Dieser Anhang gilt ab den im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2879 oder in jeglicher späteren Aktualisierung dieses Beschlusses angegebenen Zeitpunkten der Inbetriebnahme der aufgerüsteten Version des NCTS, mit Ausnahme der Bestimmungen über Datenelemente, die sich auf ein elektronisches Beförderungsdokument als Versandanmeldung gemäss Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe h der Anlage I beziehen, die spätestens ab dem 1. Mai 2018 gelten.
Titel
III Anmerkungen und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Versandanmeldungen
Der Begriff «Art/Länge» in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Die Codes für die Datenarten sind nachstehend aufgeführt.
Gruppe 11 – Informationsanzeige (einschliesslich Verfahrenscodes)
11 01 000 000 Art der Anmeldung
Anzugeben ist der entsprechende Code.
Die zu verwendenden Codes sind:
11 02 000 000 Zusätzliche Art der Anmeldung
Anzugeben ist der entsprechende Code.
Die zu verwendenden Codes sind:
11 03 000 000 Positionsnummer
Nummer der in der Anmeldung auf Einzelsendungsebene, der summarischen Anmeldung, der Meldung oder des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren enthaltenen Warenposition. Es handelt sich um eine für die gesamte Einzelsendung eindeutige Nummer. Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position pro Einzelsendung um 1 erhöht wird.
11 07 000 000 Sicherheit
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung mit der summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) oder der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) gemäss den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragsparteien über Sicherheitsmassnahmen verbunden ist.
Die zu verwendenden Codes sind:
11 08 000 000 Indikator für einen verringerten Datensatz
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung den verringerten Datensatz enthält.
Die zu verwendenden Codes sind:
11 11 000 000 Positionsnummer gemäss Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es handelt sich um eine in der gesamten Anmeldung eindeutige Nummer. Die Positionen sind fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit 1 für die erste Position, wobei die Nummerierung für jede folgende Position um 1 erhöht wird.
Gruppe 12 – Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen
12 01 000 000 Vorpapier
Anzugeben sind Einzelheiten zum Vorpapier.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Masseinheit enthalten.
12 01 001 000 Referenznummer
Anzugeben ist die Referenz für die vorübergehende Verwahrung oder das vorangegangene Zollverfahren oder die entsprechenden Zollpapiere.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Im Falle einer Ausfuhr mit anschliessendem Versand ist die MRN der Ausfuhranmeldung anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Identifikationsnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis des Dokuments wird in Datenelement 12 01 001 00 angegeben.
Wird die MRN als Vorpapier ausgewiesen, muss die Referenznummer wie folgt strukturiert sein:
Felder Nr. 1 und 2: siehe vorstehende Erläuterung.
In Feld Nr. 3 ist eine Kennung für die betreffende Nachricht einzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jeder in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres bearbeiteten Nachricht eine eindeutige Nummer im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren zugewiesen werden.
Nationale Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennziffer der zuständigen Zollstelle umfasst, können die ersten sechs Zeichen dafür verwenden.
In Feld Nr. 4 ist eine in der nachstehenden Tabelle festgelegte Kennung des Verfahrens einzugeben.
In Feld Nr. 5 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN aufgedeckt werden.
In Feld Nr. 4 «Verfahrenskennung» zu verwendende Codes:
12 01 002 000 Art
Anzugeben ist die Art des Dokuments unter Verwendung des entsprechenden Codes.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Codes sind in der TARIC-Datenbank enthalten.
12 01 003 000 Art der Verpackung
Anzugeben ist der Code der für die Abschreibung der Anzahl der Packstücke relevanten Packstückart.
Die zu verwendenden Codes sind:
Code für die Art der Verpackung gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 1.
12 01 004 000 Anzahl der Packstücke
Anzugeben ist die relevante Zahl der Packstückabschreibungen.
12 01 005 000 Masseinheit und Qualifikator
Anzugeben sind die entsprechende Masseinheit und der Qualifikator für die Abschreibung.
Die zu verwendenden Codes und Formate sind:
Es sind die im TARIC festgelegten Masseinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In diesem Fall muss das Format der Masseinheiten und Qualifikatoren an..4 und nicht n..4 sein, da letzteres Format den nationalen Masseinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist.
