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19.4520 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die "China Cables" haben die Existenz von Zwangslagern bewiesen, worin 1-3 Millionen Uigurinnen und Uiguren gegen ihren Willen festgehalten und teilweise zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Gemäss den China Files und weiteren Medienberichten sind gegenwärtig 68 europäische multinationale Unternehmen in Ostturkestan tätig. Darunter auch Schweizer Unternehmen wie ABB, Chubb, Nestlé, Louis Dreyfus, Roche, Novartis, UBS und Swiss Re.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen.

1. Was unternimmt der Bundesrat, damit Schweizer multinationale Unternehmen angesichts der gegenwärtigen Situation in Ostturkestan die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten?

2. Was unternimmt er, damit Schweizer multinationale Unternehmen die Einhaltung der Uno-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen in China, respektive Ostturkestan gewährleisten? Welche Massnahmen sind geplant?

3. Wie vermeidet er, dass Schweizer multinationale Unternehmen indirekte Komplizinnen von gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Ostturkestan werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist über die Menschenrechtssituation in Xinjiang sehr besorgt. Dies hat die Schweiz bereits mehrfach direkt gegenüber chinesischen Regierungsvertretern und auf multilateraler Ebene zum Ausdruck gebracht. Zuletzt hat am 22. Oktober 2019 der Vorsteher des EDA, Bundesart Ignazio Cassis, dies bei seinem Treffen mit dem chinesischen Aussenminister Wang Yi in Bern klar mitgeteilt. In den relevanten UN-Organisationen hat die Schweiz alleine, aber auch gemeinsam mit anderen Staaten die Situation der Uiguren in Xinjiang mehrfach aufgenommen und die Schliessung der Internierungslager gefordert.

1. Der Bundesrat erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen und eine angemessene menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen.

Massgeblich sind die international anerkannten Standards und Leitlinien der verantwortungsvollen Unternehmensführung wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es ist daher wichtig, dass betroffene Importeure angesichts der Situation in der Region Xinjiang bei chinesischen Lieferanten erhöhte Vorsicht walten lassen.

2./3. Um die Unternehmen in dieser Hinsicht zu unterstützen, organisiert die Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit Handelskammern und Branchenverbänden seit 2018 Workshops zur Umsetzung menschrechtlicher Sorgfaltsprüfungsverfahren. Im Rahmen des vom Bund unterstützen "Netzwerks Schweiz des Global Compacts" wird die Umsetzung der Sorgfaltsprüfung in der Lieferantenkette mittels Workshops und öffentlichen Anlässen gefördert. Spezifische Unterstützungshilfen für Unternehmen finden sich auf dem Bundesportal www.csr.admin.ch und dem spezifisch für Menschenrechte erstellten Portal www.nap-bhr.admin.ch.

In Zusammenarbeit mit der Handelskammer vor Ort informiert die Schweizer Botschaft in Peking interessierte Unternehmen über das Schweizer Menschenrechtsengagement in China. Zudem werden das SECO und das EDA in Kürze Unternehmen und Dachverbände aus exponierten Branchen zu einem Runden Tisch einladen.

Schliesslich wird der Bundesrat im Rahmen der Aktionspläne zu CSR und "Wirtschaft und Menschenrechte" 2020-2023 die Umsetzung der internationalen Standards wie den OECD-Leitfaden zur Sorgfaltsprüfung und die UNO-Leitprinzipien durch Schweizer Unternehmen überprüfen.

Antwort des Bundesrates.