17.5635 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In der Weisung 90.115, die seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist, hat der Chef der Armee den Besitz und den Konsum von legalem Hanf während des Ausgangs und des Urlaubs erlaubt, es sei denn, der Konsum wirke sich störend auf die darauffolgende Arbeitszeit aus.
Anhand welcher Kriterien können die Truppenkommandantinnen und Truppenkommandanten diese Klausel anwenden und über die Tauglichkeit oder Untauglichkeit ihrer Unterstellten entscheiden, insbesondere beim Schiessen mit Kampfmunition?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.