Sind keine solchen Masseinheiten und Qualifikatoren im TARIC verfügbar, können nationale Masseinheiten und Qualifikatoren verwendet werden. Sie müssen das Format n..4 haben.
12 01 006 000 Menge
Anzugeben ist die entsprechende Menge für die Abschreibung.
12 01 007 000Positionskennung °°°Positionsnummer***
Anzugeben ist die im Vorpapier angegebene Positionsnummer.
12 01 079 000 Zusätzliche Angaben
Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Vorpapier.
Dieses Datenelement ermöglicht es dem Wirtschaftsbeteiligten, ergänzende Angaben in Bezug auf das Vorpapier zu machen.
12 02 000 000 Zusätzliche Informationen
Dieses Datenelement ist in Bezug auf Informationen zu verwenden, für die in den Rechtsvorschriften der Vertragsparteien nicht festgelegt wird, welchem Feld sie einzugeben sind.
12 02 008 000 Code
Anzugeben sind der entsprechende Code und gegebenenfalls der von dem betreffenden Land vorgesehene Code.
Die zu verwendenden Codes und Formate sind:
Für zusätzliche Informationen aus dem Zollbereich ist ein fünfstelliger numerischer Code vorgesehen:
Code 0xxxx – Kategorie «allgemein»
Code 2xxxx – Versandverfahren
Die Codes «00200», «20100», «20200» und «20300» werden, sofern zutreffend, bei papiergestützten und elektronischen Versandanmeldungen verwendet.
Die Länder können nationale Codes festlegen.
Nationale Codes müssen das Format a1an4 haben.
12 02 009 000 Text
Bei Bedarf können Erläuterungen zu dem angemeldeten Code gegeben werden.
12 03 000 000 Unterlage
12 03 001 000 Referenznummer
Identifikations- oder Referenznummer von Unterlagen oder Bescheinigungen der Vertragsparteien oder von internationalen Unterlagen oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden.
Unter Verwendung der vorgesehenen Codes sind die für spezifische Regelungen vorgeschriebenen Angaben und die Referenzdaten der zusammen mit der Anmeldung vorgelegten Unterlagen anzugeben.
Identifikations- oder Referenznummer der nationalen Dokumente oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Erklärung vorgelegt werden.
12 03 002 000 Art
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen.
Die zu verwendenden Codes und Formate sind:
Die zusammen mit der Versandanmeldung vorgelegten Unterlagen, Bescheinigungen oder Bewilligungen der Vertragsparteien oder internationalen Unterlagen, Bescheinigungen oder Bewilligungen sind im Format a1an3 anzugeben. Das Verzeichnis der Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen mit den entsprechenden Codes ist in der TARIC-Datenbank enthalten.
Nationale Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden, sind im Format n1an3 anzugeben. Die vier Zeichen des Codes ergeben sich aus der Nomenklatur des jeweiligen Landes.
12 03 013 000 Zeilen-/Positionsnummer im Dokument
Anzugeben ist die laufende Nummer der Warenposition in der Unterlage (z. B. Bescheinigung, Lizenz, Genehmigung, Einfuhrdokument usw.), die der betreffenden Warenposition entspricht.
12 03 079 000 Zusätzliche Angaben
Anzugeben sind ergänzende Informationen zur Unterlage.
Dieses Datenelement ermöglicht es dem Wirtschaftsteilnehmer, ergänzende Angaben in Bezug auf die Unterlage zu machen.
12 04 000 000 Zusätzliche Referenz
12 04 001 000 Referenznummer
Referenznummer oder sonstige eindeutige Referenznummer, die nicht unter Unterlage, Beförderungspapier oder Zusätzliche Informationen angegeben ist.
12 04 002 000 Art
Unter Verwendung der entsprechenden Codes sind die nach den geltenden besonderen Vorschriften erforderlichen Angaben einzutragen.
Die zu verwendenden Codes und Formate sind:
Die Codes der Vertragsparteien für sonstige Verweise sind im Format a1an3 anzugeben. Das Verzeichnis der sonstigen Verweise mit den entsprechenden Codes ist in der TARIC-Datenbank enthalten.
