17.3976 · Motion · 2017-11-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Finmag (Finanzmarktaufsichtsgesetz) und der übrigen relevanten Gesetze zu unterbreiten, der vorsieht, dass die Regulierung im Bereich des Finanzmarktes ausschliesslich dem Parlament und dem Bundesrat obliegt und sich die Finma auf ihre Kernaufgabe, die Aufsichtstätigkeit (Kontrolle) namentlich mittels der Verabschiedung von Rundschreiben, konzentriert.
Eine Minderheit (Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert) beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. August 2017 zur Motion Landolt 17.3317, "Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht", festgehalten, dass er eine klarere Trennung zwischen den Verantwortlichkeiten des Parlamentes und des Bundesrates für die Finanzmarktpolitik und -strategie sowie die Regulierung einerseits und der Zuständigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) für die operative Aufsichtstätigkeit andererseits befürwortet und entsprechende Verbesserungen an die Hand nehmen wird. Ob letztlich, wie von der vorliegenden Motion verlangt, eine absolute Trennung zwischen Regulierung einerseits und Aufsicht andererseits verwirklicht werden soll, wird dabei ebenfalls Gegenstand einer Prüfung bilden. Dabei gilt es zu bedenken, dass die heutige Kompetenz der Finma zum Erlass von Bestimmungen fachtechnischen Inhalts von untergeordneter Bedeutung den Leitsätzen des Bundesrates zur Corporate Governance verselbstständigter Einheiten des Bundes entspricht und dass auch Finanzmarktaufsichtsbehörden auf anderen Finanzplätzen über Regulierungskompetenzen verfügen. Eine Annahme der Motion würde einen signifikanten Anstieg des Personalaufwands bei der zentralen Bundesverwaltung nach sich ziehen, wenn der Bundesrat auch für sämtliche fachtechnischen Regulierungen zuständig wäre. Dieser Aufwand wäre von den Steuerzahlenden und nicht mehr von den Beaufsichtigten zu tragen. Würde zudem eine absolute Trennung zwischen Regulierung einerseits und Aufsicht andererseits verwirklicht, müsste dies auch für die Tätigkeit der geldwäschereirechtlichen Selbstregulierungsorganisationen sowie der Börsen gelten, die heute ebenfalls sowohl regulatorisch als auch überwachend tätig sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt der Bundesrat daher die vorliegende Motion ab, da sie sowohl der eingangs erwähnten Prüfung als auch den Abklärungen im Rahmen des vom Ständerat überwiesenen Postulates Germann 17.3620, "Transparenz über Regulierungskosten durch Finma-Rundschreiben", vorgreifen würde. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.