Lexipedia

19.4464 · Interpellation · 2019-12-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Luftpolizeidienst trägt zur Wahrung der Lufthoheit und somit zum Schutz des Luftraums bei. Er sorgt für einen sicheren Luftverkehr und setzt die hoheitlichen Rechte der Schweiz durch, indem die Einhaltung der Luftverkehrsregeln und der Lufthoheit überprüft und - wenn notwendig - erzwungen wird. Er unterstützt Luftfahrzeuge in Not und bei technischen Problemen.

1. Wie definiert die Schweizer Luftwaffe "Hot Missions" und "Live Missions" und wie viele davon flog sie in den letzten zehn Jahren? Hat sich deren Anzahl verändert? Warum?

2. Wie viel Zeit ist bei diesen "Hot Missions" jeweils zwischen Alarm und Start verstrichen? Gilt diese Zeitangabe auch, wenn der Alarm ausserhalb der Bürozeiten eintraf? Aktuell gilt ein Bereitschaftsgrad von 15 Minuten; welche Strecke legt ein Linienflugzeug üblicherweise in 15 Minuten zurück?

3. Wie viele luftpolizeiliche Missionen fliegt die Luftwaffe pro Jahr im Überschallbereich? In welchen Szenarien ist es in den letzten zehn Jahren zu Aufholjagden gekommen? Wie häufig waren diese und weshalb ist der Alarm in diesen Situationen jeweils so spät ausgelöst worden?

4. Wie oft hat die Luftwaffe im Luftpolizeidienst in den letzten zehn Jahren explizit mit dem Einsatz von Waffen gedroht? Mit welchen Waffen?

5. Wie viele Flugbewegungen gibt es jeden Tag im Schweizer Luftraum? Welche Behörden sorgen insgesamt dafür, damit die Schweiz angemessen reagiert, falls nicht identifizierte oder andere aussergewöhnliche Flugkörper in unseren Luftraum eindringen? Wie oft steht am Anfang einer Hot Mission ein Hinweis aus einem anderen Staat?

6. Ist die Schweiz in der normalen Lage gewappnet, um sehr tief fliegende Flugkörper wie Drohnen, Sportflugzeuge oder Marschflugkörper zu entdecken? Wie schätzt der Bundesrat die Bedrohung durch Drohnen gegen Ziele in der Schweiz ein? Was kehrt er zur Entdeckung und Abwehr vor?

7. Wie hat der Bundesrat den international intensiv diskutierten "high-low mix" einer Zwei-Typen-Luftwaffe geprüft, um nicht allein Tarnkappenbomber gegen Sportflugzeuge losschicken zu müssen?

8. Sieht der Bundesrat Optimierungspotenzial, um die Früherkennung und Frühwarnung für Herausforderungen im Schweizer Luftraum durch neue Radarmöglichkeiten in der Schweiz sowie durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu beschleunigen? Wie wirkt sich die Teilnahme der Schweiz an Air Situation Data Exchange ASDE aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Hot Missions sind Einsätze gegen Luftfahrzeuge, die sich mit bodengestützten Mitteln nicht identifizieren lassen und welche die Lufthoheit bzw. die Luftverkehrsregeln auf schwerwiegende Weise verletzen oder die sich in einer Notlage befinden. Es handelt sich nicht zwingend um Überschallflüge oder Alarmstarts vom Boden aus. Live Missions sind stichprobenweise Überprüfungen in der Regel von Staatsluftfahrzeugen, die für den Überflug der Schweiz eine Diplomatic Clearance benötigen. Die Luftwaffe führte in den letzten zehn Jahren durchschnittlich etwa 270 Live Missions und 20 Hot Missions pro Jahr durch. Diese Werte sind seit Jahren weitgehend konstant.

2. Normalerweise verstreichen bei einem Alarmstart weniger als die vorgegebenen 15 Minuten zwischen Alarmierung und Start. Zudem kann die Bereitschaft bei Bedarf erhöht werden, so dass ein Start in wesentlich kürzerer Zeit möglich ist. Die Bereitschaft gilt unabhängig von den normalen Flugbetriebszeiten. Aktuell ist diese während 365 Tagen im Jahr von 6.00-22.00 Uhr sichergestellt. Per Ende 2020 gilt sie rund um die Uhr.

Ein ziviles Passagierflugzeug legt in 15 Minuten ungefähr eine Distanz von 220 km zurück.

Aufgrund bilateraler Abkommen mit unseren Nachbarstaaten kann der Alarm bei grenzüberschreitenden Flugwegen genügend früh vor dem Eindringen in den Schweizer Luftraum ausgelöst werden.

