19.507 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Personenbeförderungsgesetz PBG, Artikel 15 ist wie folgt zu ändern:
6bis Die Unternehmen haben für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen von Anlässen der obligatorischen Schulzeit und in Begleitung von Lehrpersonen reisen, einen preislich ermässigten Tarif, namentlich für Tageskarten, aufzustellen.
6ter Die Transportunternehmen dürfen für Gruppen nach Abs. 6bis besondere Beförderungsbestimmungen wie beispielsweise eine Reservationspflicht vorsehen und Gruppen vom Transport auf einzelnen sehr stark frequentierten Verbindungen einschränken oder ausschliessen.
6quater Der Bundesrat kann die Maximalbeträge der Tageskarten gemäss Abs. 6bis festlegen. Die den Unternehmen dadurch entstehenden Mindererträge sind durch den Bund auszugleichen.
7 Die Unternehmen ...(bestehendes Gesetz)
Begründung
Die Förderung der Mobilität von Schulklassen ermöglicht eine umfassende Grundbildung mit Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses. Klassenlager, Schulverlegungen und Exkursionen sind für das fachliche und interdisziplinäre Lernen sowie für den kulturellen und sprachlichen Austausch wichtig. Unterschiedliche Lernorte fördern das soziale Lernen, sind für den kulturellen Zusammenhalt der Schweiz entscheidend, haben eine nachhaltige Wirkung auf die Gesundheit der Kinder und sind auch für Tourismusregionen wichtig.
Die Reisekosten belasten die Schulbudgets stark. Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 29. Dezember 2017 dürfen für obligatorische Schullager nicht mehr als 16 Franken pro Tag verlangt werden, da die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Dieser Entscheid gefährdet die Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses. Zudem sind heute Kollektivbillette für den öffentlichen Verkehr zu teuer. Schulen weichen deshalb teilweise auf private Transportunternehmen aus. Die ist aus pädagogischer und ökologischer Sicht nicht sinnvoll.
Transportunternehmen sollen verpflichtet werden für Schulklassen vergünstigte Tageskarten für möglichst 5 Franken anzubieten. analog der Schneesportoffensive. Der Bund gleicht die entstehenden Mindererträge aus oder ist für den Ausgleich besorgt. Hochrechnungen gehen von einem Ausgleichsbeitrag von maximal 36 Millionen Franken pro Jahr aus. Kantone und Gemeinden tragen nebst Unterkunft und Verpflegung weiterhin einen wesentlichen Teil zu den Reisekosten bei, indem sie die Kosten für die vergünstigten Tageskarten übernehmen.
Im Zusammenhang mit dieser Parlamentarischen Initiative ist zu prüfen, ob vergünstigte Reisekosten auch für ausserschulischen Aktivitäten im Rahmen von Jugend und Sport zugänglich gemacht werden können.