabe umfangrei- zu betrachten sind. Raiffeisenbanken bewir dinnen und die Regionalbanken 1,4 %.°%
620. Die Angaben zu den Firmenkrediten k¢ Markt für grosse Unternehmenskundinnen u tragen werden. Nichtsdestotrotz kann aus d onierte Unternehmen im Markt für grosse | dinnen mit spezifischen Bedürfnissen über weil es kein auch nur annähernd so grosses machen könnte, besteht die Gefahr, dass « erhält, sich in wesentlichem Umfang unabhi
621. Im Bereich der Exportfinanzierung be: geringer Wettbewerb.°% Durch den Zusam nem, womit die Anbieterseite stärker konsol menskundinnen gehen davon aus, dass na UBS die benötigten Dienstleistungen erbrin über das notwendige Know-how oder die fü gen.6® Dadurch erwarten einzelne Marktt Auswahl und höhere Preise.6% Als mögliche werden nur die ZKB und einzelne Auslandst zu einer selbstständigen Credit Suisse dars
622. Im Bereich des umfangreichen, teils ir menschluss ebenfalls zu einer Verengung a hohen Zahlungsauftragsvolumen bedarf es (IT, Personal etc.), Know-how und Bilanzgri nalen Märkten sowie einem internationaler sind Banken rar, die den Wegfall der Cred ten.6% Aus der Marktbefragung geht hervo lungsverkehrs, wenn überhaupt, nur zu Teil traut wird. Allerdings gilt auch hier, dass dasselbe umfassende Angebot offerieren, w
623. Auch im Bereich Debt Capital Market: Fremdkapital an den Finanzmärkten, sind co teure für Dienstleistungen wie vor allem der Unternehmen, welche entsprechenden Zug dest in einer ersten Zeit nach dem Zusamm«e ten Unternehmen aus einer Hand einen u gen.’°' Weitere Universalbanken mit breiten
692 Act. [...] Das Total der Segmente ergibt sich | Kredite gedeckt (Total)» und «Übrige Kredite
693 Act. [...].
694 Act. [...]; vgl. auch Act. [...]: «[...J».
695 Act. [...].
696 Act. [...], Act. [...], Act. [...]; Act. [...].
697 Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]
68 Act. [...], [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act. [...]; Act
699 Act. [...].
700 Die Emission von Anleihen in Fremdwahrung Act. [...]).
701 Act. [...].
tschaften 4,8 % der Firmenkredite der Grosskuninnen nicht ohne Weiteres in Marktanteile auf dem nd Kundinnen mit spezifischen Bedürfnissen überiesen Zahlen geschlossen werden, dass das fusi- Jnternehmenskundinnen und Unternehmenskuneinen massgeblichen Marktanteil verfügt. Gerade Einzelinstitut gibt, das der neuen UBS Konkurrenz Jas fusionierte Unternehmen hier die Möglichkeit ingig zu verhalten.
stand schon vor dem Zusammenschluss lediglich menschluss werden zwei wichtige Akteure zu eiidiert wird.6% Einzelne exportorientierte Unternehch der Integration der Credit Suisse nur noch die gen könne, da die meisten anderen Banken nicht r Exportfinanzierungen notwendige Grösse verfüeilnehmerinnen zunächst eine eingeschränktere > Konkurrenz zu einem fusionierten Unternehmen yanken erwähnt, die aber keine vollen Aquivalente tellen.697
ıternationalen Zahlungsverkehrs führt der Zusamuf Anbieterseite. Für komplexe Transaktionen mit einer Grossbank mit entsprechender Infrastruktur ysse, dem Zugang zu Liquidität auch in internatio- | Netzwerk von Korrespondenzbanken.°%® Aktuell it Suisse in diesem Bereich kompensieren könnr, dass dies im Bereich des internationalen Zahen der ZKB und allenfalls Auslandsbanken zugeweder die ZKB noch einzelne Auslandsbanken fie es die Credit Suisse getan hat.
5, d. h. im Zusammenhang mit der Aufnahme von ie UBS und die Credit Suisse die wichtigsten Ak- ‘Emission von Anleihen in Schweizer Franken.’ ang zum Kapitalmarkt benötigen, können zuminanschluss in der Schweiz nur noch beim fusioniermfassenden Zugang zum Kapitalmarkt nachfra- 1 Produkteportfolio, globaler Vernetzung und dem
gemäss Parteien aus der Addition der Spalten «Übrige ungedeckt (Total)» der SNB-Statistik.
Lol Act. [...].
en erfolgt häufig Uber internationale Banken (vgl. z. B.
Kreditvolumen zu absorbieren. So ist jüngs beabsichtigt, ihre Aktivität im Bereich der nach ist die ZKB gewillt, in diesem Bereich ten, wobei die ZKB die Rolle der Lead Bank einerseits die ZKB selbst. Andererseits bele« Volumen von Konsortialkrediten bei der ZKE Jahr 2022 zugenommen hat. Zudem hat die nanzierungen zwischen CHF 50 und 400 Mi
627. Allerdings könnten die ZKB und auch Problemen stehen. Die ZKB könnte bei Fina Roche oder Novartis aufgrund der Dimensi Dafür verfügt die ZKB nicht über ausreicher aus, dass sie gemeinsam mit anderen Par rund CHF 1 Mrd. stemmen könnte.’”'? Darul Kapitalvorschriften) andere Kantonalbanker einem Markteintritt abhalten. Der CEO der Unternehmenskundinnen werde es schwier zität und könne die entstandene Lücke nich vorschriften des Eigentümers Kanton Zürich
628. Möglicherweise kann es auch den Ra lingen, ihr Unternehmenskundengeschaft a gebnissen der Marktbefragung noch keine : darstellen. Der Aufbau eines Corporate Ban zeitlichen, finanziellen und insbesondere a Chef Heinz Huber beabsichtigt derzeit nicht, Auch bei Syndikatskrediten wolle Raiffeisen
629. Ebenfalls über eine nationale Präsen lungsverkehrs verfügt sie bereits über ein bi wertige Bank auf dem Markt etabliert, könnt tionalen, von grossen Unternehmen unc nachgefragten Zahlungsverkehrs Fuss fas PostFinance ist zu 100 % in den Händen c dürfte die Option einer PostFinance als vo Zahlungsverkehr international konkurrenzie! illusorisch sein.
630. Im Corporate Banking für grosse Unt dinnen mit spezifischen Bedürfnissen wird vc bewerb insbesondere erwartet, dass auslan sen werden.’!6 Diese sind von ihrer Infre
711 Handelszeitung vom 14.9.2023 (Fn 652).
712 Handelszeitung vom 14.9.2023 (Fn 652).
73 FuW vom 13.9.2023 (Fn 652).
714 Tippinpoint vom 8.9.2023, Wer soll die neue | klein bleiben, «www.tippinpoint.ch/artikel/769
715 Tippinpoint vom 8.9.2023 (Fn 714).
716 Handelszeitung vom 14.9.2023 (Fn 652).
ten Medienberichte zu entnehmen, dass die ZKB Konsortialkredite auszubauen. Dem Vernehmen mit anderen Kantonalbanken zusammenzuarbeiübernehmen könnte. Diese Ambitionen bestätigte yen dies auch öffentlich verfügbare Zahlen, da das von CHF 8 Mrd. im Jahr 2021 auf CHF 9 Mrd. im > ZKB bereits in der Vergangenheit erfolgreich Fi- o. bei Midcaps durchgeführt. ”''
ein Konsortium an Kantonalbanken vor gewissen nzierungstickets für sehr grosse Unternehmen wie on der Finanzierung nicht als Leaderin antreten. 1d finanzielle Kapazitäten.’'? Die ZKB geht davon tnerbanken wohl ein Kreditvolumen von maximal oer hinaus können kantonale Vorschriften (bspw. 1 von vornherein von einer Marktausweitung oder ZKB Urs Baumann liess dazu verlauten, bei den ig, die ZKB habe eine begrenzte Aufnahmekapafüllen. Der ZKB seien auch aufgrund der Kapital- Grenzen gesetzt.’'*
iffeisenbanken dank ihrer nationalen Präsenz geuszubauen, wobei diese zurzeit gemäss den Erstarke Konkurrenz zum fusionierten Unternehmen king-Geschäfts wäre daher mit einem erheblichen uch personellen Aufwand verbunden. Raiffeisenden Kreditrahmen für Firmenkredite auszuweiten. nicht als Lead Bank agieren.’'®
z verfügt die PostFinance. Im Bereich des Zah- ‘eites Know-how. Würde die PostFinance als voll- e sie im Bereich des umfangreichen, teils interna- | Unternehmen mit spezifischen Bedürfnissen sen. Mit der heutigen Organisationsstruktur (die ler Post AG, Eigentümerin letzterer ist der Bund) llwertige Bank, welche die UBS national und im ‘en könnte, ohne politische Kehrtwende allerdings
ernehmenskundinnen und für Unternehmenskunyn Kundenseite mit Blick auf den potentiellen Wettdische Banken die entstehenden Lücken schliesstruktur, der internationalen Vernetzung, ihrem
UBS herausfordern? ZKB und Raiffeisen wollen lieber
er%20Selbstverzwergung» (18.09.2023).
635. Damit bestehen auch für den gesamte für eine marktbeherrschende Stellung des‘ des durch die massgebliche Marktanteilsad« ten Unternehmens und dem fehlenden Wet elle Konkurrenz ist insbesondere in den vier chen kaum vorhanden und der Eintritt poter aber dennoch nicht von heute auf morgen z dass die Marktgegenseite aktuell oder in r Wirkung auf die neue UBS ausüben kann. D: vertiefter abzuklären. Immerhin stehen bei zelt Wettbewerberinnen bereit, welche diese bauen könnten.
636. Damit dürfte zwar eine marktbeherrsct same Wettbewerb erscheint aber prima fac nicht beseitigt.
C.7.3 Fazit
637. Zum Zwecke der vorliegenden Stellu kings zwischen zwei sachlich relevanten Teil Ermittlungen dafür notwendig gewesen ware führt werden konnten, darauf verzichtet zu
noch weiter zu unterteilen wäre.
