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20.445 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-11

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Nationalrats

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 04.07.2025

Nachdem die Kommission im Februar Anhörungen durchgeführt hatte, hat sie sich jetzt mit dem weiteren Vorgehen zur Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen befasst, die neue Straftatbestände im Bereich des Cybermobbing (20.445) und des Cybergroomings (18.434) fordern. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sie entschieden, ihre Arbeiten an der Umsetzung der pa.IV. Suter 20.445 weiterzuführen und einen Vorentwurf zur Strafbarkeit von Cybermobbing auszuarbeiten, der technologieneutral sein soll. Auch für das Cybergrooming soll eine technologieneutrale Lösung erarbeitet werden.

Wortlaut

Das Strafgesetzbuch sei um den Straftatbestand "Cybermobbing" zu ergänzen.

Begründung

Cybermobbing - die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle wie beispielsweise E-Mails, Websites, Foren, Chats, Social-Media-Plattformen u.ä. - ist ein relativ neues soziales Phänomen und hat mit dem Aufkommen von Smartphones in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei Cybermobbing werden beispielsweise kompromittierendes, rufschädigendes, abwertendes, beschämendes oder manipuliertes Bildmaterial, Falschinformationen und Gerüchte via Smartphone oder Internet veröffentlicht und verbreitet. Laut einer kürzlich publizierten Studie der ZHAW gibt fast ein Viertel der befragten Kinder und Jugendlichen an, schon mindestens einmal online fertiggemacht worden zu sein (JAMES-Studie 2018:75). Österreich hat bereits reagiert und Cybermobbing als Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert.

Was Cybermobbing vom herkömmlichen Mobbing unterscheidet: Die Täterschaft kann anonym bleiben, die Inhalte können schnell und an einen grossen Personenkreis verbreitet werden und sind - einmal im Netz - rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Dies setzt die angegriffene Person einem äusserst grossen psychischen Leidensdruck aus mit Folgen bis hin zu Suizidgedanken oder gar Suizid.

Das Argument, die bestehenden Gesetze seien ausreichend und es sei nur eine Frage der Richter*innen, diese auch zur Anwendung zu bringen, vermag nicht zu überzeugen. Der Umgang mit Cybermobbing in der Praxis der Strafverfolgung ist schwierig, weil die klassischen Grundtatbestände - wie etwa Nötigung gemäss Artikel 181 StGB - auf Einzelhandlungen ausgelegt sind, die einen bestimmten Erfolg herbeiführen. Bei Cybermobbing ist es aber eher eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkt.

Im Strafrecht sollen die einzelnen Handlungen, die strafbar sind, so genau und präzise wie möglich umschrieben werden. Ein Strafgesetzbuch muss mit der Zeit gehen und allgemein verständliche Straftatbestände enthalten, die aktuellen sozialen Phänomenen entsprechen. Nur so können sie auch ihre präventive Wirkung entfalten.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 06.12.2022

Nationalrat will Straftatbestand gegen Belästigung im Internet

Der Nationalrat will Cybermobbing mit einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch ahnden. Er hat am Dienstag eine entsprechende parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (SP/AG) angenommen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 154 zu 36 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Als nächstes muss sich die Ständeratskommission mit der Sache befassen.

Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, begründete Suter ihre Initiative. Die Täter und Täterinnen könnten anonym bleiben, die Inhalte seien rund um die Uhr verfügbar und kaum mehr löschbar.

Der Druck auf die Angegriffenen sei sehr hoch, so Suter. Und das heutige Strafrecht, das auf Einzelhandlungen ausgelegt sei, werde dem Umstand nicht gerecht, dass es oft um eine Vielzahl von Handlungen und Verhaltensweisen gehe.

Der Bundesrat war in einem Bericht zum Thema zum Schluss gekommen, dass das heutige Strafrecht die entsprechenden Handlungen genügend erfasse. Die vorberatende Kommission sah dies anders.

Cybermobbing sei eine Form digitaler Gewalt, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH) namens der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Es gelte dem Mythos entgegenzutreten, dass Rechtsnormen im Internet nicht durchzusetzen seien. Zu klären sei aber, ob der neue Straftatbestand Mobbing allgemein oder nur Cybermobbing erfassen solle.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 21.12.2023

Parlament für eigenen Straftatbestand gegen Belästigung im Internet
Das Parlament will einen eigenen Straftatbestand gegen Cybermobbing schaffen. Wie schon der Nationalrat hat der Ständerat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter angenommen.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen. Sie folgte damit einer starken Minderheit ihrer Kommission für Rechtsfragen (RK-S). Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Dezember 2022 angenommen. Die Rechtskommission des Nationalrats kann nun eine Vorlage ausarbeiten.

