20.3467 · Motion · 2020-05-26
Departement des Innern
Erledigt
Ausgangslage
Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.
Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.
Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.