Lexipedia

873.350

Gesetz über den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte

Präambel

Gesetz über den Beitritt des Kantons Graubünden

zum Konkordat über die nicht eidgenössisch

konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte

Vom Volke angenommen am 20. Juni 1954 1)

Art. 1

Der Kanton Graubünden tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte bei. 2)

Art. 2

)