3. Die Anzahl Einsätze im Luftpolizeidienst variiert von Jahr zu Jahr. 2019 waren es 18 Einsätze im Überschallbereich. Jeder Einsatz ist individuell zu betrachten. Der Zeitpunkt der Auslösung des Alarms hängt von den verfügbaren Informationen und vom Verhalten des abzufangenden Flugzeugs ab. Falls von einem Nachbarstaat nur mit Verzögerung eine oder gar keine Meldung eintrifft, was in Einzelfällen passieren kann, erfolgt eine Alarmierung spät. Die Lage im Schweizer Luftraum kann sich zudem überraschend verändern, so dass rasches Handeln erforderlich wird. Um luftpolizeiliche Massnahmen fliegerisch überhaupt durchführen zu können, muss die Annäherung in der Schlussphase von hinten stattfinden. Dies entspricht den international gültigen Verfahren. Um schnell und hoch fliegende Flugzeuge überhaupt einholen zu können, muss das Flugzeug, welches im Luftpolizeidienst eingesetzt wird, zwingend leistungsstark und überschallfähig sein.

4. Es ist bekannt, dass der Luftpolizeidienst bewaffnet erfolgt. Damit ist, wie auch bei der Polizei, immer die Drohung verbunden, die Waffe als Ultima Ratio einzusetzen. Der F/A-18 verfügt über eine Bordkanone, Infrarot-Lenkwaffen und zwecks Allwettereinsatzfähigkeit Radar-Lenkwaffen.

5. Im Durchschnitt gibt es in der Schweiz täglich über 3500 Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln. Dazu kommen saisonal bedingt und wetterabhängig mehrere tausend Flugbewegungen nach Sichtflugregeln.

Über die Anordnung von luftpolizeilichen Massnahmen entscheidet die Luftwaffe.

Bei Ereignissen, die sich bereits im Ausland abzeichnen, wird die Luftwaffe in der Regel vororientiert. Allerdings werden keine Daten erhoben, ob einer Hot Mission eine Benachrichtigung aus einem benachbarten Staat vorausgegangen ist oder nicht. Aufgrund der Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Hot Missions ihren Ursprung im Schweizer Luftraum hat.

6. Die Überwachung des Luftraums ist in der normalen Lage ausreichend gut, aber nicht lückenlos, da eine komplette Abdeckung der gesamten Schweiz aus topographischen Gründen nicht möglich ist. Bei Bedarf (z. B. bei einem Konferenzschutz) lässt sich die Überwachung mit mobilen (boden- und luftgestützten) Sensoren lokal verdichten.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Bedrohung durch kleine Drohnen zu terroristischen Zwecken grundsätzlich existiert. Bund und Kantone unternehmen Anstrengungen, die Detektion von kleinen Drohnen zu verbessern und Interventionen zu ermöglichen (siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats zur Interpellation 19.4091 Dittli "Kampfdrohneneinsätze in Saudi-Arabien. Was bedeutet das für die Sicherheit der Schweiz?").

7. Im Bericht "Luftverteidigung der Zukunft - Sicherheit im Luftraum zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung" der VBS-internen Expertengruppe wurde untersucht, ob es allenfalls sinnvoll sein könnte, anstelle oder in Ergänzung zu Kampfflugzeugen bewaffnete Trainingsflugzeuge zu beschaffen. Eine solche Alternativkonzeption wurde aus verschiedenen Gründen für unzweckmässig erachtet. Leistungsschwächere Flugzeuge wie Jettrainer können ein modernes Mehrzweckkampflugzeug nicht ersetzen. Sie erfüllen nicht die Anforderungen an ein für den Schweizer Luftraum geeignetes Flugzeug für den Luftpolizeidienst. In einem bewaffneten Konflikt, d.h. für die Luftverteidigung, liessen sie sich überhaupt nicht einsetzen.

8. Die Schweiz besitzt bereits heute verschiedene Sensoren, die sie kontinuierlich weiterentwickelt oder durch Neubeschaffungen ergänzt, um das Luftlagebild und damit die Früherkennung qualitativ zu verbessern. Zudem kooperiert sie mit mehreren Staaten in den Bereichen und in dem Ausmass, wie es sicherheitspolitisch und militärisch sinnvoll sowie neutralitätsrechtlich zulässig und neutralitätspolitisch vertretbar ist. Die Teilnahme am ASDE vereinfacht den digitalen Informationsaustausch.

Antwort des Bundesrates.