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01.3595 · Motion · 2001-10-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, das Landwirtschaftsgesetz (LwG) dahin gehend zu ändern, dass auf die Spezialfinanzierungen ("Kässeli") für einzelne Produktebereiche verzichtet wird und die Mittel des Fleischfonds (Art. 50 LwG), der Preisausgleichskasse für Eier (Art. 52 LwG) sowie des Rebbaufonds (Art. 66 LwG) in die allgemeinen Mittel für die Landwirtschaft (Zahlungsrahmen) überführt werden.

Begründung

Die Landwirtschaftsausgaben werden heute weitgehend über einen Zahlungsrahmen gesteuert. Das Führen von einzelnen "Kässeli" für die verschiedenen Produktebereiche ist mit dieser Steuerungsphilosophie nicht länger zu vereinbaren.

Auch die Wettbewerbskommission hat in einem internen Bericht festgestellt, dass das heutige Fleischimportregime "wettbewerbspolitisch unbefriedigend ist". Sie hat deshalb den Bundesrat aufgefordert, das gesamte Fleischimportregime zu überdenken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.