Die Länder können nationale Codes festlegen. Nationale Codes für zusätzliche Referenzen sind im Format n1an3 anzugeben, gegebenenfalls gefolgt von einer Identifikationsnummer oder einer anderen erkennbaren Referenz. Die vier Zeichen des Codes ergeben sich aus der Nomenklatur des jeweiligen Landes.
12 05 000 000 Beförderungspapier
Dieses Datenelement enthält die Art und die Referenznummer des Beförderungspapiers.
12 05 001 000 Referenznummer
Tabelle mit den Datenanforderungen – Spalten D1 und D2:
Dieses Datenelement umfasst die Referenznummer des Beförderungspapiers/der Beförderungspapiere für die Beförderung von Waren im Versand.
Für Spalte D3:
Dieses Datenelement enthält die Referenznummer des Beförderungspapiers, das als Anmeldung zum Versandverfahren verwendet wird.
12 05 002 000 Art
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Codes sind in der TARIC-Datenbank enthalten.
12 08 000 000 Referenznummer/UCR
Bei dieser Angabe handelt es sich um die Kennnummer der Sendung, die der Beteiligte der betreffenden Sendung zugewiesen hat.
Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind.
12 09 000 000 LRN
Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben.
12 12 000 000 Bewilligung
12 12 001 000 Referenznummer
Anzugeben ist die Referenznummer aller für die Anmeldung und Mitteilung erforderlichen Bewilligungen.
12 12 002 000 Art
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Codes sind in der TARIC-Datenbank enthalten.
Gruppe 13 – Beteiligte
13 02 000 000 Versender
Der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren.
Diese Angabe ist erforderlich, wenn sie sich vom Anmelder unterscheidet.
13 02 016 000 Name
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 02 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Versenders oder die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der betroffenen Vertragspartei anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandsidentifikationsnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der betroffenen Vertragspartei mitgeteilt hat. Diese Nummer kann verwendet werden, sofern sie dem Anmelder bekannt ist.
Die zu verwendenden Codes sind:
Eine eindeutige Drittlandsidentifikationsnummer, die der betreffenden Vertragspartei mitgeteilt wurde, hat folgende Struktur:
Ländercode: Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
13 02 018 000 Anschrift
13 02 018 019 Strasse und Hausnummer
Anzugeben ist die Bezeichnung der Strasse der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 02 018 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
13 02 018 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die massgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 02 018 022 Ort
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 02 074 000 Kontaktperson
13 02 074 016 Name
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 02 074 075 Telefonnummer
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 02 074 076 E-Mail-Adresse
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 03 000 000 Empfänger
Die Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden.
Dieses Datenelement und seine Unterelemente können bis zur Aktualisierung des NCTS gemäss dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2879 der Kommission durch alle Vertragsparteien auf HI-Ebene angemeldet werden.
13 03 016 000 Name
Anzugeben sind der vollständige Name und gegebenenfalls die Rechtsform des Beteiligten.
13 03 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist die EORI-Nummer oder die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens.
Werden Erleichterungen im Rahmen eines von der betroffenen Vertragspartei anerkannten Partnerschaftsprogramms für Drittlandsbeteiligte gewährt, kann diese Angabe in Form einer eindeutigen Drittlandsidentifikationsnummer gemacht werden, die das betreffende Drittland der betroffenen Vertragspartei mitgeteilt hat. Diese Nummer kann verwendet werden, sofern sie dem Anmelder bekannt ist.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden ist die für D.E. 13 02 017 000 Versender/Identifikationsnummer festgelegte Identifikationsnummer.
13 03 018 000 Anschrift
13 03 018 019 Strasse und Hausnummer
Anzugeben ist die Bezeichnung der Strasse der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 03 018 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
Für Länder des gemeinsamen Versandverfahrens ist der Code XI fakultativ.
13 03 018 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die massgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 03 018 022 Ort
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 06 000 000 Vertreter
Diese Angaben sind erforderlich, falls nicht identisch mit D.E. 13 05 000 000 Anmelder oder ggf. D.E. 13 07 000 000 Inhaber des Versandverfahrens.