Inhalte kaum mehr löschbar

Die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, begründete Suter ihre Initiative. Die Täter und Täterinnen könnten anonym bleiben, die Inhalte seien rund um die Uhr verfügbar und kaum mehr löschbar.

Der Druck auf die Angegriffenen sei sehr hoch, so Suter. Und das heutige Strafrecht, das auf Einzelhandlungen ausgelegt sei, werde dem Umstand nicht gerecht, dass es oft um eine Vielzahl von Handlungen und Verhaltensweisen gehe.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerats sah keinen Bedarf für eine weitere Strafnorm. In der Diskussion um die Revision des Sexualstrafrechts habe sich der Vorschlag, einen Artikel gegen Cybermobbing aufzunehmen, nicht durchsetzen können. Überdies arbeite die Rechtskommission des Nationalrats derzeit an einer Vorlage zum Thema Stalking.

Straftatbestände existieren

Es gebe schon heute Straftatbestände, mit denen Cybermobbing verfolgt werden könne, darunter Nötigung oder Drohung, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS). Das Problem liege vielmehr darin, dass Staatsanwaltschaften die Mittel haben müssten, solche Taten tatsächlich zu ahnden.

Die Minderheit der Ständeratskommission vertrat dagegen die Ansicht, das Problem müsse dringend angegangen werden. Offene Fragen, wie genau das Strafgesetzbuch geändert werden solle, könnten in einer zweiten Phase beantwortet werden.

Daniel Jositsch (SP/ZH) sagte namens der Minderheit, durch die technische Entwicklung hätten Ehrverletzungsdelikte oder Drohungen eine neue Dimension bekommen. Die herkömmlichen Straftatbestände beträfen Bagatelldelikte. Damit werde man des Problems nicht Herr.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 19.12.2025

Nationalrat will Straftatbestand gegen Belästigung im Internet

Cybermobbing soll als eigener Straftatbestand gelten. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Entgegen dem Mehrheitsantrag seiner zuständigen Kommission, will er die Arbeiten an einer Gesetzesrevision nicht einstellen.

Vor rund zwei Jahren hatten die beiden Räte übereinstimmend beschlossen, einen neuen Straftatbestand gegen Belästigung im Internet zu schaffen. Dieser soll wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedrohen oder Belästigen einer Person im Cyberraum unter Strafandrohung stellen. Angestossen hatte die Idee SP-Nationalrätin Gabriela Suter (AG) mit einer parlamentarischen Initiative.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) entschied im Sommer mit knapper Mehrheit, ihre Arbeiten an der Umsetzung weiterzuführen und einen Vorentwurf zur Strafbarkeit von Cybermobbing auszuarbeiten. Gut drei Monate später sah es anders aus: Sie beantragte ihrem Rat, das Geschäft abzuschreiben. Es bestehe kein Bedarf für eine neue Norm, da das geltende Recht die Handlungen bereits umfassend abdecke, so die Argumentation der Mehrheit.

Die grosse Kammer wollte am Freitag aber nichts davon wissen - mit 117 zu 68 Stimmen bei 9 Enthaltungen lehnte sie die Abschreibung des Geschäfts ab. Damit wird die Frist zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative um zwei Jahre verlängert.

Ein neuer Straftatbestand erlaube es, dem Charakter von Cybermobbing gerecht zu werden, argumentierte Benoît Gaillard (SP/VD) namens einer Minderheit der Kommission mit Erfolg. Denn entscheidend sei die Häufung einzelner Handlungen, die für sich allein betrachtet die Schwelle der Strafbarkeit nicht erreichten. Mit dem gleichen Argument hatte sich das Parlament in der Sommersession bereits für die Schaffung eines Straftatbestands gegen Stalking ausgesprochen.

Fortgesetzt werden sollen auch die Arbeiten zur Einführung einer Strafnorm zum Cybergrooming. Dabei bauen Erwachsene über das Internet gezielt ein Vertrauensverhältnis zu Minderjährigen auf und versuchen auf manipulative Weise, mit ihnen Gespräche mit sexuellen Inhalten zu führen oder sie in sexuelle Handlungen einzubeziehen.

Mitte September hatte der gemeinnützige Verein NextGen4Impact dem Bundesrat eine Petition mit 60'000 Unterschriften übergeben, wonach Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr zugänglich sein sollen. Damit sollen Kinder vor Sucht, Cybermobbing und kommerzieller Manipulation geschützt werden.

Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, in einem Bericht prüfen zu wollen, ob ein Verbot oder eine Einschränkung von Social Media für unter 16-Jährige sinnvoll ist.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)