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Gewinne aus den Negativzinsen in der beruflichen Vorsorge gehören den Versicherten

20.3670 · Motion · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zwecks Finanzierung der Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus der Übergangsgeneration in der Botschaft zur BVG-Revision für die Dauer der Übergangsmassnahmen jährlich 500 Millionen Schweizer Franken aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund dem Sicherheitsfonds BVG zuzuführen.

Begründung

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zur BVG-Revision ist klar: die rasche Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent zur Sicherung des Rentensystems ist nicht nur zwingend, sondern auch praktisch unbestritten. Unbestritten ist auch, dass das Rentenniveau langfristig gehalten werden muss, aber auch die kurzfristig stark betroffene Übergangsgeneration kompensiert werden soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Koordinationsabzugs sowie die Abflachung der Altersgutschriften zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Erwerbstätigen geniessen grundsätzlich eine hohe Zustimmung. Was die Übergangsgeneration anbelangt, so finden sich nur wenige Voten für eine so genannt dezentrale Lösung. Mit wenigen Ausnahmen wird eine zentrale Lösung über den Sicherheitsfonds BVG unterstützt. Ohne eine minimale Solidarität wäre eine Reform insbesondere für KMU-Branchen mit geringen Margen nicht finanzierbar.

Diskutiert werden muss nach Vorliegen der Botschaft, wie weitgehend die Übergangsgeneration kompensiert werden soll, was die Kompensation kosten darf und wie sie zu finanzieren ist. Klar ist: mindestens die ausschliesslich im BVG-Obligatorium Versicherten werden vollständig zu kompensieren sein. Dabei geht es um kleine Renten, vielfach in der Grössenordnung von 1000 bis 1500 Schweizer Franken pro Monat. Ohne vollständige Kompensation dieser von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes besonders Betroffenen droht ein Abrutschen in die Ergänzungsleistungen, was gerade auch von den Kantonen, Städten und Gemeinden vehement bekämpft würde. Die Unterstützung der bundesrätlichen Vorlage aus diesem Kreis erstaunt deshalb nicht. Ein Blick auf die Kompensationswirkung der bundesrätlichen Vorlage sowie des Vorschlags für dessen Abwandlung durch einzelne Wirtschaftsverbände lässt unschwer erkennen, dass für etwa fünfzehn Jahrgänge der Übergangsgeneration eine Lösung gefunden werden muss. Aufgrund der Erkenntnisse der Diskussionen im Rahmen der gescheiterten AV2020 ist davon auszugehen, dass selbst bei der Minimalvariante, der alleinigen Kompensation der ausschliesslich BVG-Versicherten, mit jährlichen Kosten von gegen 600 Millionen Schweizer Franken pro Jahr zu rechnen sein wird. Demgegenüber kostet der bundesrätliche Vorschlag für die Übergangsgeneration nach Abzug der aufzuhebenden Zuschüsse für die Altersstrukturen rund 1,3 Millionen Schweizer Franken pro Jahr.

Der definitive Entscheid des Parlaments wird sich letztlich am anzustrebenden Umfang der Kompensation orientieren müssen, damit die Vorlage auch vor dem Volk Bestand hat. Es werden jedoch zwingend jährliche Kosten für die Übergangsgeneration in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken anfallen.

Nebst den Kosten für die Kompensation der Übergangsgeneration wird auch deren Finanzierung zu entscheiden sein. Grundsätzlich liegen dafür Lohnbeiträge auf der Hand. Allerdings greift diese Betrachtung zu kurz. Denn die seit mehr als fünf Jahren geltende Negativzinspolitik der SNB führt zu einer unerwünschten Folge im System der beruflichen Vorsorge, indem sie dessen finanzielle Stabilität zusätzlich aushöhlt. Denn im Unterschied zur AHV geniesst die berufliche Vorsorge keinerlei Erleichterungen. Die SNB selbst bezifferte die Summe der Belastungen der zweiten Säule durch die Negativzinsen deshalb bereits 2015 vorsichtig auf maximal 400 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Experten schätzen die Belastung höher, auf eher 500 Millionen Schweizer Franken. Exakte Berechnungen sind kaum möglich und deshalb nicht greifbar, weil die Negativzinsen bei den Vorsorgeeinrichtungen indirekt über die (individuelle) Belastung durch die Geschäftsbanken erfolgt. Sie fliessen deshalb auch ein in die Gewinne der SNB aus der Belastung der Geschäftsbanken mit Negativzinsen. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Negativzinspolitik wiederum sind eingeflossen in die anfangs März 2020 getroffene Vereinbarung über die Erhöhung der Beteiligung des Bundes und der Kantone am Gewinn der SNB. Es stellt sich die Frage, ob die Gewinne aus der Negativzinspolitik mit den Pensionskassen tatsächlich in die allgemeine Bundeskasse gehören. Die Antwort ist klar: nein. Diese Mittel gehören den Beitragszahlern und damit zurück ins System der beruflichen Vorsorge. Eine administrativ einfache und faire Lösung besteht darin, jährlich den Betrag von 500 Millionen Schweizer Franken aus der Gewinnbeteiligung des Bundes - sofern diese den genannten Betrag erreicht resp. übersteigt - an den Sicherheitsfonds BVG zur Finanzierung der Übergangsgeneration fliessen zu lassen. Mit dieser Massnahme reduzieren sich die zusätzlich erforderlichen Lohnbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Finanzierung der Übergangsgeneration spürbar, was auch im Interesse der Fairness gegenüber den jüngeren Generationen liegt. Die Massnahme ist umso mehr angezeigt, als gemäss jüngster Aussagen der SNB-Führung davon auszugehen ist, dass die seit mehr als fünf Jahren geltende Negativzinspolitik noch Jahre andauern könnte. Es ergibt sich daraus deshalb auch eine zeitliche Kongruenz zwischen der Dauer der Belastung des Vorsorgesystems durch die Negativzinsen und der erforderlichen Dauer zur Finanzierung der Übergangsgeneration.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes scheint vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zur BVG-Reform politisch weitgehend unbestritten zu sein. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass eine solche Senkung mit geeigneten Ausgleichsmassnahmen flankiert werden muss. Er prüft gegenwärtig die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Vorschläge. Die in der Motion vorgeschlagene Massnahme stellt hingegen keine angemessene Lösung dar.

Der Bundeshaushalt wird durch die Corona-Krise und die entsprechenden Massnahmen enorm belastet. Ohne eine Verfassungsänderung müssten die 500 Millionen Franken zugunsten der beruflichen Vorsorge aus dem Bundesanteil des Nationalbankgewinnes finanziert werden, was den finanzpolitischen Spielraum des Bundes weiter einschränken würde. Ohnehin ist die Finanzierung der beruflichen Vorsorge eine Aufgabe der Sozialpartner, nicht eine des Bundes.

Die Ausschüttungen der SNB sind zudem in einem gewissen Grade volatil. Sie werden nicht nur von den "Gewinnen" aus der Negativzinspolitik beeinflusst, sondern auch wesentlich von der Entwicklung der Währungsreserven.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.