Diese Verordnung regelt für die nach den Bestimmungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) geführte Fachmittelschule insbesondere die Promotion in die nächsthöhere Klasse sowie die Erlangung des Fachmittelschulausweises und der Fachmaturität. *
Reglemente privater Mittelschulen, welche von Bestimmungen im Geltungsbereich dieser Verordnung abweichen, bedürfen der Genehmigung durch die Regierung.