638. Die räumlich relevanten Märkte wurd: betrachtet, wobei aus gleichen Ermittlungsc wurde.
639. Im Teilmarkt allgemeines Corporate E einen Marktanteil von 37 %, womit ein vom stehen aktuell aber bereits valable Alterna’ banken, Raiffeisenbanken und für gewisse dem befürchten diverse Konkurrentinnen un: der Konditionen aufgrund des Zusammensc Dienstleistungen, verstärke Verhandlungsp mens).
640. Nach der Fusion verfügen die Parteien 40 %. Dies stellt ein Indiz dar, dass mit dem lung begründet wird. Ob die Stellung der M nierende Wirkung auf das fusionierte Untern Aktenlage nicht abschliessend geklärt werc dem Markt bereits etliche Anbieterinnen vo Dienstleistungen anbieten können und dass möglich wäre. Damit erscheint der wirksam: porate Banking prima facie nicht beseitigt. T zu einem erheblichen Rückgang an diszip kann so trotz bestehendem Wettbewerb sct
641. Im Teilmarkt Corporate Banking für menskundinnen mit spezifischen Bedürfnis: nen Marktanteil von 34 %, womit ebenfalls « liegt. Es wurden vier besonders betroffene P Teilmarkt, was durchaus angezeigt sein kör
n hier zu analysierenden Teilmarkt Anhaltspunkte fusionierten Unternehmens, alleine schon infolge Jition erreichten hohen Marktanteils des fusioniertbewerbsdruck durch andere Marktakteure. Aktuals besonders problematisch identifizierten Bereiitieller Konkurrenz ist zwar nicht ausgeschlossen, u erwarten. Es ist damit nicht davon auszugehen, aher Zukunft eine ausreichende disziplinierende as ware in einer Phase 2 mit weiteren Ermittlungen allen Dienstleistungen dieses Teilmarktes verein- > Dienstleistungen anbieten oder ihr Angebot aus-
1ende Stellung der neuen UBS vorliegen, der wirksie basierend auf den verfügbaren Informationen
ngnahme wurde im Bereich des Corporate Banmärkten unterschieden und es wurde, weil weitere n, die innerhalb der Phase 0 nicht mehr durchgebeurteilen, ob insbesondere der zweite Teilmarkt
an anhand der Unternehmensgrösse differenziert jründen auf eine definitive Abgrenzung verzichtet
anking haben UBS und Credit Suisse zusammen Zusammenschluss betroffener Markt vorliegt. Es tiven, unter anderem Kantonalbanken, Regional- Bereiche die PostFinance, zur Verfügung. Trotz- J Unternehmenskundinnen eine Verschlechterung ‚hlusses (höhere Preise, reduziertes Angebot von osition des zusammengeschlossenen Unternehüber einen gemeinsamen Marktanteil von nahezu Zusammenschluss im Markt eine dominante Stelarktgegenseite aktuell ausreicht, um eine diszipliehmen auszuüben, konnte aufgrund der aktuellen len. Die Prüfung hat aber auch gezeigt, dass auf rhanden sind, die allgemeine Corporate Bankingein Ausbau für bisher noch weniger aktive Banken > Wettbewerb auf dem Markt für allgemeines Corrotzdem führt das Verschwinden der Credit Suisse linierendem Wettbewerbsdruck für die UBS und lechtere Konditionen für Unternehmen bedeuten.
grosse Unternehmenskundinnen und Unternehsen haben UBS und Credit Suisse zusammen eisin vom Zusammenschluss betroffener Markt vorroblembereiche erkannt in welchen, müsste dieser inte, weiter segmentiert werden, erheblich höhere
Marktanteile der UBS resultieren könnten bi stellung:
- Firmenkredite: Entstehende Lücke | Risiko und Ressourcenaufwand,
- Exportfinanzierung: Weitere Konsolit
- (internationaler) Zahlungsverkehr. K tragsvolumen verlangen nach entsg Zugang zu Liquidität auch in interr Netzwerk, und
- Bond - Kapitalmarkt (Debt Capital globale Vernetzung und entsprecher
642. Im Teilmarkt des Corporate Bankings nehmenskundinnen mit spezifischen Bedürl ven zum zusammengeschlossenen Unte! Dienstleistungen und/oder Produkte werde: alternativen Instituten angeboten. Es fehle nachgefragten Dienstleistungen und Produl gien anbieten können. Der aktuelle Wettbe gegeben. Als potentielle Konkurrentinnen
ZKB, in gewissen Bereichen die Raiffeisenb. Marktzutritt oder der Marktausweitung diese unter anderem kantonale Vorschriften bei | sche Banken entgegen. Übergreifende Prob und personellen Ressourcen dar sowie eine cher potentieller Wettbewerb scheint prima zumindest darauf verzichtet werden, diesen denen Anzeichen für eine marktbeherrsche stehen, den Markteintritt oder die Marktausv
643. Die Marktbefragung hat indes ergeber tifizierten Bereichen gewisse erste Konkurre schenswertem Ausmass. Daher kann in die beherrschenden Stellung des fusionierten | dass damit der wirksame Wettbewerb bese KG verlangt, bestehen prima facie hingeger
644. Trotzdem wird aufgrund der untergegz Suisse am Markt in vielerlei Hinsicht eine L änderungen der Wettbewerbsdynamik führe UBS ihre Dominanz oder gar erreichte marl mindest vorübergehend beschränkten Wettk unternehmen und Corporate Banking für L Untersegmenten davon in unzulässiger Wei
645. Im Corporate Banking wurde von za steigende Preise erwarten. Auf die Frage, wi in der Marktbefragung und in den geführten überwachungen vorgeschlagen. Es ist die / lung zu beobachten (Art. 4 PüG). Die Preis den interessierten Kreisen. Bei Krediten har gehender Konsultation mit der SNB und der
s hin zu ihrer zumindest temporären Quasi-Alleinnsbesondere für grössere Kredite mit gewissem
Jierung auf Anbieterseite,
omplexe Transaktionen mit hohem Zahlungsaufjyrechender Infrastruktur und Bilanzgrösse sowie ationalen Märkten und in einem internationalen
Market): Bedarf eines breiten Produkteportfolios, ides Investorenportfolio.
> für grosse Unternehmenskundinnen und Unternissen stehen aktuell keine vollwertigen Alternatinehmen zur Verfügung. Diverse nachgefragte n nicht oder nicht im nachgefragten Umfang von n auch Alternativen, welche die Gesamtheit der <te aus einer Hand anbieten und dadurch Synerwerb ist folglich nicht im erforderlichen Ausmass kommen die Kantonalbanken, insbesondere die anken und ausländische Banken in Betracht. Dem r potentiellen Konkurrentinnen stehen zurzeit aber Xantonalbanken und Eintrittshürden für auslandileme stellen die benötigten zeitlichen, finanziellen ‘lange Umsetzungsdauer. Ein wenigstens schwafacie somit vorhanden. Aus diesem Grund sollte potentiellen Konkurrentinnen in den Bereichen, in nde Stellung des fusionierten Unternehmens beveitung zusatzlich zu erschweren.
1, dass selbst in diesen als besonders heikel idennz vorhanden ist, wenn auch (noch) nicht in wünsen Bereichen von einer sehr machtigen oder gar Jnternehmens ausgegangen werden. Anzeichen, itigt werden kann, so wie das Art. 10 Abs. 2 lit. a | nicht.
ingenen bzw. von der UBS übernommenen Credit ucke entstehen, die zu teilweise erheblichen Veran dürfte. Deshalb ist darauf zu achten, dass die <tbeherrschende Stellung nicht zu Lasten des zu- ‚ewerbs im Markt für Corporate Banking für Gross- Internehmen mit spezifischen Bedürfnissen oder se ausnutzt.
hlreichen Marktteilnehmern ausgeführt, dass sie ie dem allenfalls begegnet werden könnte, wurden Expertengesprächen Preiskontrollen und Margen- \ufgabe des Preisüberwachers, die Preisentwicküberwachung erfolgt aber in Zusammenarbeit mit (delt der Preisüberwacher insbesondere nach ein- FINMA (Art. 5 PüG). Der FINMA kommt aus ihrer
Tätigkeit damit nicht nur besondere Kenntn zu. Die FINMA ist zumindest für Kredite auc wachung aufgeführt.
646. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die tungen im Zusammenhang mit Firmenkred lungsverkehr und der Platzierung von (insb Auffälligkeiten dem Preisüberwacher zu mel empfiehlt die WEKO zusätzlich zur Überwa eine Kontrolle der Margen, insbesondere ( schluss im Vergleich mit der aktuellen und z ben. Die WEKO empfiehlt FINMA und SNB Gebühren und Margen - insbesondere betre kredite und Exportfinanzierung, internationa in Schweizer Franken — näher zu beaufsicht cher zusammenzuarbeiten und diesem die \
C.8 Gemeinschaftswerke des Fi
647. Die Gemeinschaftswerke der Schwei: gemeinsame Branchen- und Netzinfrastrukt Verfügung zu stellen. Sie sind hauptsächli Wertschriftendienstleistungen tätig. Eigentü
648. Seit dem Zusammenschluss SWX G Services Group AG/Telekurs Holding AG sir Group AG («SIX Group») zusammengefas: sind die Schweizer Börse (SIX Swiss Exche Schweizer Finanzmarktes (CSD, Central Si bene Zahlungssystem Swiss Interbank Clea schopfungskette hinweg zahlreiche weitere Banken nachgefragt werden in so unterschi Processing für Debitkarten oder Dienstleistt
649. Der Fragebogen an die konkurrierend che nicht auf einen bestimmten Markt fokus in welchen Bereichen oder Markten die UBS eine dominante Stellung erreichen oder ihre wurde den Banken Gelegenheit eingeraumt fügen, die fur das Zusammenschlussverfahı
650. Auf diese beiden Fragen wurde unter meinschaftswerken, namentlich in der SIX ( hat das Sekretariat folgende Voten dazu ert
77 Vgl. RPW 2005/2, 411 Rz 23 ff., Bericht zur N schluss UBS/SBV.
AG/Telekurs Holding AG.
