Abbau von Handelshemmnissen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip stärken durch eine deutliche Reduktion der Ausnahmen
17.3625 · Postulat · 2017-06-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Liste mit Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip deutlich reduziert werden kann. Der Bundesrat soll zudem aufzeigen, welches die Folgen einer Aufhebung der heutigen Einschränkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Lebensmitteln (Bewilligungsverfahren) wären.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichtes "Behinderung von Parallelimporten. Bericht des Bundesrates vom 22. Juni 2016 in Erfüllung des Postulates 14.3014, 'Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises'" verschiedene Massnahmen zum Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen beschlossen. Im nichttarifären Bereich hat er u. a. beschlossen zu prüfen, ob und, falls ja, wie die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip nach Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe e des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51) reduziert werden können. Die Behandlung des Postulates wird ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen dieses Auftrages des Bundesrates erfolgen und kann mit den bestehenden Ressourcen erledigt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.