13 06 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Beteiligten oder die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden ist die für D.E. 13 02 017 000 Versender/Identifikationsnummer festgelegte Identifikationsnummer.
13 06 030 000 Status
Einzutragen ist der entsprechende Code für den Status des Vertreters.
Die zu verwendenden Codes sind:
Für den Status des Vertreters ist einer der folgenden Codes vor den Namen zu setzen:
Der Code 3 ist für das Versandverfahren nicht relevant.
13 06 074 000 Kontaktperson
13 06 074 016 Name
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 06 074 075 Telefonnummer
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 06 074 076 E-Mail-Adresse
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 07 000 000 Inhaber des Versandverfahrens
13 07 016 000 Name
Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Inhabers des Versandverfahrens. Anzugeben sind gegebenenfalls Name und Vorname bzw. Firma des bevollmächtigten Vertreters, der die Versandanmeldung im Auftrag des Inhabers des Verfahrens vorlegt.
13 07 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Inhabers des Versandverfahrens oder die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden ist die für D.E. 13 02 017 000 Versender/Identifikationsnummer festgelegte Identifikationsnummer.
13 07 018 000 Anschrift
13 07 018 019 Strasse und Hausnummer
Anzugeben ist die Bezeichnung der Strasse der Anschrift des Beteiligten und die Nummer des Gebäudes oder der Einrichtung.
13 07 018 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
13 07 018 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die massgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
13 07 018 022 Ort
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
13 07 074 000 Kontaktperson
13 07 074 016 Name
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
13 07 074 075 Telefonnummer
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
13 07 074 076 E-Mail-Adresse
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
13 14 000 000 Zusätzlicher Wirtschaftsbeteiligter in der Lieferkette
Weitere Wirtschaftsbeteiligte in der Lieferkette können hier angegeben werden, um nachzuweisen, dass die gesamte Lieferkette von den Wirtschaftsbeteiligten abgedeckt wurde, die den AEO-Status innehatten.
Wird diese Datenklasse verwendet, ist die Funktion und Identifikationsnummer anzugeben, andernfalls ist dieses Datenelement fakultativ.
13 14 017 000 Identifikationsnummer
Die EORI-Nummer oder die eindeutige Drittlandsidentifikationsnummer ist anzugeben, wenn dem Beteiligten eine solche Nummer zugeteilt wurde.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden ist die für D.E. 13 02 017 000 Versender/Identifikationsnummer festgelegte Identifikationsnummer.
13 14 031 000 Funktion
Anzugeben ist der relevante Funktionscode, der die Funktion der zusätzlichen Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschreibt.
Die zu verwendenden Codes sind:
Folgende Parteien können angegeben werden:
Gruppe 15 – Daten/Fristen/Zeiträume
15 11 000 000 Datum der Frist
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Datum, bis zu dem die Waren der Bestimmungszollstelle zu gestellen sind.
Gruppe 16 – Orte/Länder/Regionen
16 03 000 000 Bestimmungsland
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist das letzte Bestimmungsland der Waren anzugeben.
Das letzte bekannte Bestimmungsland ist definiert als das letzte zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land, in das die Waren geliefert werden sollen.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
Für Länder des gemeinsamen Versandverfahrens ist der Code XI fakultativ.
16 06 000 000 Versendungsland
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist das Land anzugeben, aus dem die Waren versandt/ausgeführt werden oder in dem der Versandvorgang begonnen hat und die Versandanmeldung eingereicht wurde.***
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
16 12 000 000 Von der Sendung zu durchquerendes Land
Dieses Datenelement ist erforderlich, wenn eine feste Beförderungsstrecke von der Abgangszollstelle vorgeschrieben wird (siehe 16 17 000 000 Vorgeschriebene Beförderungsstrecke). ***
Kennung der Länder, die auf der Beförderungsstrecke zwischen dem Abgangsland und dem Bestimmungsland liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren.
16 12 020 000 Land
Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in der korrekten Reihenfolge der Streckenführung der Sendung.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
16 13 000 000 Ladeort
Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen.
Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben.
