Schaffung der Funktion "Madame/Monsieur Climat" zur raschen Senkung der CO2-Emissionen
19.4510 · Motion · 2019-12-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen einzusetzen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der Energiestrategie 2050 (Senkung der CO2-Emissionen). In Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft sollen von dieser Person bestehende Defizite im Erreichen der Ziele laufend ermittelt werden. Auf der Basis des Deltas zur Zielsetzung können dann Massnahmen zur Senkung und Vermeidung von CO2-Emissionen präzis definiert und vom Bundesrat zusammen mit dem Parlament, den Kantonen und der Wirtschaft rasch umgesetzt werden. Bundesrat und Parlament müssten regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert werden.
Begründung
Die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens sind bekannt. Bereits sind Massnahmen getroffen worden, um die Ziele rasch zu erreichen. Die Zeit drängt. Die Umsetzung der Massnahmen findet in den Kantonen statt - leider zu wenig schnell. Es könnte hilfreich sein, wenn der Bundesrat oder das zuständige Departement eine Person mit der Aufgabe betrauen könnte, bisherige Aktivitäten zur Senkung des CO2-Ausstosses in den Kantonen und bei der Wirtschaft zu sichten, Defizite festzustellen und Best-Practice-Lösungen bekannt zu machen. Dies mit dem Ziel, massgeschneiderte Lösungen vom Bund, den Kantonen und der Wirtschaft anbieten zu können, um festgestellte Defizite und Hindernisse in der Erreichung der politischen Ziele des Bundes rasch zu eliminieren. Wenn diese Aufgaben verbunden werden mit einer Person, die bald einen hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann, hilft dies, die politischen Ziele rasch zu erreichen.
Die bestehende Gesetzesgrundlage erlaubt das Einsetzen einer solche Funktion. Es geht um eine koordinierende und kommunikative Aufgabe, die auch befristet werden kann. Sollten der beauftragten Person zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden, könnte eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Die Erfahrungen, die mit personifizierten Funktionen gemacht werden, sind positiv. Den Preisüberwacher kennen alle, auch der Datenschützer oder Ombudspersonen sind bekannt. Diese Massnahme, einer Aufgabe "ein Gesicht" zu verleihen, ist früher auch schon angewendet worden, zum Beispiel bei der Vorbereitung der Expo 02 oder auch im Krisenmanagement bei der Bewältigung von besonderen Ereignissen und Naturkatastrophen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Drei Viertel der Treibhausgasemissionen in der Schweiz entstehen bei der energetischen Nutzung fossiler Energien. Klima- und Energiepolitik sind also eng miteinander verzahnt. Deshalb erfolgt der Vollzug und die Weiterentwicklung der Klima- und Energiepolitik in enger Zusammenarbeit aller involvierter Bundesämter und - bei Bedarf - der kantonalen Stellen.
Für die Weiterentwicklung der Klima- und Energiepolitik führt der Bund laufend Evaluationen zum Stand der Zielerreichung durch. Im Energiegesetz (SR 730.0) ist dies in Artikel 55 "Monitoring" geregelt, im CO2-Gesetz (SR 641.71) in Artikel 40 "Evaluation". Die Bundesämter für Energie (BFE) und Umwelt (BAFU) untersuchen regelmässig, wie weit die Massnahmen zur Erreichung der Richtwerte im Energiegesetz (Steigerung Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien) und der Ziele gemäss internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz (Kyoto Protokoll, Übereinkommen von Paris) beigetragen haben. Die Ergebnisse werden veröffentlicht (vgl. www.energiemonitoring.ch und www.bafu.admin.ch/treibhausgasinventar). Zeichnet sich ab, dass die Ziele und Richtwerte nicht erreicht werden können, so beantragt der Bundesrat dem Parlament die zusätzlich notwendigen Massnahmen.
Diese Evaluationen und Berichte liefern die notwendigen Impulse für eine Weiterentwicklung der Klimapolitik- und Energiepolitik, welche von den beiden Bundesämtern in enger Zusammenarbeit durchgeführt werden. Davon zeugt u. a. auch der vom Bundesrat eingesetzte "interdepartementale Ausschuss Klima", in welchem acht Bundesämter unter dem Vorsitz des BAFU in verschiedenen Handlungsfeldern zusammenarbeiten.
Es ist somit fraglich, ob eine Madame Climat die bestehende Koordination ohne erhebliche Mehrkosten für die Verwaltungen auf den unterschiedlichen Ebenen tatsächlich weiter verbessern und auch gegenüber dem Parlament einen Mehrwert bringen könnte. Denn auch ein Monsieur Climat wäre an die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Parlament, Bundesrat und Kantonen gebunden und könnte nicht über diese (teilweise) verfassungsmässigen Kompetenzen hinweg Massnahmen und Lösungen anbieten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.