14.3830 · Motion · 2014-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) den Begriff "eidgenössisches Jagdbanngebiet" durch "eidgenössisches Wildtierschutzgebiet" zu ersetzen.
Begründung
Eidgenössische Jagdbanngebiete sind ein wichtiges Instrument in der Bundesgesetzgebung zum Schutz der Biodiversität. Die Formulierung "Jagdbanngebiet" ist aber nicht mehr zeitgemäss. Zwar soll es sich dabei auch in Zukunft weiterhin um jagdfreie Gebiete handeln, aber es geht zweifellos nicht mehr ausschliesslich darum, die Tiere vor jagdlichen Eingriffen zu schützen. Heute müssen jagdbare und geschützte Wildtierarten gleichermassen vor unterschiedlichsten Störungen und Eingriffen geschützt werden. Die betroffenen Gebiete müssen insgesamt möglichst ruhige Lebensräume bieten und sind auch Teil der ökologischen Infrastruktur gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz. Mit einer Umbenennung der "Jagdbanngebiete" in "Wildtierschutzgebiete" sind auch die Ausführungsbestimmungen entsprechend anzupassen, und es können Möglichkeiten für eine bessere Gewährleistung dieser Schutzfunktion geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.