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19.4518 · Postulat · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, mit welchen Massnahmen (z.B. An-/Abreize, regulatorische Rahmenbedingungen) erreicht werden kann, dass in der Schweiz ansässige Versicherungen ab 2025 möglichst keine Projekte und Unternehmen mehr versichern, welche nicht mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmen (1.5°C-Ziel).

Begründung

Zurich und Swiss Re geben international den Ton an. Sie wollen das Pariser Klimaabkommen proaktiv umsetzen und haben sich diesen Herbst dazu bekannt, dass sie ihr gesamtes Business dem 1.5°C-Ziel unterordnen wollen. Dies ist begrüssenswert. Dennoch versichern Schweizer Versicherungen weiterhin Teersandöl, arktisches Öl, Ultratiefseeöl, Flüssigerdgas, Kohlebergbau und kohlebefeuerte Energie. Damit bekämpfen sie das 1.5°-Grad-Ziel des CO2-Gesetzes und des Pariser Klimaabkommens aktiv und sind dafür mitverantwortlich, dass die Schweizer Finanzdienstleister eine Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad finanzieren. Dies obwohl Herr Buberl (CEO von AXA) es deutlicher kaum sagen könnte: eine Erderwärmung von 4°C oder mehr ist unversicherbar. Die Zeichen sind klar. Weiterhin fossile Brennstoffe zu versichern macht ökonomisch keinen Sinn. Dies anerkennen nicht nur die vorreitende Rück- und Versicherungen, sondern auch immer mehr die globalen Finanzmarktregulatoren und Zentralbanken. Von allen Finanzakteuren wird es die Versicherungsbranche zuerst treffen. Die Bank of England hat dies bemerkt und fordert alle britischen Versicherungen auf, die Klimarisiken umgehend zu reduzieren. Die Schweizer Versicherungen brauchen auch staatliche Unterstützung, um die Ziele zu erreichen. Der Bericht des Bundesrats soll darlegen, wie Schweizer Versicherungen dahingehend unterstützt werden könnten, dass ab 2025 keine klimaschädlichen Projekte und Unternehmen versichert werden. Folgende Aspekte sollten beleuchtet werden:

1. Welche An- oder ggf. Abreize schaffen eine rasche Umlenkung?

2. Wie kann mit Versicherungsverträgen langer Laufzeit umgegangen werden, welche mit klimaschädlichen Unternehmen und Projekten abgeschlossen wurden? Wie kann man erreichen, dass diese rascher abgewickelt werden?

3. Wie hoch sind die Risikoeinsparungen, welche durch die Nicht-Versicherung von klimaschädlichen Projekten und Unternehmen ab 2025 erreicht wird?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bericht in Erfüllung des Postulats der UREK-S 19.3966 "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz bei Finanzmittelflüssen in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" wird Ansätze und mögliche Massnahmen aufzeigen, die bei den Finanzmarktakteuren die richtigen Anreize setzen, um die Investitionen in klimafreundliche Anlagen umzulenken. Dies beinhaltet auch die verschiedenen Möglichkeiten für die Versicherungsbranche, sofern bei obligatorischen Versicherungen überhaupt Handlungsspielraum besteht.

Ein zusätzlicher Auftrag im Sinne des Postulats ist daher nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.