19.1043 · Anfrage · 2019-06-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Bei Durchsicht des neuen Fahrplanentwurfes des öffentlichen Verkehrs, gültig ab Dezember 2019, Feld 300 Bern-Brig, konnte festgestellt werden, dass es ab Bern eine Zugverbindung nach Mitternacht nach Interlaken gibt, nicht jedoch nach Brig.
Es braucht aber auch eine Nachtverbindung des IC Brig-Visp-Bern und Bern-Visp-Brig am Wochenende. Heute ist es nämlich so, dass nach sportlichen oder kulturellen Anlässen am Abend in Bern, Zürich oder Basel eine Rückfahrt ins Wallis am gleichen Abend aufgrund der Dauer dieser Anlässe oft nicht möglich ist, ausser man verlässt diese Anlässe vorzeitig. Diese Problematik könnte gelöst werden, wenn die letzten Züge etwas später abfahren würden. Eine Möglichkeit wäre ein Zusatzzug Brig-Bern-Brig am Wochenende wie folgt:
Linie 300 Bern-Thun-Spiez-Visp-Brig
Jeweils Freitag/Samstag sowie Samstag/Sonntag
23:20 ab Brig, 23:26 ab Visp, 23:54 ab Spiez, 00:04 ab Thun - 00:24 an Bern
00:34 ab Bern, 00:54 ab Thun, 01:05 ab Spiez, 01:32 ab Visp - 01:40 an Brig
Die Verbindungen Wallis-Bern und Bern-Wallis am Wochenende würden so stark verbessert, dies analog dem letzten Nachtzug Bern-Interlaken.
Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass ein Zusatzzug Brig-Bern-Brig nach Mitternacht am Wochenende eingeführt werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund erwartet, dass die SBB im Fernverkehr der Nachfrage angepasste Angebote bereitstellen. Für den Betrieb und die detaillierte Ausgestaltung des Angebots im Fernverkehr sind diese selber verantwortlich. Die SBB orientieren sich bei ihrem Angebot an der Nachfrage und an den Anforderungen der Bundeskonzession.
Die SBB haben auf Anfrage des Bundes den Vorschlag eines zusätzlichen Zugspaares zwischen Brig und Bern in den Wochenend-Nächten geprüft. Für den Fahrplan ab Dezember 2019 sind die Trassen für die vorgeschlagenen nächtlichen Züge nicht verfügbar. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Güterverkehr auf der Lötschberg-Achse intensiv ist und den grösstenteils einspurigen Basistunnel gerade auch in den Abend- und Nachtstunden stark beansprucht.
Das Anliegen kann für künftige Fahrplanperioden im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens über die bestehenden Prozesse, beispielsweise durch den Kanton Wallis, eingegeben werden. Bei grossen Kultur- oder Sportanlässen in Zürich oder Basel, bei denen mit einer hohen Zahl von Reisenden aus und ins Wallis zu rechnen ist, stellen die SBB in Absprache mit den Veranstaltern jeweils spezifisch Extrazüge zur Verfügung.
Antwort des Bundesrates.