isse im Bereich der Banken und Versicherungen h explizit als interessierter Kreis für die Preisüber-
WEKO, die Preise und Gebühren für Dienstleisiten, Exportfinanzierungen, internationalem Zahesondere) CHF-Bondprodukten zu verfolgen und den. Betreffend den Teilbereich der Firmenkredite chung der absoluten Preise und Gebühren auch 9b sich in den fünf Jahren vor dem Zusammenukünftigen Situation auffällige Diskrepanzen ergeaus diesem Grund, die Entwicklung von Preisen, ffend die vier genannten Dienstleistungen Firmenler Zahlungsverkehr sowie Platzierung von Bonds igen und bei Auffälligkeiten mit dem Preisüberwa- ‚erfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen.
nanzplatzes Schweiz
zer Bankenwirtschaft wurden gegründet, um eine Jr zu betreiben und den Banken gegen Entgelt zur ch in den Bereichen Zahlungstransaktionen und merinnen der Gemeinschaftswerke sind die Banroup/SWX Swiss Exchange/SIS Swiss Financial 1d die wichtigsten Gemeinschaftswerke in der SIX st. 718 Wichtige Geschäftsbereiche der SIX Group inge), die SIX SIS AG als Zentralverwahrerin des curities Depository) und das von der SIX betriering (SIC). SIX bietet aber Uber die gesamte Wert- » Dienstleistungen an, welche hauptsächlich von =dlichen Bereichen wie Clearing Services, Issuing Ingen rund um die Bancomat-Infrastruktur.
an Unternehmen enthielt zwei offene Fragen, welsiert waren. Die Banken wurden generell gefragt, > und Credit Suisse durch den Zusammenschluss > dominante Stellung verstärken könnten. Zudem , weitere Bemerkungen oder Informationen anzuen von Bedeutung sein könnten.
anderem die Position der neuen Bank in den Gesroup, als problematisch qualifiziert. Im Einzelnen alten:
Vachprüfung der Auflagen betreffend Zusammen-
Swiss Exchange/SIS Swiss Financial Services Group
- [...]: «Bankinfrastrukturanbieter wie : UBS geprägt werden. Die Abhängigk vergrössern.»
- [... «Im Servicebezug von für det Grossbanken bis anhin eine sehr st menschluss nochmals verstärkt. Hier ten Services. Die Preisgestaltung e Grossbanken (zukünftig nur noch e allen anderen Kunden. Da gewisse Finanzplatz angeboten werden, gibt
- [...J: «[...] ist der Ansicht, dass durc dominante Stellung in den folgende: che Stellung verstärken könnte: [...].
- Interbanken-Institutionen: Mit de nantere Stellung in den Intert Schweizerische Bankiervereinig gestellungen (z.B. im Zahlungsv sungen allen anderen Banken a chen für den Schweizer Finanzp entsprechenden Weichenstelluı UBS/CS reflektieren. Hier ist du die Interessen der übrigen Ban zukünftig hinreichend gewahrt w
Insbesondere mit Blick auf die SIX la CS sind bisher beide im Verwaltung: des SIX-Verwaltungsrats nach dem dest [...]) noch nicht klar. Sowohl die die Ernennung und Wahl neuer Mi dungsvertrag. Die Übertragung von / rats.»
- [...]; «Wichtige geschäftliche Verbin mien: SIX-Group, SIC, TWINT. In di Transaktion stark vertreten. Der Einfl weitaus grösser sein, so dass sicher nehmer, insbesondere [...], trotzdem dere auf Stufe von diversen Arbeitse listen vertreten sind, der Fall. Fü Verschärfungen im Hinblick auf die | Banken angewendet werden. Dies k( der im Vergleich zur UBS wesentlic und damit ungewollt den Wettbewert ten Regulierung ist daher sicherzuste Group, SIC, TWINT) nebst den Inte Banken weiterhin Gehör finden, inst pen. Ansonsten drohen mittelfristig n schluss etc.).»
- [...]; «lm B4B Bereich (Services für E tion für Cash Equities, ETD und Bon haben (Schätzung: über 30%). Ebeı mit der SIX die Marktführerrolle aus
7.B. die SIX und weitere dürften sehr stark von der eiten der einzelnen Banken von der UBS wird sich
1 Finanzplatz zentraler Lieferanten hatten beide arke Marktposition, die sich durch diesen Zusamzu zählen u.a. alle von der SIX Group AG erbrachrfolgt in Volumenstaffeln und führt so bei beiden in Anbieter) zu starken Preisvorteilen gegenüber Services exklusiv von der SIX Group AG für den es keine Bezugsalternativen.»
h das Zusammenschlussvorhaben die UBS eine 1 Bereichen oder Märkten erhalten bzw. eine solr Fusion erreichen UBS und CS eine noch domiyank-Institutionen wie bspw. SIX, SIC, PaCoS, ung und können den Finanzplatz betreffende Fraerkehr) allein entscheiden und somit auch ihre Löufzwingen. Diese Gremien stellen heute die Weilatz von morgen. Es besteht die Gefahr, dass die ıgen nur noch die Interessen der fusionierten rch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass ken, einschliesslich [...], in diesen Gremien auch erden können.
sst sich das Folgende festhalten: Die UBS und die rat der SIX vertreten. Wie die Zusammensetzung Zusammenschluss geregelt sein wird, ist (zumin- Zusammensetzung des Verwaltungsrats als auch tglieder unterliegen dem geltenden Aktionärbin- \ktien bedarf der Genehmigung des Verwaltungsdungen bestehen zudem in den folgenden Greasen Gremien waren UBS und CS bereits vor der uss der neuen UBS dürfte auf diese Gremien noch zustellen ist, dass die Interessen der übrigen Teilnoch gewahrt werden können. Dies ist insbesonjruppen, wo CS und UBS mit sehr vielen Speziar [...] ist wichtig, dass allfällige regulatorische neue UBS nicht unbesehen auf sämtliche andere innte Grössen- und andere Wettbewerbsnachteile fh kleineren Bankinstitute noch weiter verstärken ) zusätzlich beschränken. Nebst einer differenzierlen, dass in sämtlichen relevanten Gremien (SIXressen von UBS auch die Interessen der übrigen Jesondere auf Ebene verschiedener Arbeitsgrupegative wettbewerbliche Auswirkungen (Marktver-
‚anken) wird die UBS/CS insbesondere im Execuds einen sehr grossen Marktanteil in der Schweiz falls wird im Global Custody Bereich zusammen gebaut. Dies führt dazu, dass die neue UBS bei den Einstandspreisen bei der SIX (E bewerbsvorteile gegenüber [...] und fung des SIX Pricings (unsere Einst: empfehlenswert: https://www.serves/loc-tr-de.pdf und auf der folge: group.com/dam/download/securities ents/pricing/scu-fees-221201-interne
- [...]: Auf die Frage in welchen Bereic besondere im Thema Asset Manage: Infrastruktur für Banken (bspw. SIX, ı Eigentümer sind UBS und CS).»
651. Neben den Banken gehen auch zwei '
- [...] «Ein Bankenmitglied erwartet: mentlich dem Infrastruktur-Anbieter Zusammenschlusses voraussichtlich Dadurch könnte die UBS eine bed nance von SIX ausüben mit potenzie
- [...]: «Auch in Bezug auf die Geme bieter SIX, stellen sich Fragen. UBS sichtlich eine dominierende Haupta eine bedeutende Einflussnahme au potenziell negativen Auswirkungen fi
652. Vor dem Hintergrund dieser Bedenke neuen UBS auf die Gemeinschaftswerke, n: gen, Stimmrechte und Einsitz im Verwaltung nach preislichen Vorteilen beim Bezug von |
653. Aus der nachfolgenden Tabelle geht t gestaltet ist:
Tabelle 12: Beteiligungsverhaltnisse SIX
SIX Group AG Gemeinschaftswerk schweize- | UBS:
rischer Finanzinstitutionen für [...] % das Halten und Verwalten von | Credit Su Beteiligungen an Unterneh- [...]%
men im Börsen-, Banken-, Finanzinfrastruktur- und Finanzdienstleistungsbereich.
Zusamm 34,49 %
(Quelle: Angaben der Parteien, Darstellung durch das Sekretariat).
3örsengebühren und Global Custody) klare Wettkleineren Anbietern hat. In diesem Fall ist die Prüandspreise) auf der folgenden Seite für Execution ag.com/dam/downloads/regulation/trading/directiiden Seite fur Global Custody: https://www.six- -services/custody-and-settlement/info-center/clitional-de.pdf.»
hen/Märkten eine dominante Stellung droht: «Insment (Verwaltung von grossen Volumen, etc.) und Jie v.a. von den Banken gehalten wird — wichtigste
Verbände auf die Thematik ein:
Auch in Bezug auf die Gemeinschaftswerke, na- SIX, stellen sich Fragen. UBS wird aufgrund des | eine dominierende Hauptaktionärin der SIX sein. eutende Einflussnahme auf die Strategie/Goverll negativen Auswirkungen für kleinere Aktionäre.»
inschaftswerke, namentlich dem Infrastruktur-Anwird aufgrund des Zusammenschlusses vorausktionärin der SIX sein. Dadurch könnte die UBS f die Strategie/Governance von SIX ausüben mit ur kleinere Aktionäre.»
nn gilt es erstens zu klären, wie der Einfluss der amentlich die SIX Group, in Bezug auf Beteiligunsrat ausgestaltet ist. Zweitens stellt sich die Frage _eistungen der Gemeinschaftswerke.
ıervor, wie die Beteiligung an der SIX Group aus-
Group
Handels- und Investmentbanken: Zwei Verwaltungsräte im 17,6% insgesamt zehnköpfigen isse: Auslandsbanken: Verwaltungsrat.
