Die Verordnung regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Kanton Graubünden.
Bei der UVP wird festgestellt, ob Anlagen, welche der UVP-Pflicht unterliegen, den Vorschriften des Bundes und des Kantons über den Schutz der Umwelt entsprechen. Dazu gehören insbesondere das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Vorschriften, die den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik betreffen.