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Sexuelle Gewalt an Kindern im Internet. Was macht das Bundesamt für Polizei?

19.4016 · Postulat · 2019-09-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen:

1. wie das Fedpol zielführend die Schnittstelle zwischen internationaler Ebene und Kantonen im Bereich der Pädokriminalität wahrnimmt sowie welche strukturellen, personellen und technischen Mittel dazu nötig sind;

2. wie mit den ständig ansteigenden Verdachtsmeldungen aus dem Ausland umgegangen wird, damit diese ebenso sorgfältig geprüft werden können und zu den nötigen Strafverfahren in den Kantonen führen;

3. wie mit Verdachtsmeldungen umgegangen wird, welche zwar die Schweiz betreffen, jedoch nicht eindeutig einem Kanton zugeordnet werden können;

4. wie eine wirksame nationale Meldestelle für Verdachtsmeldungen auf sexuelle Gewalt an Kindern online konzipiert sein sollte;

5. welche gesetzlichen, technischen, personellen und sonstigen Massnahmen nötig sind, damit die Bundespolizei ihre Aufgabe der Bekämpfung der Pädokriminalität wirksam wahrnehmen kann.

Begründung

Immer mehr Kinder werden via Internet sexuell belästigt ("EU Kids online"-Studie). Die an die Schweiz übermittelten Verdachtsmeldungen auf Kinderpornografie steigen exponentiell (Pressemitteilung Fedpol). Es werden immer mehr Fälle von Schweizern bekannt, welche sich einen realen Kindsmissbrauch im Ausland via Live-Streaming kaufen. Kurz: Die Kindswohlgefährdung via Internet erfährt zurzeit eine Blüte.

In der gleichen Zeitspanne erhält das Fedpol jedoch kaum Meldungen zur Kinderpornografie aus der Schweiz, aber in einem Jahr 9000 Meldungen aus den USA. Bekannt ist ebenfalls, dass die wenigen Cyberspezialisten primär für Vermögensdelikte eingesetzt werden (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Feri Yvonne 18.4121). Die stark limitierten Vorermittlungen in der Pädokriminalität (z. B. ein Polizist, welcher sich im Internet als Kind ausgibt und so den Straftäter überführt) sind nur im Auftrag der Kantonspolizei Schwyz möglich, und viele Kantone können die Schwemme an Verdachtsfällen nicht stemmen.

All diese Fakten legen die Vermutung nahe, dass eine wirksame Bekämpfung der Cyberpädokriminalität in der Schweiz an fehlenden personellen und technischen Ressourcen der Polizei auf Bundes- und Kantonsebene scheitert und an einer Gesetzgebung, die sich auf ein Kantonsgebiet beschränkt, wo das Internet keine geografischen Grenzen kennt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Strafverfolgung der Pädokriminalität (auch online) ist Aufgabe der Kantone. Gemäss Zentralstellengesetz (ZentG; SR 360) nimmt das Fedpol bei der Bekämpfung der Pädokriminalität jedoch die sogenannten Zentralstellenaufgaben wahr, wozu auch die Sicherstellung der Schnittstelle zwischen dem Ausland, dem Fedpol und den kantonalen Polizeikorps zählt. Das Fedpol gewährleistet einerseits den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit Interpol und Europol, den Betrieb des 24/7 Single Point of Contact (SPOC) nach Budapest-Konvention des Europarates, die Entsendung eines Cyberpolizeiattachés ans Liaison Bureau von Europol wie auch den Betrieb der nationalen Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) aus den USA. Das Fedpol entlastet die Kantone durch die Triage und direkte Zuteilung an den oder die betroffenen Kantone und durch die operative Koordination nationaler und interkantonaler Fallkomplexe über das Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung (Nedik) der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS). Das Fedpol fungiert bei all diesen Aufgaben als nationales Kompetenzzentrum für Cybercrime. Zudem vertritt das Fedpol die Schweiz in diversen internationalen Expertengruppen von Europol und Interpol. Das Fedpol sorgt gemeinsam mit den Spezialisten der grossen kantonalen Polizeikorps innerhalb des Nedik für die Verbreitung des Expertenwissens und für den Austausch von Best Practices. Eine zusätzliche wichtige Zusammenarbeits- und Informationsplattform bietet das gemeinsam von Staatsanwaltschaften und Polizeien von Bund und Kantonen betriebene Cyberboard.

