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22.3036 · Interpellation · 2022-03-01

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die jüngste Einflusskampagne "Stick to Science", die von rund 300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus ganz Europa als Antwort auf den Ausschluss der Schweiz und des Vereinigten Königreichs aus dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung "Horizon" lanciert wurde, ging wie ein Beben durch die politische und wissenschaftliche Szene unseres Landes. Gilbert Casasus, Professor an der Universität Freiburg, bezeichnet dieses Vorgehen als "kontraproduktiv" und kritisiert das "antiwissenschaftliche" Verhalten des Bundesrats offen. Kann unsere Regierung solche Äusserungen unkommentiert lassen?

Begründung

Die jüngste Initiative "Stick to Science" hat das Ziel, unser Land sowie das Vereinigte Königreichs erneut an das Rahmenprogramm für Forschung "Horizon" mit einem Budget von rund 100 Milliarden Franken zu assoziieren. Wissenschaftliche Forschung darf kein Kollateralopfer des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden, dem unser Land vor Kurzem ein Ende gesetzt hat. Die Wissenschaft darf und soll nicht zur Geisel der Politik werden; die Zusammenarbeit von Forschenden aus ganz Europa ist dafür zu wichtig.

Obwohl Bundesrat Guy Parmelin diese Initiative unterstützt und kommentiert hat, dass der Ausschluss beider Länder aus dem Programm "Europa schadet", sieht Professor Gilbert Casasus der Universität Freiburg das anders. Dieser hat vor Kurzem auf Radio RTS und in den Kolumnen der Tageszeitung "La Liberté" "das antiwissenschaftliche Verhalten des Bundesrates" kritisiert und sogar alle Forschenden dazu aufgerufen, "die Mandate abzulehnen, die der Bundesrat ihnen anbietet".

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Was gedenkt unsere Regierung zu tun, um unser Land wieder an das Rahmenprogramm für Forschung "Horizon" zu assoziieren?

- Was hält er von den Äusserungen von Professor Gilbert Casasus, der selbst Nutzniesser der beträchtlichen finanziellen Unterstützung des Bundes an die Universitäten und Hochschulen unseres Landes ist?

- Hat Professor Gilbert Casasus die Grenzen der Unterrichts- und Forschungsfreiheit überschritten?

Ich bedanke mich beim Bundesrat für seine Antworten und ersuche ihn, der Universität Freiburg gegenüber gegebenenfalls sein Erstaunen über das Verhalten eines Professors zum Ausdruck zu bringen.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat setzt sich für eine schnellstmögliche Assoziierung am Horizon Paket ein. Er hat alles vorbereitet, um Verhandlungen umgehend aufnehmen zu können. Die EU beurteilt jedoch eine Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket im Gesamtkontext der Beziehungen Schweiz - EU und nimmt unter Bezugnahme auf die offenen institutionellen Fragen im Moment keine Sondierungsgespräche oder Verhandlungen über eine Assoziierung auf.

Mit Blick auf die Gespräche mit der EU über die Weiterführung des bilateralen Wegs hat der Bundesrat anlässlich seiner Klausursitzung am 23. Februar 2022 die Stossrichtung der Schweizer Agenda festgelegt. Dieser Entscheid dient als Basis für die Gespräche mit der EU. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Möglichkeit der vollen Teilnahme an Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bewusst, welche die vorläufige Nicht-Assoziierung an das Horizon-Paket für den Forschungs- und Innovationsstandort mit sich bringt. Aus diesem Grund hat er seit Herbst 2021 umfangreiche Massnahmen lanciert. Mit Beschluss vom 4. Mai 2022 wurden diese erweitert. Sie umfassen einerseits die Direktfinanzierung durch den Bund in jenen Bereichen, wo eine Teilnahme im EU-Programm nach wie vor möglich ist (rund zwei Drittel des EU-Programmes), eine Finanzierung über die Europäischen Kommission jedoch nicht gegeben ist. Andererseits wurden für diejenigen Instrumente, von denen Teilnehmende in der Schweiz aufgrund des aktuellen Drittlandstatus ausgeschlossen sind, externe Institutionen mit der Umsetzung von Übergangsmassnahmen beauftragt. Es geht dabei um Exzellenzstipendien sowie Fördermassnahmen in den Bereichen Innovation, Raumfahrt, Quantenforschung und Hochleistungsrechnen. Im Weiteren wird eine Diversifizierung der internationalen Beziehungen in Exzellenzbereichen angestrebt.

2) und 3) Bund und Kantone sorgen im Rahmen der vom Bund präsidierten Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) schweizweit gemeinsam für die hochschulpolitische Koordination im Hochschulwesen. Für die einzelnen Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten sind jedoch die Kantone zuständig. Hochschulen geniessen darüber hinaus über eine hohe Autonomie. Der Bund verfügt insbesondere in Angelegenheiten, die das Verhältnis zwischen den kantonalen Hochschulen und ihrem Personal betreffen, über keine Zuständigkeit. Der Bundesrat beurteilt aus diesen Gründen auch nicht Äusserungen von Professorinnen und Professoren. Bezüglich der freien Meinungsäusserung von Staatsangestellten können folgende allgemeine Grundsätze in Erinnerung gerufen werden: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts geniessen auch öffentlich-rechtliche Angestellte den Schutz der in Artikel 16 der Bundesverfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Meinungsäusserungsfreiheit (BGE 108 Ia 172 S. 175). Diese stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar. Öffentlich-rechtliche Angestellte dürfen sich gemäss Rechtsprechung auch an politischen Debatten beteiligen. Sie haben gegenüber ihrer Arbeitgeberin andererseits auch eine Treuepflicht, die sie unter anderem auch zur Wahrung der Interessen ihrer Institution verpflichtet.

Antwort des Bundesrates.