16 13 020 000 Land
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für das Überschreiten der Grenze der Vertragspartei benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
Die zu verwendenden Codes sind:
Erfolgt keine Codierung des Ladeorts gemäss UN/LOCODE, wird für das Land, in dem sich der Ladeort befindet, der Ländercode gemäss der einleitenden Bemerkung 8 Nummer 3 festgelegt.
16 13 036 000 UN/LOCODE
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für das Überschreiten der Grenze der Vertragspartei benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
Die zu verwendenden Codes sind:
UN/LOCODE gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 4.
16 13 037 000 Ort
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für das Überschreiten der Grenze der Vertragspartei benutzte Beförderungsmittel verladen werden.
16 15 000 000 Warenort
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.
Es darf nur jeweils eine «Art des Ortes» verwendet werden.
16 15 036 000 UN/LOCODE
Die in der UN/LOCODE-Codeliste für Länder festgelegten Codes sind zu verwenden.
Die zu verwendenden Codes sind:
UN/LOCODE gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 4.
16 15 045 000 Art des Ortes
Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes angegebene Code.
Die zu verwendenden Codes sind:
Für die Art des Ortes sind die folgenden Codes zu verwenden:
16 15 046 000 Qualifikator der Ortsbestimmung
Anzugeben ist der entsprechende Code für die Identifizierung des Ortes. Je nach verwendetem Qualifikator ist nur die massgebliche Kennung anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zur Kennzeichnung des Orts ist eine der folgenden Kennungen zu verwenden:
Wird der Code «X» (EORI-Nummer) oder der Code «Y» (Nummer der Bewilligung) zur Kennzeichnung des Ortes verwendet und sind mehrere Orte mit der betreffenden EORI-Nummer oder der betreffenden Bewilligungsnummer verbunden, so kann zur eindeutigen Identifikation des Orts eine zusätzliche Kennung verwendet werden.
16 15 047 000 Zollstelle
Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen.
16 15 047 001 Referenznummer
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Referenznummer der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen, anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 17 05 001 000 Bestimmungszollstelle/Referenznummer festgelegten Struktur.
16 15 048 000 GNSS
Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 048 049 Breitengrad
Anzugeben ist der Breitengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 048 050 Längengrad
Anzugeben ist der Längengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen.
16 15 051 000 Wirtschaftsbeteiligter
Zu verwenden ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können.
16 15 051 017 Identifikationsnummer
Anzugeben ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers oder die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden ist die für D.E. 13 02 017 000 Versender/Identifikationsnummer festgelegte Identifikationsnummer.
16 15 052 000 Bewilligungsnummer
Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes.
16 15 053 000 Zusätzliche Kennung
Damit der Ort, auf den sich eine EORI-Nummer, eine Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten in einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann, ist bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben, soweit verfügbar.
16 15 018 000 Anschrift
16 15 018 019 Strasse und Hausnummer
Anzugeben ist die massgebliche Strasse und Hausnummer.
16 15 018 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
16 15 018 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die massgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift.
16 15 018 022 Ort
Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten.
16 15 081 000 PLZ-Adresse
Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann.
16 15 081 020 Land
Anzugeben ist der Ländercode.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
16 15 081 021 Postleitzahl
Anzugeben ist die massgebliche Postleitzahl für den entsprechenden Warenort.
16 15 081 025 Hausnummer
Anzugeben ist die Hausnummer des entsprechenden Warenortes.
16 15 074 000 Kontaktperson
16 15 074 016 Name
Anzugeben ist der Name der Kontaktperson.
16 15 074 075 Telefonnummer
Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson.
16 15 074 076 E-Mail-Adresse
Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
16 17 000 000 Vorgeschriebene Beförderungsstrecke***
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die vorgeschriebene Beförderungsstrecke angewendet wird.
Mit der vorgeschriebenen Beförderungsstrecke wird die Route festgelegt, auf der die Waren auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Beförderungsstrecke von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle befördert werden.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die folgenden Codes sind zu verwenden:
Gruppe 17 – Zollstellen
17 03 000 000 Abgangszollstelle
17 03 001 000 Referenznummer
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, an der das Versandverfahren beginnen soll.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 17 05 001 000 Bestimmungszollstelle/Referenznummer festgelegten Struktur.
