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21.3310 · Interpellation · 2021-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das deutliche Abstimmungsresultat über das E-ID-Gesetz vom 7. Marz 2021 hat klar zum Ausdruck gebracht, dass der Staat Herausgeber und Betreiber einer künftigen, staatlich anerkannten elektronische Identität (E-ID) sein muss, die möglichst datensparsam und dezentral eingesetzt werden kann.

Das EJPD plant die Identitätskarte in den nächsten zwei Jahren zu erneuern. Damit bietet sich die Gelegenheit, die Identitätskarte mit einer E-ID-Funktion zu versehen. Pass und Ausländerausweis sind bereits heute mit einem Chip versehen, der die beglaubigten Identifikationsmerkmale enthält. Die Prozesse und Techniken zur Herausgabe sind bereits mehrheitlich vorhanden, so dass eine solche Lösung kostengünstig umgesetzt werden kann.

Über das Ausstellen der Identitätskarte (resp. des Ausländerausweises) können zudem alle in der Schweiz lebenden Personen erreicht werden, sodass sich eine flächendeckende Verbreitung erreichen lässt. Die Inhaber"innen könnten dabei wählen, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne aktivierten Chip besitzen möchten, und ob dieser die E-ID-Funktion und/oder die biometrischen Daten (MRTD) enthalten soll (Opt-out).

1. Inwiefern sieht der Bundesrat die physische Identitätskarte als Teil einer künftigen, staatlichen E-ID Lösung?

2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die Standardisierung und Interoperabilität - auch zur eIDAS-Verordnung bezüglich der elektronischen Identifizierungsmittel und Signatur - die Grundlage geschaffen werden kann, damit die E-ID künftig auch im grenzüberschreitenden Verkehr sowie zur elektronischen Unterschrift zum Einsatz kommen kann?

3. Prüft der Bundesrat die Möglichkeit, via Funk (NFC) ausgelesene Identitäts-Daten des künftigen Identitätskarten-Chips als Basis zu verwenden, um sich rein elektronisch via Mobiltelefon oder PC ausweisen zu können?

4. Inwieweit sieht der Bundesrat des Problems des langen Lebenszyklus von Identitätskarten gelöst, indem die Chips sotfwaremässig aufdatiert, die Karten automatisch durch neue ersetzt oder neue Funktionen von Begleitapps hinzugefügt werden?

5. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass entsprechenden Apps als Open Source Software für alle gängigen Plattformen (Mobiltelefon, PCs) und unter Verwendung von offenen Standards und Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden konnten, damit ein Ökosystem ohne unnötige Abhängigkeiten entstehen kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat schon bei der Erarbeitung des abgelehnten E-ID-Gesetzes laufend die technischen Entwicklungen im Bereich E-ID beobachtet, insbesondere im europäischen Umfeld. Dabei konnte festgestellt werden, dass zunehmend von E-ID-Systemen mit physischen Chip-Karten Abstand genommen wird oder diese ersetzt werden durch App-Lösungen. Diese langjährigen Erfahrungen z. B. in Estland sind zu berücksichtigen.

Bei der Beschaffung der neuen Identitätskarte (IDK) wurde auch die Option ausgeschrieben, die neue IDK mit einem Biometrie-Chip (analog dem E-Pass) zu versehen. Ob sich dieser Biometrie-Chip tatsächlich auch für die Realisierung einer E-ID-Lösung eignen würde, müsste aber noch im Detail geklärt werden. Dies betrifft auch den Ausländerausweis. Und ob die Verbindung einer E-ID-Lösung mit der neuen IDK sinnvoll und vor allem zukunftsgerichtet ist, wird ebenfalls zu klären sein.

Wie eine künftige staatliche EID-Lösung technisch und organisatorisch ausgestaltet werden kann, wird gegenwärtig - auch unter Einbezug der Wissenschaft - geprüft.

Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:

1. Es dauert zehn Jahre, bis die neue IDK ausgerollt sein wird. Im Lichte der einleitend beschriebenen Erfahrungen in Europa ist es fraglich, ob auf der Basis der neuen IDK eine sinnvolle staatliche EID-Lösung möglich und zukunftsträchtig ist.

2. Auch eine künftige E-ID-Lösung muss so ausgestaltet werden, dass diese bei der EU gemäss eIDAS-Verordnung grundsätzlich notifiziert werden und grenzüberschreitend eingesetzt werden kann. Im dafür erforderlichen Staatsvertrag wäre auch die gegenseitige Anerkennung einer elektronischen Signatur zu berücksichtigen.

3. Auch diese Möglichkeit wird geprüft, sie steht aber nicht im Vordergrund (siehe Antwort 1).

4. Für den Bundesrat ist dieses Problem ungelöst. Er erachtet die damit verbundenen Zusatzkosten als unverhältnismässig. Es erscheint zielführender, sich bei der Umsetzung auf eine Lösung zu konzentrieren, welche insbesondere auch den Zugriff der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen auf die Online-Dienste des Bundes und der Kantone erleichtern würde.

5. Bei der Umsetzung einer künftigen, staatlichen E-ID-Lösung wird auch Open Source und die Verwendung von offenen Standards und Schnittstellen geprüft.

Antwort des Bundesrates.