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22.1043 · Anfrage · 2022-09-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auf der Website www.esti.admin.ch heisst es: "Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI ist ein eigenständiger Bereich von Electrosuisse - dem Fachverband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik. Es wird als besondere Dienststelle im Auftrag des Bundes von Electrosuisse geführt."

In Artikel 34 Absatz 1 der Niederspannngs-Installationsverordnung (SR 734.27) steht:

"Das Inspektorat beaufsichtigt die übrigen Kontrollorgane, die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung sowie einer Ersatzbewilligung sind. Es unterstützt die übrigen Kontrollorgane in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle und kann die dafür notwendigen Massnahmen anordnen.

Die SES collaudi Sagl ist mit 16 Aktien im Wert von je 1000 Franken an der Società Elettrica Sopracenerina SA und mit 4 Aktien im Wert von je 1000 Franken an der Electrosuisse beteiligt https://ti.chregister.ch/cr-portal/auszug/auszug.xhtml?uid=CHE-270.775.142.

Auch wenn das ESTI als "eigenständiger Bereich" innerhalb der Electrosuisse definiert wird, bringt eine Beteiligung von Electrosuisse an Unternehmen, die Kontrollaufgaben wahrnehmen und über die das ESTI die Aufsicht wahrnimmt, Electrosuisse in einen offensichtlichen Interessenkonflikt.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung de folgenden Fragen:

1. Hält der Bundesrat es für zweckmässig, dass die Electrosuisse, zu deren Organisation das ESTI gehört, sich an Unternehmen beteiligt, die mit der Kontrolle von elektrischen Anlagen beauftragt sind, wenn gleichzeitig sichergestellt sein muss, dass das ESTI die wichtige Aufgabe der Aufsicht über die Kontrollorgane unabhängig ausübt?

2. An wie vielen und an welchen anderen Unternehmen in der Schweiz, die mit der Kontrolle von elektrischen Anlagen beauftragt sind, ist die Electrosuisse beteiligt?

3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat einzuleiten, um volle Transparenz herzustellen und die vollständige Unabhängigkeit der Electrosuisse und des ESTI sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Beteiligung von Electrosuisse an der Collaudi SA beeinträchtigt die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) nicht, auch wenn sie unter diesem Gesichtspunkt nicht ideal sein mag. Electrosuisse hat keine Weisungsbefugnis gegenüber dem ESTI. Auch finanziell ist das ESTI aufgrund der Gebührenfinanzierung und einer eigenen Rechnung unabhängig von Electrosuisse. Weiter untersteht das ESTI der Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Rechtskontrolle wird durch die Gerichte sichergestellt. Die organisatorische Angliederung an Electrosuisse dient lediglich administrativen Zwecken, damit das ESTI Querschnittsfunktionen wie beispielsweise IT, Rechnungswesen und HR von Electrosuisse gegen eine entsprechende Kostenbeteiligung nutzen kann.

2. Electrosuisse ist gemäss eigenen Angaben an den folgenden Kontrollfirmen beteiligt:

- Electrosuisse Control AG (100 Prozent Beteiligung)

- Instacontrol AG (100 Prozent Beteiligung)

- Collaudi SA (20 Prozent Beteiligung)

3. Unabhängigkeit und Transparenz des ESTI werden laufend überprüft. So wurde am 6. Mai 2022 die Auflösung der Koordinationskommission ESTI beschlossen, in welcher Electrosuisse vertreten war. Neu wird die Aufsicht direkt durch das UVEK wahrgenommen. Im Übrigen prüft das Bundesamt für Energie weitere Optimierungen der Governance des ESTI.

Antwort des Bundesrates.