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21.3240 · Postulat · 2021-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher die Auswirkungen der zunehmenden Konzentration in der globalen Digitalwirtschaft auf den Arbeitsmarkt, den Wettbewerb, die Verbraucherrechte, sowie die Besteuerung in der Schweiz aufzeigt. Insbesondere soll er der Frage nachgehen, ob es angesichts der strukturellen Probleme im digitalen Raum die Anpassungen gesetzlicher Grundlagen braucht, bzw. wie diese notwendige Anpassung der Regulierung aussehen könnte.

Begründung

Digitale Plattformen haben viele Eigenschaften So ermöglichen Soziale Netzwerke den weltweiten Austausch von Informationen und Meinungen; Suchmaschinen erleichtern die Informationssuche, Vergleichsportale schaffen Transparenz. Diese Angebote sind oft kostenlos oder erscheinen als solche. Das ist aber ein Trugschluss: Nutzerinnen und Nutzer bezahlen diese häufig mit ihren persönlichen Informationen. Dass einzelne Plattformen immer grösser werden und zunehmend ganze Märkte dominieren und Konkurrenten ausschliessen, ist eine bedenkliche Entwicklung.

So kann der Markteintritt von neuen Plattformen verunmöglicht werden, die Marktteilnahme von Konkurrent*innen wird erschwert oder diese werden durch Aufkauf verdrängt. Mit der Grösse wächst die Marktmacht der Unternehmen, deren Geschäftsmodell die Hoheit über unsere Daten ist. Durch dieses strukturelle Problem erwachsen der einheimischen Wirtschaft Nachteile. Die Wertschöpfung fliesst aus der Schweiz und die Tech-Giganten entziehen sich der Besteuerung.

In einem Bericht soll der Bundesrat aufzeigen, wie diesen strukturellen Problemen durch Anpassungen im Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht u.a. Rechnung getragen werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Digitale Plattformen haben einen vielfältigen Nutzen für Konsumentinnen und Konsumenten und für die Schweizer Wirtschaft. Sie können die Transaktionskosten senken, den Marktzugang für schweizerische Firmen erleichtern und mit ihren Dienstleistungen diese bei der Erbringung hoher Wertschöpfung unterstützen. Grosse Technologieunternehmen haben in den letzten Jahren in der Schweiz darüber hinaus auch direkt etliche Arbeitsplätze geschaffen (z. B. Google in Zürich).

Gleichzeitig ergeben sich neue Herausforderungen, etwa in den genannten Bereichen Wettbewerb und Datenschutz.

Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren die Entwicklungen analysiert und auf dieser Grundlage verschiedene Berichte zur digitalen Wirtschaft sowie Studien zur Wettbewerbspolitik und Datenwirtschaft veröffentlicht und Massnahmen beschlossen.

Anknüpfend an seinen Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" von November 2017 wird der Bundesrat bis Ende 2022 einen Monitoringbericht über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt verfassen. Ebenfalls bis Ende 2022 wird der Bericht "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" vom Januar 2017 aktualisiert werden, wobei dem Thema Plattformökonomie bzw. Wettbewerbspolitik besondere Aufmerksamkeit zukommt.

Mit der geltenden Wettbewerbsgesetzgebung können der Preisüberwacher (PUE) und die Wettbewerbskommission (WEKO) bereits heute in "digitale Märkte" eingreifen (siehe z. B. die Vorabklärung der WEKO in Sachen Apple Pay [RPW 2019/1], die Untersuchung der WEKO in Sachen Online-Buchungsplattformen für Hotels [RPW 2016/1], die Anpassung der Schweizer App-Preise durch Apple im Gefolge der Diskussion mit dem PUE [Newsletter des PUE Nr. 5/11], die einvernehmliche Regelung mit SAP (Schweiz) AG betreffend Pflegegebühren [Newsletter des PUE 6/13] sowie das laufende Verfahren gegen Booking.com in Sachen Kommissionshöhe des PUE). Weiter hat der Gesetzgeber jüngst beschlossen, das Kartellgesetz (KG; SR 251) ausdrücklich um das Instrument der relativen Marktmacht zu ergänzen. Eine grosse, internationale Online-Plattform könnte damit allenfalls als relativ marktmächtig gegenüber schweizerischen Unternehmen eingestuft werden. Zudem hat der Bundesrat im Februar 2020 eine Teilrevision des KG angekündigt. Insbesondere soll mit einer Modernisierung der Fusionskontrolle den positiven und negativen Effekten von Unternehmenszusammenschlüssen zukünftig besser Rechnung getragen werden können.

Darüber hinaus hat das Parlament im Bereich des Online-Handels kürzlich die Schaffung eines grundsätzlichen Verbots des privaten Geoblockings im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) beschlossen, womit auch grosse Online-Plattformen adressiert werden. Schliesslich soll das UWG durch die Einführung eines Verbots der Verwendung von Preisparitätsklauseln durch Online-Buchungsplattformen ergänzt werden (in Erfüllung der Mo. 16.3902).

In Bezug auf die Datenschutzgesetzgebung ist zu unterstreichen, dass diese in ihrem Geltungsbereich auf alle Akteure anwendbar ist, einschliesslich der grossen Technologieunternehmen. Der Gesetzgeber hat jüngst das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) totalrevidiert und die Schutzrechte gestärkt. Bspw. wurde darin ein Portabilitätsrecht für persönliche Daten eingeführt. Damit soll auch der Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern gestärkt werden.

Im steuerlichen Bereich sind zwei laufende Projekte zu nennen: Erstens arbeitet die OECD an einer multilateralen Lösung der gewinnsteuerlichen Behandlung von Digitalunternehmen. Sie hat angekündigt, bis Mitte 2021 eine politische Einigung zu diesem Thema erreichen zu wollen. Gestützt darauf folgt gegebenenfalls die Umsetzung im schweizerischen Recht. Nationale Alleingänge lehnt der Bundesrat hingegen ab (vgl. Stellungnahmen zu den Mo. 20.4575 und 20.4676). Zweitens sind im Bereich der Mehrwertsteuer eine vollständige Erfassung des Versandhandels via Online-Plattformen und eine Auskunftspflicht der Plattformen geplant (Umsetzung Mo. 18.3540).

Vor dem Hintergrund der aufgeführten Arbeiten, der bereits erfolgten bzw. geplanten Rechtsanpassungen sowie bereits angekündigten Berichten sieht der Bundesrat keinen Bedarf in der Ausarbeitung eines weiteren, allgemeinen Berichts über digitale Plattformen. Ein solcher würde zu Doppelspurigkeiten und Mehraufwand ohne erkennbaren Mehrwert führen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.