17.3386 · Interpellation · 2017-06-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der italienische Staatsanwalt Franco Roberti, zuständig für Mafia- und Terrorismusbekämpfung, hat neulich dem Schengen-Ausschuss Bericht erstattet und dabei Alarm geschlagen wegen der logistischen Unterstützung, die der Islamische Staat (IS) in Italien, und zwar insbesondere in Como, zugunsten der illegalen Einwanderung leistet. Laut Roberti hat die Staatsanwaltschaft von Como diesbezüglich eine Untersuchung eröffnet.
Roberti führte ausserdem aus, dass mit den Flüchtlingsbooten auch Personen kämen, die hier möglicherweise radikalisiert würden, so wie Anis Amri. Dieser habe sich nach seiner Ankunft auf Lampedusa im italienischen Gefängnis radikalisiert und danach den Anschlag in Berlin verübt. Es gebe zudem weitere Fälle.
Das Tessin ist von diesen beunruhigenden Vorgängen, die sich in Como und damit in unmittelbarer Grenznähe abspielen, direkt betroffen. Die meisten Personen, die illegal ins Tessin einreisen, kommen in der Tat aus Como.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er auf dem Laufenden über die Untersuchung, die die Comer Staatsanwaltschaft wegen der logistischen Unterstützung des IS zugunsten der illegalen Einwanderung eröffnet hat?
2. Welche Haltung hat er betreffend das für die Schweiz und für das Tessin bestehende Risiko, dass IS-Ableger nur einen Steinwurf entfernt existieren?
3. Welche Massnahmen plant er mit Blick auf die obengenannte Untersuchung, um die Schweiz generell und das Tessin im Besonderen vor der illegalen Einreise von IS-Anhängern aus Como zu schützen?
4. Beabsichtigt er mit Blick auf die genannte Untersuchung, die Sicherheit der Schweizer Grenzen zu Italien zu erhöhen?
5. Wie schätzt er die Möglichkeit ein, dass Deutschland auch wegen dieser Angelegenheit - mehr noch als wegen des generellen Asylchaos - an den Grenzen zur Schweiz wieder systematische Grenzkontrollen einführt?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der von der Staatsanwaltschaft in Como eröffneten Untersuchung handelt es sich offenbar um einen Fall, über den die italienischen Justizbehörden die Öffentlichkeit bereits Anfang September 2016 informiert haben. Anlässlich einer Anhörung sagte Staatsanwalt Roberti, die laufende Untersuchung diene der Überprüfung der Vermutung, wonach die logistische Unterstützung von Migranten, die nach Österreich, Deutschland und Frankreich reisen, von Personen aus dem Nahen Osten und Afrika kontrolliert werde. Diese Personen stünden vermutlich in Verbindung zur Terrormiliz Islamischer Staat. Für gewöhnlich sind es eher mafiöse italienische Organisationen wie die Camorra, die für eine solche logistische Unterstützung verantwortlich sind. Staatsanwalt Roberti sprach indessen nicht von Unterstützung von illegalen Milizen oder von sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Migrantinnen und Migranten.
1. Der Bundesrat wurde nicht im Voraus über die Untersuchung durch die Comer Staatsanwaltschaft informiert - eine Untersuchung, die im Übrigen eher Österreich, Deutschland und Frankreich betrifft. Grundsätzlich wird der Bundesrat über die in solchen Fällen laufenden Untersuchungen nicht informiert. In Fällen, in denen die italienischen Behörden die Schweiz um Unterstützung ersuchen, gewährleisten die Vorschriften über die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, die polizeiliche Zusammenarbeit und die Rechtshilfe in Strafsachen einen angemessenen Informationsaustausch unter den betreffenden Behörden.
2. Laut den Ausführungen von Staatsanwalt Roberti ist nicht der Verdacht auf illegale Einreise von Angehörigen der Terrormiliz Islamischer Staat Gegenstand der Comer Untersuchung. Sollte sich im Laufe des fraglichen Falls ein solcher Verdacht ergeben, dass ein Zusammenhang mit unserem Land besteht, würden die Schweizer Justiz- und Sicherheitsbehörden zweifelsohne unverzüglich informiert. Das Sicherheitsrisiko für die Schweiz und den Kanton Tessin im Besonderen würde dann mit allergrösster Sorgfalt geprüft werden.
3. Bei einem Verfahren oder wenn ein Verdacht besteht, dass die Terrormiliz Islamischer Staat in Italien aktiv ist und die Sicherheit der Schweiz bedroht sein könnte, würden die Kontakte zwischen den italienischen und den schweizerischen Sicherheitsbehörden umgehend intensiviert werden, um verstärkt Informationen auszutauschen. Auf diese Weise könnten konkrete polizeiliche Massnahmen getroffen werden, um die Sicherheit in der Region zu erhöhen. Selbstredend würden die Migrationsbehörden mit einbezogen, um die Kontrolle über die betroffene Region hinaus zu gewährleisten. Der Islamische Staat könnte auch die sozialen Medien für seine Schleuseraktivitäten nutzen, was ein weiteres Sicherheitsrisiko darstellen würde.
4. Die Kontrollen in den südlichen Regionen der Schweiz sind bereits letztes Jahr verstärkt worden. Das Grenzwachtkorps (GWK) hat in der Region zusätzliche personelle Ressourcen im Umfang von über 8000 Arbeitstagen eingesetzt. Die Kontrollen betrafen auch sicherheits-, migrations- und zollrelevante Aspekte. Solche verstärkten Anstrengungen und Massnahmen im Bereich der Kontrollen werden je nach Entwicklung der Lage beschlossen. Im Falle einer ausserordentlichen Migrationslage würde das GWK durch die Armee unterstützt. Auch die betreffenden Kantonspolizeien könnten im Rahmen eines Ikapol-Einsatzes von Polizeikräften anderer Kantone Beistand erhalten. Nicht zu vergessen ist das am 14. Oktober 2013 geschlossene und am 1. November 2016 in Kraft getretene Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden. Die Umsetzung dieses bilateralen Abkommens ermöglicht den Einsatz gemischt besetzter italienisch-schweizerischer Patrouillen, was ebenfalls zur erhöhten Sicherheit in den Grenzgebieten beiträgt.
5. Mit der Wiedereinführung der Kontrollen an der deutschen Grenze, etwa in Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel vom 7. bis 8. Juli 2017, können die Kontrollen für eine gewisse Zeit wirksam verstärkt werden, vor allem dank verschärften Massnahmen wie von den deutschen und Schweizer Behörden gemeinsam durchgeführten Kontrollen. Aufgrund der verschiedenen Zwecke der Kontrollen in den Bereichen Zoll, Sicherheit und Migration ist die Kontrolldichte in der Schweiz bereits im Normalfall sehr hoch. Durch die bereits genannten verstärkten Kontrollmassnahmen im Süden der Schweiz ist die Kontrolldichte zusätzlich erhöht worden. Hinzu kommt, dass sich die Schweizer und die deutschen Behörden im Oktober 2016 in den Bereichen Migration und Grenzschutz auf einen Aktionsplan geeinigt haben. Er sieht auch eine verstärkte und intensivere Zusammenarbeit der Schweizer und der deutschen Grenzschutzbehörden vor.
Antwort des Bundesrates.