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20.3592 · Postulat · 2020-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen wie Schlacht- und Speiseabfälle möglichst ökologisch verwertet werden können ohne die Sicherheit von Mensch und Tier zu gefährden.

Begründung

BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) wurde 1990 in der Schweiz erstmals diagnostiziert. Wenige Wochen später hat die Schweiz zentrale Massnahmen getroffen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Unter anderem gilt seither ein Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer, seit 2001 gilt ein generelles Tiermehlfütterungsverbot für Nutztiere. Grosse Mengen von Schlachtabfällen und Speiseresten werden seither der Verbrennung oder Biogasanlagen zugeführt. Dabei gehen hochwertige Inhaltsstoffe wie Proteine verloren.

In verschiedenen Gremien der EU und der Schweiz wird darüber diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen gewisse Schlachtabfälle künftig wieder als Futtermittel für "nichtwiederkäuende Nutztiere" (wie Schweine, Geflügel und Fische) verwendet werden könnten. Bei einer Nutzung dieser organischen Reststoffe, zu denen auch Speiseabfälle gehören, muss die Sicherheit für Mensch und Tier jederzeit gewährleistet sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sicherheit von Mensch und Tier haben für den Bundesrat oberste Priorität. Inwieweit tierische Nebenprodukte verwertet werden dürfen, muss sich daher primär nach den Erkenntnissen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention richten.

Ein generelles Tiermehlfütterungsverbot für Nutztiere wurde 2001 eingeführt, nachdem klargeworden war, dass das davor geltende Verfütterungsverbot an Wiederkäuer für eine Ausrottung der Bovinen spongiformen Enzelphalopathie BSE nicht genügt. Die "BSE-Krise" darf sich nicht wiederholen. Verwertungsverbote für Schlacht- und Speiseabfälle bleiben daher zur nachhaltigen Sicherung der BSE-Ausrottung und zur Verhinderung der Verbreitung weiterer Tierseuchen unabdingbar.

Der Bundesrat unterstützt aber die Auffassung der Postulantin, dass Schlachtabfälle möglichst wiederverwertet werden sollten, soweit ein Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann. Entsprechende Lockerungsschritte wurden in Abstimmung mit der EU denn auch schon umgesetzt. Beispielsweise können risikoarme Schlachtabfälle zur Herstellung von Heimtierfutter verwendet werden, oder Nichtwiederkäuerproteine für die Verfütterung an Nutzfische. Weitere Lockerungsschritte sind in der Schweiz und der EU in Diskussion, etwa die Wiederzulassung von Proteinen, die vom Schwein stammen, zur Verfütterung an Geflügel und umgekehrt. Solche neuen Absatzmärkte sowie Produkteinnovationen zur Verwertung von Schlachtabfällen könnten weiterentwickelt werden, soweit ein Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann.

Die Verfütterung von Speiseabfällen an Nutztiere ist keine Option. Sie birgt ein erhebliches Risiko für die Verbreitung hochansteckender Tierseuchen. Die aktuelle Gefährdung durch die in Osteuropa grassierende afrikanische Schweinepest zeigt dies deutlich. Das Spenden von noch essbaren Küchen- und Buffetresten für den menschlichen Verzehr ist allerdings erlaubt und sollte gefördert werden (etwa durch eine bessere Vernetzung von Spendern und Spendenempfängern). Bis heute wird nur ein sehr kleiner Bruchteil solcher Küchen- und Buffetresten gespendet, was die Abfallwirtschaft unnötigerweise belastet.

Um Handelshemmnisse zu vermeiden, ist es für die Schweiz zentral, dass Lockerungsschritte jeweils in Abstimmung mit der EU stattfinden. Nur so kann der mit der EU vereinbarte gemeinsame Veterinärraum fortbestehen, welcher den Handel mit Tieren und Tierprodukten ohne Grenzkontrollen ermöglicht (Anhang 11 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, SR 0.916.026.81). Die Schweiz nutzt die Möglichkeit aktiv, die internationale Entwicklung im Rahmen ihrer Vertretung in wissenschaftlichen Kommissionen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie in Expertendiskussionen in Brüssel zu prägen.

Die erforderlichen Fakten sowie die absehbaren Entwicklungen im Bereich der Verwertung von Schlacht- und Speiseabfällen sind bekannt und öffentlich zugänglich (https://ec.europa.eu/info/index_en > Food, farming, fisheries > Food safety and quality > Food-borne diseases (Zoonoses) > Control of TSE/BSE). Der Bericht zum Postulat 18.3509 Noser "Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen" wird auch auf die hier aufgeworfenen Fragen eingehen. Von einem zusätzlichen Bericht sind daher keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.