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Keine Auslandsreisen für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge

17.418 · Parlamentarische Initiative · 2017-03-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen wird untersagt, die Schweiz zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird ihr Aufenthaltsstatus aberkannt, und sie werden des Landes verwiesen.

Begründung

Gemäss Asylstatistik stammen viele Asylsuchende aus Eritrea. Sie geben an, politisch verfolgt und an Leib und Leben bedroht zu sein. Nicht selten fällt jedoch auf, dass sie trotz dieser angeblichen Gefahr Reisen in ihr Heimatland unternehmen.

Zwischen 2010 und 2014 wurden gesamtschweizerisch 46 213 Gesuche für Auslandsreisen von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylbewerbern eingereicht und 45 080 davon (97,5 Prozent) auch bewilligt. Rund 15 000 davon stammen von Eritreern. Offensichtlich ist dabei, dass sie in ihrem Heimatland nicht an Leib und Leben bedroht sind.

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative sollen Auslandsreisen unterbunden werden. Wer als Asylsuchender, vorläufig Aufgenommener oder anerkannter Flüchtling in die Schweiz kommt und hier Schutz sucht, soll das Land zu seinem eigenen Schutz nicht verlassen. Wer es dennoch verlässt respektive verlassen möchte, ist demnach nicht schutzbedürftig. Diese Person soll daher umgehend ihren Aufenthaltsstatus verlieren.

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