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21.3997 · Interpellation · 2021-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Während der Kampagne zur Revision des Jagdgesetzes im Herbst 2020 haben die Befürworter der Reform darauf aufmerksam gemacht, dass Angriffe auf andere Nutztiere als Schafe oder Ziegen absehbar seien. Leider haben die geäusserten Befürchtungen sich bewahrheitet, wovon beispielsweise die jüngsten Wolfsangriffe im Waadtländer Jura zeugen. In Marchairuz wurden innerhalb eines Monats acht junge Rinder gerissen.

Die aktuelle Lage ist besorgniserregend. Die Häufigkeit der Angriffe zeigt, dass Rudel sich daran gewöhnen, Rinder und andere Tierarten anzugreifen. Weder Haustiere noch Nutztiere sind nunmehr gegen Angriffe von Grossraubtieren gefeit, ob in der Alpwirtschaft oder in Ganzjahresbetrieben.

Daraus resultieren grosse Unsicherheiten. Wie können solche Angriffe verhindert werden? Die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und die Planung werden schwieriger. Die Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte in den betroffenen Regionen, Tiere zu verlieren, werden grösser. Dazu kommt, dass es für die kantonalen Stellen immer schwieriger wird, sich dieser Problematik anzunehmen, da sie mit einer Vielzahl von Beteiligten konfrontiert sind, deren Erwartungen sich oft widersprechen.

Die Revision des Jagdgesetzes wurde im Jahr 2020 knapp abgelehnt. Daher müssen - im Wissen, dass es sich beim Wolf um eine geschützte Art handelt - pragmatische Lösungen gefunden werden, um mit dem Wolf zusammen zu leben.

In diesem Kontext fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie erfasst er die Entwicklung von Wolfsangriffen im laufenden Jahr?

2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass nun auch Rinder und nicht nur Ziegen und Schafe gerissen werden im Wissen, dass Schutzmassnahmen nicht für alle Tierarten gleichermassen umsetzbar sind?

3. Wie bewertet er die Tatsache, dass einzelne Wölfe oder ganze Rudel sich dem Menschen nähern und dass es dadurch zu gefährlichen Begegnungen kommt?

4. Welche neuen Massnahmen zieht er angesichts dieser Entwicklungen und den unzureichenden Änderungen des Jagdgesetzes in Betracht?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Informationen über Angriffe und Risse von Wölfen werden von den Kantonen gesammelt. Die Kantone entscheiden auch über die Entschädigungen von Wolfsrissen. Ende Jahr melden die Kantone die entschädigten Wolfsrisse dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), damit dieses 80 Prozent der entstandenen Schäden rückvergüten kann. Über die vergüteten Wolfsrisse führt der Bund eine Statistik.

2 und 3) Der Wolfsbestand wächst rasch. Wölfe im Rudelverband können auch grössere Nutztiere reissen oder sich an den Menschen gewöhnen und damit ihre natürliche Scheu verlieren. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst. Er hat deshalb auf die Alpsaison 2021 hin die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) angepasst. Neu können die Kantone mit Zustimmung des Bundes bereits nach zwei Rissen von grösseren Nutztieren eine Wolfsrudelregulierung verfügen. Damit die Wölfe im Rudel die Scheu vor Menschen behalten oder wieder erlernen, sollen ausschliesslich Jungwölfe aus einem sozialen Verband und nahe von Nutztieren oder Siedlungen erlegt werden. Die verschonten erwachsenen Wölfe lernen so, den Menschen und seine Umgebung zu meiden.

4) Die Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) wurde im September 2020 von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Anpassungen der Jagdverordnung sind nur innerhalb des Rahmens des bestehenden Jagdgesetzes möglich und wurden mit der oben erwähnten Revision der Jagdverordnung bereits vorgenommen. Der Bundesrat hat seinen Handlungsspielraum zur Erleichterung von Wolfsabschüssen damit ausgeschöpft. Der Bundesrat wird in Erfüllung des Postulates 20.4548 Buillard "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft" prüfen, welche flankierenden Massnahmen über Anpassungen im Landwirtschaftsrecht möglich sind.

Antwort des Bundesrates.