19.4525 · Postulat · 2019-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der das Phänomen der Entlassung von Müttern nach Ablauf der 16-wöchigen Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes untersucht. Das Phänomen wird von den amtlichen Statistiken bestätigt, und die Situation, die geltenden Vorschriften und mögliche Massnahmen des Bundes und der Kantone zur Stärkung des Mutterschutzes müssen näher untersucht werden.
Begründung
Laut einer Studie, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegeben wurde, läuft die Mitteilung, dass sie schwanger sind, bei über 10 Prozent der Frauen auf die Beendigung des Vertrags in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber hinaus oder darauf, dass der Arbeitgeber eine Kündigung auf Ende des Mutterschaftsurlaubs ankündigt. In 3 Prozent der Fälle wird der Arbeitnehmerin nach der Geburt des Kindes gekündigt.
Um die Situation besser einschätzen zu können, müssen die verfügbaren Daten, die geltenden Vorschriften und mögliche Massnahmen des Bundes und der Kantone zur Stärkung des Mutterschutzes erfasst und überprüft werden. Die Zahl der Geburten sinkt zwar stetig, der Wunsch, eine Familie zu gründen, nimmt jedoch nicht ab. Dies zeigt, dass die sozioökonomischen Bedingungen und die Fähigkeit der Arbeitswelt und der Gesellschaft mit der Mutterschaft positiv umzugehen, unzureichend sind und der Gründung einer Familie im Weg stehen. In der Schweiz kommt es täglich zu ungerechtfertigten Entlassungen von Müttern nach Ablauf der aktuell 16-wöchigen Schutzfrist, die zu den kürzesten in ganz Europa gehört. Ein Bericht, der dieses Phänomen erläutert, wird das Bewusstsein sowohl in Familien als auch in der Arbeitswelt schärfen. Eine Analyse dieser Situation ist gleichzeitig eine Gelegenheit, mögliche Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen zugunsten der Mütter und ganz allgemein der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu evaluieren. Wenn Frauen vollständig und ohne mutterschaftsbedingte Diskriminierungen in die Arbeitswelt integriert werden, können das ganze Potenzial der einheimischen Arbeitskraft ausgeschöpft und die Wortschöpfung dank der Beteiligung beider Geschlechter gestärkt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat seine Haltung zu ungewollten Erwerbsunterbrüchen in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Reynard Mathias 19.3058, "Verschärfung der Sanktionen bei Kündigung wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft" und Reynard Mathias 19.3059, "Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern", bekräftigt. Für den Bund ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung.
Der Bundesrat unterstützt denn auch das Anliegen des Postulats, die Arbeitsmarktfähigkeit nach Erwerbsunterbrüchen von Müttern zu erhalten. Die Entwicklung zeigt dabei in die richtige Richtung: Gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung halbierte sich in den vergangenen 25 Jahren der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter auf 20 Prozent. Gleichzeitig arbeiteten 2018 bereits 63 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit einem Stellenpensum von mehr als 50 Prozent.
Die vom Postulanten erwähnte Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Jahr 2018 befasste sich in erster Linie mit Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt (Rudin/Stutz/Bischof/Jäggi/Bannwart, Erwerbsunterbrüche vor der Geburt, BSV, Forschungsbericht 2/18). Einige Seiten widmen sich jedoch auch mit Statistiken der Situation nach dem Mutterschaftsurlaub. Bezogen auf alle vormals erwerbstätigen Frauen erweist sich, dass 5,6 Prozent ihre Stelle von sich aus kündigen, weitere 3,2 Prozent wurden vom Arbeitgeber entlassen. Es zeigt sich aber, dass mit 81 Prozent die grosse Mehrheit der Frauen innerhalb eines Jahres nach der Geburt wieder einer Erwerbstätigkeit nachgeht; 4 weitere Prozent planen den Wiedereinstieg auf diesen Zeitpunkt. Bei den 15 Prozent der Mütter, die zum Zeitpunkt der Befragung noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, wurden folgende Gründe angegeben: 36 Prozent möchten bis auf weiteres nicht mehr erwerbstätig sein, 22 Prozent wurde keine Weiterbeschäftigung mit tieferem Pensum angeboten, 13 Prozent wollen ihren Mutterschaftsurlaub verlängern, 12 Prozent haben keinen passenden Betreuungsplatz gefunden, 11 Prozent wurden durch den Arbeitgeber gekündigt und 6 Prozent haben gesundheitliche Komplikationen.
Die in der Studie im Auftrag des BSV erhobenen Gründe zur Erwerbssituation nach dem Mutterschaftsurlaub lassen darauf schliessen, dass die grosse Mehrheit der Frauen dem Arbeitsmarkt auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten vorübergehend oder länger fernbleibt. Allgemein scheinen einvernehmliche Lösungen in einem unterstützenden Umfeld gefunden worden zu sein. So gaben 82 Prozent der in der Studie befragten Mütter an, nach der Ankündigung ihrer Schwangerschaft immer gut behandelt und unterstützt worden zu sein. Ferner haben 62 Prozent der Frauen, die ihr erstes Kind bekommen und ihre Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen haben, ihr Pensum reduziert. Dies lässt darauf schliessen, dass die Arbeitgebenden nach Möglichkeit auf dieses Bedürfnis eingehen. Diese Ergebnisse dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei einer Minderheit der Fälle weiterhin zu Problemen kommt. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den eingangs erwähnten Motionen 19.3058 und 19.3059 aber unterstrich, ist er der Ansicht, dass die gesetzliche Regelung insgesamt einen guten Schutz bietet.
Die Gründe und die Umstände für Erwerbsunterbrüche nach Geburten sind also bereits belegt. Der Bundesrat sieht in einer erneuten Analyse der Situation keinen Mehrwert. Er wird jedoch weiterhin die verfügbaren Daten analysieren und der Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt eine hohe Priorität beimessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.