15,1% en: Kantonalbanken:
14,3 %
Raiffeisen/Regionalbanken:
8,5%
Andere Banken:
4,1%
Privatbanken:
2,8%
Eigene Aktien:
3,1%
654. Bei der Beurteilung des Einflusses de! tigen, dass ein Aktionärsbindungsvertrag (/ relevante Bestimmungen enthält:
655. Zusammenfassend verfügt die neue U Aktionärin noch über eine Mehrheit im Verw rechte als Aktionärin noch durch ihre Vertre keiten, um Entscheide der SIX Group AG | diesem Hintergrund sind keine Massnahme:
656. Bezüglich der von den Banken anges leistungen der Gemeinschaftswerke für die | gestaltung der Grössenvorteile bei den Tari anderen Banken führen könnten. Tatsachlic! volumenabhangig. Zur Illustration seien Fol
- Börse: Die Gebührenordnung zum sieht vor, dass sich die Transaktion tragsbuch nach «Commitment Level ment Levels monatlich definierte Mir ordnung).’2°
- Custody: Die Preisliste der SIX SIS vices ein Volumen-Rabattmodell für Ziff. 2.1). Gleiches gilt bei der Depo Gewährung der Volumenrabatte wei herangezogen. Eine Gruppe liegt vor zueinanderstehen oder Teil einer Ho Beteiligung in der Konzernrechnung
- Zahlungsverkehr. SIX betreibt das : «Das wichtigste Zahlungssystem in schen Banken weltweit: Finanzinstit Interbankverpflichtungen in Schweiz für die teilnehmenden Instituten han
657. Diese Tarife werden nicht durch die Zi gar nicht direkt Adressatinnen allfälliger Ma ob der Zusammenschluss nicht Anlass dafüi die Tarife daraufhin überprüfen, ob sie ange schluss und der Ausgestaltung allfälliger vol werbsverzerrungen führen können.
719 Act. [...].
720 SIX, Gebührenordnung zum Handelsregleme ag.com/dam/downloads/regulation/trading/di
721 www.six-group.com/de/products-services/ba (18.9.2023).
722 wwww.six-group.com/de/products-services/ba
r neuen UBS auf die SIX Group ist zu berücksich- \BV) besteht,’”’? welcher unter anderem folgende
BS weder über eine Mehrheit der Stimmrechte als altungsrat. Sie hat weiter weder durch ihre Stimmtung im Verwaltungsrat Sperr- oder Vetomöglich- oder Abänderungen des ABV zu blockieren. Vor n gegenüber der UBS erforderlich.
sprochenen Problematik des Pricings der Dienst- 3anken ist festzuhalten, dass diese — je nach Ausfen — zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der n sind diverse Gebühren der Gemeinschaftswerke yende genannt:
Handelsreglement der SIX Swiss Exchange AG sgebühren für den Handel an der Börse im Aufs» bestimmen. Grundsätzlich gelten als Commiti\destgebuhrenvolumina (Ziff. 7.4.3 der Gebühren-
International Services sieht bei den Custody Serinternationale Settlement-Transaktionen vor (vgl. tverwahrung (vgl. Ziff. 2.6. der Preisliste). Für die ‘den sämtliche relevanten Volumen einer Gruppe , wenn Institute in einem Mutter-/Tochterverhaltnis dinggesellschaft sind und eine Konsolidierung der stattfindet (Ziff. 1.1).
Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC). der Schweiz ermöglicht auch Transaktionen zwi- Ute rund um den Globus wickeln nahezu alle ihre er Franken über SIC ab».’?! Die aktuellen Preise yen vom monatlichen Transaktionsvolumen ab.’??
usammenschlussparteien festgesetzt, so dass sie ssnahmen sein könnten. Es stellt sich die Frage, r sein sollte, dass die dafür zuständigen Behörden sichts der neuen Situation nach dem Zusammenumenabhängiger Preise oder Rabatte zu Wettbent vom 17. Mai 2023, «www.serectives/loc-tr-de.pdf (18.9.2023). nking-services/interbank-clearing/sic.html
nking-services/interbanknlungenaus-bzweingehend) (18.9.2023).
658. Die Schweizer Finanzmarktinfrastrukt gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich ur und in der Finanzmarktinfrastrukturverordnu freien und offenen Zugang zu den Dienstle Abs. 1 FinfraV konkretisiert dies in Bezug: gang ist insbesondere dann nicht gewährle der angebotenen Dienstleistungen verlangt störungen begünstigen.»
659. Neben der FINMA nimmt auch die SI misch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktu 951.11]). Art. 24 Nationalbankverordnung (I solchen Finanzmarktinfrastruktur zur Gewäh gangs zu ihren Dienstleistungen. Gemäss
Dienstleistungen, einschliesslich der Beding zieren. Bei der SIC nimmt die SNB zudem | über die Möglichkeit, auf das Pricing dieses
660. In diesem Zusammenhang kann zusä wonach die gemäss einer bundesrechtliche marktmächtigen Unternehmens zuständige vorzunehmenden Preisbeurteilungen orienti
661. Die WEKO empfiehlt der FINMA und von Finanzmarktinfrastrukturen im Rahme werbsverzerrungen hin zu überprüfen, die s ses ergeben könnten, und nötigenfalls Anpa: ter, die Preise und Gebührenentwicklung n einzuschreiten, welche die Position der neu lige Anpassungen ist der Preisüberwacher z
C.9.1 Empfehlungen der WEKO innerh Zusammenschlusskontrolle
662. Zusätzlich zu den vorstehenden Empf ren und Margen zu den einzelnen Märkter folgenden weiteren Empfehlungen innerhalt
C.9.1.1 Voraussetzungen gemäss Art. 3:
663. Wie vorangehend dargelegt, haben si tigt, dass in folgenden Märkten eine marktt gründet oder verstärkt wird:
- Fonds und fondsähnliche Produkte (
723 Bundesgesetz vom 19.6.2015 über die Finan fekten- und Derivatehandel (Finanzinfrastruk
724 \/erordnung vom 25.11.2015 über die Finanz ten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastr
uren werden durch die FINMA beaufsichtigt. Die iter anderem im Finanzmarktinfrastrukturgesetz’?® ng.’2* Art. 18 FinfraG sieht einen diskriminierungsstungen der Finanzmarktinfrastruktur vor. Art. 17 auf die Gebühren. «Ein diskriminierungsfreier Zuistet, wenn [...] überhöhte Preise für die Nutzung werden. Gebührenstrukturen dürfen keine Markt-
NB Überwachungsfunktionen in Bezug auf systeren wahr (Art. 19 Nationalbankgesetz [NBG; SR NBV; SR 951.131) verpflichtet die Betreiber einer rung eines diskriminierungsfreien und offenen Zu- Art. 23a NBV sind die Preise und Gebühren der ungen für die Gewährung von Rabatten, zu publi- =insitz in den Verwaltungsrat und verfügt auch so Zahlungssystems Einfluss zu nehmen.
tzlich auf Art. 15 Abs. 2Pis PUG verwiesen werden, n Vorschrift zur Überwachung von Preisen eines
Behörde den Preisüberwacher über die von ihr ert.
der SNB, die Preise und Gebühren der Betreiber n ihrer gesetzlichen Möglichkeiten auf Wettbeich aufgrund des vorliegenden Zusammenschlusssungen durchzusetzen. Die WEKO empfiehlt weiäher zu beaufsichtigen und gegen Anpassungen en UBS noch weiter stärken könnten. Über allfälu informieren.
alb des Verfahrens der
ehlungen im Zusammenhang mit Preisen, Gebüh- » des Verfahrens der Zusammenschlusskontrolle:
KG i. V. m. Art. 10 Abs. 2 und 4 KG erfüllt
ch aus Sicht der WEKO die Anhaltspunkte bestäyeherrschende Stellung der fusionierten UBS be-
Rz 467);
zmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Efturgesetz, FinfraG; SR 958.1).
marktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekukturverordnung, FinfraV; SR 958.11).
- Global Custody (Rz 473 f.);
Passives Asset Management (Rz 0 f
Anlageklasse Schweizer Immobilien
Fondsleitung für Einanlegerfonds (R
- Corporate Banking für grosse Unte! dürfnissen (Rz 634 ff.).
664. Bestehen wie vorliegend Anhaltspun marktbeherrschenden Stellung durch ein Zu ten Phase einer (vertieften) Prüfung zu unte ob sich die Anhaltspunkte bestätigen und marktbeherrschenden Stellung die Möglich
665. Eine Phase 2 böte sich vorliegend zt eine genauere Beurteilung von Geschäftsb rung ermöglichte, die aufgrund der bisher e so noch nicht möglich war. Für ein vollstär über die positiven und negativen Auswirkun sachlichen Märkten und ihr vertieftes Abwai weitere Ermittlungen nötig, die in einer Ph werden könnten.
666. Die WEKO empfiehlt der FINMA, nach nur eine Phase 1 mit vorläufiger Prüfung zu Phase 2 mit vertiefter Prüfung gemäss Art. < WEKO behält sich diesfalls vor, ihre Stellung vertiefter Recherchen sowie Nachfragen zu
667. Soweit der Meldungsentwurf Ill vorste nahme der WEKO in Phase O zusätzlich und/oder definitive Schlussfolgerungen der | menschlusses auf den wirksamen Wettbe' Teilmärkten weitere, vertiefte Ermittlungen i tens der FINMA im Rahmen einer solchen Informationen auch von den Parteien einzuf
C.9.1.2 Die Regelung von Art. 10 Abs. 3
668. Beschliesst die FINMA die Kompeten: sammenschluss auszuüben und lädt sie die gerade in solchen komplexen Zusammens durch die UBS einer ist, zwangsläufig forme
725 In der Praxis verzichteten die Wettbewerbsbe den auf eine vertiefte Prüfung. Namentlich dz Marktkenntnisse aus vorangegangenen Prüfı zipieren lassen, dass eine Beseitigung des W geschlossen werden kann (RPW 2023/1, 34 82, Universitätsspital Basel/Bethesda Spital
(Rz 488); z 495):
"nehmen und Unternehmen mit spezifischen Bekte für die Begründung oder Verstärkung einer sammenschlussvorhaben, ist dieses in einer zweirziehen (Art. 10 Abs. 1 KG). Dabei wird beurteilt, ob durch die Begründung oder Verstärkung der keit geschaffen wird, wirksamen Wettbewerb zu
ısätzlich auch deswegen an, weil sie der WEKO ereichen oder Teilmärkten und ihrer Segmentierhältlich gemachten Informationen in der Phase 0 idiges Bild respektive eine umfassende Aussage gen des Zusammenschlusses auf verschiedenen gen gegeneinander aus Gesamtmarktsicht wären ase 2 des Zusammenschlussverfahrens getätigt
ihrer Vollständigkeitserklärung der Meldung nicht eröffnen, sondern anschliessend eine zusätzliche 31.V. m. Art. 10 Abs. 2 und 4 KG einzuleiten. Die nahme im Rahmen der Phase 2 und ermöglichter, ergänzen.
hend näher geprüft wurde und in dieser Stellungdarauf hingewiesen wurde, dass für genauere WEKO hinsichtlich der Auswirkungen des Zusamwerb zu gewissen Geschäftsbereichen und/oder m Rahmen einer Phase 2 nötig wären, wären sei- Phase 2 in Abstimmung mit der WEKO weitere ordern, die den Meldungsentwurf Ill ergänzen.
