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19.4531 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz weist eine sehr hohe Pestizidbelastung auf mit den entsprechenden negativen Folgen für das Trinkwasser und die Biodiversität in der Schweiz. Die Zulassung von Pestiziden spielt dabei eine zentrale Rolle, wird doch darüber entschieden welche Substanden und der welchen Bedingungen ausgebracht werden dürfen. Der Bund hat das Zulassungverfahren prüfen lassen. Seit November 2019 liegen nun die Ergebnisse vor. Der Bericht "Evaluation Zulassungsprozess Pflanzenschutzmittel der KPMG" zeigt relativ viele und grosse Schwächen der aktuellen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf. Insbesondere sind dies Defizite im Bereich der Governance, die starke Rolle der Zulassungsstelle im Steuerungs- und Koordinationsausschuss sowie eine unzureichende Trennung von Risikobeurteilung und Risikomanagement. Im Weiteren fehle es der Zulassungsstelle aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum BLW auch an formeller Unabhängigkeit. Um die Probleme zu lösen empfiehlt die KPMG 3-stufiges Vorgehen und im Jahre 2022 einen Umsetzungsckeck der Handlungsempfehlungen. Daher Frage ich den Bundesrat:

1. Wie sieht der detaillierte Zeitplan und die Verantwortlichkeiten Im WBF, UVEK und EDI bis 2022 aus?

2. Wie wird die Öffentlichkeit über die Änderungen informiert?

3. Wird das Parlament in den Prozess einbezogen?

4. Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat um die Defizite auf Seite sechs zu beheben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Jahr 2017 beschloss der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel (Steuerungsausschuss), das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel extern evaluieren zu lassen. Der Steuerungsausschuss setzt sich aus den Direktoren des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zusammen.

Der Steuerungsausschuss nahm im November 2019 den von der KPMG AG erstellten Bericht zur Kenntnis. Diese kommt zum Schluss, dass die bestehende Rechtsgrundlage ausreichend ist und die Prozesse so gestaltet sind, dass die Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Im Rahmen des derzeitigen Verfahrens werden die Pflanzenschutzmittel (PSM) unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zugelassen, die ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen und die landwirtschaftliche Produktion verbessern sollen. Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende gewährleisten den Zulassungsprozess. Der Bericht zeigt auch auf, dass in bestimmten Bereichen Verbesserungsbedarf vorhanden ist. Das strategische Management, die Transparenz und die Kommunikation sollten verbessert werden. Der Bericht empfiehlt zudem die Evaluierung des Verfahrens und der Verteilung der Aufgaben sowie der Ressourcen der beteiligten Bundesbehörden.

Der Steuerungsausschuss setzte eine Arbeitsgruppe ein, die aus den oben genannten fünf Ämtern besteht, um die Ergebnisse des Berichts der KPMG AG im Detail zu prüfen. Diese Gruppe soll dem Steuerungsausschuss bis zum Frühjahr 2020 ein Konzept zur Optimierung des Zulassungsverfahrens vorlegen. Die vom Steuerungsausschuss berücksichtigten Massnahmen werden anschliessend von den zuständigen Stellen umgesetzt oder dem Bundesrat unterbreitet, wenn Anpassungen an Verordnungen notwendig sind. Ein Zeitplan wird nach Vorliegen des Konzepts vom Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel festgelegt.

2. Der Steuerungsausschuss veröffentlichte den von der KPMG AG erstellten Bericht, nachdem er ihn zur Kenntnis genommen hatte. Der Steuerungsausschuss wird in transparenter Weise kommunizieren, welche Massnahmen er zur Optimierung des Zulassungsverfahrens zu ergreifen gedenkt.

3. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationsrats hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bis März 2020 einen Bericht über die Verbesserung des schweizerischen Zulassungsverfahrens für PSM vorzulegen. Dieser Bericht wird die in Antwort 1 genannten Elemente des Optimierungskonzepts berücksichtigen.

4. Für eine konkrete Antwort auf diese Frage ist es derzeit noch zu früh. Die Analyse der Empfehlungen des Berichts der KMPG AG wird derzeit von der in Antwort 1 erwähnten departementsübergreifenden Arbeitsgruppe durchgeführt. Das Optimierungskonzept soll die identifizierten Schwächen verbessern und dabei auf den Stärken, die ebenfalls im Bericht der KPMG AG erwähnt werden, aufbauen.

Antwort des Bundesrates.