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09.429 · Parlamentarische Initiative · 2009-04-30

Erledigt

Ausgangslage

Der Ständerat hat am 20. März 2008 seine Kommission für öffentliche Bauten (KöB-S) auf deren Wunsch hin mit 39 zu einer Stimme per 1. April 2008 abgeschafft. Der Nationalrat beschloss am 9. März 2010 mit 105 zu 67 Stimmen, der Initiative von Herrn Nationalrat Rutschmann (V, ZH) Folge zu geben, mit welcher die Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten Nationalrat (KöB-N) beantragt wurde. Das Büro des Nationalrats legt nun dem Bundesrat zusammen mit dem entsprechenden Bericht den Entwurf für eine Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats zur Stellungnahme vor.

Der Bundesrat begrüsst die parlamentarische Initiative Rutschmann und damit die Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats. Mit der Lösung analog zum Vorgehen im Ständerat - d.h. der Behandlung der zivilen Bauprogramme durch die Finanzkommission - hat der Bundesrat gute Erfahrungen gemacht. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates ist aufzuheben, und deren Aufgaben sind analog dem Ständerat der Finanzkommission zu übertragen.

Begründung

Der Zuständigkeitsbereich der Kommission für öffentliche Bauten (KöB) wurde in den letzten Jahren mehrfach verringert.

Die Geschäfte der KöB werden zurzeit von drei weiteren Kommissionen behandelt:

- Die APK ist zuständig für Darlehen oder Kredite an die Fipoi in Genf.

- Die SiK behandelt den Bereich der militärischen Bauten.

- Die Finanzkommission ist im Rahmen des Voranschlags für die Bauten des ETH-Bereichs zuständig.

Im Aufgabenbereich der KöB verbleibt somit lediglich rund die Hälfte der zivilen Bundesbauten.

Diese Aufsplitterung der Kompetenzen bringt zwangsläufig Koordinationsprobleme und Doppelspurigkeiten mit sich und entspricht nicht einer effizienten Aufgabenteilung. Sodann ist mit dieser Aufteilung der Kompetenzen eine Gesamtschau über den Baubereich des Bundes kaum mehr möglich.

Bei Bundesbauten, welche von einer anderen Kommission behandelt werden, kann die KöB zwar Mitberichte verfassen. Dieses Instrument ist für die KöB jedoch unbefriedigend und führt ebenfalls zu unnötigen Doppelspurigkeiten.

Im Sinne einer Vereinfachung und Entschlackung der Kommissionsstrukturen soll deshalb die KöB des Nationalrates aufgelöst werden, und ihre Kompetenzen sollen der Finanzkommission zugewiesen werden.

Im Ständerat wurde die KöB bereits aufgelöst. Die Geschäfte der ehemaligen KöB werden dort von einer Subkommission der Finanzkommission behandelt. Diese Aufgabenteilung hat sich im Ständerat bewährt und sollte deshalb auch vom Nationalrat übernommen werden.

Verhandlungen

Der Nationalrat beschloss mit 105 zu 67 Stimmen der Initiative Folge zu geben und stimmte später der Aufhebung seiner Kommission für öffentliche Bauten zu.

Das Geschäftsreglement wurde vom Nationalrat in der Schlussabstimmung mit 137 zu 41 Stimmen angenommen.