Stärkung des Einflusses der chinesischen Behörden und Konsequenzen für die tibetische Gemeinschaft in der Schweiz. Reagiert der Bundesrat?
18.4064 · Interpellation · 2018-09-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Während sich die Menschenrechtslage in Tibet verschlechtert, versucht China, seinen Einfluss als politische und wirtschaftliche Weltmacht auszuweiten. Die Schweiz hat vor fünf Jahren ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen. Seitdem ist eine Annäherung zwischen der Schweiz und China zu beobachten. Bundesrat Ignazio Cassis sprach daher anlässlich seines China-Besuchs im April von einem historischen Höhepunkt der Beziehung. Bundesrätin Doris Leuthard ist im August und Bundesrat Johann Schneider-Ammann im September erneut nach China gereist. Bei diesem Anlass wurde im Übrigen einem Journalisten willkürlich ein Visum verweigert. Nach unseren Informationen hat der Bundesrat nicht interveniert, um diesen Verstoss gegen die Pressefreiheit zu beheben.
Laut Menschenrechtsorganisationen, namentlich dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker, hat diese Annäherung auch schwerwiegende innenpolitische Auswirkungen. Die tibetische Gemeinschaft in der Schweiz steht unter Druck: Die chinesischen Behörden führen ernstzunehmende Überwachungsoperationen bezüglich der Aktivitäten der tibetischen Gemeinschaft in der Schweiz durch; das Recht auf Privatsphäre ist nicht systematisch gewährleistet. Verletzt werden die Grundrechte der tibetischen Gemeinschaft auch im Bereich der Meinungsfreiheit, der Bewegungsfreiheit und des Rechts auf Identität. In der Schweiz ist es nicht immer möglich, sich zur Menschenrechtslage in Tibet frei zu äussern, wie der Besuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping im letzten Jahr gezeigt hat.
Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat der Bundesrat eine Einschätzung der innenpolitischen Konsequenzen der Annäherung zwischen der Schweiz und China vorgenommen? Falls ja, wie ist er vorgegangen, und welche Schlussfolgerungen hat er gezogen? Sind ihm diese Schlussfolgerungen gegenwärtig, und was ist seine Meinung dazu?
2. Was unternimmt der Bundesrat gegen den wachsenden Einfluss der chinesischen Behörden im Bereich der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit in der Schweiz?
3. Was unternimmt der Bundesrat, um den Schutz in der Schweiz lebender Personen tibetischer Herkunft und ihrer Grundrechte zu gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stellt fest, dass der wirtschaftliche und ideologische Einfluss Chinas in der Schweiz im Steigen begriffen ist, wie dies auch im Bericht des Nachrichtendienstes des Bundes "Sicherheit Schweiz - Lagebericht 2016" ausgeführt wird. Diese Entwicklungen betreffen auch die im Exil lebende tibetische Gemeinschaft in der Schweiz.
Der Bundesrat hält den Schutz der Privatsphäre und der verschiedenen Freiheiten, einschliesslich der Meinungsfreiheit, als Rechtsgüter von grundlegender Bedeutung sehr hoch. Er tritt im In- und Ausland mit Nachdruck für diese Rechte ein.
Die Politik des Bundesrates gegenüber China ist Teil der schweizerischen Aussenpolitik als Ganzes, welche die Berücksichtigung der Wohlfahrt und Unabhängigkeit der Schweiz ebenso zum Ziel hat wie die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie. Die möglichen Auswirkungen der Innenpolitik werden einer laufenden Bewertung unterzogen, die bei jedem Fortschritt in unseren bilateralen Beziehungen aktualisiert wird.
Die Schweiz führt seit 1991 einen Menschenrechtsdialog mit China, in dem Menschenrechtsfragen offen diskutiert werden. Zudem kann sie ihrer Besorgnis bei den zahlreichen bilateralen Gesprächen und hochrangigen Treffen in Bern oder Peking Ausdruck verleihen. Die Schweiz ist in diesen Fragen auch auf multilateraler Ebene tätig, insbesondere im Rahmen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen.
Abgesehen davon fallen etwaige Spionagetätigkeiten einer ausländischen Macht in den Zuständigkeitsbereich des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Der NDB trifft die nach dem Nachrichtendienstgesetz (NDG) vorgesehenen Massnahmen gegen verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann der NDB die Fälle auch an die Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, kann sich jede von Spionageaktivitäten betroffene Person an die zuständigen Behörden wenden, in diesem Fall an die kantonalen Polizeidienste und den NDB. Diese Behörden gewährleisten zudem die Sicherheit aller in der Schweiz lebenden Personen, unabhängig von deren Nationalität und ethnischer Herkunft.
Antwort des Bundesrates.