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20.3256 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Angesichts der Coronakrise hat der Bundesrat die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor erlassen. Die Verordnung hat insbesondere zum Ziel, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen. Zum Kultursektor gehören nach dieser Verordnung die Bereiche darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen. In den Erläuterungen zur Verordnung wird präzisiert, dass der Bereich Literatur literarisches Schaffen (inklusive literarisches Übersetzen) und dessen Vermittlung umfasst, nicht aber das Drucken und das Verlegen von Büchern, der Handel mit Büchern sowie Bibliotheken und Archive - anders als beim Film, wo der Filmverleih und -vertrieb sowie der Betrieb von Kinos erfasst sind. Die Fachorganisationen des Literaturbereichs berichten aber von grossen Verlusten dieser für die Schweizer Kulturlandschaft und für die kulturelle Vielfalt wichtigen Akteurinnen und Akteure, die diese Krise möglicherweise nicht überleben.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Entscheid, für Verlage und Buchhandlungen in der COVID-Verordnung Kultur, die am 21. März 2020 in Kraft getreten ist, keine Unterstützung vorzusehen?

2. Welchen Unterschied sieht der Bundesrat zwischen dem kulturellen Charakter der Produktion und des Verkaufs von Kinotickets und dem - offensichtlich weniger - kulturellen Charakter des Verlegens und Verkaufs von Literatur?

3. Wie haben die Kantone auf diese Lücke reagiert und welche Art von kantonalen Hilfen haben sie geschaffen, um die Buchhandlungen und die Verlagshäuser zu unterstützen?

4. Welche Hilfen sind in Zukunft vorgesehen für das Verlagswesen, namentlich dessen Unterstützung durch den Bund?

5. Welchen Unterschied sieht der Bundesrat zwischen zum einen Bibliotheken und Archiven und zum anderen Museen, die von der Verordnung erfasst sind?

6. Zu welchem Bereich gehören für den Bundesrat die Comics, eine Kunstform, die ihre Wurzeln notabene in der Schweiz hat und die seit jeher durch die Aufteilung der Kulturförderung auf verschiedene Bereiche (z. B. Literatur, Design, visuelle Kunst) bei den Förderungsinstitutionen benachteiligt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1, 2 und 3

Die Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor ergänzen die weiteren Massnahmen des Bundes für die gesamte Wirtschaft und betreffen die Auswirkungen der Bundesratsentscheide, kulturelle Veranstaltungen zu verbieten und kulturelle Einrichtungen zu schliessen. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich der Verordnung des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur; SR 442.15) beschränkt und deckt nicht alle Tätigkeitsbereiche ab. Es handelt sich um Soforthilfen mit dem Zweck, Härtefälle für Kulturunternehmen oder Kulturschaffende auszugleichen, die direkt von den Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie betroffen sind.

Die vom Geltungsbereich ausgeschlossenen Unternehmen können von anderen Massnahmen des Bundes profitieren.

In der kurzen Vernehmlassung des Bundesamtes für Kultur im Hinblick auf die Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur haben sich die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten, zwar für eine Ausweitung der Verordnung auf die Verlage ausgesprochen, jedoch unter der Bedingung, dass deren Schädigung vollumfänglich durch den Bund ausgeglichen werde. Dieser Vorschlag widerspricht dem Grundsatz der Verordnung, die die gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Kantonen im Kulturbereich vorsieht, und konnte daher nicht angenommen werden. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.

Der Nationale Kulturdialog führte 2018 eine Umfrage und eine Evaluation zur Literaturförderung und damit auch zur Förderung des Buchhandels und der Verlage durch. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen für öffentliche Förderstellen erarbeitet (https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-72795.html). Einige Kantone insbesondere der Romandie haben spezifische Massnahmen zur Unterstützung der Verlage und der Vermittlungsmassnahmen in den Buchhandlungen entwickelt.

Frage 4:

Die Verlagsförderung des Bundesamtes für Kultur - erstmals in Kraft getreten am 1. Januar 2016 - besteht aus Strukturbeiträgen für Schweizer Verlage. Sie wird in einer Verordnung des EDI geregelt (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200220/202004150000/442.129.pdf).

Die Finanzhilfen für die Periode 2021-2024 sind Gegenstand einer Ausschreibung, die vom 8.6. bis am 10.8.2020 läuft. Der dem Parlament vorgelegte Entwurf der Kulturbotschaft (https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/kulturbotschaft.html) sieht dafür der laufenden Periode entsprechende Beträge vor, d. h. 1,7 Millionen Franken für 2020 mit einer jährlichen stufenweisen Erhöhung während der Beitragsperiode bis zu 1,9 Millionen für 2024. 2020 wurden 83 Verlage unterstützt.

Frage 5:

Im Gegensatz zu den meisten Museen bieten Archive und Bibliotheken in der Regel kostenlosen Zugang zu ihren Beständen. Eine Schliessung der Museen hat daher unmittelbare finanzielle Auswirkungen.

Frage 6:

Kulturschaffende können eine Unterstützung im Rahmen der COVID-Verordnung Kultur beantragen, sofern sie deren Bedingungen erfüllen. Dies gilt auch für Autorinnen und Autoren von Comics.

In den allgemeinen Kulturfördermassnahmen des Bundes wird das Comicschaffen berücksichtigt, namentlich durch dessen besondere Hervorhebung als Förderbereich des künstlerischen Schaffens in der Kulturbotschaft 2021-2024 (Punkt 3.1.2) und durch die Öffnung der Literatur-, Kunst- und Designpreise für Autorinnen und Autoren sowie Zeichnerinnen und Zeichner von Comics. Letztere können die Disziplin auswählen, in der sie ihr Projekt einreichen wollen. Des Weiteren schreibt Pro Helvetia in diesem Jahr Werkbeiträge für Comics aus. Diese Initiative wird während einer ersten zweijährigen Pilotphase (2020-2021) durchgeführt, begleitet von einer Jury aus Expertinnen und Experten für Comics. Gleichzeitig werden bereits existierende Fördermassnahmen harmonisiert (Ausstellungen, Festivals, internationale Mobilität oder Übersetzungen).

Antwort des Bundesrates.