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21.3413 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im Jahr 2017 den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz beschlossen, mit mehrjähriger Verspätung. Expertinnen und Experten beurteilen ihn als ungenügend und befürchten, dass sogar eine vollständige Umsetzung des heutigen Aktionsplans des Bundesrates den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt nicht stoppen, geschweige denn rückgängig machen kann. Dennoch ist eine umfassende Umsetzung des Aktionsplans wichtig. Es scheint aber, dass zumindest ein Teil der Massnahmen stark verspätet an die Hand genommen wurden.

Bei der Analyse der biodiversitätsschädigenden Anreize ist dies besonders offensichtlich: Wie der Bundesrat in verschiedenen Antworten auf Vorstösse schreibt, wurde erst im Jahr 2020 mit den Arbeiten begonnen. Unterdessen ist die Wissenschaft eingesprungen und hat eine umfassende Analyse vorgelegt, von denen das BAFU nun profitieren kann. Bei den meisten anderen verspäteten Massnahmen des Aktionsplans wird dies aber nicht der Fall sein.

Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Ziele der Strategie Biodiversität des Bundesrates können mit den Massnahmen des Aktionsplans erreicht werden, wenn diese Massnahmen vollständig umgesetzt würden?

2. Wie geht der Bundesrat vor, um auch die anderen Ziele der Strategie zu erreichen?

3. Welche Massnahmen des Aktionsplans sind zu mindestens 30 Prozent bzw. 60 Prozent umgesetzt?

4. Bei welchen Massnahmen kann mit einer vollständigen Umsetzung bis 2023 gerechnet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Mit seinem Beschluss zum Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) im September 2017 hat der Bundesrat eine Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben. Ziel dieser Analyse ist es aufzuzeigen, inwiefern die einzelnen Massnahmen und Pilotprojekte zur Zielerreichung der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) beitragen. Diese Resultate werden in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorliegen.

Die Zielerreichung der SBS hängt indes nicht einzig von der Umsetzung des AP SBS ab. Vielmehr sind das Zusammenspiel der verschiedenen umweltpolitischen Instrumente sowie das Engagement aller Sektoren, aller föderaler Stufen aber auch der Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft für den Erfolg der SBS mitverantwortlich.

3. Im Rahmen der Umsetzungsphase I des Aktionsplans (2017-2023) werden Sofortmassnahmen zur dringenden Stärkung des Vollzugs, Synergiemassnahmen zur Nutzung des Potenzials der Sektoren für die Biodiversität sowie Pilotprojekte in den Bereichen mit besonderem Handlungsbedarf für Biodiversität realisiert. Die Sofortmassnahmen laufen gemäss Planung. Sie wurden bzw. werden als Teil der Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2016-2019 bzw. 2020-2024 zwischen Bund und Kantonen durch die Kantone umgesetzt und im Rahmen der Erfolgskontrollen nach Abschluss der jeweiligen Programmperioden evaluiert. Ebenfalls hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Umsetzungscontrolling der AP SBS Synergiemassnahmen und Pilotprojekte implementiert. Derzeit laufen 90 Prozent der Synergiemassnahmen und zwei Drittel der Pilotprojekte gemäss Plan und sind zu 30 bis 60 Prozent umgesetzt.

4. Die Synergiemassnahmen und Pilotprojekte des AP SBS befinden sich erst in der Hälfte ihrer Laufzeit (2019-2023). Der Bundesrat geht vorsichtig optimistisch davon aus, dass die meisten im AP SBS beschriebenen Massnahmen bis 2023 gemäss aktuellen Zielvorgaben umgesetzt werden können.

Antwort des Bundesrates.