KG
gemäss Art. 10 Abs. 3 KG bei einem Bankenzu- WEKO zu einer Stellungnahme ein, ergeben sich chlüssen, wie die Übernahme der Credit Suisse alle und materielle Fragen zum Zusammenwirken
»hörden teilweise aus verfahrensökonomischen Grüninn, wenn umfangreiche Ermittlungen oder vertiefte Ingen von Zusammenschlüssen im selben Markt anti- /ettbewerbs durch den neuen Zusammenschluss aus- | Rz 181 f., Phoenix/Voigt; RPW 2022/3, 669 Rz 78- zwischen den Behörden. Das vorliegende Abs. 3 KG und Art. 17 VKU deutlich aufgeze
669. De lege lata besteht das Problem hai Anschluss an die Kompetenzattraktion der | niert. Weiter ist zu bemängeln, dass Art. ‘ FINMA durch die WEKO — nicht vorsieht, da vorhaben informiert, die ihr angezeigt oder ¢ jeder Zusammenschluss (auch zwischen Bi Dies gilt umso mehr im gesetzlichen Anwer FINMA auf Ersuchen oder von Amtes wege falls gar vor Eingang der Meldung den vorz dafür vor ihrem Entscheid die WEKO zu ein
670. Wie der vorliegende Fall exemplarisch gung durch die FINMA so hoch sein, dass nicht mehr eingeholt werden kann. Im konk mationen zum Zusammenschluss, innert S 2023 Stellung nehmen müssen. Eine Stellt Situation und der ohnehin grundsätzlichen D Art. 10 Abs. 3 KG nur möglich, wenn sie fruk FINMA ein Zusammenschlussvorhaben anl schluss aus Gründen des Gläubigerschutze
671. De lege ferenda ist die WEKO daher
- präzisieren sollte, dass das in Art. 3 Verfahren auch für die FINMA gilt, im Sinne von Art. 10 Abs. 3KGanc bereits Art. 17 VKU hin, welcher de zuspricht, nämlich den vorzeitigen gar Phase 0 sowie den vorläufigen
- genauer definiert, was unter dem Art. 10 Abs. 3 KG und Art. 17 VKU
- in Art. 17 VKU in einem zweiten A verzüglich zu informieren hat, wenn Sinne von Art. 10 Abs. 3 KG betro tens dann, wenn diese um die Gen
C.9.2 Empfehlungen der WEKO ausseı Zusammenschlusskontrolle
672. Die Übernahme der Credit Suisse dur banken zu der mit Abstand grössten Bank i einem Verlust an Wettbewerb, der eine bre gative Auswirkungen auf Preise, Auswahl, nicht unbedeutenden Anzahl von Wettbewe king erwarten die Firmenkunden und Wettbs die Auswahl an Dienstleistungen einges
726 Vgl. Rz 314. 727 gl. Rz 580 f.
Verfahren hat die Verfahrensmängel von Art. 10
uptsächlich darin, dass Art. 10 Abs. 3 KG das im -INMA zu befolgende Verfahren nicht weiter defi- 10 VKU - gegengleich zur Benachrichtigung der ss die FINMA die WEKO über Zusammenschlussyemeldet werden, obwohl der Grundsatz gilt, dass inken) zuerst der WEKO gemeldet werden muss. \dungsfall von Art. 17 VKU, gemäss welchem die n in jedem Zeitpunkt des Verfahrens und nötigeneitigen und definitiven Vollzug verfügen kann und er Stellungnahme einladen sollte.
| zeigte, kann die Dringlichkeit der Vollzugsbewillieine rechtzeitige Stellungnahme der WEKO gar eten Fall hätte sie, ohne jegliche materielle Infortunden zur Verfugung der FINMA vom 19. Marz Ingnahme der WEKO ist in einer vergleichbaren ringlichkeit von Bankenzusammenschlüssen nach zeitig informiert wird, d. h., sobald die Banken der <ündigen und/oder sich ein verfügter Zusammens abzeichnet.
der Ansicht, dass der Gesetzgeber
2 ff. KG und in der VKU vorgesehene zweistufige wenn sie bei Zusammenschlüssen von Banken lie Stelle der WEKO tritt. Darauf weist im Übrigen r FINMA beide Arten von Vollzugsbewilligungen Vollzug nach Art. 32 Abs. 2 KG in Phase 1 oder Vollzug nach Art. 33 Abs. 2 KG in Phase 2;
Begriff des «Gläubigerschutzes» im Sinne von zu verstehen ist;
osatz hinzufügt, dass die FINMA die WEKO uneine Bank, die von einem Zusammenschluss im fen sein könnte, die FINMA kontaktiert, spatesehmigung des vorzeitigen Vollzugs ersucht.
"halb des Verfahrens der
sh die UBS fusioniert die beiden Schweizer Gross- 1 der Schweiz. Dies führt in mehreren Märkten zu ite Kundschaft betrifft. Im Retail Banking sind ne- Qualität oder Innovation denkbar, wie von einer rbern geltend gemacht wird.’76 Im Corporate Ban- »werber mehrheitlich, dass die Preise steigen und chränkt wird.’2’ Eine nicht unerhebliche Zahl institutioneller Kunden (Pensionskassen un set Management sehen für einen Teil der
Preise, abnehmender Qualität, von weniger hin zeigt sich in mehreren Märkten, dass der oder gar marktbeherrschenden Stellung der Märkten, in welchen der UBS eine marktb: soweit für die WEKO im Rahmen dieser Ste gewisser Restwettbewerb zu bestehen. Der‘ schluss zwar aktuell beschränkt, dürfte aber nur, aber immerhin, der nachträgliche Eingı einer durch den Zusammenschluss neu ge men.
673. Dass die durch den Zusammenschlu kung nicht verhindert werden kann, stellt aı dar. Es ist jedoch Sache des Gesetzgebers genden Bestimmungen vorzugeben und ggf: zeitgemäss im Vergleich mit den Entwicklur werbsrechtlichen Gesetzgebung wären. Di abweichen, noch darf sie diese durch eine €
674. Der primäre Auftrag der WEKO ist, di mittels Verfügungen durchzusetzen, namen beschränkungen vorgeht. Daneben haben d hältnisse auf den Märkten laufend zu beob: von Empfehlungen, Stellungnahmen und Gi snahmen, die den Wettbewerb tangieren | WEKO anderen Behörden Empfehlungen z breiten, etwa hinsichtlich Schaffung und (Art. 45 Abs. 2 KG). Das vorliegende Zusa kenntnisse der WEKO im Rahmen ihrer Ste lichkeiten regulatorischer Art aufgezeigt. Die dass Aufsichtsbehörden den neuen Marktve auch in wettbewerblicher Hinsicht hinreiche! gende Stellungnahme nachfolgend auch er: Zusammenschlusskontrolle.
C.9.2.1 Keine regulatorische Verhinderu
675. Da es nur noch eine Schweizer Gross gebot und ausgeprägter internationaler Aus Angebotsvielfalt im Markt und es entsteht P menkunden mit internationaler Ausrichtung, und andere Finanzinstitute. Dieser Verlust sche Anbieter ihr bestehendes Angebot in d: ter mit internationaler Ausrichtung leicht in « hende Anbieter ihre Geschäftstätigkeit aus damit die Lücke gefüllt werden kann, welcl hängt massgeblich davon ab, wie das polit kenzusammenschluss reagiert und den künf sich, dass Schweizer Unternehmen aus we
728 gl. Rz 456. 729 gl. Rz 663.
d Versicherungen) sowie Anbieter im Bereich As- Dienstleistungen ebenfalls die Gefahr steigender Auswahl und einer verringerten Innovation.’?® Mit- "Zusammenschluss zu einer sehr marktmächtigen UBS führt oder führen kann.’?? Aber selbst in den herrschende Stellung zukommen kann, scheint, Ilungahme prima facie erkenn- und absehbar, ein wirksame Wettbewerb wird durch den Zusammennicht komplett beseitigt sein. Der WEKO verbleibt iff nach Art. 7 KG, sollte es zu einem Missbrauch schaffenen marktbeherrschenden Stellung komss dennoch entstehende Wettbewerbsbeschrän- ıs Sicht der WEKO kein befriedigendes Ergebnis , die der Zusammenschlusskontrolle zugrundelie- 5. anzupassen, sofern sie überholt oder nicht mehr igen und Standards in der internationalen wettbe- > WEKO darf weder von den geltenden Normen xtensive Auslegung ausdehnen.
e materiellen Bestimmungen des Kartellgesetzes tlich, indem sie gegen unzulässige Wettbewerbsie WEKO und ihr Sekretariat die Wettbewerbsverachten und nehmen zudem präventiv in der Form Utachten Einfluss auf die Ausgestaltung von Masönnen (vgl. Art. 45 ff. KG). Namentlich darf die ur Förderung des wirksamen Wettbewerbs unter- Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften mmenschlussverfahren und die gewonnenen Er- Ilungnahme in Phase 0 haben diverse Unzulängse sind zu adressieren, namentlich auch dadurch, rhältnissen im Rahmen ihrer Regulierungstätigkeit nd Beachtung schenken. Daher enthält die vorlieste Empfehlungen ausserhalb des Verfahrens der
ng von Markteintritten
bank mit einem umfassenden Dienstleistungsanrichtung in der Schweiz gibt, vermindert sich die reisdruck. Davon betroffen sind insbesondere Firinstitutionelle Kunden im Bereich Global Custody würde gemindert, wenn nationale oder ausländier Schweiz zügig ausbauen und/oder neue Anbie- Jen Schweizer Markt eintreten können. Ob bestebauen oder gar neue Markteintritte erfolgen und 1e die untergegangene Credit Suisse hinterlässt, sche und regulatorische Umfeld auf diesen Bantigen Finanzplatz Schweiz gestalten will. Es zeigte ttbewerblicher Sicht ein grosses Interesse haben, dass die Schweiz ein international attraktive gen Schweizer Grossbank bleibt. Dabei ist Marktmacht der neuen UBS in der Schweiz scheint im internationalen Kontext wichtig, d ter mit gleich langen Spiessen wie ihre inter
676. Aus Sicht der WEKO ist es daher em| gen von Banken in die Schweiz nicht zu beh wäre eine zügig gewährte Bewilligung für A tute gelten, welche über ein vergleichbares | herige Credit Suisse verfügen und Schweiz: andere Schweizer Banken als die UBS nich oder nicht in der Produktevielfalt anbieten k¢ Sollten regulatorische Hürden bestehen, we benachteiligen, sind diese zu beseitigen.’ neue Regulierungen daher stets in ihrem Ge sie dazu beitragen, dass Markteintrittsbarrie ziente Strukturen herausbilden können. Gle gepasste Regulierungen, die in Reaktion auf weder die grosse Marktmacht der neuen UB behindern, auf den internationalen Märkten ı Konkurrentinnen aufzutreten.