2. Der Anstieg von Verdachtsmeldungen aus dem Ausland ist auf die Zunahme der NCMEC-Meldungen zurückzuführen. Amerikanische Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, Darstellungen von strafbaren Handlungen mit Kindern an das NCMEC zu melden. Diese Verpflichtung und die stetige Verbesserung seitens der Internetprovider, um solche Inhalte zu erkennen, haben in den letzten Jahren weltweit zu einem exponentiellen Anstieg der NCMEC-Meldungen geführt. Diese Meldungen werden beim Fedpol entgegengenommen und auf Strafbarkeit nach Schweizer Recht überprüft. Ist eine solche gegeben, wird die kantonale Zuständigkeit abgeklärt und ein Verdachtsdossier der zuständigen Kantonspolizei übermittelt. Der Anstieg an Meldungen konnte durch eine Bündelung der Spezialistenressourcen, eine Reorganisation der operativen Einheiten und durch den Einsatz von neuen Technologien abgefangen werden. Die damit gewonnenen Synergien erlauben es dem Fedpol, die Triagetätigkeit in hoher Qualität und zeitnah wahrzunehmen. Da das Fedpol sämtliche Meldungen mit strafbaren Inhalten an die Kantone übermitteln muss (Verfolgung von Amtes wegen, da Offizialdelikt), führt dies zu einer Vielzahl kantonaler Strafverfahren. Da die Strafverfolgungskompetenz für diese Delikte bei den Kantonen liegt, hat das Fedpol keinen Einfluss auf die jeweiligen Strafverfahren.

3. Kann eine Verdachtsmeldung nicht eindeutig einem Kanton zugeordnet werden, kann jede Strafverfolgungsbehörde der Schweiz (auch das Fedpol) gestützt auf die Artikel 27 und 28 der Strafprozessordnung erste Ermittlungen zur Klärung der Zuständigkeit führen. Absprachen und Entscheide über die Eröffnung eines solchen Verfahrens finden im Nedik und gegebenenfalls mit den kantonalen Staatsanwaltschaften im Cyber-Case (operativer Teil des Cyberboards) statt.

4. Seit 2003 können Verdachtsmeldungen zu verbotener Pornografie (Art. 197 StGB) und Kindsmissbrauch via Online-Formular an Kobik respektive seit 2016 direkt an das Fedpol gemeldet werden. Diese Meldungen werden analog den NCMEC-Meldungen auf Strafbarkeit überprüft, triagiert und, falls ein Bezug zur Schweiz besteht, dem zuständigen Kanton übermittelt. Nach Erhalt einer Meldung zu kinderpornografischen Seiten im Ausland und deren Überprüfung auf Strafbarkeit wird immer zuerst die Löschung der Inhalte im Ausland beantragt. Da je nach Land mehrere Tage oder Wochen bis zur Löschung verstreichen können, wird die Seite zusätzlich durch die Internetprovider gesperrt. Das Fedpol erstellt hierfür eine Liste mit eindeutig strafbaren Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und stellt diese zwecks Sperrung den Internetprovidern zur Verfügung. Die Liste wird mehrmals täglich aktualisiert, und gelöschte Webseiten werden sofort wieder entfernt. Das Ziel ist immer das Löschen der strafbaren Inhalte im Internet. Die Netzsperre ist ein ergänzendes Mittel zur Löschung.

5. Die rechtlichen, technischen wie auch personellen Rahmenbedingungen zur effizienten Wahrnehmung der Zentralstellenaufgaben im Bereich Pädokriminalität sind beim Fedpol gegeben. Das Führen von Strafverfahren gegen Pädokriminelle obliegt aber weiterhin den Kantonen. Die Koordination erster Ermittlungen und Massnahmen wird durch das Nedik wahrgenommen.

Angesichts der geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen und der getroffenen Massnahmen ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Bericht keinen Mehrwert bringen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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