21.3328 · Postulat · 2021-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Problematik der klinischen Medikamentenforschung in der Psychiatrie und in anderen medizinischen Fachgebieten sowie in sonder- und sozialpädagogischen Einrichtungen im 20. Jahrhundert mit einer unabhängigen Studie umfassend historisch aufarbeiten zu lassen und anschliessend dem Parlament Bericht zu erstatten. Der Bericht soll neben den Ergebnissen der geschichtlichen Aufarbeitung (insb. Rolle der Behörden und der Pharmaindustrie) auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie die Opfer der Medikamentenversuche unterstützt und entschädigt werden könnten.
Begründung
In den letzten Jahren wurde bekannt, dass im 20. Jahrhundert, insbesondere im Zeitraum 1950-1980, in verschiedenen Schweizer Psychiatrischen Kliniken Medikamente an Patientinnen und Patienten ohne deren Erlaubnis und Wissen getestet wurden. Die Ergebnisse der Versuche wurden an die Pharmaindustrie weitergeleitet. Mehrere Kantone wie Thurgau, Basel-Stadt, Basel-Land, Luzern, Zürich und Aargau haben punktuelle Untersuchungen dazu in Auftrag gegeben. Es fehlt aber eine gesamtschweizerische Aufarbeitung und Bewertung. Ende Dezember 2020 ist eine Pilotstudie zur Praxis von Medikamentenversuchen an der Psychiatrischen Klinik Königsfelden (AG) erschienen. Dort wird die Empfehlung ausgesprochen, bei der Aufarbeitung einen gesamtschweizerischen Fokus einzunehmen, die Untersuchung auf andere medizinische Fachbereiche auszuweiten und einige Punkte vertieft abzuklären, insbesondere die Medikationspraxis in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie ausserhalb der Psychiatrie in sonder- und sozialpädagogischen Einrichtungen (Kinderheime, Institutionen für Menschen mit Behinderungen u.ä.). Eine solche gesamtschweizerische Studie, mitfinanziert von den Kantonen, könnte Licht ins Dunkel bringen.
Die Betroffenen haben ein Recht darauf, ihre Geschichte zu kennen und über die Medikamentenversuche, denen sie ausgesetzt waren, Bescheid zu wissen. Viele leiden bis heute unter den Folgen der Medikamententests. Der Bericht soll aufzeigen, in welchem Rahmen die Betroffenen und ihre Angehörigen bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen Geschichte unterstützt werden könnten. Im Bericht soll zudem dargelegt werden, welche gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssten, um die Betroffenen für das Unrecht, das an ihnen begangen wurde, zu entschädigen. Denkbar wäre beispielsweise ein schweizweit einheitlicher Solidaritätsbeitrag unter Beteiligung der Pharmaindustrie und der zuständigen Kantone.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die im Postulat angesprochenen Medikamentenversuche wurden in den Fünfziger- bis vereinzelt in die Achtzigerjahre in verschiedenen Kantonen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Zuständigkeit für den Schutz von Menschen in der Humanforschung und die Aufsicht über Medikamentenversuche ausschliesslich bei den Kantonen.
Ab Mitte der Sechzigerjahre begannen sich internationale Deklarationen zur medizinischen Forschungsethik und Normen zu entwickeln, die 1996 zu den ersten international harmonisierten Leitlinien zur Durchführung klinischer Versuche führten (die sogenannte Good Clinical Practice Guideline des International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use, ICH-GCP). ICH-GCP bildete eine der Grundlagen für das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, SR 812.21), das am 1. Januar 2002 in Kraft trat, und erstmals eine nationale Regelung für klinische Versuche beinhaltete. Mit Annahme des Artikel 118b der Bundesverfassung (SR 101) am 7. März 2010 erteilten Volk und Stände dem Bund schliesslich den Auftrag, die Humanforschung umfassend zu regeln, was mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz [HFG], SR 810.30) am 1. Januar 2014 umgesetzt wurde. Der Hauptzweck des HFG ist der Schutz der Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung.
Die zum Zeitpunkt der Geschehnisse zuständigen Kantone sind sich ihrer Verantwortung bewusst und lassen diesen Teil der Medizingeschichte aufarbeiten. Bereits sind entsprechende Berichte für die Kantone Basel-Stadt (Universitäre Psychiatrische Kliniken [UPK], 2017), Zürich (Psychiatrische Universitätsklinik [(PUK], 2018), Appenzell Ausserrhoden (Psychiatrische Klinik Herisau, 2018), Luzern (Psychiatrische Klinik St. Urban, 2018), Basel-Landschaft (Psychiatrie Baselland [(PBL], 2019), Thurgau (Psychiatrische Klinik Münsterlingen, 2019) und Aargau (Psychiatrische Klinik Königsfelden, 2020) veröffentlich worden. Für die Psychiatrische Universitätsklinik Waldau, Kanton Bern, liegt eine Dissertation aus dem Jahr 2019 vor. In den Kantonen Graubünden sowie Freiburg sind entsprechende Untersuchungen derzeit im Gang.
Vor dem Hintergrund der damals unterschiedlichen verfassungsmässigen Zuständigkeiten und der Tatsache, dass die Aufarbeitung durch in Kantone am Laufen ist, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, eine gesamtschweizerische Studie in Auftrag zu geben. Er begrüsst die stattfindende Aufarbeitung durch die Kantone jedoch ausdrücklich.
Auf Stufe Bund sollen im Rahmen der vom Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13) vorgesehenen wissenschaftlichen Aufarbeitung zudem gewisse Aspekte der Medikamentenversuche in einzelnen Projekten des Nationalen Forschungsprogramms 76 "Fürsorge und Zwang" thematisiert werden, sofern dies im Sachzusammenhang geboten ist.
Zur Frage der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Entschädigung der Betroffenen wird auf das erwähnte AFZFG verwiesen. Es sieht vor, dass auch die Opfer von Medikamentenversuchen bei der zuständigen Behörde des Bundes (Bundesamt für Justiz) zeitlebens ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrages einreichen können. Sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen, erhalten Sie einen einmaligen, einheitlichen Solidaritätsbeitrag von Fr. 25'000 ausbezahlt. Damit ist ein weiteres zentrales Anliegen des Postulates erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.