C.9.2.2 Sektoruntersuchung
677. Der vorliegende Zusammenschluss fü terschiedlichste Kunden der Wettbewerb, z beschränkt ist. Es wird sich zeigen müssen können, welche die Credit Suisse hinterlässt Finanzplatz beschlägt, ausspielt und ander des Wettbewerbs behindert oder die Markt gen. Erhebliche, andauernde oder wiederh deswegen in den nächsten Jahren möglich. menschlusskontrolle mit dem dafür geltende ventive Eingriffe allerdings kaum möglich, ı schluss beseitigt werden müsste. Wie bereit: der nachträgliche Eingriff über die Missbra Missbrauch einer durch den Zusammenschl lung kommen (s. Rz 672 in fine und 697 f.). dung einer unzulässigen Erzwingung unanc ner Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 gesetzlichen Hürden für einen Eingriff der ' welches diese erkannten Nachteile und bes solche Zusammenschlussverfahren mit erhe keiner daraus resultierenden Beseitigung de adressieren und abschwächen kann:
730 Vgl. dazu auch die Vorschläge der Wirtschaft zerischer Gewerbeverband sgv, Swissmem, Verband Schweizerischer Wertpapierhäuser, Vermögensverwaltungsbanken VAV (Act. [...
r Finanzplatz und auch Standort einer global tati- _ aber darauf zu achten, dass die aktuell grosse deswegen nicht perpetuiert wird. Gleichzeitig erass die UBS auf den internationalen Märkten weinationalen Konkurrentinnen auftreten kann.
ofehlenswert, Markteintritte oder Marktausweitunindern. Förderlich für den wirksamen Wettbewerb uslandsbanken. Das sollte insbesondere für Instinternationales Netzwerk wie die UBS und die bissr Kunden Dienstleistungen anbieten könnten, die t, nicht in naher Zukunft, nicht in vollem Ausmass innen wie bislang die UBS oder die Credit Suisse. Iche Auslandsbanken gegenüber Inlandsbanken Aus wettbewerblicher Sicht sind bestehende und samtzusammenhang daraufhin zu überprüfen, ob ren minimiert werden und sich auf dem Markt effiichzeitig ist darauf zu achten, dass neue oder an- ‘diesen Zusammenschluss ggfs. erlassen werden, S in der Schweiz perpetuieren noch die UBS darin nit gleich langen Spiessen wie ihre internationalen
hrt auf verschiedenen Märkten dazu, dass für unumindest aktuell und bis in mittelfristiger Zukunft, ‚, ob Markteintritte neuer Anbieter die Lücke füllen , und ob die UBS ihre Marktmacht, die den ganzen e Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung gegenseite benachteiligt, z. B. mit Preiserhöhunolte Störungen des wirksamen Wettbewerbs sind Im jetzigen Zeitpunkt und im Rahmen der Zusam- 2n qualifizierten Marktbeherrschungstest sind präda dafür der Wettbewerb durch den Zusammen- > erwähnt, verbleibt der WEKO nur, aber immerhin uchskontrolle nach Art. 7 KG, sollte es zu einem uss neu geschaffenen marktbeherrschenden Stel- Gerade mit Bezug auf die allfällige ex post Ahnjemessener Preise oder sonstiger unangemesselit.c KG) sind gemäss Rechtsprechung die WEKO besonders hoch. Es gäbe ein Instrument, stehenden Lücken im Schweizer Kartellgesetz für »blichen Auswirkungen auf den Wettbewerb, aber s wirksamen Wettbewerbs, im Nachhinein anders
s- und Branchenverbände economiesuisse, Schwei- Verband der Auslandsbanken in der Schweiz (VAS), Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und ], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...], Act. [...]).
678. Wettbewerbsbehörden, welche über chung verfügen, können Märkte mit eingesc fassend und eingehend untersuchen sowie strukturelle Massnahmen erarbeiten, die de!
679. Im gegenwärtigen Kartellgesetz steht niederschwellige Verfahren der Marktbeobe fend die Wettbewerbsverhältnisse beobach verfügen die Schweizer Wettbewerbsbehörc mittlungsinstrumente, so dass vertiefte Abk Hinsicht ausgeschlossen sind. Weder mit F klärung oder Untersuchung kann die WEKC wachen, geschweige denn «aktiv» eng begle Vorbild wäre hingegen ein bewährtes und ge nisse in einem bestimmten Wirtschaftssektc
680. Andere Länder kennen das Instrumeı folgreich ein. Die Sektoruntersuchung gibt ( pflicht die nötigen Instrumente zur Informati hörde je nach Land zusätzlich den Eingriff, v funktioniert. Beispielsweise untersuchte d (CMA) in einem sogenannten Market Inquin Massnahmen zur Stärkung des Wettbewert ihr Instrument der Sektoruntersuchung zu s chung Eingriffsmöglichkeiten der Wettbewer verstoss eines oder mehrerer Unternehmen
681. Wenn der WEKO die Option gegeben im Bankenmarkt oder in anderen konzentrie heitsmarktes oder in der Lebensmittelbranc' Einführung der Sektoruntersuchung nach e netes Instrument zur Verfügung. Er müsste der Kompetenz zur Durchführung von Sekt wendigen Ressourcen dafür zur Verfügung
682. Bei komplexen Zusammenschlüssen \ ganzen Schweizer Finanzplatz hat, wäre d Instrument, um im Nachgang zum Zusamm Wettbewerb umfassend zu untersuchen unc wirksamen Wettbewerbs zu erreichen. Ger: menschluss vorzeitig definitiv bewilligte un schlusskontrolle Gläubigerinteressen den \ vorzeitigen Vollzugsbewilligung faktisch bere behörden das Instrument der Sektoruntersu im Anschluss an den 19. März 2023 eine sol die Auswirkungen des vollzogenen Zusamn dachtsunabhängig und umfassend untersuc
731 Vgl. die Übersicht zur Retail Banking Market banking-for-small-and-medium-sized-busines
732 \/gl. Bundesministerium für Wirtschaft und KI vermachteten Märkten, Schlaglichter der Wir (18.9.2023).
das wirksame Instrument einer Sektoruntersuhränktem Wettbewerb verdachtsunabhängig, um- > allenfalls notwendige verhaltensorientiere oder n wirksamen Wettbewerb fördern.
der WEKO demgegenüber nur das informelle und ichtung zur Verfügung, gemäss welchem sie lautet (Art. 45 Abs. 1 KG). In der Marktbeobachtung len insbesondere über keine (durchsetzbaren) Erlärungen der Marktverhältnisse in verschiedener jilfe der Marktbeobachtung noch mit einer Vorab- ) das künftige Marktverhalten der UBS breit überiiten. Die Sektoruntersuchung nach europäischem seignetes Instrument, um die Wettbewerbsverhältr vertieft zu analysieren.
it der Sektoruntersuchung und setzen dieses er- Jer Behörde mit der (durchsetzbaren) Auskunftsonsbeschaffung an die Hand und erlaubt der Beenn der Wettbewerb nicht oder nur eingeschränkt je britische Competition and Markets Authority / das Retail Banking und formulierte im Jahr 2017 5.72! Andere Lander wie Deutschland sind daran, stärken und im Anschluss an eine Sektoruntersubsbehörden vorzusehen, auch ohne Kartellrechts- werden soll, gegen eingeschränkten Wettbewerb rten Märkten (so z. B. in Teilmarkten des Gesund- 1e) vorzugehen, stünde dem Gesetzgeber mit der uropäischen Vorbildern ein bewährtes und geeigfolglich die Schweizer Wettbewerbsbehörden mit oruntersuchungen ausstatten und ihnen die notstellen.
wie dem vorliegenden, der Auswirkungen auf den ie Sektoruntersuchung ein erfolgversprechendes anschluss dessen Auswirkung auf den wirksamen | mit allfälligen Massnahmen Verbesserungen des ıde auch deswegen, weil die FINMA den Zusamd in ihrem finalen Entscheid zu der Zusammen- /orrang geben darf, was sie vorliegend mit ihrer sits getan hat. Hatten die Schweizer Wettbewerbschung jetzt schon zur Verfügung, hätten sie direkt che eröffnen können. Ab Tag eins hätten sie damit ienschlusses auf den wirksamen Wettbewerb verhen können, dies gerade in der nun folgenden, für
Investigation, «www.gov.uk/cma-cases/review-ofimaschutz, 11. GWB-Novelle: Mehr Wettbewerb auf schaftspolitik, September 2023, 7 ff., ler-Wirtschaftspolitik/2023/09/03-11-gwb-novelle.html» den wirksamen Wettbewerb sehr sensiblen Stellungnahme der WEKO gemäss Art. 17 \ erstattet werden muss, weil die FINMA vorze will, schlicht nicht vergleichbar.
683. Aus vorgenannten Gründen würde die das Schweizer Recht nach europäischem V
684. In diesem Zusammenhang weist die schluss von UBS und CS. Beurteilung der‘ Bedeutung» hin, zu dem der Bundesrat an «Zusammen mit der Sonderbotschaft hat de eignisse sowie eine umfassende Evaluierun: dieser Analysearbeiten werden auch die Img Credit Suisse für die Stabilität des Finanzpla sich daraus ergebender, gesetzlicher Anpz auch wettbewerbspolitische Aspekte inkl. pr bewerbsbehörden analysieren (Kompetenz FINMA/WEKO).»
