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20.460 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-10

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Parlamentsgesetz ist so anzupassen, dass die beiden Räte in ausserordentlichen Lagen nach Epidemiengesetz, nicht in vier Sessionen à drei Wochen tagen muss, sondern pro Monat eine einwöchige Session durchführen könnte.

Begründung

Dass während einer ausserordentlichen Lage der Bundesrat mehr Kompetenzen hat, als im Normalfall, ist sinnvoll und hat in der Corona-Pandemie durchaus funktioniert. Was nur mangelhaft funktioniert hat, ist die Rolle des Parlaments. Dabei wäre es gerade in solchen Situationen zwingend, dass die Legislative die Exekutive eng begleitet und bei Bedarf eingreifen kann.

Einer der Gründe, warum es nicht klappte, ist die terminliche Platzierung unserer Sessionen, die am Regelfall ausgerichtet ist und nicht an ausserordentlichen Lagen. Eine Möglichkeit dies zu verbessern wäre, wenn wir als Parlament in ausserordentlichen Lagen nicht vier Sessionen à drei Wochen abhalten, sondern monatlich eine einwöchige Session. Dadurch könnte der Austausch mit Bundesrat und Verwaltung stark verbessert werden und parlamentarische Entscheide zeitnah gefällt werden.

Die Anzahl Sitzungstage würde sich insgesamt nicht ändern, da es nach wie vor 12 Sessionswochen wären (12x1 statt 4x3). Entsprechend würde auch nach wie vor genügen Zeit für Kommissionssitzungen zur Verfügung stehen. Auch der Reiseaufwand würde sich nicht ändern, da die allermeisten Mitglieder in den regulären Sessionen über das Wochenende so oder so nach Hause reisen.

Zusätzlich könnte man noch überlegen, ob Stände- und Nationalrat um zwei Wochen versetzt tagen. Dadurch könnte das Zusammenspiel eventuell nochmals beschleunigt werden. Einzig bilaterale Absprachen und Einigungskonferenzen wären in dieser Variante komplizierter zu organisieren.

Sessionsplanung in ausserordentlichen Lagen gemäss Epidemiengesetz | Lexipedia | Lexipedia