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06.5148 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 11. September 2006 hat die Eidgenössische Rekurskommission für das Beschaffungswesen zum zweiten Mal den Zuschlag aufgehoben, mit dem die Alptransit Gotthard AG die Arbeiten für das Tunnelbaulos 151 Erstfeld beim Neat-Bau vergeben wollte. Daraus resultieren Bauverzögerungen und Mehrkosten in Millionenhöhe.

Da das öffentliche Vergaberecht insbesondere den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel bezweckt, möchte ich den Bundesrat fragen: Gedenkt er das öffentliche Vergaberecht in dem Sinne zu revidieren, dass beschwerdebedingte Bauverzögerungen und Mehrkosten wie im Falle des Loses 151 Erstfeld vermieden werden können?