685. Auf diesem Bericht verweist der Bunc chaud Gigon, «Credit Suisse/UBS, nouvelle pour garantir la concurrence? », die ihn da kanntes Instrument, nämlich eine Sektorunt und dem Preisüberwacher, in das Schweiz was de lege lata bereits möglich sei.
686. Es darf damit erwartet werden, dass di rates das Instrument der Sektorüberwachun
687. Der Preisüberwacher beobachtet Pı Art. 17 PüG müssen Unternehmen dem Pre wähnt, bei der Marktbeobachtung gemäss / folglich schon ein Instrument «Sektorunters chung ist dem Schweizer Gesetzgeber dam
688. Die «Sektoruntersuchung light» gema für die Preisüberwachung. Gemäss Art. 17 rung von Fabrikations- oder Geschäftsgehe cher eine wirksamere «Sektoruntersuchung ferenda aus dem Gesetz zu streichen ode einer Sektoruntersuchung nach europäische
C.9.2.3 Amtshilfe und Mitwirkung
689. Art. 41 KG sieht vor, dass Amtsstellen den Abklärungen der Wettbewerbsbehörder Verfügung zu stellen. Diese Norm erschein doch in der Vergangenheit gerade im Bere! Behörden trotzdem weigern können, die eir SNB beispielsweise über umfangreiche Fin Statistikgeheimnis keine individualisierten D.
Zeit auf dem Finanzplatz Schweiz. Damit ist eine /KU, die in der Regel unter höchster Dringlichkeit :itig oder vorläufig die Vollzugsbewilligung erteilen
WEKO die Einführung der Sektoruntersuchung in orbild begrüssen.
WEKO auf das Postulat 23.3444: «Zusammenwettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen 1 5. April 2023 wie folgt Stellung genommen hat: +r Bundesrat eine gründliche Aufarbeitung der Ery des TBTF-Regelwerks beschlossen. Im Rahmen likationen des Zusammenschlusses von UBS und tzes und der Volkswirtschaft, sowie ein möglicher, assungsbedarf eruiert. Der Bundesrat wird dabei ozedurale Erfahrungen der FINMA und der Wetten, Rollenverteilung und Ressourcenausstattung
Jesrat auch die Interpellation 23.3469 Sophie Miméga banque: comment adapter notre législation nach fragt, was er davon halte, ein in Europa beersuchung bei den Wettbewerbsbehörden WEKO er Recht einzuführen, die über das hinausgehe,
eser in Erarbeitung stehende Bericht des Bundesig für die Wettbewerbsbehörden prüft.
eisentwicklungen (Art4 Abs. 1 PUG). Gemäss :isüberwacher Auskünfte erteilen. Das ist, wie er- \rt. 45 KG nicht der Fall. Der Preisüberwacher hat uchung light» zur Verfügung. Die Sektoruntersuit nicht komplett unbekannt.
ss PüG hat allerdings einen gewichtigen Nachteil Abs. 1 zweiter Satz PUG sind Dritte zur Offenbaimnissen nicht verpflichtet. Um dem Preisüberwa- | light» zu ermöglichen, ware dieser Satz de lega r auch für die Preisüberwachung die Einführung m Vorbild zu prüfen.
des Bundes und der Kantone verpflichtet sind, an | mitzuwirken und die notwendigen Unterlagen zur t auf den ersten Blick umfassend. Es hat sich jech des Finanzmarktes gezeigt, dass sich andere verlangten Daten herauszugeben. So verfügt die anzmarktdaten, gibt aber unter Berufung auf das aten an die Wettbewerbsbehörden heraus, obwohl eine Herausgabe gemäss einem Gutachter durch die FINMA gestaltete sich in der V FINMA ist gemäss Art. 39 FINMAG befugt,
sichtsbehörden nicht öffentliche Information: Aufgabe benötigen. Und gemäss Art. 40 FII gerungsgründe, welche sehr weit gefasst sin dies die «Erfüllung ihrer Aufsichtstatigkeit bı solche Beeinträchtigung wird zuweilen ins
schen der FINMA und den beaufsichtigten E andere Behörden herausgeben.
690. Sollen die Wettbewerbsbehörden in Zı massliche Wettbewerbsbeschränkungen vc sige Verhaltensweise der neuen UBS als mÄ darstellen könnten, so ist ein rascher und FINMA und SNB gesammelten Daten erforc
691. Das Ziel der Stärkung des Amtshilfe: setzgeberisch auf unterschiedliche Weise | eine Anpassung des Kartellgesetzes oder ¢ Ersteres scheint die einfachere Lösung zu dass weitere Gesetze vergleichbare Hinder den enthalten. Art. 41 KG könnte durch de stimmung geht entgegenstehenden spezialc
692. Die WEKO empfiehlt der FINMA und « tionalbankgesetz amtshilfefreundlich auszu Art. 41 FINMAG ist Amtshilfe jeweils grunds: dem Amtshilfebegehren gemäss Art. 41 KG | hoch zu gewichten, namentlich wenn es um
C.9.2.4 Memorandum of Understanding |
693. Neben der formalisierten Amtshilfe un als weiteres, aber informelles Instrument fur den ein Memorandum of Understanding zwi Finanzdienstleistungen, Amtsstellen und
könnten Behörden wie die FINMA, SNB, E Know-how und ihre Daten gegenseitig fur si den fachlichen Austausch vereinfachen. Die stand, Inhalt und zeitlicher Rhythmus des A derstanding geregelt werden. Nach fünf Jah
694. Der vorerwähnte, derzeit in Erarbeitun sammenschluss von UBS und CS. Beurte schaftlichen Bedeutung» könnte auch diese: falls, die beteiligten Behörden mit der Understanding beauftragen.
695. Ein konkreter Anwendungsfall, der : standing geregelt werden könnte, ist
733 Vgl. RPW 2007/3, 510, Stellungnahme des E Amtshilfeanspruch der WEKO und dem note!
1 des EDÖB zulässig wäre.’3® Auch die Amtshilfe ergangenheit in mehreren Fällen schwierig. Die aber nicht verpflichtet, anderen inländischen Aufan zu übermitteln, welche diese zur Erfüllung ihrer NMAG verfügt die FINMA zusätzlich über Verweid. So kann sie die Bekanntgabe verweigern, wenn seinträchtigen würde» (Art. 40 lit. b FINMAG). Als Feld geführt, dass das Vertrauensverhältnis zwi- 3anken leiden könnte, würde sie Informationen an
ıkunft effizient auf den Finanzmärkten gegen mutrgehen können, etwa solchen, die eine unzuläsglicherweise marktbeherrschendes Unternehmen
barrierefreier Zugang zu den bereits durch die lerlich.
anspruchs der Wettbewerbsbehörden könnte ge- Imgesetzt werden. Prima facie kommt entweder Jer entgegenstehenden Spezialgesetze in Frage. sein, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, nisse für die Amtshilfe an die Wettbewerbsbehörn folgenden Passus ergänzt werden: «Diese Bejesetzlichen Verweigerungsgründen vor».
Jer SNB, die Bestimmungen im FINMAG und Nalegen. Gemäss dem Gutachten des EDÖB und ätzlich möglich. Bei der Güterabwägung ist der mit beabsichtigte Schutz des wirksamen Wettbewerbs den Wettbewerb auf den Finanzmärkten geht.
zwischen Behörden und WEKO
d Mitwirkung zwischen Behörden regt die WEKO eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Behörschen Aufsichtsbehörden des Bundes im Bereich dezentralen Verwaltungseinheiten an. Dadurch FD, SIF, der Preisüberwacher und die WEKO ihr ch nutzbar machen und in Zeiten der Dringlichkeit se informelle Zusammenarbeit sowie ihr Gegenustauschs könnten in einem Memorandum of Unren wäre eine Bilanz zu ziehen.
g stehende Bericht des Bundesrates zu dem «Zuilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirt- 5 informelle Instrument erwägen und, bejahenden- Ausarbeitung eines solchen Memorandum of
als Teil eines solchen Memorandum of Underzum Beispiel die Verfahrensinstruktion von
DÖB vom 3.6.2007 zum Verhältnis zwischen dem ıbankrechtlichen Statistikgeheimnis.
Art. 10 Abs. 3 KG und deren Verteilung zwis Memorandum of Understanding vom Juli 2 Authority (CMA) und der Financial Conduct
696. Die WEKO regt die Ausarbeitung ein: auf dem bzw. für den Finanzmarkt tätigen E die Zusammenarbeit und den fachlichen so zu fördern.
C.9.3 Exkurs: Bestehende Instrumente
697. Die Ermittlungen weisen in verschiede hin, vereinzelt gar auf eine marktbeherrsch WEKO Hinweise gegeben, dass Unternehr Credit Suisse angewiesen waren, wenn sie neren Schweizer Banken aber zu klein für sie nur noch die neue UBS, die vom vormallic Credit Suisse entlastet ist. Firmenkunden sii ders ausgesetzt, und aufgrund des Zusamm schlechter vor Preiserhöhungen schützen. | fen, die vordem Zusammenschluss Geschä pflegten. Sie können nicht mehr um einen g oder eine Finanzierung erhalten die von der worden wäre.
698. Das Kartellgesetz verbietet es marktb: nehmen, ihre Stellung zu missbrauchen unc übung des Wettbewerbs zu behindern oder « Die fusionierte UBS ist sich ihrer eigenen F und kann einschätzen, in welchen Bereicher aufgrund ihrer neuen Grösse noch entsteht: Stellung nicht zu missbrauchen und sich un: ternehmen tragen eine besondere Verantwc schwächten Wettbewerb nicht weiter zu bes brauchskontrolle darauf achten.
734 «www.gov.uk/government/publications/cma-a
735 \/gl. vorne Rz 575. Mehrere Banken haben d gigkeit im Angebot von Leistungen besteht, v [..-], [...J} Act. [...].