17 04 000 000 Durchgangszollstelle
17 04 001 000 Referenznummer
Anzugeben ist der Code für die Zollstelle, die für den Eingangsort in das Zollgebiet einer Vertragspartei zuständig ist, wenn die Waren im Versandverfahren befördert werden, oder die Zollstelle, die für den Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet einer Vertragspartei zuständig ist, wenn die Waren dieses Zollgebiet im Verlauf eines Versandverfahrens über eine Grenze zwischen dieser Vertragspartei und einem Drittland verlassen.
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Referenznummer der betreffenden Zollstelle anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 17 05 001 000 Bestimmungszollstelle/Referenznummer festgelegten Struktur.
17 05 000 000 Bestimmungszollstelle
17 05 001 000 Referenznummer
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Identifikationsnummer der Zollstelle anzugeben, bei der das Versandverfahren endet.
Die zu verwendenden Codes und Formate sind:
Die Codes (an8) haben folgende Struktur:
- Die ersten beiden Zeichen (a2) geben mittels des Ländercodes gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3 das Land an;
- die nächsten sechs Zeichen (an6) stehen für die betreffende Zollstelle in dem Land. Hierfür wird folgende Struktur empfohlen:–Die ersten drei Zeichen (an3) stehen für den UN/LOCODE (Ortsbezeichnung) gefolgt von einer dreistelligen nationalen alphanumerischen Unterteilung (an3). Wird die Unterteilung nicht in Anspruch genommen, ist «000» anzugeben.
Beispiel: BEBRU000: BE = ISO 3166 für Belgien, BRU = UN/LOCODE für die Stadt Brüssel, 000 für die nicht in Anspruch genommene Unterteilung.
17 06 000 000 Ausgangszollstelle für das Versandverfahren
17 06 001 000 Referenznummer
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Identifikationsnummer der betreffenden Zollstelle anzugeben.
Dieses Datenelement ist erforderlich, wenn die Anmeldung zum Versandverfahren mit der summarischen Ausgangsanmeldung kombiniert wird. Anzugeben ist der Code der vorgesehenen Zollstelle, an der der Versandvorgang den Sicherheitsbereich verlässt.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Dieses Datenelement ist nicht erforderlich, wenn der Versandvorgang dem Ausfuhrverfahren folgt.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 17 05 001 000 Bestimmungszollstelle/Referenznummer festgelegten Struktur.
Gruppe 18 – Nämlichkeit der Waren
18 01 000 000 Eigenmasse
Anzugeben ist die Eigenmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne Verpackung.
Wenn die Eigenmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Masseinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
- von 0,001 bis 0,499: abrunden auf das ganze Kilogramm;
- von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf das ganze Kilogramm.
Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist «0,» gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z. B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
18 02 000 000 Besondere Masseinheiten°°° Besondere Masseinheit***
Sofern erforderlich ist die Menge der betreffenden Position in der Masseinheit anzugeben, die in den Unionsvorschriften, wie im TARIC veröffentlicht, vorgesehen ist.
18 04 000 000 Rohmasse
Die Rohmasse ist das Gewicht der Ware einschliesslich Verpackung, ausgenommen jedoch die vom Beförderer für die Anmeldung benötigten Ausrüstungen.
Wenn die Rohmasse mehr als 1 kg beträgt und einen Bruchteil der Masseinheit (kg) umfasst, kann wie folgt ab- oder aufgerundet werden:
- von 0,001 bis 0,499: abrunden auf das ganze Kilogramm;
- von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf das ganze Kilogramm.
Beträgt die Rohmasse weniger als 1 kg, so ist «0,» gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen anzugeben, wobei alle Nullen am Ende der Menge weggelassen werden (z. B. 0,123 für ein Packstück von 123 Gramm, 0,00304 für ein Packstück von 3 Gramm und 40 Milligramm oder 0,000654 für ein Packstück von 654 Milligramm).
Anzugeben ist die Rohmasse der in der entsprechenden Warenposition beschriebenen Waren, ausgedrückt in Kilogramm.
