Diese Verordnung soll dazu beitragen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen gewährleistet ist.
Sie regelt Finanzhilfen zur subsidiären Unterstützung von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, denen aufgrund eines Liquiditätsengpasses infolge von unvorhergesehenen Entwicklungen trotz der von den Unternehmen, ihren Finanzierungspartnern und ihren direkten oder indirekten Eigentümern getroffenen Massnahmen eine Illiquidität droht oder die von einer Illiquidität betroffen sind.
Sie gilt ausschliesslich für Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, die Rechtsträger des Privatrechts sind.