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19.429 · Parlamentarische Initiative · 2019-03-22

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 23.02.2021

Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dem Nationalrat eine Revision des Wehrpflichtersatzabgabegesetzes zu unterbreiten. Neu sollen Schweizergardisten von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Aus Sicht der Mehrheit leisten die Schweizergardisten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, den es zu würdigen gilt. Die Minderheit beantragt hingegen Nichteintreten und argumentiert, dass sich auch andere Kreise für die Reputation der Schweiz im Ausland einsetzten. Eine Ausnahme für eine spezifische Gruppe sei nicht gerechtfertigt.

An ihrer Sitzung nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.05.2021

Bundesrat lehnt Ausnahmeregelung für Schweizergardisten ab

Der Bundesrat lehnt es ab, Schweizergardisten für die Dauer ihres Einsatzes für den Heiligen Stuhl von der Wehrpflichtersatzabgabe auszunehmen. Dies beschloss er an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021.

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass Schweizergardisten zukünftig von der Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) befreit sind.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Schweizergardisten einen besonderen Einsatz leisten und dies dem Ansehen der Schweiz im Ausland förderlich ist. Er lehnt es jedoch ab, eine Ausnahmeregelung für Schweizergardisten bei der WPE einzuführen, weil die Schweizergardisten im Ausland keinen Militär- sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat leisten. Sie üben auch keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der WPE erlauben würde. In vergangenen Revisionen der Militärgesetzgebung hat das Parlament darauf verzichtet, eine solche Ausnahmeregelung einzuführen.

Eine gesetzliche Ausnahmeregelung für Schweizergardisten würde das Diskriminierungsverbot anderer Konfessionen verletzen, da nur Schweizer, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen, zum Dienst für den Heiligen Stuhl zugelassen sind. Mit einer Ausnahmeregelung würde ausserdem der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ersatzpflichtigen missachtet.

Wortlaut

Das Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) ist dahingehend zu ändern, dass die Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Leistung der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind.

Begründung

Spätestens seit 1929 setzt der Bundesrat die Päpstliche Schweizergarde einem Polizeikorps gleich, in dem die Eidgenossen ohne bundesrätliche Einwilligung dienen können (Protokoll der Bundesratssitzung vom 15. Februar 1929). Seit vielen Jahren nimmt ein Mitglied des Bundesrates oder eine Ratspräsidentin oder ein Ratspräsident am 6. Mai offiziell an der jährlichen Vereidigung der Schweizergarde im Vatikan teil. Anlässlich des Festakts "500 Jahre Päpstliche Schweizergarde" hat Bundesrat Leuenberger 2006 in seiner Ansprache gesagt: "Der Wandel der Schweizergarde soll uns allen eine Verpflichtung sein." Gemäss Pierre-Yves Fux, ehemaliger Botschafter der Schweiz beim Heiligen Stuhl, sehen die Schweizerinnen und Schweizer in der Garde eine lebendige Erinnerung an eine glorreiche militärische Vergangenheit, die mit der Geschichte der Eidgenossenschaft verbunden sei. Das Vertrauen der Päpste seit fünfhundert Jahren sei eine Quelle des Stolzes, besonders für Katholikinnen und Katholiken. Aber die Professionalität und Loyalität der Garde würden dazu führen, dass die Bindung an die Institution konfessionelle Grenzen überschreite.

Derzeit werden die Rekruten der Garde zum Teil auf dem Waffenplatz von Isone ausgebildet. Die hohe Wertschätzung, die der Bund und die Bevölkerung für die Schweizergarde haben, sollte konkretere Auswirkungen haben.

Wer dem Korps beitritt, muss zumindest die Rekrutenschule abgeschlossen haben, seine Mitglieder müssen jedoch Wehrpflichtersatzabgabe leisten, wenn sie in Rom dienen, weil sie Auslandschweizer sind.

Es ist nicht gerechtfertigt, dass diese Schweizer Soldaten eine Steuer bezahlen müssen, die grundsätzlich für diejenigen gedacht ist, die nicht Dienst leisten.

Darüber hinaus ist der Beitrag sehr hoch, für 20-Jährige, die finanziell oft noch nicht sehr gut gestellt sind, sogar unangemessen hoch.

Zudem profitieren bereits verschiedene Kategorien von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern von der Befreiung (Art. 4a WPEG).

Es ist daher gerechtfertigt, dass diese Schweizer Soldaten, die im Ausland offiziell einen besonderen Dienst leisten, für die Dauer ihres Aufenthalts in Rom ebenfalls von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 31.05.2021

Nationalrat bleibt bei Wehrpflichtersatzabgabe für Gardisten

Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan sollen auch während ihrer Zeit in Rom Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen. Der Nationalrat sagte am Montag mit 89 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen überraschend und knapp Nein zur Streichung der Abgabe.

Die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK) beider Kammern befürworten eine Ausnahme für die Gardisten bei der Wehrpflichtersatzabgabe. Ins Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe sollte eine Ausnahmeregelung für Gardisten angepasst werden.

Im Rat obsiegten dann aber die Gegnerinnen und Gegner, die beim heutigen System bleiben wollten. SP, Grüne, GLP sprachen sich von Anfang an gegen das Ansinnen aus. Aber auch einzelne Mitglieder von SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion stimmten schliesslich gegen die Streichung. Die Vorlage geht an den Ständerat.

Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP hätten nicht einmal auf die Vorlage eintreten wollen, unterlagen aber knapp mit 81 gegen 86 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Dienst in der Garde sei jungen, gesunden, praktizierenden Katholiken vorbehalten - das sei eine Minderheit, sagte Léonore Porchet (Grüne/VD).

Der Minderheit stellten sich daher auch Fragen der Gleichbehandlung, etwa mit Menschen, die für Nichtregierungsorganisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Dienst leisteten.

"Uns leuchtet nicht ein, warum für Schweizergardisten eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden soll", doppelte Priska Seiler Graf (SP/ZH) nach. Ein humanitärer Einsatz sei in ihren Augen höher zu gewichten als der Schutz des Vatikan.

Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass Schweizergardisten keinen Einsatz für die Armee leisten, sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat. Deshalb seien sie ersatzpflichtig.

"Es geht nicht um Geld"

"Es geht hier nicht um Geld", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Auch um eine Militärfrage oder eine Religionsfrage gehe es nicht. Massgebend sei die Verfassung, die Militärpflicht und die Wehrpflichtersatzabgabe. Wer nach den Gardejahren Militärdienst leiste, erhalte die geleistete Ersatzabgabe zurück. Es müssten alle Menschen im Land gleichbehandelt werden, forderte Maurer.

Den Anstoss zur Vorlage gab der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor mit einer parlamentarischen Initiative. Diese forderte, dass Schweizergardisten für die Dauer ihres Dienstes in Vatikanstadt von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.

Schweizergardisten hätten die Rekrutenschule absolviert, müssten aber als Auslandschweizer Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, schrieb Addor. In den Augen der Befürworter leisten die jungen Männer einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland. Diesen Einsatz gelte es mit einer Ausnahmeregelung zu würdigen.

Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung beliefen sich auf rund 15'000 Franken im Jahr, sagte Alois Gmür (Mitte/SZ) namens der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N). Der Einsatz der Gardisten sei von der Schweiz gewollt, fügte Martin Candinas (Mitte/GR) hinzu. Ein Präzedenzfall entstehe dadurch nicht.