Informations-, Vermarktungs- und Verkaufsförderungsmassnahmen müssen einen systemübergreifenden Gesamtnutzen bewirken, indem beispielsweise eine Verschiebung des Modalsplits zugunsten des öffentlichen Verkehrs erzielt wird.
Weitere Angebote zur Gewährleistung der Transportketten müssen dazu geeignet sein, Mobilitätsbedürfnisse an frühen Morgen- oder späteren Abendstunden abzudecken. Die Bereitstellung von Angeboten bei aussergewöhnlichen Ereignissen wird insbesondere beim Eintreten von Naturgefahren notwendig (Murgänge und dergleichen).
Eine verbesserte Anbindung an den öffentlichen Verkehr bei Veranstaltungen wird erreicht, wenn zusätzliche, der Veranstaltung entsprechend befristete Verbindungen dazu dienen, den Anteil des motorisierten Verkehrs zu senken.
Tariferleichterungen müssen geeignet sein, den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen.