AS 2021 124
Memorandum of Understanding vom 14. Februar 2011 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria über den Abschluss einer Migrationspartnerschaft
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Übersetzung
Memorandum of Understanding zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria über den Abschluss einer Migrationspartnerschaft
Abgeschlossen am 14. Februar 2011 In Kraft getreten am 14. Februar 2011
Präambel Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Bundesrepublik Nigeria (nachstehend «Parteien» genannt), unter Hinweis auf das Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria vom 9. Ja- nuar 20031, unter Berücksichtigung der von den Parteien unterzeichneten internationalen Rechts- instrumente im Migrationsbereich und der anderen damit verbundenen internationalen Rechtsinstrumente, mit Bezug auf die Grundsätze des Abkommens der Vereinten Nationen vom 28. Juli
19512 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, geändert durch das Protokoll vom
31. Januar 19673 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, in Kenntnisnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 15. November 20004 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Zusatz- protokolle gegen den Menschenhandel5 und die Schleusung von Migranten6, im festen Willen, auf Grundlage der Gegenseitigkeit den Dialog und die Zusammen- arbeit im Migrationsbereich zu vertiefen und auszuweiten, Chancen in diesem Bereich zu erkennen und konstruktive Lösungen für die Herausforderungen durch die globale Migration zu finden,
SR 0.142.395.941