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AS 2015 3125

Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

SR 0.311.53; AS 1993 2386

Geltungsbereich am 1. September 2015, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Kasachstan* 23. September 2014 B 1. Januar 2015 Niederlande* Curaçaoa 7. April 1999 1. August 1999 Karibische Gebiete (Bonaire, Sint Eustatius und Saba)a 7. April 1999 1. August 1999 Sint Maartena 7. April 1999 1. August 1999 Vereinigtes Königreich* Jersey 1. Mai 2015 1. Mai 2015 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Veröffentlichung infolge einer Änderung der internen verfassungsrechtlichen Beziehungen innerhalb des Königreichs der Niederlande.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1993 2386, 2003 1508, 2006 763 und 2009 3951. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2015-2448 3125

Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung AS 2015 von Erträgen aus Straftaten. Übereink

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