17.3839 · Interpellation · 2017-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Grundlage für die Global Partnership to End Violence Against Children (GP End Violence) bieten die Nachhaltigen Entwicklungsziele 2015-2030 (Sustainable Development Goals, SGD), auch Agenda 2030 genannt.
Das Ziel, alle Formen von Gewalt zu beseitigen, muss auf der Uno-Studie "Violence Against Children" aufbauen, um effizient zu sein.
Die Hauptbotschaft der GP End Violence besteht darin, dass Gewalt gegen Kinder ein universelles Problem ist und wir deshalb alle verantwortlich sind (accountability). Die GP End Violence bezweckt:
1. den politischen Willen, Gewalt gegen Kinder zu beenden, bei allen Staaten zu bilden;
2. die Aktion voranzutreiben, um Gewalt an Kindern zu beenden;
3. die Zusammenarbeit in und zwischen den Staaten zu stärken.
Ziel 2 soll auf der Ebene eines einzelnen Landes wie der Schweiz in verschiedenen Etappen erreicht werden. Zunächst sollen sich alle zuständigen Departemente, Stellen, Institutionen und Akteure zusammenschliessen. Wichtig ist sodann, eine solide Datenbasis respektive Daten zu erheben. Weiter gilt es, einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat er Kenntnis von dieser Plattform, respektive wird er sich im Rahmen der SDG mit diesem Ziel auseinandersetzen?
2. Gedenkt er, dass die Schweiz als Pathfinder-Land ein besonderes Engagement aufbringen soll, um das Ziel, Gewalt gegen Kinder zu beenden, zu erreichen?
3. Welches Departement wäre dabei federführend?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im September 2015 haben die Uno-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie ist ein wichtiger Referenzrahmen für alle Länder, um den weltweiten Herausforderungen zu begegnen. Rechtlich ist die Agenda 2030 jedoch nicht bindend. Die Schweiz wird bis 2018 einen ersten Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 verfassen.
Basierend auf der Agenda 2030 ist eine Vielzahl von Initiativen, Plattformen und internationalen Partnerschaften entstanden, um die konkrete Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die Global Partnership to End Violence Against Children basiert hauptsächlich auf dem Ziel 16.2 der Agenda 2030: "Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden". Die Teilnahme an dieser globalen Partnerschaft ist freiwillig.
Die Schweiz ist ein Geberland und engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für die globale Partnerschaft. Zum einen stellt sie seit den Anfängen personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung, zum andern ist die Schweiz (über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) im Exekutivausschuss (Executive Committee) und im Vorstand (Board) vertreten.
2. Die Schweiz ist im Rahmen der globalen Partnerschaft kein Pathfinder-Land. Aber auf der Grundlage anderer verbindlicher Engagements (von ihr ratifizierte internationale Übereinkommen) ist sie gehalten, Massnahmen gegen Gewalt an Kindern zu treffen. Zu diesen Instrumenten gehören hauptsächlich das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK, Art. 19 und 34), das Fakultativprotokoll zur KRK betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung (Lanzarote-Konvention) und das Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 16 Par. 5). Zu erwähnen ist auch das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Das Parlament hat dieses Übereinkommen im Juni 2017 verabschiedet, die Ratifizierung steht unmittelbar bevor.
Im Rahmen des Follow-ups der KRK prüft die Schweiz derzeit die Empfehlungen, die ihr der Uno-Kinderrechtsausschuss im Februar 2015 zugestellt hat; einige der Empfehlungen betreffen die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder. Der Bundesrat wird sich im zweiten Halbjahr 2018 dazu äussern. Im Rahmen der Agenda 2030 wird dem Bundesrat im ersten Quartal 2018 zudem ein Inventar mit den Aktivitäten des Bundes, die sich unter anderem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen (Ziele 16.1 und 16.2) befassen, unterbreitet.
3. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen der Global Partnership to End Violence Against Children vor allem auf internationaler Ebene, sodass das EDA beziehungsweise die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit federführend sind. Die globale Partnerschaft soll im Einklang mit den Prioritäten der internationalen Zusammenarbeit (Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020) nachhaltig unterstützt werden. Zu den prioritären Themen zählen insbesondere der Schutz, geschlechtsspezifische Gewalt sowie Bildung und Ernährungssicherheit. Fragen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen und insbesondere der KRK fallen in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Departementes des Innern (Bundesamt für Sozialversicherungen).
Antwort des Bundesrates.