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22.3052 · Motion · 2022-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die SRG SSR anzuhalten, die Vorgaben in Artikel 14 der Konzession "Menschen mit Migrationshintergrund" noch konsequenter als bisher umzusetzen und sich auf allen Ebenen der Gouvernanz und in ihrem publizistischen Angebot um eine angemessene Teilhabe und Repräsentanz der Migrationsbevölkerung und ihrer Perspektive zu bemühen. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung und berichtet dem Parlament über die erzielten Fortschritte bis spätestens zwei Jahre nach Annahme dieser Motion.

Begründung

Es gehört laut Artikel 69 der Bundesverfassung zu den Aufgaben des Bundes, Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes zu nehmen. Laut Bundesamt für Statistik spricht rund ein Viertel der Bevölkerung eine Nichtlandessprache als Hauptsprache; 38 Prozent unserer Wohnbevölkerung ist entweder selbst eingewandert ist oder beide Eltern sind im Ausland geboren.

Wie die Diskussionen um Angélique Beldner zeigten, sind wir weit davon entfernt, die Vielfalt unserer Gesellschaft im Fernsehen als selbstverständlich zu betrachten. Auch die Covid-Krise machte schmerzlich bewusst, dass unsere Medien einen grossen Teil der Migrationsbevölkerung nicht erreichen, weil sie sich in dieser nicht repräsentiert fühlt.

Laut Artikel 24 RTVG fördert die SRG SSR das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen und gesellschaftlichen Gruppierungen unseres Landes. Bei der Umsetzung ist heute zu beachten, dass die Schweiz eine Einwanderungsgesellschaft ist. Kulturelle und sprachliche Vielfalt ist eine Ressource für das mediale Schaffen und um Teilhabe, Repräsentanz und Perspektive zu gestalten. Dieser Anspruch ist mit der Achtung der redaktionellen Freiheit ohne weiteres vereinbar.

Die Vielfalt unserer Gesellschaft wird auch in den Führungsgremien der SRG SSR nur unzureichend abgebildet. So wie es heute ausgeschlossen wäre, dass das Fernsehen allein von Männern gemacht wird, muss gewährleistet sein, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in den Gouvernanzstrukturen der SRG SSR angemessen abbildet. Die aktive Teilhabe der vielfältigen Gemeinschaften in unterhaltenden, informierenden und bildenden Programmen fördert Verständnis, Wissen und Akzeptanz und zeigt auf, dass alle Bevölkerungsgruppen einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die neue Konzessionsbestimmung wird von der SRG seit Ende 2020 umgesetzt. Daher liegt noch keine umfassende Berichterstattung zum Thema vor. Das UVEK wird im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit Informationen zur Umsetzung von Artikel 14 der Konzession einholen und damit auch dem Anliegen des Motionärs Folge leisten. Auch zur Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Programmschaffenden wie auch in SRG-Führungspositionen kann das UVEK von der SRG Auskunft verlangen. Allerdings hat der Bund bei personalpolitischen Fragen keine Regulierungskompetenz. Denn das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) garantiert der SRG Organisationsautonomie. Die Personalpolitik liegt daher in der Verantwortung der SRG SSR bzw. der Sozialpartner.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.