Betrifft die Anmeldung mehrere Warenpositionen, die sich auf Waren beziehen, die in einer solchen Weise verpackt sind, dass es unmöglich ist, die Rohmasse der Waren einer Warenposition zuzuordnen, ist die gesamte Rohmasse lediglich auf der Kopfebene einzutragen.
18 05 000 000 Warenbezeichnung
Legt der Anmelder oder der Inhaber des Versandverfahrens die CUS-Nummer für chemische Stoffe und Zubereitungen vor, können die Länder davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen.
Es handelt sich um die übliche Handelsbezeichnung. Ist die Warennummer anzugeben, so muss diese Bezeichnung so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware ermöglicht.
18 06 000 000 Verpackung
Dieses Datenelement bezieht sich auf Einzelheiten der Verpackung der Waren, die Gegenstand der Anmeldung oder Mitteilung sind.
18 06 003 000 Art der Verpackung
Code für die Art der Verpackung.
Die zu verwendenden Codes sind:
Code für die Art der Verpackung gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 1.
18 06 004 000 Anzahl der Packstücke
Gesamtzahl der Packstücke ausgehend von der kleinsten externen Verpackungseinheit. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Einzelpositionen, die so verpackt sind, dass sie nicht ohne Entfernen der Verpackung getrennt werden können, oder bei unverpackter Ware um die Stückzahl.
Bei Schüttgut ist diese Angabe nicht erforderlich.
18 06 054 000 Versandzeichen
Angabe der Zeichen und Nummern auf Beförderungseinheiten oder Verpackungen in freier Form.
18 07 000 000 Gefahrgut
18 07 055 000 UN-Nummer für Gefahrgut
Die UN-Gefahrgutnummer (UNDG) ist eine Seriennummer, die die Vereinten Nationen den in einer Liste der am häufigsten beförderten Gefahrgüter enthaltenen Stoffen und Artikeln zuweist.
18 08 000 000 CUS-Nummer
Anzugeben ist die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics), die im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Erzeugnisse (ECICS) zugewiesen wird.
Die zu verwendenden Codes sind:
CUS-Nummer gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 9.
18 09 000 000 Warennummer
Erforderlichenfalls ist mindestens der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems zu verwenden.
18 09 056 000 Code der Unterposition des Harmonisierten Systems*
Anzugeben ist der Code der Unterposition des Harmonisierten Systems (sechsstelliger HS-Code).
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Codes sind in der TARIC-Datenbank enthalten.
18 09 057 000 Code der Kombinierten Nomenklatur
Anzugeben sind die beiden zusätzlichen Ziffern des Codes der Kombinierten Nomenklatur, wenn dies nach den Rechtsvorschriften der Vertragsparteien erforderlich ist.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Codes sind in der TARIC-Datenbank enthalten.
Gruppe 19 – Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
19 01 000 000 Container-Indikator
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Aussengrenze der Vertragspartei anzugeben, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Förmlichkeiten des Versandverfahrens verfügbar sind.
Die zu verwendenden Codes sind:
Folgende Codes sind zu verwenden:
19 02 000 000 Nummer der Beförderung
Fahrtkennung des Beförderungsmittels, z. B. Reisenummer, die IATA-Flugnummer oder Fahrtnummer, soweit anwendbar.
Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung mit Partnern befördert, so ist die Flugnummer der Partner zu verwenden.
19 03 000 000 Verkehrszweig an der Grenze
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Vertragspartei verlassen sollen.
Die zu verwendenden Codes sind:
Folgende Codes sind zu verwenden:
19 04 000 000 Inländischer Verkehrszweig
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist der beim Abgang benutzte Verkehrszweig anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Zu verwenden sind die in diesem Titel für D.E. 19 03 000 000 Verkehrszweig an der Grenze vorgesehenen Codes.
19 05 000 000 Beförderungsmittel beim Abgang
19 05 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstrassen die IMO-Schiffsnummer bzw. die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI-Nummer).
Für andere Beförderungsarten gilt folgende Kennzeichnung:
Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Auflieger, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben. Ist das Kennzeichen der Zugmaschine nicht bekannt, so ist das Kennzeichen des Aufliegers anzugeben.