738 Gemäss der [...] bestehen derzeit keine Anze eine Selbstbevorzugung oder signifikant schl könnte. Sie weist aber im Bereich Asset Man leistungen bei der neuen UBS bezogen werd einstweilen davon auszugehen, dass die Gro nicht zu verletzen.
chen FINMA und WEKO. Als Inspiration kann das 019 zwischen der britischen Competition Market Authority (FCA) dienen. ’**
>s Memorandum of Understanding zwischen den idgenössischen Behörden und der WEKO an, um wie datenbezogenen Austausch dieser Behörden
der WEKO für die Verhaltenskontrolle
nen Märkten auf eine grosse Marktmacht der UBS ande Stellung. In der Marktbefragung wurden der nen auf Geschäftsbeziehungen mit der UBS und mit ihren Finanzbedürfnissen zu gross für die kleidie grossen Auslandsbanken sind.’®° Nun haben yen Wettbewerbsdruck ihrer nahe Wettbewerberin nd in einem solchen Fall Preiserhöhungen besonenschlusses können sie sich mangels Alternativen Jas kann insbesondere auf Firmenkunden zutrefftsbeziehungen mit der Credit Suisse und der UBS unstigeren Preis für die Dienstleistung verhandeln UBS oder der Credit Suisse alleine nicht getragen
eherrschenden und relativ marktmächtigen Unter- | andere Unternehmen in der Aufnahme und Aus- Jie Marktgegenseite zu benachteiligen (Art. 7 KG). \erausragenden Marktstellung zweifellos bewusst 1. Abhangigkeitsverhaltnisse bereits bestehen oder an können. Es ist an ihr, darauf zu achten, diese zulässig zu verhalten.’°° Marktbeherrschende Unrtung, mit ihren Verhaltensweisen den bereits gechränken. Die WEKO wird im Rahmen ihrer Missnd-fca-memorandum-of-understanding» (18.9.2023). arauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht eine Abhängl. z. B. Act. [...] und Act. [...], [..-]; Act. [...] und Act.
ichen, dass die verstärkte Abhängigkeit z. B. über echtere Konditionen zu Wettbewerbsnachteilen führen agement darauf hin, dass teilweise notwendige Voren müssen (Act. [...], [..-])- [-..] (Act. [...]) [...]. Es ist ssbank das Recht kennt und darauf achtet, das Recht
D Zusammenfassung der:
699. Auf Grundlage ihrer vorstehenden An: fehlungen wie folgt zusammen:
Vertiefte Prüfung
Die WEKO empfiehlt der FINMA, nach ihre eine Phase 1 mit vorläufiger Prüfung zu e Phase 2 mit vertiefter Prüfung gemäss Art. < WEKO behält sich diesfalls vor, ihre Stellu ermöglichter, vertiefter Recherchen sowie N
Retail Banking
Im Retail Banking herrscht im Bereich Konte potkonto, Freizügigkeitskonto, Konto 3a) grt hin Hemmnisse im Markt und eine Mitteilu Rahmen dieses Verfahrens macht deutlich, ı Retail-Geschäfts erhöht haben. Da durch de die grösste Retail Bank in der Schweiz ents diese Entwicklungen weiter zu beobachten.
Asset Management
Die Übernahme der Credit Suisse durch die im Asset Management für institutionelle Ku und Schwächung des Wettbewerbs und er‘ ausweitung. Vor diesem Hintergrund empfie ren für Dienstleistungen im Markt für Glob Preisüberwacher zu melden. Beobachtet de bal Custody und in den Bereichen Fondsleitt Immobilien und passives Assetmanagemen überwacher zusammenzuarbeiten und dies:
Corporate Banking
Im Corporate Banking stehen für diverse Ku tiven zur fusionierten UBS zur Verfügung, wi tung eröffnet. Vor diesem Hintergrund emp! Gebühren und Margen für Dienstleistungen Firmenkrediten, Exportfinanzierungen, inter von (insbesondere) CHF-Bondprodukten z Preisüberwacher zusammenzuarbeiten und stellen. Betreffend den Teilbereich der Firme wachung der absoluten Preise und Gebühr: ob sich diesbezüglich in den fünf Jahren vot! tuellen und zukünftigen Situation auffällige I
Gemeinschaftswerke
Die WEKO empfiehlt der FINMA und der ¢ Finanzmarktinfrastrukturen im Rahmen ihre: zerrungen hin zu überprüfen, die sich aufgr ben könnten, und nötigenfalls Anpassunger Preise und Gebührenentwicklung näher zu schreiten, welche die Position der neuen l Anpassungen ist der Preisüberwacher zu in
Stellungnahme
ılyse fasst die WEKO ihre Erkenntnisse und Empr Vollständigkeitserklärung der Meldung nicht nur röffnen, sondern anschliessend eine zusätzliche 31. V. m. Art. 10 Abs. 2 und 4 KG einzuleiten. Die ngnahme im Rahmen der Phase 2 und dadurch achfragen zu ergänzen.
:nprodukte (Lohnkonto, Sparkonto, Wertpapierdeindsatzlich Wettbewerb. Trotzdem gebe es weiterng des Preisüberwachers an das Sekretariat im Jass sich die Kundenbeschwerden im Bereich des ın Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse steht, empfiehlt die WEKO dem Preisüberwacher,
UBS fusioniert die beiden stärksten Anbieterinnen iden in der Schweiz, führt zu einer Konzentration ’ffnet in gewissen Segmenten Raum für Margenhit die WEKO der FINMA, die Preise und Gebühal Custody zu verfolgen und Auffälligkeiten dem r Preisüberwacher Auffälligkeiten im Bereich Glo- ıng von Einanlegerfonds, Anlageklasse Schweizer t, empfiehlt die WEKO der FINMA, mit dem Preis- 2m die verfügbaren Daten bereitzustellen.
indensegmente aktuell keine vollwertigen Alternaas in diesen Segmenten Raum fur Margenausweiiehlt die WEKO der FINMA und SNB, die Preise, 1 und deren Entwicklung im Zusammenhang mit nationalem Zahlungsverkehr und der Platzierung u beaufsichtigen und bei Auffälligkeiten mit dem diesem die verfügbaren Daten zur Verfügung zu nkredite empfiehlt die WEKO zusätzlich zur Uberan auch eine Kontrolle der Margen, insbesondere “dem Zusammenschluss im Vergleich mit der ak- Jiskrepanzen ergeben.
NB, die Preise und Gebühren der Betreiber von ' gesetzlichen Möglichkeiten auf Wettbewerbsver- und des vorliegenden Zusammenschlusses erge- 1 durchzusetzen. Die WEKO empfiehlt weiter, die | beaufsichtigen und gegen Anpassungen einzu- JBS noch weiter stärken könnten. Über allfällige formieren.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Die Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeb Marktausweitungen in die Schweiz nicht beh bewerb ware eine zügig gewährte Bewilligt für Institute gelten, welche über ein vergleic die bisherige Credit Suisse verfügen und Sc ten, die andere Schweizer Banken als die | Ausmass oder nicht in der Produktevielfalt a Suisse. Sollten regulatorische Hürden beste banken benachteiligen, sind diese zu beseit und neue Regulierungen daher stets in ihre fen, ob sie dazu beitragen, dass Markteint Markt effiziente Strukturen herausbilden kör oder angepasste Regulierungen, die in Real werden, weder die grosse Marktmacht der ı UBS darin behindern, auf den internationa internationalen Konkurrentinnen aufzutreter
Weitere spezifische Empfehlungen an de
Das vorliegende Zusammenschlussverfahre darf aufgezeigt:
Zusammenschlusskontrolle
Er sollte präzisieren, dass das in Art. 32 ff. | fahren auch für die FINMA gilt, wenn sie be Art. 10 Abs 3KG an die Stelle der WEKO tr
Er sollte genauer definieren, was unter der Art. 10 Abs. 3 KG und Art. 17 VKU zu verste
Er sollte in Art. 17 VKU in einem zweiten Al verzüglich zu informieren hat, wenn eine B von Art. 10 Abs. 3 KG betroffen sein könnt diese um die Genehmigung des vorzeitigen
Sektoruntersuchung
Der Gesetzgeber sollte das Instrument der sowohl im Kartell- wie auch im Preisüberwa
Amtshilfe
Art. 41 KG ist durch folgenden Passus zu e henden spezialgesetzlichen Verweigerungs
Weitere Empfehlungen an Behörden
Der FINMA und der SNB wird bei Amtshilfe gen im FINMAG und Nationalbankgesetz ar
Die WEKO regt die Ausarbeitung eines Mer Finanzmarkt tätigen Eidgenössischen Behö und den fachlichen sowie datenbezogenen |
er sollten dafür sorgen, dass Markteintritte oder indert werden. Förderlich für den wirksamen Wetting für Auslandsbanken. Das sollte insbesondere hbares internationales Netzwerk wie die UBS und ‚hweizer Kunden Dienstleistungen anbieten könn- JBS nicht, nicht in naher Zukunft, nicht im vollen nbieten können wie bisher die UBS oder die Credit hen, welche Auslandsbanken gegenüber Inlandsigen. Aus wettbewerblicher Sicht sind bestehende m Gesamtzusammenhang daraufhin zu überprürittsbarrieren minimiert werden und sich auf dem inen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass neue Ktion auf diesen Zusammenschluss ggfs. erlassen neuen UBS in der Schweiz perpetuieren noch die len Märkten mit gleich langen Spiessen wie ihre 1.
n Gesetzgeber
n hat folgenden gesetzgeberischen Handlungsbe-
XG und in der VKU vorgesehene zweistufige Veri Zusammenschlüssen von Banken im Sinne von tt.
n Begriff des «Gläubigerschutzes» im Sinne von hen ist.
satz hinzufügen, dass die FINMA die WEKO unank, die von einem Zusammenschluss im Sinne 2, die FINMA kontaktiert, spätestens dann, wenn Vollzugs ersucht.
Sektoruntersuchung nach europäischem Vorbild chungsgesetz einführen.
ırgänzen: «Diese Bestimmung geht entgegenstegründen vor.»
ersuchen der WEKO empfohlen, die Bestimmunntshilfefreundlich auszulegen.
orandum of Understanding zwischen den auf dem rden und der WEKO an, um die Zusammenarbeit Austausch dieser Behörden zu fördern.