17.5616 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
- Gibt es Entscheide von Institutionen der Rechtsprechung, die selbst nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens nicht publiziert werden?
- Gab es innerhalb der letzten drei Jahren solche vom Bundesverwaltungsgericht?
- Warum stellen Gerichte bezüglich Publikationsverweigerung den Journalisten keine anfechtbare Verfügung aus?
- Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Publikationsverweigerung?
- Ist eine Nichtveröffentlichung mit den entsprechenden Leitentscheiden des Bundesgerichts vereinbar?