19 05 061 000 Art der Identifikation
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art der Identifikationsnummer anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Folgende Codes sind zu verwenden:
19 05 062 000 Staatszugehörigkeit
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Förmlichkeiten für das Versandverfahren unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln die Staatszugehörigkeit des schiebenden bzw. ziehenden Beförderungsmittels) anzugeben.
Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Anhänger, so ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine und des Anhängers anzugeben. Ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine nicht bekannt, so ist die Staatszugehörigkeit des Anhängers anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
19 07 000 000 Beförderungsausrüstung
19 07 044 000 Warenreferenz
Anzugeben ist/sind für jeden Container die Nummer(n) der Warenposition(en) für die in diesem Container beförderten Güter.
19 07 063 000 Containernummer
Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers.
Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann.
Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können.
Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Strassen- und Schienenverkehr als Container.
Falls zutreffend ist bei Containern, die der Norm ISO 6346 unterliegen, die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben.
Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die Europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden.
19 08 000 000 Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel
19 08 084 000 Zollstelle an der Grenze
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, bei der das aktive Beförderungsmittel die Grenze der Vertragspartei überschreitet.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 17 05 001 000 Bestimmungszollstelle/Referenznummer festgelegten Struktur.
19 08 017 000 Identifikationsnummer
Anzugeben ist das Kennzeichen des aktiven Beförderungsmittels beim Überschreiten der Grenze der Vertragspartei.
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist das aktive Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle «Lastkraftwagen auf Seeschiff» ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle «Zugmaschine mit Auflieger» ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben zu machen: Beförderungsmittel:
19 08 061 000 Art der Identifikation
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art der Identifikationsnummer anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Die in diesem Titel für D.E. 19 05 061 000 Beförderungsmittel beim Abgang/Art der Identifikation festgelegten Codes sind zu verwenden.
19 08 062 000 Staatszugehörigkeit
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Grenze der Vertragspartei benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben.
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist das aktive Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle ‚Lastkraftwagen auf Seeschiff’ ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle ‚Zugmaschine mit Auflieger’ ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.
Die zu verwendenden Codes sind:
Ländercode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 3.
19 02 000 000 Nummer der Beförderung
Fahrtkennung des Beförderungsmittels, z. B. Reisenummer, die IATA-Flugnummer oder Fahrtnummer, soweit anwendbar.
Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung mit Partnern befördert, so ist die Flugnummer der Partner zu verwenden.
19 10 000 000 Verschluss
19 10 068 000 Anzahl der Verschlüsse
Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls an der Beförderungsausrüstung angebrachten Verschlüsse.
19 10 015 000 Kennung
Die Angabe ist zu machen, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung die Verwendung von besonderen Verschlüssen vorsieht oder wenn einem Inhaber des Versandverfahrens eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt worden ist.
Gruppe 99 – Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
99 02 000 000 Art der Sicherheitsleistung
Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art der Sicherheitsleistung für das betreffende Versandverfahren anzugeben.
Die zu verwendenden Codes sind:
Folgende Codes sind zu verwenden:
* Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
99 03 000 000 Referenz der Sicherheitsleistung
99 03 069 000 GRN
Anzugeben ist die Referenznummer der Sicherheitsleistung.
99 03 070 000 Zugriffscode
Anzugeben ist der Zugriffscode.
99 03 012 000 Währung
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der der zu deckende Betrag festgesetzt wird.
Die zu verwendenden Codes sind:
Währungscode gemäss einleitender Bemerkung 8 Nummer 2.
99 03 071 000 Zu deckender Betrag
Anzugeben ist der Betrag der Zollschuld, der im Zusammenhang mit der betreffenden Anmeldung entstehen kann oder entstanden ist und somit durch die Sicherheitsleistung gedeckt werden muss.
99 03 073 000 Andere Referenz der Sicherheitsleistung
Anzugeben ist eine Referenz für die Sicherheitsleistung, bei der es sich nicht um die Referenznummer der Sicherheitsleistung (GRN) handelt.
99 04 000 000 Spezifische Referenz der Sicherheitsleistung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist eine Referenz für die Sicherheitsleistung, bei der es sich nicht um die Referenznummer der Sicherheitsleistung (GRN) handelt.